Kann ich mich mit dem Vermittlungsregister tatsächlich vor unseriösen Beratern schützen?

Lange Zeit dürfte in Deutschland jeder Versicherungen verkaufen, es gab keine vorgeschriebene Ausbildung oder Standesregeln- nichts. Aussschlaggebend waren allein die Provisionseinnahmen am Ende des Monats. Doch dieses System mit Drückerkolonnen und Türklingel-Truppen ist durch eine EG-Empfehlung, aus der EU-Richtlinie geworden ist, bereits Anfang der Neunziger Jahre ins Abseits geraten.

Die Produktaufsicht ist von staatlicher Seite aufgebessert worden,und so wurde logischerweise aus staatlicher Sicht die Wahrung der Anlegerinteressen in Richtung Berater verschoben. Doch die Bundesregierung weigerte sich zunächst die Empfehlung der EG von 1991 umzusetzen.
1994 ist seinerzeit als Mindestausbildung von hauptberuflichen Vermittlern der Abschluss Versicherungs-Fachmann (BWV) vorgesehen worden. Die Prüfungen werden vom Berufs-Bildungswerk der Versicherungswirtschaft veranstaltet. Doch nach Meinung von Kritikern verbirgt sich dahinter leider nicht mehr als ein Propagandatrick und ein Schachzug gegen eine strengere Reglementierung. Mehr als die Hälfte der kleine grüne Ausweise seien den Vertretern ohne jede Prüfung ausgestellt worden. Bei der Einführung habe es gereicht, zwei Jahre im Außendienst gearbeitet zu haben um sich bereits als qualifizierter Vermittler ausweisen zu dürfen. Selbst die neu ausgebildeten Vermittler wurden auf dem Schnellverfahren geschult: Rund 30 Schulungsteilnehmer reichten aus, die meisten davon waren für die Verkaufsschulung vorgesehen. Dies widerspricht den Regelungen im Ausland, wo die Zulassungsregeln weit strenger sind. In den Niederlanden etwa müssen Versicherungsvermittler ein einjähriges Studium absolvieren. Versicherungsmakler müssen sogar zwei Jahreausbildungen und Prüfungen beim Wirtschaftsministerium absolvieren. Darauf folgt eine Eintrag in ein öffentliches Register, was die Voraussetzung dafür ist das die Versicherungsgesellschaft mit jenem Ort zusammenarbeiten dürfen. Im Vereinigten Königreich muss der Vermittler gleich zu Beginn des Gesprächs offen legen, ob er unabhängiger Makler oder ein firmen- gebundener Vermittler ist. Wer hier schwindelt, muss mit bis zu zwei Jahren Gefängnis rechnen! Der Vermittler ist deshalb verpflichtet, zuerst feststellen, welche Policen der Kunde braucht und bezahlen kann. Dann musste das beste Angebot des Marktes (als Makler) oder seiner Gesellschaft (als gebundener Vermittler) anbieten. Mittlerweile sind in Deutschland Vermittlungsregister etabliert worden, die Online zugänglich sind und dem Kundenschutz dienen sollen. Seit 1995 gibt es ein Zentralregister für Finanzdienstleister das von mehreren Verbänden der Vermittler zu gründet wurde. Diese Versuche wurden von den Versicherungsverbänden befolgt und das Zentralregister für Versicherungsvermittler in Deutschland (ZVD) aus der Taufe gehoben.










Comments are closed.



Suche nach Forex Themen



eToro