

<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Forex Trading - Hebelhandel - Forex Handel - Thema Finanzen &#38; Versicherungen &#187; R</title>
	<atom:link href="http://hebelhandel.com/category/tipps-und-artikel-finanz-versicherung/r/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://hebelhandel.com</link>
	<description>Forex Handel, Tipps und Artikel aus dem Finanz- und Versicherungsbereich</description>
	<lastBuildDate>Sat, 09 Apr 2011 18:54:09 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.1</generator>
		<item>
		<title>Worauf muss ich bei Rechtsschutzversicherungen achten?</title>
		<link>http://hebelhandel.com/worauf-muss-ich-bei-rechtsschutzversicherungen-achten/</link>
		<comments>http://hebelhandel.com/worauf-muss-ich-bei-rechtsschutzversicherungen-achten/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 13 Feb 2009 09:46:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[R]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps und Artikel]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.hebelhandel.com/?p=503</guid>
		<description><![CDATA[Auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand sagt ein alter Spruch. Auch in einem Rechtsstaat kann man nie mit Sicherheit sagen, wann man in einen Prozess verwickelt wird. Dennoch gehört die Rechtsschutzversicherung, im Gegensatz zu dem, was dem Verbraucher durch die Versicherer und auch einige Rechtsanwälte aus verständlichen Gründen eingeredet wird &#8211; zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand sagt ein alter Spruch. Auch in einem Rechtsstaat kann man nie mit Sicherheit sagen, wann man in einen Prozess verwickelt wird. Dennoch gehört die Rechtsschutzversicherung, im Gegensatz zu dem, was dem Verbraucher durch die Versicherer und auch einige Rechtsanwälte aus verständlichen Gründen eingeredet wird &#8211; zu den entbehrlichen Versicherungen. Die Vertreter rechnen den Kunden die Kosten für Gericht und Anwalt hoch. Schon in der zweiten Instanz sind die Kosten oft höher als der Streitwert. Der Streit um eine Geschwindigkeitsüberschreitung kost schnell mehr als 500 €.<br />
Ein Zivilprozess mit einem Streitwert von 5.000 € kommt in der ersten Instanz auf 3000 €, die Entscheidung einer Berufung auf insgesamt 7.000 €. In Deutschland gilt der Grundsatz: Wer verliert, trägt alle Kosten, auch die des Gegners. Nur bei einem Arbeitsgerichtsverfahren und einer Kündigung muss der Arbeitnehmer seine Anwaltskosten in der ersten Instanz selber tragen, auch wenn er gewinnt. Mit diesen Argumenten ist die Bundesrepublik ein Paradies für Rechtsschutzversicherung geworden: Jeder zweite Haushalt besitzt die eine oder andere Version, rund die Hälfte der Versicherten besitzt eine Verkehrs-Rechtsschutz. Die Deutschen sind damit Rechtsschutz-Europameister. In den vergangenen Jahren haben einige Gesellschaften neuer Rechtsschutzversicherer gegründet. Die Prozesshitliste der jährlich rund 2,5 Millionen Rechtsschutzfälle im Jahr: Prozesse rund ums Auto stellen 2/3 der Fälle, gefolgt von Streitigkeiten um Geld und Arbeitsrecht. Nehmen Sie es gelassen: Ein Prozess kommt nicht einfach so über sie ihren Regenschauer. Das Prozessrisiko lässt sich mit einem guten Anwalt relativ sicher abschätzen. Und wenn Sie gewinnen, war die Sache ohnehin für Sie kostenlos, ausgenommen Arbeitsgerichtsverfahren. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt für den Versicherten in meisten Fällen lediglich das Kostenrisiko, sodass sich unbesorgt prozessieren lässt. Vergessen wird oft, was auch die Haftpflichtversicherungen einen Mini-Rechtsschutz beinhalten, und Autofahrern, Privatpersonen und Tierhaltern die Abwehr fremder Ansprüche abnehmen. Die meisten privaten Streitigkeiten werden ohnehin nach einer Rechtsberatung gütlich mit einem Kompromiss beigelegt: Prozesse führen nur Streithanseln. Anwälte werden natürlich immerzu einer Rechtsschutzversicherung raten: Mehr als 15% ihrer Einkommen fließen aus dieser Quelle. Verbraucher sollten die lange Reihe von Ausschüssen für Bauangelegenheiten, Verbrechen (auch Beleidigungen), Familien &#8211; auch Scheidung oder Unterhalt und R. Streitigkeiten bedenken. In Familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten werden nur die Kosten einer mündlichen oder schriftlichen Beratung oder Auskunft durch einen Rechtsanwalt oder Notar gedeckt. Der Beratende darf aber nach außen hin nicht in Erscheinung treten und beispielsweise Anwaltsschreiben verfassen. Verwaltungsverfahren (etwa gegen die Schulbehörde) und Verfahren vor Verfassungsgerichten oder internationalen Gerichtshöfe sind ebenfalls nicht versichert. Im Arbeitsrecht sind Verhandlungen über Abfindung und Beratung zu einem neuen Arbeitsvertrag nicht gedeckt. Auch bei Vorsatz zahlt die Versicherung nichts: Wird der Versicherte (zu Unrecht) beschuldigt, etwas gestohlen zu haben, verweigert die Versicherung die Übernahme der Prozesskosten. Die allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) besagen: Wird den Versicherten vorgeworfen, der Vorschrift des Strafrechts verletzt zu haben, besteht nur dann Rechtsschutz, wenn ihm ein Vergehen zur Last gelegt wurde, das sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden kann. Das schließt die nur vorsätzlich begehbaren Straftatbestände Beleidigung, Hausfriedensbruch, üble Nachrede, Verleumdung, Unterschlagung, Diebstahl, Begünstigung, Betrug, Untreue, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Urkundenfälschung, Wilderei und unterlassene Hilfeleistung aus. Jeder Rechtsschutzversicherte sollte sich erst einmal die Kostenübernahmegarantie des Versicherers holen, bevor er prozessiert.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://hebelhandel.com/worauf-muss-ich-bei-rechtsschutzversicherungen-achten/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Rechtsschutzversicherungen: Welche Alternativen gibt es? Mit welchen Leistungen kann ich rechnen?</title>
		<link>http://hebelhandel.com/rechtsschutzversicherungen-welche-alternativen-gibt-es-mit-welchen-leistungen-kann-ich-rechnen/</link>
		<comments>http://hebelhandel.com/rechtsschutzversicherungen-welche-alternativen-gibt-es-mit-welchen-leistungen-kann-ich-rechnen/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 13 Feb 2009 09:38:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[R]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps und Artikel]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.hebelhandel.com/?p=476</guid>
