Hausratversicherung: Wie verhalte ich mich im Schadensfall?

Die Hausratversicherungen gelten nicht gerade als die Kulanteste im Schadensfall. Bei oft fünfstelligen Beträgen nach Einbrüchen suchen sie auch noch die letzte Lücke im Vertragstext. So gibt es regelmäßig Probleme, wenn nicht alle Türen und Fenster verriegelt waren, die Rollladen nicht heruntergelassen und die Alarmanlage – falls vorhanden nicht eingeschaltet war. Ebenso zurückhaltend sind die Versicherungen, wenn die Wohnung mit einem Nachschlüssel geöffnet wurde. Bei einem Einbruchdiebstahl müssen dem Versicherer Einbruchspuren präsentiert werden. Doch zum Glück für die Verbraucher denken die meisten Gerichte lebensnah genug, um die Fälle verbraucherfreundlich einzuschätzen. Kein Verständnis finden dagegen sind Schäden, etwa durchglimmenden Zigaretten sowie auslaufende Wasch-und Spülmaschinen bei Anwesenheit des Versicherten. Grundsätzlich gilt: Wichtige Belege sammeln. Versicherungen zeigen sich gerne kulanter, wenn es um kleine Beträge geht, doch bei größeren Summen sollte der Versicherer dafür sorgen dass er gute Karten hat. Im Falle des Hausrats scheint es kaum zumutbar, auch noch vom letzten gekauften Taschenbuch die Quittung aufzuheben. Der Versicherte sollte allerdings die Wohnung komplett auf Film bannen. Zwei bis drei Filme müssen dafür schon geopfert werden.
Die Prozedur ist mühsam, bietet aber ein Beleg gegenüber der Versicherung und eine Gedächtnishilfe für den Versicherten selbst. Öffnen Sie Schränke und Schubladen, verzichten sie aber auf einen ausräumen. Wertvolle Dinge sollten Sie zusammenstellen und aufnehmen. Bei Büchern reicht es, die Buchrücken aufzunehmen. Kosten können Sie übrigens sparen, wenn sie lediglich Kontaktabzüge von den Aufnahmen machen lassen: Das reicht, um zu erkennen, ob die Bildern etwas geworden sind. Im Fall des Falles kann der Versicherte immer noch Einzelbilder machen lassen. Die Negative sollen getrennt vom Hausrat aufbewahrt werden, etwa bei Verwandten oder Freunden.  Im Schadensfall muss der Versicherte einige Pflichten beachten: Sie müssen selbstverständlich vor allem den Schaden so gering wie möglich halten. Bei einem Brand rufen Sie sofort die Feuerwehr, bei Leitungswasserschäden sperren sie den Hauptzufluss, bei einem Einbruch/Diebstahl Ihre Sparbücher. Brand, Explosion, Einbruch, Vandalismus oder Raub muss der Polizei gemeldet und gestohlene Sachen angezeigt werden. Die Versicherungen müssen Sie ebenfalls sofort benachrichtigen und ein von ihnen unterschriebenes Verzeichnis der beschädigten oder gestohlenen Sachen beifügen. Die Gesellschaften verlangen als Beleg Aufzeichnungen. Natürlich leben nur wenige Versicherte wert auf sie. Legen Sie daher andere Besitznachweise vor: Andere Garantiescheine, Bedienungsanleitungen, Kontoauszüge, nachträgliche Bestätigungen des Händlers, Schlüssel oder eidesstattliche Erklärungen. Geben Sie selbst den Wiederbeschaffungswert der Gegenstände an. Hilfreich kann ein Versandhauskatalog sein. Auch hier werden Eigenleistungen bei der Reparatur oder Aufräumarbeiten werden gelohnt: Sie sollten sich nicht mit 7 € 50 pro Stunde zufriedengeben, sondern Vergleichssätze von Fachbetrieben einholen. Wenn der Versicherer einen Monat nach Schadensmeldung noch nicht gezahlt hat, dürfen sie eine Abschlagszahlung verlangen. Wichtig ist jedoch, dass sie keine Abfindungserklärung unterschreiben, solange der Schaden nicht zu ihrer Zufriedenheit reguliert worden ist. Die meisten Zusatzversicherungen zur VHB 84 oder 92 gehören unter die Rubrik Kleinversicherungen und sind unwichtig. In den VHB 74 war das wunderbar einfach Verglasung bis 3 m² je Scheibe waren gedeckt. Bei VHB 84/92 musste eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Sie kostet dann 80 g der großen Wohnung zwischen 25 und 40 €. Für die Versicherung ist dies übrigens ein gutes Geschäft: Die Schadenquote liegt bei nur 40 %.










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