Die Kraftfahrzeugversicherung: Einstufung von Fahranfängern, Fahrzeugversicherung und Teilkaskoversicherung
Wann ein Fahranfänger eine Schadensklasse höher rückt, hängt vom Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages ab: Auf den Grundbetrag von 100% kommen Anfänger erst nach einem schadenfreien Kalenderjahr. Wer zum 1. Januar sein Fahrzeug versichert, kommt mit Beginn des nächsten Jahres bei Schadenfreiheit in SF eins (100%). Der zwischen dem 2. Januar und dem 1. Juli sein Auto erstmals versichert, kommt im nächsten Jahr erst einmal in Einheit 125%. Erst im Jahr darauf erreicht er 100% Schadensfreiheit. Wer die Stichtage 1. Januar. oder 1. Juli knapp versäumt sollte mit einer Versicherung um eine Rotation verhandeln. Wer seinen Führerschein bereits drei Jahren hat und erstmal sein Fahrzeug versichert, wird zum 1. Januar in Schadenstarif 1/2 (120%) eingestuft. Bei Schadensfreiheit bekommt er im vorigen Jahr in SF eins (100%). Bei Versicherungsbeginn im ersten Halbjahr (2. Januar bis 1. Juli) konnte ebenfalls im folgenden Jahr Schadensfreiheit 1. Beim Vertragsbeginn im zweiten Halbjahr im 2. Juli führt dagegen erst im übernächsten Kalenderjahr zu Schadensfreiheitklasse eins.
Wenn ein Elternteil sein Wagen auf das Kind umschreiben lässt und nachweist, dass das Kind den Wagen selbst gefahren hat, oder wenn die Eltern den von ihrem Kind mitbenutzten Wagen abschaffen und sich das Kind ein eigenes Auto kauft. Auch der Großvater der sein Wagen aufgibt, kann sein Rabatt auf den Enkel beerben. Allerdings wurden die Bedingungen dafür verschärft. Oft müssen Arbeitnehmer und-geber am gleichen Hauptwohnsitz gemeldet sein, oder die Vererbung ist nur auf Ehepartner, Lebenspartner oder Verwandte 1. oder 2. Grades möglich. Der Rabatt kann auch weitergegeben werden, wenn jemand von seinem Arbeitgeber den bisher von ihm gefahrenen Dienstwagen gekauft und der Arbeitgeber den Rabatt aufgibt.
Mit einer Kaskoversicherung können Schäden an Beförderungsmittel des Versicherungsnehmers versichert werden, wie es im Amtsdeutsch so unschön heißt. Dies bedeutet: Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug. Führerscheinneulinge können sich über einen Zweitwagen mit einem Beitragssatz von 120% versichern. Nach drei Jahren Unfallfreiheit kann die erreichte Rabattcluster offiziell als aufs erste Fahrzeug übertragen werden. Bei fast allen Versicherern bekommen Kinder aber auch ganz offiziell in Zweitwagenrabatt, falls ein Elternteil dort versichert ist. Der Weg über den Zweitwagen empfiehlt sich auch bei Unfallfolgefahrern, die nach mehreren Unfällen 142% Prämie zahlen. Bei der Zweitwagen-Versicherung kann auch ein beamteter Erstbesitzer in einer ländlichen Regionen gewählt werden. Entgegen der kursierenden Meinung hat ein Unfall des Zweitwagens auf den Schadensfreiheitsrabatt des Versicherten kaum Einfluss: Jedes Fahrzeug wird getrennt betrachtet.
Zum Abschluss einer Teilkaskoversicherung kann zumindest bei neueren Wagen immer geraten werden. Sie sichert gegen eine Reihe von Schäden, vor allem gegen Diebstahl. Daher kann bei älteren Fahrzeugen ab etwa acht Jahren auf die Kaskoversicherung verzichtet werden – denn da wird kaum ein Dieb Interesse zeigen. Aber auch bei neueren Fahrzeugen könnte sich eine technologische Neuerung zum Schaden der Versicherer anbahnen: Die vehement geforderte elektronische Wegfahrsperre, die in den meisten Neuwagen installiert ist, scheint Wunder zu wirken: Einige der größten Versicherer berichten, es sehr praktisch kein so gesichertes Fahrzeug gestohlen worden. Deshalb kann sich der Versicherte fragen, warum er diese immer teurer werdenden Policen abschließen soll.