Effektive Wertpapiere, Tafelgeschäfte und Verkauf von Investmentanteilen
Tafelpapiere waren bis in die 90er Jahre hinein weit verbreitet, heute werden sie nicht mehr aktiv angeboten, aber es sind noch einige Papiere im Umlauf. Der Anleger erhielt beim Kauf von effektiven Wertpapieren einen so genannten Mantel, der das eigentliche Wertpapier verbrieft. Bei ausschüttendenden Fonds erhielt der Anleger zusätzlich einen Wertpapierbogen mit einzelnen Abschnitten, Coupons genannt. Jeder Abschnitt berechtigt zum Erhalt einer bestimmten Ausschüttung. Der letzte Abschnitt ist der Erneuerungsschein, mit dem man sich einen neuen Bogen geben lassen kann, wenn alle Coupons verbraucht sind.
Effektive Vorteile sind Inhaberpapiere, denn es wird davon ausgegangen, dass er sie in den Händen hält, daran berechtigt ist. Wenn Sie verloren gehen, gestohlen werden oder verbrennen, ist es wenn überhaupt nur unter äußerst schwierigen und komplizierten Bedingungen möglich, Ersatz zu beschaffen. Hierbei handelt es sich um das so genannte Aufgebotsverfahren. Im Prinzip sind solche effektiven Wertpapiere wie Geldscheine- sie dürfen nicht verloren gehen. Wer Effektive Papiere von ausschüttenden Fonds hält, muss sich einmal jährlich seine Papiere vornehmen, den Coupon ausschneiden und in einer Bank vorliegen. Dann erhält er gegen Vorlage der Coupons in bar die Ausschüttung. Vorher muss die Bank – wenn sie im Inland gelegen ist – allerdings noch die 35-prozentige Zinsabschlagsteuer nebst 5,5% Solidaritätszuschlag abziehen. Der Abzug bei Tafelpapiere beträgt also insgesamt 36%. Zu viel gezahlte Steuern können dann im Rahmen der persönlichen Einkommenssteuer ausgeglichen werden. Wenn sie effektive Papiere halten möchten, ist es praktischer, in thessaurierende Fonds anzulegen, da dann das lästige Abschneiden der Kupons entfällt.
Falls Sie die Fondsanteile bei ihrer Bank gekauft haben und auch dort verwahren lassen, können Sie Ihrer Bank die Verkaufsorder direkt erteilen, wie für andere Wertpapiere auch. Waren sie dagegen die Vorurteile im Investmentdepot bei der von Gesellschaft oder einer Plattform, erteilt ihnen die depotführenden Stelle einen Verkaufsauftrag, der auch formlos sein kann. Sie müssen bei einem Verkauf lediglich ihre Depotnummer, die Anzahl der Anteile oder den gewünschten Betrag und wie sie den Betrag ausgezahlt haben möchten, angeben. Außerdem benötigt die Depot führenden Stelle ihre Originalunterschrift. Einige Fondsgesellschaften und -plattformen akzeptieren Fax – oder Telefonaufträge, allerdings ist hier die Möglichkeit einer Fälschung relativ einfach. Diese Gesellschaften lassen sich gleich auf dem Zeichnungsformular ankreuzen ob sie später auch per Fax oder Telefon handeln möchten. Nach denen sie ihre Verkaufsorder per Post abgeschickt haben, wird es einige Tage dauern, bis die Fondsgesellschaft ihre Order zurücknimmt und die Depotbank kann Ihnen den Erlös ausbezahlen. Die meisten Fondsgesellschaften behalten sich das Recht vor, mehrere Valutatage zu benötigen. Je nachdem, welche Zahlungsweise sie gewünscht haben, wird es einige Tage bis eine Woche dauern, bis sie den Betrag auf dem Konto gutgeschrieben haben oder einen Scheck erhalten.