		<description><![CDATA[Eine kostengünstiger Rechtsberatung gibt es bei Verbraucherzentralen und öffentlichen Rechtsauskunftsstellen in vielen Großstädten. Für Mitglieder von Gewerkschaften, Automobilclubs und Mitglieder-oder Ständekammern gibt es stets Schlichtungsstellen, die über Streitigkeiten außergerichtlich einen Kompromiss suchen. Für Ratsuchende bis zu einem mittleren Einkommen bekommt das Prozesskostenhilfe-Gesetz infrage: Die Beratungshilfe kann schriftlich beim Amtsgericht oder dem zuständigen Prozessgericht am Ort [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine kostengünstiger Rechtsberatung gibt es bei Verbraucherzentralen und öffentlichen Rechtsauskunftsstellen in vielen Großstädten.<br />
Für Mitglieder von Gewerkschaften, Automobilclubs und Mitglieder-oder Ständekammern gibt es stets Schlichtungsstellen, die über Streitigkeiten außergerichtlich einen Kompromiss suchen. Für Ratsuchende bis zu einem mittleren Einkommen bekommt das Prozesskostenhilfe-Gesetz infrage: Die Beratungshilfe kann schriftlich beim Amtsgericht oder dem zuständigen Prozessgericht am Ort beantragt werden. Man kann sich auch direkt an einen Rechtsanwalt wenden. Das Prozesskostenhilfe &#8211; Gesetz gilt auch für Scheidungen, bei denen die Rechtsschutzversicherung nur eine Beratung nicht aber ein Prozess zahlt. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt das Kostenrisiko bei Prozessen. Der Versicherte darf den Anwalt frei wählen. Erstattet werden Anwalts-, Gerichts- und Nebenkosten (etwa für Gerichtsvollzieher, Zeugen und Sachverständige, die von Gutachtern hinzugezogen werden) sowie die entsprechenden Vorschüsse.<br />
Bei verkehrsrechtlichen Straf- und Bußgeldverfahren werden auch die Kosten für Gutachten öffentlich bestellter technischer Sachverständiger getragen, die vom Versicherten hinzugezogen wurden, auch im Ermittlungsverfahren. Bei inländischen Zivilprozessen werden die Kosten eines Korrespondenzanwaltes am Gerichtsstand getragen, wenn der Wohnort des Versicherten mehr als 100 km von Gerichtsstand entfernt ist. Bei Strafverfahren im Ausland übernimmt der Versicherer die Kaution bis zu 22.000 € als Darlehen sowie Reisekosten, wenn der Versicherte vor einem ausländischen Gericht erscheinen muss. In einem Strafverfahren werden die Kosten des gegnerischen Nebenklägers gezahlt, der neben dem Staatsanwalt als Kläger auftritt. Der Leistungsumfanges in den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) geregelt und ist für alle Gesellschaften gleich. Heute gelten meist Deckungssumme von 100.000 € per Schadensfall und 25.000 € für Kaution. Damit soll das Prozessrisiko mit Kosten für Anwalt, Gericht und Nebenkosten durch alle Instanzen abgedeckt werden können. Die Anwälte allerdings werden von der Rechtsschutzversicherung nicht satt: Die Versicherer zahlen nur nach der Bundesrechtsanwaltskammer-Gebührenordnung. Die Versicherung zahlt natürlich nur für Schäden, die nach Vertragsabschluss eintreten bei Versicherungsabschluss gilt aber eine dreimonatige Wartezeit in Kfz-Vertrags-, Arbeit-, Sozialgerichts -, Steuer-, allgemeiner Vertrags-, sowie Miet &#8211; sowie manchmal auch beim Führerschein &#8211; Rechtsschutz, bis der Versicherungsschutz im Schadenfall eintritt.<br />
Eine Rechtsschutzversicherung muss nicht gleich eine<br />
Rundum-Versicherung sein. Es gibt eine ganze Reihe von Varianten. Die Wichtigste ist der Verkehrs-Rechtsschutz. Der Schutz der Versicherten als Halter, Eigentümer, Fahrer und Interesse seiner eigenen Fahrzeuge und als Fahrer fremder Fahrzeuge. Von den rund 2,5 Million Schadensfällen, die die Rechtsschutzversicherer jedes Jahr registrieren, entfallen 2/3 auf Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger. Allerdings wird die Bedeutung des Verkehrs-Rechtsschutz ist maßlos überschätzt: Das maximale Prozessrisiko bei Führerschein-Verfahren beträgt lediglich 1500 €. Dagegen kann es bei dem im Verkehrs-Rechtsschutz nicht mitversicherten Schadenersatzverfahren oder allgemeine Streitigkeiten bis zu 50.000 € betragen.<br />
Praktisch alle Bagatellschäden, sind nicht mitversichert.<br />
Eine Verkehrs Rechtsschutz-Versicherung ist vor allem für Autofahrer sinnvoll, die ohne Vollkasko oder Auto-Schutzbrief oft im Ausland unterwegs sind. Verkehrsunfälle im Ausland sind wegen unterschiedlicher Rechtslage, Sprachschwierigkeiten oder Strafkaution voller Tücken. Der Verkehrs-Rechtsschutz gilt in Europa und den Mittelmeerländern. Bei Verkehrs-und Fahrzeug-Rechtsschutz sind alle berechtigten Fahrer und Insassen ihrer Fahrzeuge mitversichert. Auch als Fußgänger ist der Versicherte geschützt. Der Verkehrs-Rechtsschutz besteht aus Schadenersatz-Rechtsschutz, Strafrechtschutz, Führerschein-Rechtsschutz, Kfz-Steuerrechtschutz und<br />
Kfz-Vertragsrechtsschutz, wenn es Ärger beim Kauf oder Reparatur des Autos gibt.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://hebelhandel.com/rechtsschutzversicherungen-welche-alternativen-gibt-es-mit-welchen-leistungen-kann-ich-rechnen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Rechtsschutzversicherungen: Hierauf sollte ich beim Abschluss achten!</title>
		<link>http://hebelhandel.com/rechtsschutzversicherungen-hierauf-sollte-ich-beim-abschluss-achten/</link>
		<comments>http://hebelhandel.com/rechtsschutzversicherungen-hierauf-sollte-ich-beim-abschluss-achten/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 13 Feb 2009 09:38:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[R]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps und Artikel]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.hebelhandel.com/?p=474</guid>
