Die Hausratversicherung: Über- und Unterversicherung

Im Rahmen der Einführung neuer Versicherungsbedingungen haben die Versicherungen die Lösung des Unterversicherungsproblem in Angriff genommen: Angenommen, der Wert eines Haushaltes beträgt 40.000 €, der Versicherte hat aber nur einen Versicherungsvertrag zu VHB 74 über 20.000 € abgeschlossen. Dies kam häufig vor, weil Vertreter die Versicherung auch ohne Preis verkaufen und weniger Versicherungssumme billiger ist. Ein Brand verursacht nun ein Schaden von 20.000 € -dann ersetzt die Versicherung nur 10.000 € also die Hälfte des Schadens, da der Hausrat nur zur Hälfte versichert war. Nach VHB 84 gilt nun, dass bei einer Versicherungssumme von mindestens
500 Quadratmeter Wohnfläche kein Abzug wegen Unterversicherung erlaubt ist. Die VHB 92 erhöhen die Mindestversicherungssumme auf 600 Quadratmeter. Dafür haben die Versicherer das Instrument der automatischen Anpassung der Versicherungssumme gemäß dem Preisindex der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte des statistischen Bundesamtes, also grob gesagt der Inflationsrate, in die Hand genommen. Dadurch erhöht sich der Beitrag jährlich, es sei aber der Versicherte widerspricht innerhalb eines Monats ausdrücklich.
Ferner ist die richtige Berechnung der Versicherungssumme weiter wichtig. Sonst ist dass der Hausrat nämlich immer unter- bzw. überversichert. Die einfache Formel Wohnfläche mal 1000 oder 2000 kann dazu führen, dass in einer großen Wohnung viel zu viel gezahlt oder in einer kleinen Wohnung beim Totalverlust viel zu wenig ersetzt wird. Es hilft wohl nichts: Der Versicherte muss einmal langsam sein Habe doch mit Stift und Papier durch seine Wohnung spazieren, seine Werte inspizieren dann die Versicherungssumme dementsprechend ändern.
Nur so kann eine Unter-oder Überversicherung vermieden werden. Und diese Prozedur sollte der Versicherte alle drei Jahre wiederholen. Versprochen werden kann mit Sicherheit nur eines: Sie werden sich wundern. Noch um die Jahrhundertwende musste der gesamte Hausrat detailliert den Versicherer gemeldet werden – bis zur letzten Socke. Nicht gemeldete Sachen waren nicht versichert. Heute hat sich die Lage verbessert: Der Hausrat ist automatisch in seiner Gesamtheit versichert.

Zum versicherten Hausrat zählen alle Gegenstände, die der Einrichtung, im Gebrauch oder Verbrauch dienen. Dazu zählen auch kennt den Ausrüstungen, sowie weitere Arbeitskleidungen oder Einrichtungsgegenstände die dem Beruf dienen. Gegenstände, die dem Versicherten gehören mit dem Gebäude fest verbunden sind, sind nur versichert, wenn sie bei Antragstellung benannt werden und vom Versicherer einer Police eigens aufgeführt werden. Das betrifft etwa Büromöbel und Bodenbeläge. Nicht versichert sind ausschließlich gewerblich genutzte Räume, das Eigentum von Untermietern und Handelsware. Der Hausrat in leichten Fertighäusern, Wochenend- oder alleinstehenden Häusern ist zuschlagspflichtig. Außerdem muss bei Wohnungen, die länger als 60 Tage unbewohnt sind und dies dem Versicherer angezeigt wird ein Zuschlag bezahlt werden. Einige Versicherer fordern Zuschläge für die Versicherung von Antennen und Markisen. Zusätzlich versichert werden können Arbeitsgeräte, Fahrräder und Überspannschäden durch Blitz. Die Hausrat gilt nicht nur für den Hausrat unter der in der Police angegebenen Adresse, einschließlich Kellerräumen, Räumen in Nebengebäuden auf demselben Grundstück sowie normalen Arbeitszimmer. Versichert sind auch Sachen, die sich vorübergehend wieder, im Allgemeinen bis zu drei Monate – gar nicht in der Wohnung befinden. Gemeint ist der Hausrat, den der Versicherte zur Reinigung oder Reparatur gibt, zur Arbeit oder auf Reisen mitnimmt. Innerhalb Europas sind diese Sachen bis zu 10% der Versicherungssumme, maximal jedoch bis 7500 € versichert. Nach
VHB 90 gilt der Schutz für die ganze Welt, Höchstgrenze sind 10.000 €. Diese Regelung gilt auch, wenn den versicherten Sachen gewaltsam entrissen oder nach Bedrohung von Leib und Leben hergeben werden müssen. Der einzige Unterschied zur Reisegepäckversicherung ist, dass die Außenversicherung des Hausrats Schäden durch Einbruch-Diebstahl sowie Sturm-und Hagelschäden nur ersetzt, wenn sich die Sachen innerhalb eines Gebäudes befunden haben.










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