Die Versicherungen in der Blütezeit und die Entstehung der Versicherungsaufsicht
Die Blütezeit der Versicherungen begann mit der industriellen Revolution und währt bis heute. 1880 gaben die Deutschen pro Kopf rund fünf Mark für Versicherungen aus, inzwischen sind es schon 2330 DM (Stand 1994). Weder der Gründerkrach nach dem deutsch-französischen Krieg noch die Inflation in den Depressionszeiten der Zwanzigerjahre, noch zwei Weltkriege, noch zwar Währungsreform konnte den Aufschwung der Branche flach halten. Im Gegenteil nützte die Inflation der Zwanzigerjahre sogar einer Versicherungsform: die private Krankenversicherung breitete sich aus, weil weite Bevölkerungskreise wegen Verarmung durch die Inflation zu einer Vorsorge für den Krankheitsfall gezwungen waren. Auch formal ist das deutsche Versicherungswesen zu Beginn des Jahrhunderts in einem teilweise bis heute bestehenden rechtlichen Rahmen gebracht worden: 1901 wurde die materielle Staatsaufsicht mit vorheriger Genehmigung von Bedingungen und Tarifen eingeführt, 1908 wurde das Versicherungsvertragsrecht erlassen. Besonders groß waren die Leistungen der Versicherungen oft bei der Regulierung von Schäden. Nach dem Erdbebenbrand in San Francisco 1906 arbeiteten sie wegen der Plünderer unter Kriegsrecht bei schlechter Versorgung weiter. Die meisten Geschäftsvorgänge mussten ohne Unterlagen aus der Erinnerung rekonstruiert werden. Die Schadensaufwendungen betrugen damals die ungeheure Summe von rund 350 Millionen $. Das 20. Jahrhundert sah auch das Aufkommen des Verbraucherschutzgedankens und die Ausweitung des Sozialstaates vor. Nun, zu Beginn des 21 Jahrhunderts, stehen die Deutschen Versicherungen vor einer neuen Entwicklung: Die Liberalisierung im Zuge des europäischen Binnenmarktes hat das seit 1901 bestehende System der Regulierung verschwinden lassen. 1901 wurde das Versicherungsaufsicht Gesetz beschlossen. Dies wurde erst durch die EU-Kommission Mitte 1994 wieder geändert. Mit der Liberalisierung des europäischen Versicherungsmarktes hat eine Revolution stattgefunden. Die EU-Kommission setzte der strengen staatlichen Aufsicht über das Versicherungswesen ein Ende, die beinahe so alt war wie die Versicherungswirtschaft selbst. So wurde z.B. für die Seeversicherer schnell nach der Entstehung an mehreren Orten Versicherungskammern eingerichtet, die die Ausgestaltung der Verträge überwachten. Die staatliche Aufsicht geht auf die Konzession zurück, in dieser Ende des 18. Jahrhunderts in einigen deutschen Einzelstaaten für Aussteuer – und Sterbekassen, später auch für Sachversicherung eingeführt wurden. Für eine Staatsaufsicht gab es vor allem zwei Argumente: der einzelne Bürger ist nicht in der Lage gewesen und ist nach wie vor nicht der Lage, die Bonität von einzelnen Versicherungsunternehmen zu beurteilen. Die Versicherten überließ den Unternehmen jedoch Geldbeträge für einen künftigen Bedarf , zum Teil über viele Jahre. Deshalb sollte die Erfüllung der zugesagten wissen Leistungen abgesichert werden. Versicherungen haben gegenwärtig eine wichtige Funktion als Kapitalsammelbecken und bei der Übernahme aller wirtschaftlichen Risiken müsse der Staat daher für ein funktionierendes Versicherungswesen garantieren und eine Art Garantiefunktion übernehmen. Ziel der Aufsichtsbehörden ist somit die Wahrung der Belange der Versicherten und die Gewährleistung der dauernden Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge. Dabei spielt für die deutschen wie in vielen anderen Bereichen die Erfahrung der Zwanzigerjahre eine große Rolle. In der Inflation gerieten viele große Versicherungsgesellschaften in Schwierigkeiten und trugen zur Destabilisierung der Weimarer Republik bei. Der Nachteil des regulierenden Systems war die weit gehende Gleichheit von Bedingungen und Preisen. In Europa hatte sich jedoch im Zuge der europäischen Annäherung weit gehend das liberale britische Versicherungssystem durchgesetzt. Großbritannien kennt zwar eine Aufsicht über das Finanzgebaren der Versicherer, aber keine Genehmigungspflicht für Bedingungen und Tarife. Die Briten meinen, dass der Kunde in der Lage sein müsse, Produkt selbst zu beurteilen.
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