		<description><![CDATA[Nur die wenigsten wissen, dass der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung mit dem Abschluss der Autoversicherung zusammenfällt. Dann haben sie beim Verkehrs-Rechtsschutz den gleichen Ansprechpartner im Schadenfall. Jedoch empfiehlt es sich, einen spezialisierten Rechtsschutzversicherer zu wählen. Denn oft hat der Versicherte Streitigkeiten mit seiner Versicherung, etwa wegen Hausrat- oder Haftplichtschäden. Dann aber könnte der Rechtsschutzversicherer unter dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nur die wenigsten wissen, dass der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung mit dem Abschluss der Autoversicherung zusammenfällt. Dann haben sie beim Verkehrs-Rechtsschutz den gleichen Ansprechpartner im Schadenfall. Jedoch empfiehlt es sich, einen spezialisierten Rechtsschutzversicherer zu wählen. Denn oft hat der Versicherte Streitigkeiten mit seiner Versicherung, etwa wegen Hausrat- oder Haftplichtschäden. Dann aber könnte der Rechtsschutzversicherer unter dem gleichen Dach eher Schwierigkeiten bei der Deckungszusage machen als ein Unabhängiger. Im Schadenfall sollte sich der Versicherte vorher eine schriftliche Deckungszusage beim Versicherer holen. Wenn die Versicherung wegen Aussichtslosigkeit ablehnt, muss der Rechtsanwalt das Gegenteil schriftlich bestätigen. Nach den neuen allgemeinen Rechtsschutzbedingungen von 1994 kommt es für Meinungsverschiedenheiten zwischen Anwalt und Versicherten zu einem Schiedsverfahren: Es wird ein weiterer Rechtsanwalt eingeschaltet; er muss innerhalb eines Monats entscheiden. Sieht er keine Erfolgschancen, hat der Versicherte nur noch die Möglichkeit, dies einschließlich des Versicherers gerichtlich klären zu lassen. Bei Straf- und Bußgeldverfahren ist keine vorherige Deckungszusage notwendig. Allerdings fallen viele verblichene Interpretation unter die Rubrik Vorsatz. Dann reagieren die Versicherer auf Wünsche nach Deckungszusage recht unterschiedlich:. Vor allem wegen der Wahrung von Fristen soll der Versicherte den Schriftwechsel ganz dem Anwalt überlassen. Bislang wurde nach zwei Versicherungsfällen innerhalb eines Jahres meist die Kündigung durch den Versicherer fällig. Allerdings ist diese Kündigungsklausel bei Schadenfällen vor einiger Zeit als einseitig vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen worden.</p>
<p>Eine Rechtsschutzversicherung läuft im Allgemeinen über fünf Jahre. Allerdings bekommt der Versicherte auf Wunsch überall Jahresverträge. Bei der Rechtsschutzversicherung kann auf keinen Versicherungsfall gekündigt werden, wenn der Versicherer die Leistung abgelehnt. Die Kündigung kann fristlos oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres erfolgen. Auch wenn der Versicherer den Anwalt benennt und der Anwalt die Vertretung des Versicherten ablehnt, kann gekündigt werden. Der Versicherte muss allerdings innerhalb eines Monats nachweisen, dass ein anderer Anwalt den Fall übernehmen würde und dem Aussichten auf Erfolg bescheinigt. Gekündigt werden muss innerhalb von einem Monat nach Anfang der Ablehnung oder dem Eingang der Stellungnahme des Versicherten-Anwalts beim Versicherer.</p>
<p>Bei Verträgen, die nach Juni 1994 abgeschlossen wurden, kann der Versicherte bei jeder Beitragserhöhung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen. Für den Familien- oder Verkehrsrechtsschutz gilt: Stirbt der Versicherte, besteht der Versicherungsschutz für den mitversicherten Ehegatten und die Kinder bis zur nächsten Beitragsfälligkeit weiter. Wenn der Ehegatte die nächste Prämie zahlt, wird er Versicherungsnehmer. Wenn das mit Verkehrs-und Fahrzeug-Rechtsschutz versicherte Fahrzeug verkauft wurde und innerhalb von sechs Monaten kein neues Fahrzeug angeschafft wird, endet der Vertrag mit dem Tag des Verkaufs. Allerdings kann die Vertragsaufhebung erst nach sechs Monaten beantragt werden. Wird der Antrag nicht innerhalb von sieben Monaten gestellt, hebt der Versicherer den Vertrag erst ab dem Tag des Antrageingangs auf. Entsprechend ist die Prämie zu zahlen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://hebelhandel.com/rechtsschutzversicherungen-hierauf-sollte-ich-beim-abschluss-achten/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Reisegepäckversicherung: Folgende Ausschüsse sind zu beachten</title>
		<link>http://hebelhandel.com/reisegepackversicherung-folgende-ausschusse-sind-zu-beachten/</link>
		<comments>http://hebelhandel.com/reisegepackversicherung-folgende-ausschusse-sind-zu-beachten/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 13 Feb 2009 09:37:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[R]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps und Artikel]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.hebelhandel.com/?p=472</guid>
		<description><![CDATA[Damit man von der Versicherung eine Rückerstattung erhält, muss sich das Gepäck in einem fest verschlossen, durch Verschluss gesicherten Kofferraum befinden. Ein von außen ohne Gewalteinwirkung zu öffnendes Dach reicht nicht aus. Das Abstellen auf einem bewachten Parkplatz oder in einem Parkhaus gilt nicht als Beaufsichtigung. Doch selbst diese Klauseln werden von einigen Gerichten noch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Damit man von der Versicherung eine Rückerstattung erhält, muss sich das Gepäck in einem fest verschlossen, durch Verschluss gesicherten Kofferraum befinden. Ein von außen ohne Gewalteinwirkung zu öffnendes Dach reicht nicht aus. Das Abstellen auf einem bewachten Parkplatz oder in einem Parkhaus gilt nicht als Beaufsichtigung. Doch selbst diese Klauseln werden von einigen Gerichten noch restriktiver ausgelegt. Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Deckung für Geld, Schecks oder Fahrkarten sowie Land -, Luft &#8211; und Wasserfahrzeuge. Fahrräder und Schlauchboote sind dagegen versichert. Die Versicherung zahlt nicht, wenn Sachen liegen -, stehen &#8211; immerhin gelassen werden sowie bei Krieg oder Beschlagnahme. Wenn die Versicherung den Schaden akzeptiert, hat der Gesetzgeber einen Schadenersatz der abhandengekommenen oder zerstörten Sachen in Höhe des Neuwertes im Heimatland mit einem Abschlag für Alter und Abnutzung bestimmt. Bei beschädigten Sachen trägt sie die Kosten für die Reparatur. Eine beliebte Versichertenfalle ist allerdings die vorgedruckte Versicherungssumme. Die Pauschalen betragen bei den meisten der 1500 € pro Person und 3052 € für Familien. Doch damit ist der Versicherte oft unterversichert, sodass die Versicherungen beim Schaden nur anteilig zahlen. In den Versicherungsschein sollten alle mitreisenden Familienangehörige namentlich eingetragen sein. Wer eine Reisegepäckversicherung abschließen möchte, sollte eine Jahres-Police wählen, da damit alle beruflichen und privaten Reisen abgedeckt sind. Mitversichert sein sollte den Ehepartner, auch wenn er allein unterwegs ist. Bei den guten Policen gilt sogar Versicherungsschutz am Wohnort (Domizilschutz): Dann deckt die Versicherung auch Diebstähle von persönlichen Dingen aus Kraftfahrzeugen am Wohnort ab. Die Auto-Teilkaskoversicherung zahlen dabei nur bei fest eingebauten Sachen oder Autozubehör. Erweiterter Domizilschutz gilt für Gänge, Fahrten und damit verbundene Aufenthalte am Wohnort. Die Deckung für die Fristüberschreitung versicherten Schäden durch eine Verzögerung bei der Auslieferung von Reisegepäck. Das Versicherungspaket