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Die Reiserücktrittskostenversicherung

Nicht jeder Urlauber bucht gleich eine dreimonatige Weltreise mit dem Luxusdampfer, wie ein Ehepaar es tat und jeweils mehr als 52.000 € für zwei Personen bezahlte. Doch das Ehepaar leistete sich zum Hochzeits-Jubiläum nicht nur dies, sondern auch noch eine Reiserücktrittskostenversicherung. Zum Glück: kurz vor Reisebeginn erkrankte ein Ehepartner. Die Reise musste storniert werden und der Versicherer die Stornogebühren bezahlen: Rund 75.000 €. Solche Fehler ärgert den betroffenen Versicherer, erfreuen aber die Branche, zeigen sie doch, was für großzügige Leute in einer Versicherung sitzen und was nicht alles passieren kann. Unter dem Strich ist die Zahlung von Geld für spektakuläre Schadensfälle besser als die beste Werbung. Weniger werbewirksam sind im Schadensfälle, in denen die Versicherung erst vor Gericht verklagt werden muss, bevor sie zahlt, oder bei denen im
Kleingedruckten genau der bestehende Schadenfall ausgeschlossen ist. Zum Beispiel zahlen manche Gesellschaften nicht, wenn ein Angehöriger stirbt, der älter als 75 Jahre war, und deshalb die Reise storniert wurde. Auch wer keine Reiserücktrittskostenversicherung abschließt, hat nicht das ganze Geld verloren: Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, Ersatzperson zu akzeptieren, und darf dafür allenfalls eine geringe Umbuchungsgebühr verlangen. Unter den Verwandten, Freunden und Bekannten finden sich meist schnell jemand, der einspringen möchte. Ansonsten hilft noch eine Anzeige der örtlichen Tageszeitung. Die Reiserücktrittskostenversicherung ersetzt Stornogebühren bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtbenutzung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses, zusätzliche Rückreise und Mehrkosten bei vorzeitiger Abreise sowie gebuchte, aber nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen.

All dies muss der Versicherte aber vor Reisebeginn im Vertrag genau kontrollieren. Vor allem der Schutz für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen wird konkret: wenn der Urlaub schon angetreten wurde, allerdings müssen bestimmte, triftige Gründe vorliegen, damit der Versicherer zu dem Zeitpunkt zahlt. Dazu zählen tot, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Versicherten oder eines nahen Angehörigen, Unverträglichkeit der Reise wegen einer Schwangerschaft, Schaden durch Feuer oder andere elementare Ereignisse, Antritt eines neuen Jobs sowie Schaden durch die Straftat eines Dritten, beispielsweise Diebstahl oder Brandstiftung. Krankheit sollte durch ein ärztliches Attest bestätigt werden. Urlauber, die zusammen in die Ferien fahren und nicht verwandt sind, müssen darauf achten, dass beide Partnerleistungen bekommen, wenn nur ein Partner durch triftigen Grund verhindert ist. Sonst muss der andere Partner auf einmal allein fahren. Teilweise ist dies auch für Gruppen bis sechs Personen möglich. Allerdings mussten grundsätzlich alle Reisende in der Police genannt werden. Bis zu 30 Tage vor Reisebeginn ist die Stornierung übrigens recht billig. Je näher dann allerdings der Reisetermin rückt, desto teurer wird die Absage: Sechs Tage vor Reiseantritt sind 50% durchaus üblich. Früher konnte man mit einer Versicherung eine Wette abschließen auf das Wetter im Reisegebiet. Im Rahmen der Wetterversicherung wurde dem Urlauber die Aufwendungen für Reise – und Aufenthaltskosten ersetzt, wenn am Urlaubsort währen der Versicherungsdauer eine bestimmte Zahl von wenigen Tagen (mit einem im Ortskatalog festgelegten Mindestmenge) erreicht wurde. Leider wurde diese überaus beliebte Versicherung von den deutschen Unternehmen eingestellt. Wahrscheinlich war das Wetter zu schlecht.

