Gebäudeversicherung: Selbstbehalt, Beiträge, Verhalten im Schadensfall

Der Versicherte muss unbedingt auf Um-oder Ausbauten achten, die den Wert des Gebäudes verändern. Er sollte beim Antrag und in der Police kontrollieren, ob eine Unterversicherungsverzicht enthalten ist. Hat man den gegenwärtigen Neubauwert des Hauses errechnet, wird über einen Schieber auf der Basis von 1914 zurückgerechnet. Damit sollen alle Gebäude auf eine einheitliche Grundlage für die Prämienberechnung gebracht werden.
Nach dem Umbau in Raum und den Ausstattungsmerkmalen lässt sich der Baukostenindex von 1914 (100) exakt ermitteln. Er wird mit dem entsprechenden Faktor auf den heutigen Wert wieder hochgerechnet. Dieses Verfahren gilt auch für gekaufte alte Gebäude, deren Baukosten nicht bekannt sind. Die Kalkulation der richtigen Versicherungssumme muss von der Gesellschaft als verbindlich bestätigt werden, der mit der Einwand eine Unterversicherung entfällt. Das Verfahren der Berechnung des richtigen Versicherungssumme ist recht kompliziert und unter Experten umstritten. Die meisten Kunden behelfen sich durch die Angaben der Vertreter – die meist überhöhte Summen angeben.
Einige Gesellschaften bieten nur noch Tarife mit Selbstbehalt an. Meist werden ein bis zwei Promille der Versicherungssumme 1914, multipliziert mit dem kleinen Neuwertfaktor, verlangt. Auf diese Weise steigt die Selbstbeteiligung zugleich jährlich mit den steigenden Baukosten. Für ein rund 220.000 € teures Haus beträgt die Selbstbeteiligung von ein Promille und 325 €. Die Prämienunterschiede sind erheblich-bis zu 53%. Bei Feuer legen die Krise zwischen 0,15 und 0,34 Cents je 1000 € Versicherungssumme 1914.
Unter der Gebäudeversicherung rechnen die Versicherungen neben dem Baukörper auch die Einbauten wie Schränke, Zentralheizung oder sanitären Installationen sowie Nebengebäude und Garagen. Abgrenzungsprobleme kann es mit der Hausratversicherung geben. Wenn der Versicherte im eigenen Haus wohnt, kann er mit dem Versicherer frei vereinbaren, ob Einbauküche oder Teppichboden als Bestandteile des Gebäudes oder des Hausrates gelten. Die Versicherung über die Gebäudeversicherung ist billiger. Eine Immobilie im Ausland sollte gegen Feuer, Einbruch, Leitungswasser und Haftpflicht im Ausland versichert werden. Bei europäischen Immobilien sollte ein eventuell gewünschter Rechtsschutz in die heimische Versicherung eingeschlossen werden. Im Schadensfall muss der Versicherte den Schaden gering halten. Bei Brand ist die Feuerwehr und Polizei zu alarmieren, bei Leitungswasserschäden muss der Haupthahn abgedreht werden und in jedem Fall ist der Versicherer sofort zu benachrichtigen. Die Versicherungssumme reduziert sich nach einem Schadensfall für das restliche Versicherungsjahr um die Entschädigung. Bei Reparatur oder Neuaufbau muss daher die Versicherung gesondert zur Vermeidung einer Unterversicherung wieder erhöht werden. Neu-, Um – oder Anbauten, die den Wert des Gebäudes erhöhen, müssen dem Versicherer mitgeteilt werden. Kosten hat der Hausbesitzer durch die übliche Sorgfaltspflicht, zum Beispiel mit ordnungsgemäßer Wartung und Entleerung der wasserführenden Anlagen und beheizten Gebäuden bei Abwesenheit. Bereits während der Bauzeit haftet der Bauherr für viele Schäden, für die nicht der Architekt oder das ausführende Unternehmen verantwortlich zu machen sind. Als Versicherungsschutz wird dafür angeboten die Bauleistungsversicherung. Sie schützt gegen Schäden an ordnungsgemäß erbrachten Bauleistungen. Auch wenn in vielen Fällen vielleicht Architekt oder Bauunternehmen verantwortlich waren, hat kein Bauherr etwas von Streitigkeiten, die sich lange hinziehen kann. Versichert sind Eigenschäden, Sturm oder Hochwasser, Unfälle, Konstruktions- und Materialfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit und Böswilligkeit, Folgeschäden, Diebstahl von Teilen, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, Schäden durch Unbekannte, Bruch eingesetzter und isolierverglaster Scheiben unsere Feuer. Die Versicherung kostet frei Hauswert von bis zu 500. 000 € rund 150 € Jahresbeitrag.










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