Kündigungsrecht bei Versicherungen und Gebäudeversicherungen: wichtige Tipps
Bei einer Pflichtversicherungen ist der Tod allein des Versicherten kein Kündigungsgrund. Wenn er es sichergestellt hat, gehen Vertrag und Schutz zunächst auf die Kinder an den Ehegatten über. Wenn der Ehegatte bei der nächsten Beitragspflicht zahlt, gilt der Vertrag weiter. Bei zwei bestehenden privatrechtlichen Verträgen ist der zuletzt abgeschlossene Vertrag vom Versicherer auf Antrag aufzulösen. Wenn ein versichertes Tier stirbt oder der Heizöltank beseitigt wird, erlischt der Vertrag und der Versicherte muss der Versicherer nur in den Fortfall des Risikos mittragen. Der Vertrag der Haus- und Grundbesitzer- sowie Gewässerschäden und Pflichtversicherungen geht ab dem Tag der grundbuchamtlichen Umschreibung auf den Erwerber über. Dem Verkäufer muss dies schriftlich mitgeteilt werden. Er kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Grundbucheintragung mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres kündigen. Die Prämie muss jedoch bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gezahlt werden. Nach einer Deckungssumme von zwei Millionen € oder 5 Millionen € pauschal für Personen-und Sachschäden gibt es eine Reihe günstiger Anbieter.
Die Versicherung von Gebäuden gegen Risiken wie Wasser, Feuer, Sturm und Hagel, steht am Beginn der modernen Versicherungsidee und ist immer noch äußerst populär. Heute haben fast alle Eigentümer ihre Häuser versichert. Die Versicherungssummen gehen in sechsstelligen Bereich, das Risiko, dass das eigene Dach über dem Kopf bringen kann, ist fast jedem Hausbesitzer bewusst. Außerdem sorgen die Banken dafür, dass die Gebäudeversicherung populär bleibt:
Kredite für Hausbau oder-kauf gibt es nicht ohne Nachweis eines Versicherungsschutzes. Der Nachweis einer
Gebäude-Feuerversicherung ist in vielen Bundesländern sogar Bedingung, um eine Baugenehmigung zu bekommen. Die Monopolrechte der öffentlich-rechtlichen Gesellschaften in acht Bundesländern sind mit dem liberalisierten Binnenmarkt jedoch entfallen: Der Kunde kann abschließen, wo er will. Außerdem ist die Feuerpolicegebäude nicht mehr Pflichtversicherungen. Große Neuerungen gab es jedoch noch nicht, lediglich die Tarife mit Selbstbehalt, die bei einigen Gesellschaften sogar schon obligatorisch sind. Vorzeigeinstitut der Branche ist die seit 1676 bestehende Hamburger Feuerkasse, die älteste noch existierende Versicherung der Welt, die heute im Besitz der Wiesbadener DBV ist.
Einige Grundsätze der heutigen Gebäudeversicherung galten schon damals: bei der Pflicht-Monopolversicherung war der einmal abgeschlossene Feuerkontrakt unkündbar und auch für künftige Eigentümer bindend. Die Höhe der Schäden wurde durch vereidigte Zimmer und Maurer (heute freiberufliche Architekten und Ingenieure) geschätzt. Die Entschädigung wurde nur zum Wiederaufbau des zerstörten oder beschädigten Gebäudes gezahlt. Bahnbrechend war die Hamburger Feuerkasse, indem sie seit 1833 den Neuwert ersetzt; andere Versicherung führten diese Regelung erst 1928 ein. Heute versichert die verbundene Wohngebäudeversicherung nicht nur gegen Feuer, sondern auch gegen Sturmschäden. Die meisten Schäden entstehen durch Rohrbruch bei Frost: Beim Gefrieren dehnt sich das Wasser, und die Rohre einer Zuleitung der sanitären Heizungsanlagen innerhalb des Gebäudes können brechen. Gefährdet sind auch die brüchigen Wellenrohrleitungen aus den fünfziger und sechziger Jahren.
Leitungswasserschäden sind zehnmal so häufig wie andere Schäden werden oft erst spät erkannt. In manchen Gegenden macht sich der
Rostfraß immer mehr bemerkbar-verursacht durch die Zusammensetzung des Wassers. Rost als Schadensursache ist mit einem Anteil von einem guten Drittel bereits die häufigste Ursache von Leitungswasserschäden in Ein-oder Zweifamilienhäusern.