Kfz-Teilkaskoversicherung in die Leistungen
Die Teilkaskoversicherung sichert gegen Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen, gegen Kurzschluss, Glasbruch sowie gegen Schäden durch Sturm ab (ab Windstärke acht), Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Nicht versichert ist der Diebstahl von Gegenständen, die nicht fest eingebaut sind oder nicht zum Wagen zuzurechnen sind. Beispiel: Kassetten, Ersatzteile, Hausrat. Als Zubehör gelten jedoch Fotoapparate bis zu 35 € (zur Beweissicherung nur beim Unfall), Kindersitz, Schonbezüge, Schilderung und serienmäßige Werteausstattung. Fest eingebaute Radios, Kassettenrekorder und Verstärker sind nur bis zusammen 500 € versichert. Zusätzliche 500 € gelten für Lautsprecher.
Audiogeräte können jedoch gegen Zuschlag mitversichert werden. Einige Versicherer weichen von diesen Werten ab und versichern Zuhörer im Neuwert von 500, 1000 oder 1500 €.
Welche Teile als Zubehör gelten, geht aus einer Liste in den allgemeinen Fahrbedingungen hervor. Wer ein Auto kauft, kann die obligatorische Versicherung gar nicht schnell genug bekommen. Bei der Haftpflichtversicherung beginnt der Versicherungsschutz sofort mit der Aushändigung einer Doppelkarte, die als vorläufige Deckungszusage gilt. In der Kaskoversicherung dagegen muss von einer bevollmächtigten Person die vorläufige Deckungszusage erteilt werden. Versichert ist in der Kaskoversicherung (auch in der Vollkasko) in aller Regel der Wiederbeschaffungswert. Bei Diebstahl gibt zudem ein zusätzlicher Abzug von 10%, wenn das Auto nicht mit einem vom Versicherer anerkannten elektronischen Wegfahrsperre schnell ausgerüstet ist. Bei Reparaturschaden werden alle Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert ersetzt.
Auch Nebenkosten wie Ersatzteiltransport fallen darunter. Auch bei älteren Fahrzeugen ist bei Ersatzteilelackierung ein Abzug neu für alt, also eine geringere Leistung, weil die ersetzten Teile schon etwas älter waren – möglich: In den ersten vier Jahren nach Erstzulassung ist aber auf Reifen, Batterie und Lackierung beschränkt.
Die Autos sind nach Reparaturfreundlichkeit und Diebstahlgefahrentyp – Klassen von 10 bis 40 unterteilt. 10 ist sehr günstig, 40 extrem ungünstig. Für Klasse 30 in Vollkasko und annähernd das Gleiche in Teilkasko könnte schwierig werden, in Versicherer zu finden.
In jedem Fall steigt der Beitrag rasant. Bei dem Abschluss der Kaskoversicherung geht es vor allem, die Falle zu vermeiden: den Verzicht auf die Selbstbeteiligung. Unter den rund 18 Millionen Teilkaskoversicherungsfahrzeugen sind fast 8 Millionen per Selbstbeteiligung versichert.
Deren Halter verschenken Geld: Ein Golf kann jede Gesellschaft ohne Selbstbeteiligung versichern, damit sich der Verzicht auf Selbstbeteiligung lohnt. Die Versicherungsvertreter weisen oft nicht auf die Selbstbeteiligung hin. Der Grund: Sie bekommen als Provision einen festen Prozentsatz der Prämie, und die ist bei einem Verzicht auf Selbstbeteiligung natürlich höher. Ab 2001 wurde die Kaskoversicherung reformiert. Bei Teilkasko bedeutet dies: Die Leistungen bei Zusammenstoß mit Haarwild wurde gestrichen. Zugleich wurden Schadensfreiheitsklassen eingeführt. Die Einstufung richtet sich nach der bisherigen Vollkasko – Einstufung beziehungsweise bei fehlender Vollkasko – Versicherung nach der Schadensfreiheitsklasse in der Kfz – Haftpflichtversicherung. Fahranfänger steigen bei SF null (gleich 100% Beitragssatz) ein. Trend: Der Beitrag stellt tendenziell an. Bei Vollkasko bedeutet dies: Die Leistung bei Zusammenstoß mit Haarwild wurden aufgenommen, dagegen werden alle anderen bisherigen Teilkasko – Leistungen gestrichen. Zugleich richtet sich der Preis nun auch nach dem Fahrzeughalter. Trend: Der Beitrag fällt tendenziell leicht, insbesondere bei höherem Fahrzeugalter, Nutzung einer Garage und niedriger Jahresfahrleistung