Deutsche Post AG: Behält recht
907 Millionen Euro hatte die Deutsche Post AG von der Bundesrepublik im Jahre 2007 erhalten. Hierbei handelte es sich um eine staatliche Beihilfe für den Brief-Universaldienst. Genau eine solche Beihilfe hatte die Europäische Kommission bereits 2002 verboten; in ihrer Klage dagegen hatte die Deutsche Post in erster Instanz im Jahre 2008 recht bekommen. Gegen diesen Entscheid war es nun wieder die Europäische Kommission, die vor höherer Stelle hiergegen klagte: Ein daraufhin folgender Rechtsstreit zog sich nun vor dem Europäischen Gerichtshof bis zum 2. September 2010 hin: Hier wurde nun entschieden, dass die Zahlung rechtmäßig erfolgte und von der Deutschen Post AG keine Rückzahlung gefordert wird.