Die Kfz Versicherung: die Vollkaskoversicherung

Rund 2/3 aller Personenwagen der Bundesrepublik sind Vollkasko versichert. Eine Vollkaskoversicherung ersetzt die gleicht Schäden wie Teilkaskoversicherung, darüber hinaus aber auch Schäden, die durch das Verschulden des Fahrers des versicherten Fahrzeugs selbst entstehen.
Außerdem werden Schäden durch Dritte ersetzt, wenn diese nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, zum Beispiel bei Fahrerflucht. Reine Brems -, Bruch – oder Betriebsschäden (auch Bedienungsfehler) sind jedoch nicht mitversichert. Fahren Sie etwa durch ein Schlagloch, ist der Achsenbruch unversichert. Fahren Sie aber gegen einen Baum, ist der entstandene Schaden versichert. Probleme haben Versicherte auch, wenn sie den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. Beispiele sind Trunkenheit, Fahrzeugmängeln und bei Diebstähle: Unverschlossenes Fahrzeug, nicht Einlassen des Lenkradschlosses oder Schlüssel im Fahrzeug.
Ein Schaden, der unter die Teilkasko fällt, wird übrigens reguliert, ohne dass der Schadensfreiheitsrabatt berührt wird. Der Grund: in der Teilkasko gibt es keinen Schadensfreiheitsrabatt. Eine Vollkaskoversicherung wird gemeinhin für Neuwagen empfohlen, zumindest für die ersten zwei bis drei Jahre. Eine Vollkaskoversicherung ist wesentlich teurer als eine Teilkasko. Grundsätzlich gilt auch hier: je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die Beiträge. Sie sollte daher so hoch wie möglich und für den Versicherten finanziell tragbar sein. Die Vertreter waren oft zu einer Selbstbeteiligung von 300 oder 400 €, verschweigen aber aus Provisionsgründen, dass es noch höhere Selbstbeteiligungen gibt. Hier sollte der Kunde genau die Differenz bei seinen jeweiligen Schadensfreiheitsrabatt kalkulieren. Oft lohnt sich sogar eine Selbstbeteiligung von fünf Euro. Tipp: Wer bereits viele Jahre schadensfrei fährt und nur noch 40% oder weniger Prämie zahlt, sollte prüfen, ob er die Teilkaskoversicherung nicht günstiger in einem Vollkaskoschutz tauscht. Vorsicht ist immer angebracht, wenn die Versicherungsgesellschaft gewisse Sonderbedingungen anbietet. So bieten die meisten Gesellschaften an, die Selbstbeteiligung von 150 € bei Teilkaskoschäden aufzuheben. Dafür ist ein Zuschlag zwischen 10 und 20% fällig – was für den Verbraucher selten günstiger ist. Vor allem ist völlig unverständlich, dass ein prozentualer Zuschlag fällig ist, da es in der Teilkaskoversicherung doch gar keinen Schadensfreiheitsrabatt gibt.

Ein solcher wird aber so durch die Hintertür wieder eingeführt. Im Zug der Kaskoreform wurde dieser Rabatt offiziell eingeführt. Es passiert schnell, rund erwartet und etwa 2 Millionen Mal im Jahr: ein Unfall. Es gilt Ruhe zu bewahren, eventuelle Verletzte zu versorgen und auch noch an die Versicherung zu denken: Zunächst müssen Zeugen festgestellt werden. Bei größeren Unfällen sollen Fotos und Skizzen von der Unfallstelle und Bremsspuren gemacht werden, wenn möglich sogar mithilfe der Zeugen. Rufen Sie bei größeren Unfällen in jedem Fall, auch bei kleineren Unfällen die Polizei: Aussagen von Unfallgegner am Unfallort werden später widerrufen. Auf keinen Fall darf der Versicherte Ansprüche des Geschädigten anerkennen oder gar befriedigen, bevor dazu nicht das Einverständnis der Versicherung hat. Die einzige Ausnahme ist, dass er den Schaden selbst zahlen will und der Unfallgegner schriftlich auf alle Ansprüche verzichtet. Jeder Unfall muss der Versicherung schriftlich innerhalb einer Woche gemeldet werden. Auch wenn sich der Fahrer schuldlos fühlt, sollte der Zusammenstoß dem eigenen Versicherer gemeldet werden. In zwei von 10 Fällen ergibt sich eine Mitschuld. Den nicht gemeldeten Unfall zahlt der Autoversicherer dann zwar trotzdem, er kann sich die Schadenleistung aber bis zu 5.000 € vom Kunden zurückholen. Nur Schäden bis zu 52 €, die der Versicherte selbst zahlt, müssen nicht gemeldet werden. Ebenfalls mitgeteilt werden muss der Versicherung, wenn gegen den Versicherten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird oder der Strafbescheid kommt. Wer nur die Autonummer oder der Name des Unfallgegners bekannt ist, können Sie über den Zentralruf der Autoversicherer der Versicherungsnummer und Gesellschaften erfragen.

