Rechtsschutzversicherungen: Welche Alternativen gibt es? Mit welchen Leistungen kann ich rechnen?

Eine kostengünstiger Rechtsberatung gibt es bei Verbraucherzentralen und öffentlichen Rechtsauskunftsstellen in vielen Großstädten.
Für Mitglieder von Gewerkschaften, Automobilclubs und Mitglieder-oder Ständekammern gibt es stets Schlichtungsstellen, die über Streitigkeiten außergerichtlich einen Kompromiss suchen. Für Ratsuchende bis zu einem mittleren Einkommen bekommt das Prozesskostenhilfe-Gesetz infrage: Die Beratungshilfe kann schriftlich beim Amtsgericht oder dem zuständigen Prozessgericht am Ort beantragt werden. Man kann sich auch direkt an einen Rechtsanwalt wenden. Das Prozesskostenhilfe – Gesetz gilt auch für Scheidungen, bei denen die Rechtsschutzversicherung nur eine Beratung nicht aber ein Prozess zahlt. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt das Kostenrisiko bei Prozessen. Der Versicherte darf den Anwalt frei wählen. Erstattet werden Anwalts-, Gerichts- und Nebenkosten (etwa für Gerichtsvollzieher, Zeugen und Sachverständige, die von Gutachtern hinzugezogen werden) sowie die entsprechenden Vorschüsse.
Bei verkehrsrechtlichen Straf- und Bußgeldverfahren werden auch die Kosten für Gutachten öffentlich bestellter technischer Sachverständiger getragen, die vom Versicherten hinzugezogen wurden, auch im Ermittlungsverfahren. Bei inländischen Zivilprozessen werden die Kosten eines Korrespondenzanwaltes am Gerichtsstand getragen, wenn der Wohnort des Versicherten mehr als 100 km von Gerichtsstand entfernt ist. Bei Strafverfahren im Ausland übernimmt der Versicherer die Kaution bis zu 22.000 € als Darlehen sowie Reisekosten, wenn der Versicherte vor einem ausländischen Gericht erscheinen muss. In einem Strafverfahren werden die Kosten des gegnerischen Nebenklägers gezahlt, der neben dem Staatsanwalt als Kläger auftritt. Der Leistungsumfanges in den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) geregelt und ist für alle Gesellschaften gleich. Heute gelten meist Deckungssumme von 100.000 € per Schadensfall und 25.000 € für Kaution. Damit soll das Prozessrisiko mit Kosten für Anwalt, Gericht und Nebenkosten durch alle Instanzen abgedeckt werden können. Die Anwälte allerdings werden von der Rechtsschutzversicherung nicht satt: Die Versicherer zahlen nur nach der Bundesrechtsanwaltskammer-Gebührenordnung. Die Versicherung zahlt natürlich nur für Schäden, die nach Vertragsabschluss eintreten bei Versicherungsabschluss gilt aber eine dreimonatige Wartezeit in Kfz-Vertrags-, Arbeit-, Sozialgerichts -, Steuer-, allgemeiner Vertrags-, sowie Miet – sowie manchmal auch beim Führerschein – Rechtsschutz, bis der Versicherungsschutz im Schadenfall eintritt.
Eine Rechtsschutzversicherung muss nicht gleich eine
Rundum-Versicherung sein. Es gibt eine ganze Reihe von Varianten. Die Wichtigste ist der Verkehrs-Rechtsschutz. Der Schutz der Versicherten als Halter, Eigentümer, Fahrer und Interesse seiner eigenen Fahrzeuge und als Fahrer fremder Fahrzeuge. Von den rund 2,5 Million Schadensfällen, die die Rechtsschutzversicherer jedes Jahr registrieren, entfallen 2/3 auf Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger. Allerdings wird die Bedeutung des Verkehrs-Rechtsschutz ist maßlos überschätzt: Das maximale Prozessrisiko bei Führerschein-Verfahren beträgt lediglich 1500 €. Dagegen kann es bei dem im Verkehrs-Rechtsschutz nicht mitversicherten Schadenersatzverfahren oder allgemeine Streitigkeiten bis zu 50.000 € betragen.
Praktisch alle Bagatellschäden, sind nicht mitversichert.
Eine Verkehrs Rechtsschutz-Versicherung ist vor allem für Autofahrer sinnvoll, die ohne Vollkasko oder Auto-Schutzbrief oft im Ausland unterwegs sind. Verkehrsunfälle im Ausland sind wegen unterschiedlicher Rechtslage, Sprachschwierigkeiten oder Strafkaution voller Tücken. Der Verkehrs-Rechtsschutz gilt in Europa und den Mittelmeerländern. Bei Verkehrs-und Fahrzeug-Rechtsschutz sind alle berechtigten Fahrer und Insassen ihrer Fahrzeuge mitversichert. Auch als Fußgänger ist der Versicherte geschützt. Der Verkehrs-Rechtsschutz besteht aus Schadenersatz-Rechtsschutz, Strafrechtschutz, Führerschein-Rechtsschutz, Kfz-Steuerrechtschutz und
Kfz-Vertragsrechtsschutz, wenn es Ärger beim Kauf oder Reparatur des Autos gibt.










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