Haftpflichtversicherung: Bei diesen Ausnahmen ist Vorsicht geboten! Verhalten im Schadenfall, Kündigung
Die private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, wenn ein Fluggerät nicht schwerer als 5 kg ist. Dies wird von ferngesteuerten Flugmodellen schnell überschritten. Sie müssen in einer Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung versichert werden. Versicherungsschutz besteht oft nur bis zu einer Bausumme von 10.000 € je Bauvorhaben. Darüber hinaus muss eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Für Wohnhäuser bis 150.000 € Bausumme kostet dies ab circa 80 € aufwärts. Gedeckt sind Personen-und Sachschäden bis zu einer Million Euro. Die Privathaftpflicht gilt nicht für Schäden, die durch eine
Berufliche Tätigkeit eintreten. Auch eine Freizeitbeschäftigung mit Erwerbscharakter bleibt unversichert, ebenso Ehrenämter und verantwortliche Tätigkeit in Vereinigungen aller Art. Selbstständige brauchen eine eigene Berufshaftpflicht.
Wie immer sollte der Versicherte den Schaden so schnell wie möglich dies, in diesem Fall spätestens nach sieben Tagen- seiner Gesellschaft schriftlich melden. Dabei müssen sie den Schadenshergang ausführlich schildern. Sie können ruhig zugeben, dass es ihr Fehler war: Die Pflichtversicherung gilt verschuldensunabhängig. Nur gegenüber dem Geschädigten sollten Sie, wie bei einem Verkehrsunfall – keine Schulderklärung abgeben. Denn sonst muss die Versicherung unter Umständen nicht zahlen.
Sie muss außerdem unterrichtet werden, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, einen Mahnbescheid über Strafbefehl erlassen wird, wenn der Geschädigte seine Forderung gerichtlich geltend macht oder Prozesskostenhilfeantrag oder wenn eine einstweilige Verfügung, ein Beweissicherungsverfahren oder ein Arrest eingeleitet wird.
Im Gegensatz zur Kraftfahrzeug-Haftpflicht hat der Geschädigte keine Ansprüche gegen den Versicherer. Er muss sich also an den Schädiger halten. Der Versicherte sollte dem Geschädigten aber kein Geld zahlen, bevor dies nicht mit seiner Versicherung abgestimmt ist. Dies könnte als Schuldanerkenntnis gewertet werden. Auch wenn ihm eine Mahnung des Geschädigten ins Haus flattert, sollte der Versicherte zuerst mit einer Versicherung sprechen. Bei einem Prozess muss der Versicherte der Versicherung die Führung des Prozesses per Vollmacht für den Anwalt des Versicherers überlassen. Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen auf Schadensersatz muss er fristgemäß Widerspruch erheben.
Zur ordentlichen Kündigung kann der Vertrag spätestens drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt werden. Sonst verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Ab 25 Juli 1994 geschlossenen Verträge mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren kann zum Ende des fünften Jahre danach jedes Jahr gekündigt werden. Außerordentliche Kündigungen sind in folgenden Fällen möglich: Versicherungen können innerhalb eines Monats nach Schadenfall kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Versicherung den Schaden akzeptiert oder abgelehnt hat. Im Falle von Beitragserhöhungen gilt eben so ein außerordentliches Kündigungsrecht. Wichtig ist allerdings, dass der Kunde bei Beitragserhöhungen nur kündigen darf, wenn der Versicherungsumfang gleich geblieben ist. Bei vor dem 1.1.1991 geschlossenen Verträgen darf der Versicherte kündigen, wenn die Beiträge innerhalb eines Versicherungsjahres um mehr als 10% und an drei aufeinanderfolgenden Jahren um mehr als 20% steigen. Die Frist beträgt Anwohner beginnt nach Eingang der Mitteilung. Bei Verträgen, die zwischen dem ersten Jahr 1991 und dem 14.7.1994 geschlossen wurden, darf der Versicherte kündigen, wenn die Prämie mindestens 5% gegenüber dem Vorjahr oder um 25% gegenüber dem Vorjahr erhöht wird. Die Frist beträgt zwei Wochen. Bei Verträgen, die nach dem 24.7.1994 geschlossen wurden, darf nach jeder Prämienerhöhung gekündigt werden. Die Frist beginnt einen Monat nach Eingang der Mitteilung.