Absicherung des Todesfalls bei fondsgebundenen Lebensversicherungen

Die Kosten für die Sicherung des Todesfalls den Appell von der Sterbenswahrscheinlichkeit der versicherten Person. Diese hängt zum Beispiel vom Alter ab oder davon, ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelt, einen Raucher oder ein Nichtraucher. Die Versicherungsgesellschaften benutzen hierzu die sogenannte Sterbetafeln welche die Sterbenswahrscheinlichkeit messen und die Grundlage für die Berechnung der Risikoabsicherungs-Kosten bilden. Außerdem sind die Risikokosten abhängig vom Todesfallschutz. Da die meisten fondsgebundenen Lebensversicherungen abgeschlossen werden, damit ein bestehendes Risiko versichert wird, sollten Anleger unbedingt darauf achten, dass genügend Todesfallschutz vereinbart wird. Hat ein Anleger zum Beispiel eine Versicherung über 50.000 € mit 60% Todesfallschutz abgeschlossen, landen in den Händen der Hinterbliebenen beim Todesfall lediglich 30.000 € oder den Wert des angesparten Kapitals, wenn dieser höher ist. 30.000 € sind aber nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Steinen und werden sicherlich nicht ausreichend sein für die Absicherung einer Familie im Todesfall des Haupternährers. Die Administration-und Verwaltungskosten einer von Police sind von Gesellschaft zu Gesellschaft und von der Tarif zu Tarif unterschiedlich und in ihrer Gesamtheit meistens sehr schwer herauszubekommen. Deshalb lohnt sich das genau nachfragen. Worauf sollte man nun bei fondsgebundenen Lebensversicherungen achten? Sicherlich darauf, dass die Risikoabsicherung ausreichend hoch ist, wenn man Risikoschutz benötigt. Ferner sollte man hinterfragen, welche Fonds zur Verfügung stehen, wie hoch die Kosten sind, welcher Zusatz – Service geboten wird und wie flexibel der Tarif den persönlichen Wünschen angepasst wird.
Ferner ist die Frage wichtig, wer die Vermögensverwaltung des
Sparanteils verwaltet und ob überhaupt eine Variante angeboten wird. Außerdem sollte man hinterfragen, wie das Ergebnis der Vermögensverwaltung bisher gewesen ist. Von rund 96 Millionen Lebensversicherungsverträgen in Deutschland sind nur ein kleiner Teil fondsgebundenen Lebensversicherungen.
Wegen der neuen Steuerregelung von Policen seit Anfang 2005 wurden noch zum Ende des Jahres 2004 besonders Lebensversicherungen abgeschlossen. Verträge die bis zum aller 31.12. 2004 abgeschlossen wurden waren unter den folgenden Bedingungen steuerfrei: mindestens 12 Jahren Laufzeit, Beitragszahlung nur mindestens fünf Jahre, mindestens 60% Todesfallschutz nach dem dritten Versicherungsjahr und keine wesentliche Änderung in den letzten 12 Jahren. Basis hierfür war das Alterseinkünftegesetz. Die bisher unterschiedliche Besteuerung von Einkünften im Alter sollte vereinheitlicht und auf einer Lage der Besteuerung umgestellt werden deshalb wurde das Steuerprivileg für Lebensversicherungen gekippt. Aus diesem Grund sind Lebensversicherung seit dem Jahresbeginn 2005 nicht mehr steuerfrei.
Die Steuern fallen an für die Differenz zwischen dem ein Zahlbetrag und dem, was die Versicherungsgesellschaft wieder ausbezahlt. Gemessen wird jeweils mit dem persönlichen Steuersatz zum Zeitpunkt der Auszahlung. Je länger die Laufzeit, desto größere Steuervorteil: Bei mehr als zwölfjähriger Laufzeit und Alter des Versicherungsnehmers niemals von 60 Jahren werden nur 50% des Mehrerlöses besteuert. Mittlerweile können auch Einmalbeträge angelegt werden, was für Anleger einen ziemlichen Flexibilitätsgewinn darstellt. Wenn nun der Versicherungsnehmer stirbt werden die Versicherungssummen aus einer Lebensversicherung auf jeden Fall steuerfrei ausbezahlt, auch wenn der Versicherungsfall vor Ablauf von 12 Jahren eintritt.