sollte höchstens 20 bis 22 € oder fünf Euro Versicherungssumme pro Jahr kosten. Kurzverträge über z. B. 20 Tage decken beispielsweise 2000 € Versicherungssumme- klassische Reiseversicherung kosten gut 30 €. In jedem Fall musste das Kleingedruckte gründlich studiert werden, um im Schadenfall keinen Ausschuss zu riskieren. Im Schadenfall sollte der Versicherte bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks im Motel, in Bus, Bahn oder Flugzeug den Schaden sofort den jeweiligen Unternehmen melden. Diebstahl oder Raub muss der Polizei gemeldet werden, zusammen mit einer detaillierten Liste aller entwendeten Sachen. Die einfache Bezeichnung Foto-Ausrüstung kann schon zu Streitigkeiten über deren Wert führen. Probleme können die Versicherten auch bekommen, wenn die Polizei den Schaden nur widerwillig und schlampig aufnimmt oder der Bestohlene auf den nächsten Tag zu Schadensufnahme vertröstet werden: Wer dann erkrankt weiterreisen muss, hat dann bei der Versicherung oft verloren. Außerdem müssen die verloren gegangenen Sachen Stück für Stück gemeldet werden. Auf jeden Fall sollten Versicherte sich all diese Meldung bestätigen lassen. Auf der Schadenanzeige der Versicherungen wird auch gefragt, ob der Versicherte schon früher einmal Schäden am Reisegepäck gemeldet. Ein Verschweigen früherer Schadensmeldungen bringt den Versicherten meist um den Schutz.<br />
Die Reisegepäckversicherung gilt übrigens nicht verdienen, die im Zelte der Wohnwagen aufbewahrt werden. Hier muss ein Zusatzschutz (kennt den Klaus) abgeschlossen werden. Dauert Kämpfer sollten eine eigene Camping &#8211; Policen abschließen, die neben Wohnwageninventar auf Vorzeit und Gegenstände des persönlichen Bedarfs schützt. Dies geschieht am besten über die Hausratversicherung. Premiers allerdings hoch: 500 auf Versicherungs Summenkosten für den Wohnwagen fünf Euro, für das Zelt und 25 €. Kassettenrekorder oder Fernseher kosten mehr als 15 € extra.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://hebelhandel.com/reisegepackversicherung-folgende-ausschusse-sind-zu-beachten/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Reisekrankenversicherung: Privat versicherte, Leistungen, Verhalten im Schadensfall</title>
		<link>http://hebelhandel.com/reisekrankenversicherung-privat-versicherte-leistungen-verhalten-im-schadensfall/</link>
		<comments>http://hebelhandel.com/reisekrankenversicherung-privat-versicherte-leistungen-verhalten-im-schadensfall/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 13 Feb 2009 09:37:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[R]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps und Artikel]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.hebelhandel.com/?p=470</guid>
		<description><![CDATA[Auch für privat versicherte kann die Auslands-Krankenversicherung sinnvoll sein. Die private Krankenversicherung ersetzt zwar alle Kosten, auch wenn der Versicherte in ein ausländisches Krankenhaus muss. Bei kostspieligen Behandlungen gibt der Versicherer eine Kostenübernahmeerklärung. Allerdings ist der Schutz für Auslandsreisen auf vier Wochen begrenzt. Wer länger verreist, der sollte mit seiner Versicherung vorher eine Absprache treffen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch für privat versicherte kann die Auslands-Krankenversicherung sinnvoll sein. Die private Krankenversicherung ersetzt zwar alle Kosten, auch wenn der Versicherte in ein ausländisches Krankenhaus muss. Bei kostspieligen Behandlungen gibt der Versicherer eine Kostenübernahmeerklärung. Allerdings ist der Schutz für Auslandsreisen auf vier Wochen begrenzt. Wer länger verreist, der sollte mit seiner Versicherung vorher eine Absprache treffen. Teilweise jedoch deckt die Private einen eventuellen Krankenrücktransport nicht. Diese Deckung wäre aber vor allem für Reisen nach Übersee empfehlenswert. Eine Reise-Krankenversicherung kann auch sinnvoll sein, wenn die private Krankenversicherung bei Nichtinanspruchnahme  Beitragsrückerstattung zahlt. Die Zusatzpolice deckt die Folgekosten eines Unfalls oder einer akuten Erkrankung im Urlaub, die zuhause ausgewählt werden müssen. Die Auslandsreise-Krankenversicherung zahlt für ambulante und stationäre Behandlung, Operationen, Medikamente, Rücktransport (worüber aber allein der behandelnde Arzt entscheidet), gilt Überführungskosten bei Tod oder Bestattungskosten im Ausland. Allerdings gibt es eine Reihe von Ausschlüssen: Die Versicherung zahlt nicht bei Erkrankungen, die sich bereits vor Reisebeginn bemerkbar gemacht haben, bei chronischen Krankheiten, für Zahnersatz, Entbindungen oder Psychotherapie. Im Allgemeinen erhalten Personen über 70 Jahre kein Versicherungsschutz. Eigentlich sollte der Versicherungsnehmer wieder einen Blick in das Kleingedruckte werfen: Die Unterschiede bei Deckungszusagen, vor allem für ein medizinisch notwendigen Rücktransport, sind beträchtlich. Manche Versicherer übernehmen nur die Restkosten zu den Krankenkassenkosten und auf Geschäftsreisen nichts. Im Schadenfall sollte der Versicherte bei umfangreichen und teuren Behandlungen sobald wie möglich die Versicherung informieren, notfalls über die deutsche Botschaft. Nehmen Sie die Versicherungsbescheinigung und Telefonnummer mit. Wer im Ausland und teuren Ländern wie den Vereinigten Staaten länger erkrankt, wird oft vom Versicherer zurückgeholt. Auf Wunsch übernimmt die Gesellschaft-vor allem bei teuren Krankenhausaufenthalten-die Kosten der Vorschüsse im Voraus oder rechnen direkt mit den Krankenhäusern ab; einige Gesellschaften schicken sogar per Telex zu jeder Tageszeit eine Kostenübernahmegarantie, falls gewünscht. Kleinere Arztrechnungen können Sie selbst begleichen. Die Rechnungen sollen aber detailliert die einzelnen medizinischen Leistungen enthalten. Versicherte können zwischen zwei Varianten wählen: Entweder sie zahlen pro Tag einen bestimmten Betrag und die Police gilt für ein Jahr für eine unbestimmte Zahl von Reisenden, die aber jeweils eine bestimmte Wochenzahl (meist sechs) nicht überschreiten dürfen. Preiswerter sind Jahresverträge. Sie verlängern sich automatisch, wenn nicht ein bis zwei Monate vorher gekündigt wird. Der Abschluss der Reiseversicherung ist einfach: Sie können bei Reisebüros, Reiseveranstalter und Automobilclubs abschließen oder sich die Unterlagen von der Versicherung direkt schicken lassen. Meist müssen Sie den Beitrag bei der Bank oder Post einzahlen, wie Zahlscheine oder Quittungen belegt. Die Preise für den pauschalen Schutz sind relativ einheitlich; sie schwanken zwischen 5 und 12 €.  Allerdings zahlen ältere (je nach Versicherer 59 Jahren) bei vielen Versicherern mehr. Bei längerem Aufenthalt im Ausland und daher notwendigen Tagesschutz kann es sich jedoch lohnen, die Preise etwas genauer zu vergleichen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://hebelhandel.com/reisekrankenversicherung-privat-versicherte-leistungen-verhalten-im-schadensfall/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Die Reiseversicherung: Darauf muss ich achten!</title>
