Geschäftsgrundlage von Versicherungen: der Zeitfaktor
zufällige Schwankungen der Schadensverlauf können die Versicherer auch durch den zeitlichen Ausgleich bewältigen. Die Gelder hierfür werden in einem eigenen Posten der Bilanz angesammelt: Stellen Schadens Rückstellungen. In besonders schaden trächtigen Jahren werden Gelder entnommen, in besonders schaden armen Jahren Gelder zurückgestellt. Gegen den Zufall setzen die Versicherer die Statistik. Denn Schäden treten nicht mit absoluter Sicherheit auf, sondern nur mit einer relativen Wahrscheinlichkeit. Sie drohen vielen, aber nur wenige werden von ihn getroffen. So kann die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts anhand von Erfahrungswerten kalkuliert werden. Nichtehelicher Bahlsen dagegen Schäden, die eine große Zahl zur gleichen Zeit treffen. Daher gelten Risikoausschluss für Krieg, Erdbeben und Hochwasser. Die Versicherungen für umfangreiche Statistiken über die Schadensfälle und Schadensursachen. Sie müssen diese Statistiken stetig an die sich wandelnde Wirklichkeit anpassen. So verändert sich der Sterblichkeit Risiko für die Lebensversicherung mit der zunehmenden Lebenserwartung durch medizinischen Fortschritt. Oder für die Feuerversicherung ferner durch die Schadenswahrscheinlichkeit durch die zunehmende Verwendung besonders feierlicher Materialien. Auch Ereignisse wie Stürmer oder Hagen erfordern eine langfristige statistische Beobachtung. Durch all diese Mittel bekommen die Versicherungen den Zufall gut in den Griff. Wenn daher ein Versicherer Konkurs geht, nimmt der Grund nicht in sprunghaft geschiedenen Schäden. Große Verluste können die Versicherungen vor allem machen, wenn sie das ihnen anvertraute Geld falsch anlegen die 1991 teilweise in Schieflage geratenen amerikanischen Versicherer zum Beispiel legten Anleihen unsicherer Schuldner an, die schließlich nicht bezahlen konnten Schäden dagegen sind ein sicheres Geschäft. Zu den nicht kalkulierbaren Risiken der Versicherung gehören das Zufallsilikon wie Glück oder Pech in der Schadensentwicklung, z.B. durch zufällig eintreten Schäden. Wer das Änderungsrisiko: ein eventuell ungünstiger Trend während der Laufzeit-mehr Verkehr, höhere Kosten, mehr Arbeitsunfälle oder das Katastrophenrisiko: Großschäden durch Erdbeben, Sturm oder Fluten. Versicherungen verweisen gern auf ihre lange Tradition. Sie stehen seit Anbeginn im Zeichen der Zerrissenheit des menschlichen Lebens: ohne Risiko kein Fortschritt, noch steht der Mensch zu deiner Sicherheit. Sozialwissenschaftler sprechen auch von der wechselnden Erfahrung von Kontinuität und Veränderung. Geradezu symbolhaft beginnt so auch die Geschichte der Versicherungswirtschaft mit zwei denkbar gegensätzlichen elementaren Risiken: Wasser und Feuer. Der Beginn der Versicherungsidee liegt im Wasser, genauer in der Seefahrt – und damit im Unbekannten, dem Abenteuer. Die Versicherer verweisen auf biblische Ursprünge: im so genannten Seemanns Kapitel der Apostelgeschichte des Lukas (27,13 Fortfahren) wird das überbordende Fondsgesellschaften aus einem Transportschiff im Jahre 60 geschildert. Solche Risiko einer Havarie – die Beschädigung eines Schiffes oder Überladung währender Seereise – war angesichts der stets drohenden Gefahr von Wind, Wetter und wir waren schon einige Jahrhunderte vor Christie Geburt durch Risiko Teilung gemildert. Es wurde Unterschieden zwischen Chef, Ladung und Fracht. Diese drei Teile trugen je nach ihrem Wert auch gemeinsam die Schäden, die einem von ihnen zur Rettung aus gemeinsamer Gefahr zugefügt wurden. Nur wenn das Schiff unterging, muss sich jeder den Schaden selbst tragen. Die Versicherung begann als Gemeinschafts Idee: gleichartige individuelle Risiken wurden gemeinsam getragen, der einzelne Versicherte. Hinaus in alten Babyloniern sichern sich um 1750 v. Chr. gegen die Plünderung ihrer Karawanen durch Banden ab. Für 200 v. Chr. die Möglichkeit nachgewiesen ein See Darlehen mit Zinsen aufzunehmen. Im Pariser Louvre ist ein Theoretiker zu sehen, dessen 282 ein gemeißelte Claussen unter anderem zeigen, dass eine solche Versicherung bekannt war. Der Schiffsrumpf wurde verpfändet: Gegengeschäft verloren, wurde dem Eigentümer der Schaden ersetzt. Erreichte das Schiff sein Ziel, musste er einen Teil des Erlöses abtreten. In Europa wurde diese Versicherung auf niederdeutsch „Bodmerei“ genannt, eine Art sehe rechtliches Darlehensgeschäft. Später praktizierten auf Initial an Griechen diese Form der Versicherung. Der Selbsthilfegedanke spielte schon früh eine Rolle. Bei den Römern gab es ebenfalls bereits hierzu Ansätze.