Altersvorsorge mit Fonds

Die Altersversorgung und die Diskussion darum, wie unsicher die staatliche Rente ist, stellt ein beherrschendes Thema in allen europäischen Ländern dar. Immer mehr Anlegern wird die unangenehme Realität bewusst, dass sie neben der staatlichen Rente und einer eventuellen Betriebsrente auch privat vorsorgen müssen. Anders als in anderen Ländern werden in Deutschland fast ausschließlich Versicherungsprodukte zur privaten Altersvorsorge genutzt, da diese lange Zeit steuerlich privilegiert wurden. Erst langsam holen Investmentprodukte auf, insbesondere nach Einführung des Altersvorsorge, Fonds und der Riester-Rente. Wie hoch die Renten in der weiteren Zukunft einmal sein werden, lässt sich heute kaum abschätzen, und eine gewisse Vorsicht kann auf keinen Fall schaden. Nutzen Sie ruhig einen Investmentsparplan, um für das Alter vorzusorgen. Im Alter ein paar Euro mehr zu haben, die man hier und dort ausgegeben kann, schadet nie. Investmentsparpläne eignen sich hervorragend als Bausteine für die Altersvorsorge. Allerdings ergibt sich das Problem, dass die Entwicklung zum Ende des Sparplan einen gravierenden Einfluss auf das Gesamtergebnis hat. Ein Kursrückgang oder gar einem Crash am Ende der von ihm vorgesehenen Laufzeit bedroht das gesamte über die Jahre angespannten Fondsvermögen und reduziert daher die einzelnen Rentenzahlungen empfindlich. Hieraus ergibt sich die folgende Aufgabenstellung: Der Gedanke der privaten Altersvorsorge ist akuter als je zuvor. Investment-Sparpläne eignen sich sehr gut als Bausteine für die Altersvorsorge. Das Problem ist, dass ein Crash am Ende des Ansparvorgangs das Ergebnis vermiest, möchte der Anleger in den Griff bekommen. Egal ob es sich bei ihrem Berater um einen Bankangestellten oder einen unabhängigen Anlageberater handelt: Einzelne Berater werden normalerweise an kurzfristigen Zielen gemessen und bezahlt. Nur wenige denken an Regelfallstrategien, die sich über 20,30 und mehr Jahre erstrecken. Außerdem ist nicht gewährleistet, dass der Anlageberater, der sie jetzt betreut, dies auch noch tut, wenn sie ins Rentenalter gehen. Sie müssen daher die für sie persönlich sehr wichtige Aufgabe ihrer Altersvorsorge im Zweifelsfall selbst bewältigen. Dabei sollten sie die Altersvorsorge in vier Phasen unterteilen:

Phase eins: der reine Sparzeitraum. Damit kann nicht früh genug begonnen werden. Ein monatlicher Sparplan in einen oder mehrere Aktienfonds bietet sich an, um über Jahre eine hohe durchschnittliche Wertsteigerung zu erzielen. Eine Baisse sollte ohne Nervosität ausgesessen und zur Nachzeichnung genutzt werden. Wenn einmal mehr Geld übrig sein sollte, kann dieser Betrag jederzeit flexibel in Nachzeichnungen verwandt werden. Umgekehrt lässt sich ein Fonds-Sparplan auch einmal stoppen oder verringern, wenn es finanziell einmal eng werden sollte.
Phase zwei: Beobachtungs-Zeitraum. Etwa drei bis fünf Jahre vor Rentenbeginn sollten Sie die Fonds, die Sie ansparen, und die entsprechenden Märkte sehr genau beobachten. Während der Beobachtungs-Phase wird der Sparplan weitergeführt. Bei einer Baisse müssen Sie nichts Besonderes tun, und es ist bis zum Rentenbeginn noch ausreichend Zeit für eine Kurserholung. Nach einer Hausse setzt der Umschichtungsprozess ein. Das genaue Ende einer Hausse lässt sich dabei nicht voraussehen. Wenn Sie eine besonders gute Börsenzeit erlebt haben, ist es keine schlechte Idee, zumindest ein Teil ihres Gewinns durch Umschichtung sicherzustellen.

Phase drei: Umschichtungsprozess
Konnten Sie drei bis fünf Jahre vor Rentenbeginn eine längere, besonders gute Phase beobachten, sollten Sie einen Teil des Vermögens in einem weniger volatile Fonds (z. B. Geldmarktsfonds (bei Immobilienfonds, Garantiefonds) überführen. Es ist dabei in der Regel nicht nötig, bei Rentenbeginn das gesamte angespannte Vermögen umzuschichten, da sie als Rentner meistens nicht einen großen Betrag auf einmal, sondern eher eine monatliche Summe benötigen. Bei der heutigen demografischen Entwicklung kann der Verzehrprozess durchaus 20 bis 30 Jahre und mehr betragen und damit oft länger als der Ansparprozess. Es genügt im Regelfall, bei Rentenbeginn etwa 1/3 bis die Hälfte des Betrages in weniger riskante Fonds umgeschichtet zu haben. Der Rest kann weiter in Aktienfonds arbeiten.

