Emittent, Nennwert, Nominalbetrag Mantel, Bogen
Der Betrag, den der Emittent als Aussteller des Papieres schuldet, wird als Nennbetrag oder Nominalbetrag bezeichnet. Minderwert, Zinssatz und Zinstermin sowie der Zeitpunkt der Rückzahlung werden wie alle übrigen Vertragskonditionen einer Anleihe urkundlich festgehalten. Ohne diese Urkunde können keine Rechte geltend gemacht werden. Durch die Unterschrift unter die Anleihe Urkunde verpflichtet sich der Emittent, in dem Papier verbrieften Modalitäten der höheren Zeitung der Zinszahlung sowie der Kapitalrückzahlung einzuhalten. Diese Anleihe wird auch “Mantel” genannt. Komplett ist das Wertpapier, wenn jemand einen Zinsbogen beifügt, der aus verschiedenen Zinskupons besteht. Für jeden Zinstermin gibt es dabei einen besonderen Coupon. Er wird termingerecht abgetrennt und zur Auszahlung der Zinsen bei der Bank vorgelegt. Heute werden diese Aufgaben einer Regel an das Kreditinstitut redigiert, das Papiere in ein Wertpapier-Depot legt und sie damit verwaltet.
Der aufgedruckte Zinssatz (Nominalzins genannt) gibt dem prozentualen Betrag ankommen den der Schuldner (Emittent) seinem Gläubiger, dem Anleger, zahlt. Üblich ist ein fester Zins über die gesamte Laufzeit. Daneben gibt es Anlagen mit variablen Zins oder ganz ohne Zinsausschüttung (Null-Coupon-Anleihen). Der Zinstermin legt fest, wann der Schuldner dem Anleihe bis zu den Nominalzinsen zahlen muss. Bei festem Zins ist eine jährliche Zinszahlung übrig. Dagegen werden Variablenzinsen viertel – oder halbjährlich bezahlt. Jede Anleihe ist in viele kleine Teilschuldverschreibungen gestückelt. Doch Anleihe ist nicht gleich Anleihe; ganz gleich, man Papiere und festverzinsliche Wertpapiere, Schuldverschreibungen, Publikationen oder Rentenpapiere nennt: In ihrer ganzen Vielfalt lassen Sie sich nicht über einen Kamm scheren. Die Einteilung von Schuldverschreibungen erfolgt auf höchst unterschiedliche Art und gerade das macht es so schwer, den Überblick über die einzelnen Papiere zu behalten. Doch im Grunde genommen sind Schuldverschreibung ganz einfach auf verschiedene Art zu unterscheiden: zum einen bei den Kursschwankungen mit Kursbewegungen beziehungsweise ohne Kursbewegungen, nach den Laufzeiten in kurz -, Mittel – und langfristige Anleihen, die Emittenten beziehungsweise Schuldnern öffentliche Anleihen, Schuldverschreibungen und Ähnliche sowie den Ausstattungsmerkmalen. Anleihen ohne Kursbewegungen werden nicht an der Börse gehandelt. Deshalb haben diese Papiere auch keine Kursschwankungen. Kursverluste sind aber auch nicht möglich. Im Umkehrschluss sind auch Kursgewinne ausgeschlossen. Der Preis für die hohe Sicherheit ist die eingeschränkte Liquidität. Der Anleger muss warten, bis die Papiere fällig sind und er über sein Geld verfügen kann. Ausnahme: Bundesschatzbriefe können bereits nach einem Jahr, also vor der Fälligkeit, wieder zu Geld gemacht werden. Zur festverzinslichen Papieren ohne Kursschwankungen zählen unter anderem: Sparbriefe der Banken und Sparkassen, ein zweijähriger Finanzierungsschatzbrief des Bundes, Bundesschatzbriefe A, Bundesschatzbriefe B, festverzinsliche Wertpapiere mit Kursbewegungen werden in der Regel an der Börse gehandelt. Es hat den Vorteil, dass die Papiere jederzeit vor Fälligkeit wieder verkauft werden können. Längst ist der Preis für die hohe Liquidität ein größeres Risiko. Unter Umständen muss der Anleger mit Kursverlusten rechnen, wenn das Zinsniveau gestiegen ist. Diese Kursbewegungen ist die Mehrzahl der festverzinslichen Wertpapiere ausgesetzt. Damit ist die Aussage, Rentenpapiere seien ein Risiko an Geldanlage, eigentlich schon widerlegt. Zu den festverzinslichen Papieren mit Kursbewegungen zählen: die Auslandsanleihen oder auch Anleihen, Schuldverschreibungen der Banken, Pfandbriefe, Schatzanweisungen, Bundesobligationen, Anleihen des Bundes, Unternehmensanleihen, kommunale Obligationen und Länderanleihen