Formalitäten beim Ankauf von Fondsanteilen

Vor jedem Neukauf von Investmentanteilen ist der jeweilige Vertreiber verpflichtet, ihnen den Verkaufsprospekt, in den aktuellen Rechenschaftsberichte und eventuelle Halbjahresberichte kostenlos unaufgefordert anzubieten (Paragraph 121 Investmentgesetz). Dies gilt sowohl für Banken als auch für unabhängige Anlageberater und Discountbroker. Sicherlich werden sie auch mit ihrem Berater über den Fonds, in der für sie infrage kommt, sprechen. Die schriftlichen Unterlagen sollten es ihnen ermöglichen, noch einmal genau die Details nachzulesen.

Wenn Sie Fondsanteile bei Ihrer Hausbank erwerben und dort auch verwahren lassen wollen, können Sie bei Ihrer Bank einen Auftrag zum Wertpapierkauf auslöseb. Hier kreuzen Sie beispielsweise auch an, dass sie die Verkaufsunterlagen einbeziehen und ausdrücklich darauf verzichtet haben. Wollen Sie Anteile hingegen im Investmentkonto bei der Fondsgesellschaft verwahren, geht es folgendermaßen weiter: wenn sie sich für einen bestimmten Fonds entschieden haben, müssen sie den Zeichungsauftrag ausfüllen. Es lohnt sich hier, alle Angaben sorgfältig auszufüllen, da es sonst zu Rückfragen und Verzögerungen kommen kann. Einige Gesellschaften bitten Sie, in Zeitungsauftrag gleich festzulegen, ob sie später Weisungen auch per Telefax oder Telefon erteilen wollen. Dies ermöglicht ihnen einerseits schnelleres Handeln, auf der anderen Seite kann es hier leichter zu Manipulationen kommen. Solange Fondsgesellschaft die übliche Sorgfalt waren, gehen eventuelle Schäden durch manipulierte Fax oder Telefonaufträge zu ihren Lasten. Wenn das Investmentdepot auf den Namen eines minderjährigen Kindes öffnen wird, müssen beide Elternteile unterschreiben und ihre persönlichen Angaben machen. Bei allein Erziehungsberechtigten muss das alleinige Sorgerecht nachgewiesen werden, es reichten die Unterschrift und die Angaben zu dem alleinigen gesetzlichen Vertreter. Der Vermittler oder Sie schicken das Original als Großauftrag an die jeweilige Fondsgesellschaft  und legen eine Kopie ihres Personalausweises bei. Sie behalten die Kopie des Auftrags als Beleg. Wenn Sie eine Einmalanlage tätigen, können sie dann bei den meisten Fondsgesellschaften bereits ihren Anlagebetrag auf das Konto der Fondsgesellschaft bei der deutschen Zahlstelle überweisen. Alternativ lassen Sie den Betrag durch Fondsgesellschaften vom Konto abbuchen. Außer bei Warenkäufen bei der Bank ist der Vermittler auf keinen Fall berechtigt, Zahlungen in der Anlagesumme entgegenzunehmen, sondern Zahlung gehen immer auf ein Konto der Investmentgesellschaft oder einer Plattform. Wenn die Fondsanteile in ein Depot in Deutschland gebucht werden, denken Sie auch an den Freistellungsauftrag. Wenn sie in Euro überweisen und davon einer anderen Währung notiert, tauscht die Zahlstelle den Betrag automatisch in die Forderung um. Fondsgesellschaften akzeptieren auch Scheckzahlungen. Bei größeren Summen ist nicht ratsam, mit einem Verrechnungsscheck zu arbeiten, da diese auf dem Postweg verloren gehen könnten und von jedermann eingelöst werden kann. Überweisungen beziehungsweise Lastschriften sind sicher. Bei einem Sparplan müssen sie nichts weiter tun, wenn die Fondsgesellschaft jeweils zum vereinbarten Termin den Anlagebetrag von dem Konto abbuchen oder Fondsanteile kaufen. Manchmal kommt es vor, dass eine deutsche Bank für die Überweisung auf das Konto einer ausländischen Fondsgesellschaft eine satte Gebühr für eine Auslandsüberweisung verlangen. Wenn sie auf das Konto bei der deutschen Zahlstelle des vorzuweisen, was im Regelfall tun werden, handelt es sich um eine Inlandsüberweisung, und die teuren Gebühren werden wir nicht fällig- reklamieren sie gegebenfalls. Normalerweise werden erst dann ihre Fondsanteile gekauft, wenn sowohl der Zeichnungsschein als auch die ihrer Anlage sogar bei der Fondsgesellschaft oder Plattform eingegangen sind.










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