Altersvorsorge mit Fonds: der Verzehrprozess/Produkte und Produktpakete für die Altersvorsorge

Beim Rentenbeginn setzt der Verzehrprozess der Rente ein. Aus den weniger schwankungsintensiven Fonds können sie sich mittels Auszahlplan eine monatliche Summe auszahlen lassen und/oder je nach Bedarf Fondsanteile verkaufen. Da während des Verzehrprozesses immer noch ein Teil des Vermögens in Aktienfonds investiert ist, müssen sie die Aktienfonds weiter beobachten. Nach einer besonders guten Phase sollte immer wieder ein Teil in den Fonds mit geringeren Schwankungen geführt werden, um diesen Tag für Tag immer gefüllt zu halten. Die Lebensversicherungen haben längst erkannt, dass der Trend, Altersvorsorgeinvestmentfonds zu betreiben, schon eingesetzt hat, und bieten seit einigen Jahren verstärkt fondsgebundene Lebensversicherungen an. Viele Versicherer haben sich Gedanken über Lebensversicherungsprodukte gemacht, die der jeweiligen Lebenssituation angepasst werden können. Inzwischen haben auch die meisten Versicherungsgesellschaften Investmenttöchter gegründet. Es wurde daher höchste Zeit, dass auch die Fondsgesellschaften Produkte für die Altersvorsorge entwickeln, wenn sie diesen gigantischen Wachstumsmarkt nicht kampflos der Assekuranz überlassen wollten. Im April 1998 wurden so genannte AS-Fonds, die Altersvorsorge- Sondervermögen in das Investmentgesetz aufgenommen. Damit begann die Fondsvorsorge das Thema Altersvorsorge als wichtiges Thema aufzugreifen. Danach haben sich einige deutsche Fondsgesellschaften schon weitergehende Gedanken über die Altersvorsorge gemacht und spezielle Pakete geschnürt und die Bestandteile dieser Pakete – Sparplan, günstige Umtauschkonditionen und die Auszahlpläne – sind freilich nicht ganz neu.

Die Altersvorsorge basieren alle auf dem Prinzip des monatlichem Sparplans in einem Aktienfonds, Umschichtungen weniger Fonds einige Jahre vor dem Eintritt ins Rentenalter und anderes mehr.

sicherlich zu werden, da ist der Umschichtungsmechanismusmarkt abhängig geschieht, da sie sonst Gefahr laufen, lässt selbst in einem Jahr mit negativer Performance vom Aktien – in Rentenfonds umgeschichtet wird. Bei einem Markt abhängigen Umschichtung wird umso mehr gesichert, je höher der Antrag im Aktienfonds war. Die Frau gedanklich Altersvorsorge – Pakete sind immer äußerst flexibel, den Fondsgesellschaften können ihren Anlegern keine Mindestlaufzeit aufzwingen wie Versicherungen. Aussetzungen und Änderungen der Sparplan sowie Auszahlungen aus dem angespart von Vermögen sind darüber hinaus jederzeit möglich. Einige Fondsgesellschaften bieten daher bei ihrem Altersvorsorge – Pakete ein treuer Bonus an, indem sie dem Ausgabeaufschlag bei langen Sparplänen senken. Erstem 21 Jahrhundert begann Vorgesellschaft für deutsche Markt so genannter Lagerzeit Hildegard Strehler Tage – Beziehung solle Zielfonds aufzulegen und die Hausarbeit festgelegte Ablaufdatum, was meistens bereits am Vorabend halten ist. Auf dieses Ablauf der Probleme wird davor aktiviert. Es stellt das verwilderten Eintrittspreise des Anlegers da es spricht nichts dagegen, seine eigene Altersversorgung aus anhand des beschriebenen vier – Phasen – Modells durchzuführen. Wer es eher bequem mag, gereicht sicherlich gerne auf die vorgefertigten Lifecycle-Fonds zurück. Im Rahmen der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/20001 wurden Riester – Verträge eingeführt. Es handelt sich dabei um eine privat finanzierte Rente, wie staatlich gefördert wird – durch Zulagen oder Sonderausgabenabsatzmöglichkeiten. Die Förderung ist im alters Vermögensgesetz geregelt. Ein steuerlicher Sonderausgaben Abzug kann wieder Abstriche nach steuerlicher Situation, zum staatlichen Zuschüssen zukommen. Zum geförderten Personenkreis gehören alle kommen die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Nicht anspruchsberechtigt sind demnach Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, freiwillig Versicherte sowie Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken.