		<link>http://hebelhandel.com/die-reiseversicherung-darauf-muss-ich-achten/</link>
		<comments>http://hebelhandel.com/die-reiseversicherung-darauf-muss-ich-achten/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 13 Feb 2009 09:31:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[R]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps und Artikel]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.hebelhandel.com/?p=442</guid>
		<description><![CDATA[Urlaub bedeutet nicht immer nur Spaß und Erholung: Allein auf den beliebten und belebten Skipisten verunglückten jährlich rund 165.000 Deutsche, 100.000 werden außerdem ein Verkehrsunfall verwickelt, Unzählige werden bestohlen. Reiseversicherungen sind daher ein gutes Geschäft für die Versicherer: Jeder achte Urlauber leistet sich die eine oder andere Police. Um Vergleich: Einen Reiseführer kauft sich nur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Urlaub bedeutet nicht immer nur Spaß und Erholung: Allein auf den beliebten und belebten Skipisten verunglückten jährlich rund 165.000 Deutsche, 100.000 werden außerdem ein Verkehrsunfall verwickelt, Unzählige werden bestohlen. Reiseversicherungen sind daher ein gutes Geschäft für die Versicherer: Jeder achte Urlauber leistet sich die eine oder andere Police. Um Vergleich: Einen Reiseführer kauft sich nur jeder 10. Doch nicht immer ist ein spezieller Reiseversicherung notwendig. Schon die meisten normalen Versicherungen sind als sogenannte Grundversicherungen definiert: Sie gelten nicht nur zuhause, sondern immer, das heißt auch im Ausland. Grundversicherungen sind die Berufsunfähigkeit -, Haftpflicht -, Kraftfahrt -, Lebens -, Pflege -, private Unfall -, private Kranken -, Rechtschutz -, Sach -, Verkehrs &#8211; und sogar die Hausratversicherung. Dennoch sollte der Versicherte noch einmal genau nachsehen. Problematisch kann vor allem Reisen ins außereuropäische Ausland oder risikoträchtige sportliche Aktivitäten wie Fallschirmspringen und Berg steigen sein. Für gesetzlich Krankenversicherte ist die Auslandsreise-Krankenversicherung die wichtigste Reiseversicherung. Zwar sollen sogenannte Sozialversicherungsabkommen zwischen der Bundesrepublik und den wichtigsten europäischen Reisenden an eine weitgehend kostenlose Behandlung im Ausland garantieren. In den EU &#8211; Ländern und in der Schweiz, Tunesien und der Türkei kann der gesetzlich Versicherte jedoch die Leistungen der dortigen gesetzlichen Krankenkassenanspruch nehmen. Für diese Länder stellt die Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung aus. In Großbritannien und Nordirland ist dagegen kein spezieller Berechtigungsschein notwendig. Dorthin ist die Reise für gesetzlich Versicherte unproblematisch. Doch in anderen Ländern ist die Anspruchsbescheinigung oft nicht einmal das Papier wert: In Spanien beispielsweise wird nur gegen Bargeld behandelt. In anderen Ländern wie Frankreich wird zunehmend eine Selbstbeteiligung verlangt, obwohl die deutsche Krankenkasse die Kosten übernehmen. In einigen typischen Ferienzentren gibt es nicht genügend Kassenärzte, sodass auf Privatärzte ausgewichen werden muss. Auch in den österreichischen Bundesländern Salzburg, Steiermark und Tirol werden deutsche Urlauber häufig nur als Privatpatienten behandelt. Arzt -und Krankenhauskosten müssen dann wie in anderen Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen (Schweiz und Norwegen) vollständig selbst bezahlt werden.<br />
Mit einer Auslands-Krankenversicherung sind nicht nur die<br />
Arzt-Behandlungskosten sondern auch die Kosten für einen notwendigen medizinischen Rücktransport abgedeckt: Die Kosten dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts nicht übernehmen. Sie können bei Schwerverletzten und Sondertransporten bis zu 10.000 € ausmachen. Der Rücktransport ist allerdings meist in den Auto-Schutzpflicht enthalten.<br />
Wer zu den rund 5 Millionen Kassenmitgliedern gehört, die für den Krankenhausaufenthalt eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben: Der Schutz gilt auch im Ausland. Auch für privat versicherte kann die Auslands-Krankenversicherung sinnvoll sein. Die private Krankenversicherung ersetzt zwar alle Kosten, auch wenn der Versicherte in ein ausländisches Krankenhaus muss. Bei kostspieligen Behandlungen gibt der Versicherer eine Kostenübernahmeerklärung. Allerdings ist der Schutz für Auslandsreisen auf vier Wochen begrenzt. Wer länger verreist, sollte mit seiner Versicherung vor einer Absprache treffen. Teilweise jedoch deckt die private Police einen eventuellen Krankentransport nicht. Diese Deckung wäre aber vor allem sehr empfehlenswert. Eine Reise-Krankenversicherung kann auch sinnvoll sein, wenn die private Krankenversicherung bei Nichtinanspruchnahme Beitragsrückerstattung zahlt. Die Zusatzpolice deckt die Folgekosten eines Unfalls oder einer akuten Erkrankung, die zuhause auskuriert werden müssen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://hebelhandel.com/die-reiseversicherung-darauf-muss-ich-achten/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Die Privat- oder Familien- Rechtsschutzversicherung: Worauf muss ich achten?</title>
		<link>http://hebelhandel.com/die-privat-oder-familien-rechtsschutzversicherung-worauf-muss-ich-achten/</link>
		<comments>http://hebelhandel.com/die-privat-oder-familien-rechtsschutzversicherung-worauf-muss-ich-achten/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 13 Feb 2009 09:28:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[R]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps und Artikel]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.hebelhandel.com/?p=432</guid>
