Lieber spät als nie: Einstieg in die Rentenvorsorge zwischen dem 50. Lebensjahr und dem Rentenbeginn
Jenseits der 50 verbietet sich die direkt Anlage in Aktien, wenn später ein eigenes Einkommen zur Verfügung stehen soll. Auch Aktienfondsanteile sollten nicht mehr als 50% des Depots eines älteren Sparers ausmachen. Empfehlenswert sind Rentenfonds, deren Renditechancen besser sind als bei einer Direktanlage in Anleihen oder Sparprodukte. Doch auch für den, der sich erst ab dem 50. Lebensjahr mit dem Thema private Altersvorsorge beschäftigt, sind noch nicht alle Türen geschlossen. Nicht eingerechnet, bleiben ihm noch 15 Jahre für den Aufbau eines entsprechenden Kapitals, von dem er im Alter zehren kann. Das Problem: Wer wenig Zeit hat, auch Tiefen im Kapitalmarkt auszusitzen, muss sich auf sichere Anlageformen konzentrieren. Jedoch bringen diese bestimmt nicht die hohen Renditen. Lohnend sind sie alle Mal. So ist eine kapitalbildende Lebensversicherung sicher ein guter Tipp für den Anleger ab 50.
Bis zur Rente bleibt noch genügend Zeit, um über die Frist zu kommen die für die Steuerfreiheit eines Vertrages wichtig ist: 12 Jahre muss eine Police mindestens laufen. Auch eine private Rentenversicherung ist eine Möglichkeit, ab 50 oder später vorzusorgen. Sie garantiert ein lebenslanges zusätzliches Einkommen, mit dem die gesetzliche Rente aufgebessert werden kann. Spät Entschlossene sollten sich, so banal, wie das klingt, für konventionelle Sparprodukte entscheiden. Viele Kreditinstitute bieten Sparpläne für ältere Semester an. Monatlicher Raten, deren Höhe selbst bestimmt werden kann, werden über längere Zeit angespart und das Kreditinstitut zahlt jährlich einen Bonus. Auch für Investmentfonds ist es noch nicht zu spät. Allerdings sollen sich ältere Anleger auf Hausse mit geringeren Risiken konzentrieren. Aktienfonds eignen sich wegen ihrer größeren Schwankungsbreite (Volatilität) nur bedingt für die Bildung eines Vermögens auch jenseits des 50. Lebensjahres.
Nicht zuletzt gilt: Auch in dieser Lebensphase ist es wichtig, alle staatlichen Hilfen für den Vermögensaufbau in Anspruch zu nehmen. Das gilt für die vermögenswirksame Leistungen genau so sowie für die Arbeitnehmersparzulage oder Prämien. Wer mit staatlicher Unterstützung zum Beispiel in einen Bausparvertrag einzahlen muss nicht unbedingt ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen. Nach Ablauf der Sparphase und einem weiteren Jahr Sperrfrist kann das Geld aus einem Bausparvertrag auch für andere Zwecke als Beschaffung von Wohneigentum genutzt werden. Wenn aus Altersvorsorge eine Altersversorgung werden soll, sollten in der ersten Phase, wenn das Geld zum Verbrauch angelegt wird, Risiken so gering wie möglich gehalten werden.
Denn viele Anleger geht es ja in aller erster Linie darum, solange wie möglich etwas von seinem mühsam angespart Kapital zu haben. Umschichten ist deshalb das Gebot der Stunde. Für die Sicherung des Kapitals bieten sich in erster Linie natürlich Rentenfonds an. Sie haben ein weitaus geringeres Risiko als Aktienfonds. Allerdings, dies ist der Nachteil, sie entwickeln sie sich auch nicht so gut wie erfolgreiche Aktienfonds.
Dabei ist es noch nicht einmal notwendig auf Renditechancen zu verzichten. Der eine oder andere Anleger will das auch gar nicht. Deswegen ist es notwendig, Chancen und Risiken der verschiedenen Fonds gegeneinander abzuwägen und dann aus dem Strauß aus Aktienfonds mit den geringeren Risiken als anfangs zu kombinieren.
Anleger verbinden so die Chance auf eine längere Auszahlung mit einem höchsten Maß an Sicherheit. Es ist es also auf jeden Fall mehr als eine Überlegung wert, sich ein sogenanntes Depot anzulegen. Ein solches Depot besteht sowohl aus Aktien – als aus Rentenfonds. Ganz besonders sinnvoll ist es, sich gleichzeitig nur aus dem Rentenfonds Geld auszahlen zu lassen. Dann kann das Kapital, das im Aktienfonds steckt, mehr Rendite erwirtschaften. Der Kapitalstock wird dadurch nicht kleiner. Allerdings muss der Anleger mindestens einmal im Jahr prüfen, ob sein Vermögen im Rentenfonds noch ausreichend hoch genug ist, weitere Monatsraten herzugeben. Ist dies nicht der Fall, muss es rechtzeitig aus dem Aktienfonds gefüllt werden.