Altersvorsorge: Riester-Rente und Durchhaltestrategie

Riesterverträge können nur mit zertifizierten Produkten abgeschlossen werden. Dies können zum Beispiel Bankensparpläne, klassische private Rentenversicherungen, Fondsversicherungen, Fondssparpläne, Pensionskassen, Pensionsfondskassen, eventuell auch Direktversicherungen. Riesterverträge lassen sich also nicht mit Versorgungsprodukten, sondern durchaus sinnvoll auch mit Fondsprodukten durchführen. Insbesondere die langen Laufzeiten bei den Riesterverträgen und die Kapitalmehrheitsgarantien auf die eingezahlten Beträge sprechen für eine Anlage in Aktienfonds. Da Riesterverträge anfangs nur schleppend verkauft werden konnten, wurden durch das Alterseinkünftegesetz einige Erleichterungen eingeführt. Beispielsweise muss der Anleger nicht mehr jedes Jahr erneut die Zulage beantragen, sondern kann dem Produktanbieter eine Vollmacht erteilen. Dies führte dazu, dass zum Ende des Jahres 2007 rund 9 Millionen Riester–Verträge abgeschlossen waren, was rund einem Viertel der Anspruchsberechtigten entspricht. Weitere Informationen zur Riester-Rente sind erhältlich bei der zentralen Zulassungsstelle für altes Vermögen (ZfA). Sie können die von ihnen eingesparten Beträge allerdings nicht flexibel entnehmen wann, und wie sie möchten, sondern es gibt enge gesetzliche Vorschriften, der Gesetzgeber auch jederzeit ändern kann. Ein herkömmlicher Sparplan in einem Fonds ist auf jeden Fall flexibler, wenn auch nicht gefördert. Hier können Sie auch ohne Restriktionen vor ihrem 60. Lebensjahr auf die angespannten Ersparnisse zugreifen und Sie können die Auszahlung im Alter flexibel abrufen. Man kann das eine tun sollte aber das andere nicht lassen. Das heißt, wenn sie ein gefördertes Riesterprodukt abschließen, sollen sie außerdem noch einen herkömmlichen Investment-Sparplan beginnen. Diese gibt ihm jederzeit die nötige finanzielle Flexibilität. In England sichern die Menschen durch ein so genanntes „pension scheme“ ihre Altersvorsorge, entweder privat oder über den Arbeitgeber vereinbart wird, und die fest in den Händen der Versicherungsgesellschaft ist. Für solche „pension schemes“ gibt es erhebliche steuerliche Vergünstigungen. In den USA dagegen ist die Altersvorsorgeform der so genannten „time Fonds“ fest ernannte Fondsgesellschaften. Diese werden gemäß dem US-Einkommensteuergesetz steuerlich gefördert und werden entweder in den Arbeitgeber oder individuell vereinbart. Für die individuelle Altersvorsorge haben die Fondsgesellschaften Spezialfonds gegründet, die jeweils eine bestimmte Lebenssituation zugeschnitten sind. Außerdem bieten die Rentenpläne zum selber machen in Form von ausführlichen Broschüren und Beschreibungen, wie man mithilfe von Investmentfonds von seiner Altersvorsorge sichern kann. Das größte Problem bei der Altersvorsorge mit Investmentfonds ist oft der Anleger selbst. Er opfert nicht selten die ins Auge gefassten langfristigen Ziele seiner kurzfristigen Wünschen. Dies zeigt die durchschnittliche Dauer von Sparplänen, die mit rund fünf Jahren extrem kurz ist. Die Probleme sind, dass es bei Investmentfonds keinen steuerlichen Anreiz gibt, mindestens 12 Jahre durchzuhalten wie bei Lebensversicherungen. Ferner hat der Anleger bei Investmentfonds eine wesentlich höhere Transparenz als beispielsweise bei Lebensversicherungen. Investmentgesellschaften dürfen Kunden, die frühzeitig einen Sparplan beenden, nicht bestrafen wie dies Lebensversicherungen durch geringe Rückkaufwert tun. Es sind also die positiven Eigenschaften des Investmentsparer, Transparenz und Flexibilität, die dazu führen, dass die Investmentanlage meistens vor anderen Anlageformen bei Geldbedarf angegangen wird. Die steuerliche Förderung von langfristigen Investmentsparpläne wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Ein gewisser Druck oder ein steuerliches Bonbon für das Durchhalten der langfristigen Altersvorsorge muss geschaffen werden, auch wenn es schwierig ist, die notwendige Disziplin an den Tag zu legen.