		<description><![CDATA[Die Privat- oder Familien-Rechtsschutzversicherung umfasst den privaten Bereich. Der Versicherungsschutz gilt auch für den Ehegatten und die unverheirateten Kinder bis zum fünfundzwanzigsten Lebensjahr, wenn sie noch in Ausbildung sind. Ebenfalls mitversichert ist der Lebensgefährte, mit dem der Versicherte zusammenwohnt, wenn er in der Police genannt wird. Der Schutz umfasst stets Schadensersatzansprüche anderer, Straf &#8211; und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Privat- oder Familien-Rechtsschutzversicherung umfasst den privaten Bereich. Der Versicherungsschutz gilt auch für den Ehegatten und die unverheirateten Kinder bis zum fünfundzwanzigsten Lebensjahr, wenn sie noch in Ausbildung sind. Ebenfalls mitversichert ist der Lebensgefährte, mit dem der Versicherte zusammenwohnt, wenn er in der Police genannt wird. Der Schutz umfasst stets Schadensersatzansprüche anderer, Straf &#8211; und Bußgeldverfahren, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, Streitigkeiten und Kauf &#8211; in Reparaturverträge, Steuer- oder Sozialrechte. Eigens abschließen müssen Versicherte allerdings einen Miet-Rechtsschutz. Selbstständige müssen Privatleben und Beruf gesondert versichern, was oftmals schwer zu trennen ist. Die geringen Unterschiede in der Rechtsschutzversicherung sind geringer als in anderen Sprachen.</p>
<p>Offenbar ist die Prämienkalkulation der Anbieter fast identisch. Besonders günstige Angebote gibt es für den öffentlichen Dienst und Mitglieder von Automobilclubs. Der Verkehrs-Rechtsschutz kostet normalerweise 50 € im Jahr (ohne Selbstbeteiligung im Schadenfall) mit Selbstbeteiligung ab 35 €. Familien-Rechtsschutz kostet ohne Selbstbeteiligung ab 150 €, mit Selbstbeteiligung ab 125 € im Jahr. Der zusätzliche Mieter rechtfertigt rund 40 € im Jahr. Eine Selbstbeteiligung sollten Sie jedoch nach Möglichkeit vermeiden, auch wenn Tarife ohne sie meist 22% teurer sind: Sie verleitet dazu, dass sie zögerlicher zum Anwalt gehen. Vor allem im Verkehrs-Rechtsschutz oder bei außergerichtlicher Beratung sind die Kosten oft recht gering, sodass sich nur eine Selbstbeteiligung von 100 oder 150 € der Schutz bereits nicht mehr lohnt. Oft verbinden die Versicherten den Abschluss einer Rechtsschutz-Versicherung mit dem Abschluss der Autoversicherung. Da haben Sie bei Verkehrs &#8211; Rechtsschutz den gleichen Ansprechpartner im Schadenfall. Jedoch empfiehlt es sich, ihr einen spezialisierten Rechtsschutzversicherer zu wählen. Den Auftakt der Versichertenstreitigkeiten mit seiner Versicherung, etwa wegen Hausrat &#8211; oder Haftpflichtschäden. Dann aber könnte der Rechtsschutzversicherer unter dem gleichen Dach eher zu Schwierigkeiten bei der Deckungszusage neigen als ein Unabhängiger. Alle Schadensersatz – Rechtsschutzversicherungen prüfen Ansprüche auf Schadenersatz aufgrund von Personen -, Sach &#8211; oder Vermögensschäden. Hierunter fallen auch Streitigkeiten mit der Versicherung. Strafrechtsschutz: Diese Rechtsschutzversicherung deckt eine Verteidigung in einem Straf -, Bußgeld &#8211; oder Disziplinarverfahren ab. In einem Strafverfahren rutschen auch schnell Verursacher des Verkehrsunfalls. Die Verfahrenskosten für Falschparker aber werden meist nicht übernommen. Oder wenn es vor dem Verwaltungsgericht um die Erhaltung oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis geht. Die Arbeitsrechts-Schutzversicherung bietet Schutz bei Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis.<br />
Die Kfz-Vertrags-Rechtsschutzversicherung bietet bei Ärger um das Auto, etwa bei Kauf, Reparatur und Versicherungsschutz. Sozialgericht- Rechtsschutz: bei Streitigkeiten mit der gesetzlichen Kranken -, Renten -, Unfall- über Arbeitslosenversicherung um Leistungen. Hier treffen den Versicherer aber nur die Anwaltskosten, Streitigkeiten vor Sozialgerichten kosten keine Gerichtsgebühr. Steuerrechtsschutz: wenn Versicherte wegen Steuern oder andere Abgaben die Zölle oder Gebühren vor einem Finanz- und Verwaltungsgerichten prozessieren müssen. Beratungs- Rechtsschutz: für die Kosten einer Beratung wegen veränderter Rechtslage wählen- an Erbrecht. Allgemeiner Vertragsrechtsschutz: wenn Ansprüche aus Verträgen des privaten täglichen Lebens (z. B. Kauf, Reparatur oder Darlehen) geltend gemacht werden oder abgewehrt müssen. Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete: wenn Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer oder Mieter ihre Rechte durchsetzen wollen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://hebelhandel.com/die-privat-oder-familien-rechtsschutzversicherung-worauf-muss-ich-achten/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Die Reisegepäckversicherung und die Hausratversicherung</title>
		<link>http://hebelhandel.com/die-reisegepackversicherung-und-die-hausratversicherung/</link>
		<comments>http://hebelhandel.com/die-reisegepackversicherung-und-die-hausratversicherung/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 13 Feb 2009 09:27:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[H]]></category>
		<category><![CDATA[R]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps und Artikel]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.hebelhandel.com/?p=426</guid>
		<description><![CDATA[Mehr als 100 Millionen € geben rund 8 Millionen deutsche Urlauber jedes Jahr in dem Glauben aus, damit die Reisegepäckversicherung abgeschlossen zu haben. Doch oft bleibt es beim Glauben: Im Schadenfall zahlt kaum noch eine Versicherung freiwillig. Das zeigt der Blick in die Gerichtssäle: Wer das Taxi mit seinem Gepäck vor dem Flughafen stehen lässt, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mehr als 100 Millionen € geben rund 8 Millionen deutsche Urlauber jedes Jahr in dem Glauben aus, damit die Reisegepäckversicherung abgeschlossen zu haben. Doch oft bleibt es beim Glauben: Im Schadenfall zahlt kaum noch eine Versicherung freiwillig. Das zeigt der Blick in die Gerichtssäle: Wer das Taxi mit seinem Gepäck vor dem Flughafen stehen lässt, um einen Gepäckwagen zu suchen, kriegt nichts. Wer am Flughafen am Kiosk eine Zeitung bezahlen will und daher den neuen Laptop zu seinen Bein stellt, ebenfalls nicht. Das Gericht: Er hätte ihn zwischen die Beine klemmen müssen. Die Urteile der Gerichte laufen darauf hinaus, dass der Versicherte sein Gepäck im Blick und auch im räumlichen Kontakt behalten muss. Der Kommentar der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände zu solchen Urteilen: Der Versicherte sollte sich auf der Reise so sorgfältig verhalten, als hätte er keine Versicherung abgeschlossen. Und wofür braucht er sie dann? Schließlich zahlt bei Reisen innerhalb Europas oder sogar der Welt oft die Hausratversicherung, und das Weit großzügiger. Über die sogenannte Außenversicherung