Was geschieht mit meinen Kapitalanlagen bei den Versicherungsgesellschaften?
Versicherungsmanager sind vorsichtige, aber wichtige Leute. Mit Kapitalanlagen von über 740 Milliarden Euro (umgerechnet) im Jahr 1999 zählten sie zu den Großkunden am Kapitalmarkt und betonten auch gern ihre volkswirtschaftliche Bedeutung als Kapitalsammelbecken. Als besondere Leistung der Deutschen Versicherungswirtschaft wird die Finanzierung des Wohnungsbaus nach dem ersten nach dem Zweiten Weltkrieg genannt. Am wichtigsten aber sind die Kapitalanlagen für sie selbst: Sie erwirtschaften daraus jährliche Erträge von rund 40 Milliarden €. Damit werden zugleich auf die Zahlungsverpflichtungen der Versicherer erfüllt. Bei der Lebensversicherung, die zweidrittel der Kapitalanlagen stellt, kommen die Erträge den Versicherten als Überschussbeteiligung zugute. Bei der Schaden- Unfallversicherung gleichen immer erst die Kapitalerträge den versicherungstechnischen Verlust aus und sorgen so für eine positive Bilanz der Versicherungen.
Doch nur einen geringen Teil des Geldes legen die Versicherer tatsächlich wieder an der Wertpapierbörse an. Sie halten 41% ihres Kapitals in risikolosen, nicht börsennotierten Schuldscheindarlehen. Schuldscheindarlehen sind Darlehen, über die ein Schuldschein ausgestellt wird. Der Geldgeber erhält hierfür höhere Zinsen als bei der Bank, über die Geldsumme braucht er jedoch weniger Zinsen als dort zu zahlen. Mit dieser Position stellt die Versicherungswirtschaft gerne ihre volkswirtschaftliche Bedeutung als Finanzier heraus. Dieses Geld würde direkt den Emittenten zu Gute kommen, also der öffentlichen Hand, der gewerblichen Wirtschaft und den Kreditinstituten. In der Tat freut sich vor allem die Kreditwirtschaft, die sich damit billig refinanzieren kann. Börsennotierte festverzinsliche Wertpapiere dagegen scheuen die Versicherungen: Sie sind ihnen zu risikoträchtig. Durch den börsennotierten Kurs schwanken die Renditen am Kapitalmarkt. Diese Papiere müssen auch bei Versicherungen gemäß dem Niederstwertprinzip mit dem jeweils historischen Kursen kurz nache Erwerb in der Bilanz geführt werden, soweit sie nicht in Namenspapiere umgeschrieben werden. Bei einem Crash wie im Vereinigungsjahr 1990 stiegen die Renditen jedoch binnen Wochen um mehr als ein Prozentpunkt: die Absicherungen mussten Millionenwerte auf Versicherer auf Wertpapiere abschreiben. Zur Begründung ihrer konservativen Anlagepolitik verweisen die Versicherer auf die Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Doch die dort gesetzten Höchstgrenzen für Wertpapiere werden von keiner deutschen Gesellschaft auch nur annähernd ausgeschöpft. Der allgemeine Paragraph 54 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes fordert, das die Kapitalanlagen der Versicherten so getätigt werden, dass möglichst große Sicherheit und Rentabilität der jederzeitige Liquidität unter Wahrung angemessenen Mischung und Streuung erreicht werden. Die Novellierung der Kapitalanlagevorschriften zum 1.1.1991 hat das Übrige getan, dass gebundenen Vermögen in fremden Währungen abgelegt werden. Vorher mussten solche Fremdwährungsanleihen oder des sonstigen Vermögenswerte heraufgesetzt werden. Auch Termin-Optionsgeschäfte gehören zu den zulässigen Geschäften von Versicherungen, wenn sie der Sicherung vorhandener Anlagen oder dem Erwerb von Vermögensgegenständen dienen. Ansätze zu einer modernen Anlagepolitik sind zwar erkennbar, eine generelle Wende ist jedoch noch weit entfernt. Der Anteil von direkt gehaltenen Aktien stieg seit 1980 um das Zweieinhalbfache. Der Hauptgrund der Zurückhaltung von Lebensversicherern liegt in bilanziellen und steuerlichen Aspekten. Steigende Beliebtheit erfahren hingegen seit kurzem Spezialfonds, die einige der Nachteile der direkt investierten Aktienanleihen kompensieren. Die personelle Ausstattung der Anlageabteilung ist äußerst dürftig: übersehen wird dabei, dass eine Erhöhung der Durchschnittsrendite um 0,1% bei einem durchschnittlichen Kapitalanlagebestand von rund 2 Milliarden € sieht Lebensversicherungsunternehmen rund 2 Millionen € Vorjahr brutto an Erträgen bringt. Der zweite wichtige Grund liegt in der Lebensversicherung üblichen Formen zur Ermittlung der Rendite der Kapitalanlagen (Verbands). Dabei werden nur laufende Erträge berücksichtigt. Über lange Perioden nach dem Zweiten Weltkrieg bis in die Mitte der Achtzigerjahre hinein hat die Rendite deutscher Aktien (Dividendenrendite plus Kursgewinne) unter der Verzinsung deutscher Rentenwerte gelegen.