Bauherrenversicherungen: die Bauherrenhaftpflicht

Der Bauherr haftet für Schäden, die andere Person durch sein Bauobjekt erleiden. Das gilt auch dann, wenn die Bauaufsicht auf den Architekten oder das Unternehmen übertragen wurde. Bei unzureichender Absicherung können sich zum Beispiel Kinder verletzen oder durch mangelnde Sicherung der Baugrube Schäden an Nachbarsgebäuden entstehen. Die Privathaftpflicht deckt Schäden bis zu 10.000 €. Als Besitzer eines fertigen Hauses sollte der Bauherr dann an die
Gewässerschaden, an die Haftpflicht und die Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht denken. Ordentlich gekündigt werden kann bis spätestens drei Monate vor eine Laufzeit. Verträge, die nach dem vierundzwanzigsten Juni 1994 geschlossen oder länger als fünf Jahre laufen, können zum Ende des Jahres und danach jährlich gekündigt werden. 10-Jahresverträge, die bis Ende 1990 geschlossen wurden, können mit dreimonatigen Frist zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gekündigt werden, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Zur außerordentlichen Kündigung bestehen folgende Möglichkeiten: Bei Verträgen nach den Bindungen von 1962 und stand bis Dezember 1986 kann der Versicherte mit Monatsfrist innerhalb von vier Wochen nach Zahlung des Schadens oder Ablehnung der Regulierung durch den Versicherer kündigen. Die Kündigung kann je nach Willen des Versicherten entweder sofort oder zum Ende des Versicherungsjahres gelten. Die Prämie muss jedoch in jedem Fall bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gezahlt werden. Bei Tod des Versicherten geht der Vertrag auf die Erben über. Bei einem Verkauf des Gebäudes bekommt der Käufer nach Eintragung im Grundbuch den Vertrag, kann aber innerhalb eines Monats nach Umschreibung entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres kündigen. Die Prämie muss aber wieder bis zum Ende des laufenden Jahres gezahlt werden. Ein kleines Problem gibt es nur, wenn auf dem Haus eine Hypothek ist: Falls der Gläubiger diese Hypothek bei der Versicherung gemeldet hat, muss der Versicherte nachweisen, dass der Gläubiger mit der Kündigung einverstanden ist. Im Allgemeinen darf der Gläubiger aber seine Zustimmung nicht verweigern.

Berufsunfähigkeitsversicherungen

Nur 10% der Bundesbürger haben eine private Berufsunfähigkeitsversicherungen abgeschlossen. Auch die Vertreter haben kaum einen Anreiz, ihre Kunden mit diesem Thema zu beglücken: Die Provisionen sind, vor allem im Vergleich zu Kapital-Lebensversicherungen – mager, und bei der Kapital-Lebensversicherung kann man immerhin eher über die angeblich hohen Leistungen im Schadensfall sprechen. Das Risiko, Frührentner zu werden, ist jedoch hoch. Jeder sechste Erwerbstätige wird vor dem fünfundsechzigstem Lebensjahr berufsunfähig. Nur wenige verlieren durch Unfälle ihrer Arbeitskraft. Meist sind es Krankheiten, die zum Ausscheiden zwingen. 1/3 aller früheren BU müssen aufgrund von Kreislaufkrankheiten den Beruf aufgeben, jeder Sechste wegen Rheuma, jeder Neunte wegen Magen- und Darmproblemen oder Stoffwechselkrankheiten. Eine Unfallversicherung schützt in diesem Fall nicht: 19% aller Berufsunfähigkeiten gehen auf einen Unfall zurück. Daher ist der Bedarf an Berufsunfähigkeitsversicherungen weit höher. Besonders wichtig ist die Berufsunfähigkeitsversicherungen für Personen, die weder Ansprüche noch Vermögen haben und deren Existenz allein von ihrer Arbeitskraft abhängt. Es sind vor allem Berufsanfänger, junge Familie und Selbstständige. Rund die Hälfte scheidet vor Erreichen der Altersgrenze aus dem Arbeitsleben aus, weil sie berufsunfähig werden. Bei zwei Dritteln setzt die Berufsunfähigkeit zwischen 30 und 55 Jahren ein. Die Renten sind im Schnitt gering: Männer erhielten rund 500 €, Frau noch weniger. Zwar ist jeder Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung, doch in den ersten Jahren sind die Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsrente erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren (und Zahlung von mindestens 36 Monate Pflichtbeiträgen) fällig- daher brauchen vor allem Berufsanfänger und Beamte auf Probe sowie auf Widerruf zusätzlichen Schutz: Sonst müssen sie zum Sozialamt gehen. Beamte können bei Dienstunfähigkeit in den ersten 10 Berufsjahren nur mit 35% und Freiberufler müssen sich privat absichern. Während der Berufsgenossenschaften greift nur bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, dafür gibt es bereits 20% Berufsunfähigkeitsrente. Gut abgesichert ist ein Geschädigter dagegen, wenn der Unfall durch andere verursacht wurde und diese eine Pflichtversicherung haben. Ein leitender Angestellter mit einem Bruttoeinkommen von rund 5.000 € Monat bekommt ebenfalls eine Berufsunfähigkeitsrente von 1800 €. Je höher das Einkommen ist, desto größer sind die Versorgungslücken. Bei 3000 € und darüber kommt man auf 750 €. Die Sozialversicherung zahlt und Angestellte oder Pflichtversicherte haben vom ersten Tag an Schutzansprüche für Berufs-, Unfall- oder Berufskrankheit. Das gilt auch für Unfälle auf dem Weg von oder zur Arbeit, wenn innerhalb der vorangegangenen zwei Jahre sechs Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Genießen Arbeitnehmerpflichtversicherte selbst nur einen Schutz, wenn sie insgesamt mindestens 60 Monate lang am Stück – Beiträge gezahlt haben. Ein älterer Angestellter muss unter Angabe seiner Sozialversicherungsnummer bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte eine Auskunft anfordern. Die Rentenversicherung zahlt bei Invalidität einen kleinen Zuschuss zum Lebensunterhalt. Für Hausfrauen, Auszubildende, Schüler und Studenten bekommen keine Erwerbsunfähigkeitsrente aus Sozialversicherung. Das gilt auch, wenn eine Hausfrau vorher berufstätig war.