sind Teile des Hausrates mitversichert, die sich vorübergehend bis zu drei Monaten außerhalb der Wohnung befinden. Auf Reisen innerhalb Europas ist der Hausrat mit 10% der Versicherungssumme oder maximal 7.500 € versichert gegen Brand, Sturm und Einbruch oder Diebstahl. Bei einfachen Diebstahl oder Beschädigungen ist aber nichts geschützt. Bei Diebstahl aus Autos werden bis 520 € oder 20% der Versicherungssumme erstattet. Bei einem Diebstahl in Hotels zahlt der Hotelier bei Nachweis des Verschuldens den hundertfachen Zimmerpreis maximal 3000 €. Die Zurückhaltung der Gepäcksversicherer hat Gründe: In keiner anderen Sparte ist der Versicherungsbetrug so ins Kraut geschossen wie der Reisegepäckversicherung. Da finden sich auf den Verlustlisten nur das aller Feinste, lauter Maßanzüge und Modellkleider. Und oft ist die Liste so lang kann man das Ganze nicht einmal in einen Koffer passen würde. Die Folge ist, dass die Versicherungen mittlerweile bei der Regulierung von Schadensfällen sehr restriktiv geworden sind.</p>
<p>Die meisten Versicherungen akzeptieren ohnehin nur Stammkunden. Außerdem sind die Prämien sehr hoch. Ein Blick in die Praxis: Marktführer bei der Gepäck-Assekuranz ist die europäische Reiseversicherung. Bei ihr gehen jährlich rund 85.000 Schadensmeldungen ein. 8000 Schäden lehnt die Gesellschaft ab, nur 200 Versicherte klagen. Vor Gericht haben auch sie nur wenig Erfolg: in weniger als 15% der Fälle konnten sie einen Sieg gegen die Versicherungsjuristen davontragen. Vor Gericht berufen sich die Unternehmen auf Paragraf 61 des Versicherungsvertragsgesetzes:</p>
<p>Danach ist die Versicherung von der Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. Theoretisch umfasst der Versicherungsschutz das gesamte Gepäck, dass der Versicherte und die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen während einer Reise mit sich führen. Dazugehören Gegenstände des persönlichen Bedarfs inklusive der am Körper getragenen Sachen. Diese Gegenstände sind versichert gegen Diebstahl und Raub, Beschädigung oder Fehlleitung, Einbruch in das Auto, und von Zerstörung durch Brand, Sturm oder höhere Gewalt. Ausgeschlossen sind hingegen Schmuck, Fotoausrüstungen oder andere Wertsachen; sie sind bis maximal 50% der Versicherungssumme versichert, und das auch nur, solange sie getragen, benutzt aber sicher verwahrt werden. Im unbeaufsichtigten Auto sind Sie gar nicht versichert. Nachts von 20 bis 6:00 Uhr sind die Nichtwertsachen nur versichert während einer Fahrtunterbrechung von bis zu zwei Stunden und/oder Unterbringung in einer abgeschlossenen Einzelgarage. Zusätzlich muss sich das Gepäck in einem fest umschlossenen, durch Verschluss gesicherten Innen- oder Kofferraum befinden.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://hebelhandel.com/die-reisegepackversicherung-und-die-hausratversicherung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Die Reiserücktrittskostenversicherung</title>
		<link>http://hebelhandel.com/die-reiserucktrittskostenversicherung/</link>
		<comments>http://hebelhandel.com/die-reiserucktrittskostenversicherung/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 13 Feb 2009 09:27:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[R]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps und Artikel]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.hebelhandel.com/?p=424</guid>
		<description><![CDATA[Nicht jeder Urlauber bucht gleich eine dreimonatige Weltreise mit dem Luxusdampfer, wie ein Ehepaar es tat und jeweils mehr als 52.000 € für zwei Personen bezahlte. Doch das Ehepaar leistete sich zum Hochzeits-Jubiläum nicht nur dies, sondern auch noch eine Reiserücktrittskostenversicherung. Zum Glück: kurz vor Reisebeginn erkrankte ein Ehepartner. Die Reise musste storniert werden und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nicht jeder Urlauber bucht gleich eine dreimonatige Weltreise mit dem Luxusdampfer, wie ein Ehepaar es tat und jeweils mehr als 52.000 € für zwei Personen bezahlte. Doch das Ehepaar leistete sich zum Hochzeits-Jubiläum nicht nur dies, sondern auch noch eine Reiserücktrittskostenversicherung. Zum Glück: kurz vor Reisebeginn erkrankte ein Ehepartner. Die Reise musste storniert werden und der Versicherer die Stornogebühren bezahlen: Rund 75.000 €. Solche Fehler ärgert den betroffenen Versicherer, erfreuen aber die Branche, zeigen sie doch, was für großzügige Leute in einer Versicherung sitzen und was nicht alles passieren kann. Unter dem Strich ist die Zahlung von Geld für spektakuläre Schadensfälle besser als die beste Werbung. Weniger werbewirksam sind im Schadensfälle, in denen die Versicherung erst vor Gericht verklagt werden muss, bevor sie zahlt, oder bei denen im<br />
Kleingedruckten genau der bestehende Schadenfall ausgeschlossen ist. Zum Beispiel zahlen manche Gesellschaften nicht, wenn ein Angehöriger stirbt, der älter als 75 Jahre war, und deshalb die Reise storniert wurde. Auch wer keine Reiserücktrittskostenversicherung abschließt, hat nicht das ganze Geld verloren: Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, Ersatzperson zu akzeptieren, und darf dafür allenfalls eine geringe Umbuchungsgebühr verlangen. Unter den Verwandten, Freunden und Bekannten finden sich meist schnell jemand, der einspringen möchte. Ansonsten hilft noch eine Anzeige der örtlichen Tageszeitung. Die Reiserücktrittskostenversicherung ersetzt Stornogebühren bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtbenutzung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses, zusätzliche Rückreise und Mehrkosten bei vorzeitiger Abreise sowie gebuchte, aber nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen.</p>
<p>All dies muss der Versicherte aber vor Reisebeginn im Vertrag genau kontrollieren. Vor allem der Schutz für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen wird konkret: wenn der Urlaub schon angetreten wurde, allerdings müssen bestimmte, triftige Gründe vorliegen, damit der Versicherer zu dem Zeitpunkt zahlt. Dazu zählen tot, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Versicherten oder eines nahen Angehörigen, Unverträglichkeit der Reise wegen einer Schwangerschaft, Schaden durch Feuer oder andere elementare Ereignisse, Antritt eines neuen Jobs sowie Schaden durch die Straftat eines Dritten, beispielsweise Diebstahl oder Brandstiftung. Krankheit sollte durch ein ärztliches Attest bestätigt werden. Urlauber, die zusammen in die Ferien fahren und nicht verwandt sind, müssen darauf achten, dass beide Partnerleistungen bekommen, wenn nur ein Partner durch triftigen Grund verhindert ist. Sonst muss der andere Partner auf einmal allein fahren. Teilweise ist dies auch für Gruppen bis sechs Personen möglich. Allerdings mussten grundsätzlich alle Reisende in der Police genannt werden. Bis zu 30 Tage vor Reisebeginn ist die Stornierung übrigens recht billig. Je näher dann allerdings der Reisetermin rückt, desto teurer wird die Absage: Sechs Tage vor Reiseantritt sind 50% durchaus üblich. Früher konnte man mit einer Versicherung eine Wette abschließen auf das Wetter im Reisegebiet. Im Rahmen der Wetterversicherung wurde dem Urlauber die Aufwendungen für Reise &#8211; und Aufenthaltskosten ersetzt, wenn am Urlaubsort währen der Versicherungsdauer eine bestimmte Zahl von wenigen Tagen (mit einem im Ortskatalog festgelegten Mindestmenge) erreicht wurde. Leider wurde diese überaus beliebte Versicherung von den deutschen Unternehmen eingestellt. Wahrscheinlich war das Wetter zu schlecht.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://hebelhandel.com/die-reiserucktrittskostenversicherung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Altersvorsorge: Riester-Rente und Durchhaltestrategie</title>
		<link>http://hebelhandel.com/altersvorsorge-riester-rente-und-durchhaltestrategie/</link>
		<comments>http://hebelhandel.com/altersvorsorge-riester-rente-und-durchhaltestrategie/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 13 Feb 2009 09:24:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[A]]></category>
		<category><![CDATA[R]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps und Artikel]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.hebelhandel.com/?p=414</guid>
		<description><![CDATA[Riesterverträge können nur mit zertifizierten Produkten abgeschlossen werden. Dies können zum Beispiel Bankensparpläne, klassische private Rentenversicherungen, Fondsversicherungen, Fondssparpläne, Pensionskassen, Pensionsfondskassen, eventuell auch Direktversicherungen. Riesterverträge lassen sich also nicht mit Versorgungsprodukten, sondern durchaus sinnvoll auch mit Fondsprodukten durchführen. Insbesondere die langen Laufzeiten bei den Riesterverträgen und die Kapitalmehrheitsgarantien auf die eingezahlten Beträge sprechen für eine Anlage [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Riesterverträge können nur mit zertifizierten Produkten abgeschlossen werden. Dies können zum Beispiel Bankensparpläne, klassische private Rentenversicherungen, Fondsversicherungen, Fondssparpläne, Pensionskassen, Pensionsfondskassen, eventuell auch Direktversicherungen. Riesterverträge lassen sich also nicht mit Versorgungsprodukten, sondern durchaus sinnvoll auch mit Fondsprodukten durchführen. Insbesondere die langen Laufzeiten bei den Riesterverträgen und die Kapitalmehrheitsgarantien auf die eingezahlten Beträge sprechen für eine Anlage in Aktienfonds. Da Riesterverträge anfangs nur schleppend verkauft werden konnten, wurden durch das Alterseinkünftegesetz einige Erleichterungen eingeführt. Beispielsweise muss der Anleger nicht mehr jedes Jahr erneut die Zulage beantragen, sondern kann dem Produktanbieter eine Vollmacht erteilen. Dies führte dazu, dass zum Ende des Jahres 2007 rund 9 Millionen Riester–Verträge abgeschlossen waren, was rund einem Viertel der Anspruchsberechtigten entspricht. Weitere Informationen zur Riester-Rente sind erhältlich bei der zentralen Zulassungsstelle für altes Vermögen (ZfA). Sie können die von ihnen eingesparten Beträge allerdings nicht flexibel entnehmen wann, und wie sie möchten, sondern es gibt enge gesetzliche Vorschriften, der Gesetzgeber auch jederzeit ändern kann. Ein herkömmlicher Sparplan in einem Fonds ist auf jeden Fall flexibler, wenn auch nicht gefördert. Hier können Sie auch ohne Restriktionen vor ihrem 60. Lebensjahr auf die angespannten Ersparnisse zugreifen und Sie können die Auszahlung im Alter flexibel abrufen. Man kann das eine tun sollte aber das andere nicht lassen. Das heißt, wenn sie ein gefördertes Riesterprodukt abschließen, sollen sie außerdem noch einen herkömmlichen Investment-Sparplan beginnen. Diese gibt ihm jederzeit die nötige finanzielle Flexibilität. In England sichern die Menschen durch ein so genanntes „pension scheme“ ihre Altersvorsorge, entweder privat oder über den Arbeitgeber vereinbart wird, und die fest in den Händen der Versicherungsgesellschaft ist. Für solche „pension schemes“ gibt es erhebliche steuerliche Vergünstigungen. In den USA dagegen ist die Altersvorsorgeform der so genannten „time Fonds“ fest ernannte Fondsgesellschaften. Diese werden gemäß dem US-Einkommensteuergesetz steuerlich gefördert und werden entweder in den Arbeitgeber oder individuell vereinbart. Für die individuelle Altersvorsorge haben die Fondsgesellschaften Spezialfonds gegründet, die jeweils eine bestimmte Lebenssituation zugeschnitten sind. Außerdem bieten die Rentenpläne zum selber machen in Form von ausführlichen Broschüren und Beschreibungen, wie man mithilfe von Investmentfonds von seiner Altersvorsorge sichern kann. Das größte Problem bei der Altersvorsorge mit Investmentfonds ist oft der Anleger selbst. Er opfert nicht selten die ins Auge gefassten langfristigen Ziele seiner kurzfristigen Wünschen. Dies zeigt die durchschnittliche Dauer von Sparplänen, die mit rund fünf Jahren extrem kurz ist. Die Probleme sind, dass es bei Investmentfonds keinen steuerlichen Anreiz gibt, mindestens 12 Jahre durchzuhalten wie bei Lebensversicherungen. Ferner hat der Anleger bei Investmentfonds eine wesentlich höhere Transparenz als beispielsweise bei Lebensversicherungen. Investmentgesellschaften dürfen Kunden, die frühzeitig einen Sparplan beenden, nicht bestrafen wie dies Lebensversicherungen durch geringe Rückkaufwert tun. Es sind also die positiven Eigenschaften des Investmentsparer, Transparenz und Flexibilität, die dazu führen, dass die Investmentanlage meistens vor anderen Anlageformen bei Geldbedarf angegangen wird. Die steuerliche Förderung von langfristigen Investmentsparpläne wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Ein gewisser Druck oder ein steuerliches Bonbon für das Durchhalten der langfristigen Altersvorsorge muss geschaffen werden, auch wenn es schwierig ist, die notwendige Disziplin an den Tag zu legen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://hebelhandel.com/altersvorsorge-riester-rente-und-durchhaltestrategie/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