Die Haftpflichtversicherung: billig, gut und notwendig

Allzu leicht fällt es manchmal, die Gefahren des Alltags auszumalen. Das gilt vor allem für Haftpflichtschäden: Wer zum Beispiel als Fußgänger unaufmerksam über die Straße geht und ein Auto zum Ausweichen zwingen, kommt für den Schaden und eventuelle Behandlungskosten der Insassen auf. Wer Rad fährt, kann recht schnell eine ältere Dame auf dem Weg zum Einkauf über den Haufen fahren. Die Krankenhausrechnung geht an ihm. In der Schweiz besteht sogar eine Versicherungspflicht für das Fahrrad analog zur Autohaftpflichtversicherung. Die Gesetze sind hart und unerbittlich, aber gerecht- gemäß Paragraf 1823 des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt Schadensersatz in unbegrenzter Höhe. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt diese unbegrenzte Verpflichtung, die in schweren Fällen die materielle Existenz des Versicherten gefährden kann.

Denn es ist möglich, dass er sein Leben lang zahlen muss. Die Haftpflichtversicherung ist daher die wichtigste Versicherung für jeden Erwachsenen. Sie sollte noch vor der Hausratversicherung stehen, schließlich kann man bei einem Hausratsschaden nicht mehr verlieren, der bereits besitzt (von einer hohen Verschuldung durch Konsumentenkredite einmal abgesehen), die Höhle eines Pflichtschadens ist aber unabsehbar. Sogar Sozialämter zahlen für Sozialhilfeempfänger eine Privathaftpflicht-Police. Die Police kostet bei günstigen Versicherungsgesellschaften rund 50 € oder etwas mehr und taugt doch wesentlich mehr als nur um die teuren Designer-Brillen zu ersetzen, auf die man sich gesetzt hat. Es sind unzählige Schadensersatzansprüche möglich: Sie können als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall verursachen, beim Sport jemand verletzen, vergessen den Herd auszustellen, wodurch einen Brand verursacht wird, oder die Waschmaschine läuft aus.

All dies sind Fälle für eine Haftpflichtversicherung. Dennoch haben nur rund 70% der Deutschen eine solche Versicherung abgeschlossen – eigentlich ein trauriges Ergebnis der Bemühungen der Versicherungsvertreter. Fast jeder Dritte trägt sein Risiko selbst, was auch für die möglichen Opfer ein Problem ist, wenn der Schaden vom Schädiger nicht mehr aus eigener Tasche bezahlt werden kann. Eltern haften vielleicht sogar zusätzlich für Schäden, die ihre Kinder verursachen. Zwar gelten Kinder unter sieben Jahren als nicht schuldfähig, und zwischen den und den 18. Lebensjahr kann ihnen die erforderliche Einsicht bei Begehung der schädigenden Handlung fielen, was durch ein psychologisches Gutachten geklärt wird. Dennoch kann den Eltern eventuell eine Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden. Wohl bei keiner anderen Privatversicherung ist der Schutz so umfassend wie bei der privaten Haftpflicht. Versichert sind die meisten und wichtigsten Risiken des täglichen Lebens. Der Haftpflichtversicherer prüft die Schadensersatzpflicht des Versicherten, erleichtert bei Berechtigung den Schadensersatz, und er wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Eine Haftpflichtversicherung zahlt natürlich nur dann, wenn der Anspruch gegenüber dem Schädiger berechtigt ist. Doch keine Sorge: Bei Nichtberechtigten oder überhöhten Forderungen ist die Versicherung verpflichtet, notfalls im Kundeninteresse und in ihrem Eigenen zu prozessieren. Dabei übernimmt sie das Prozessrisiko und ist damit wie eine kleine Rechtsschutzversicherung. Die Pflichtversicherung gilt für Familie oder Haushalt. Darunter fallen beispielsweise Ansprüche wegen Verletzung der Aufsichtspflicht bei Kindern oder Schäden durch im Haushalt beschäftigte Personen die Putzfrauen oder Au-pair-Mädchen. Die Haftpflichtversicherung deckt seit 1981 auch Schäden unter Verwandten und Angehörigen. Allerdings darf der Geschädigte nicht im Haushalt des Versicherten leben. Nicht ersetzt werden Schäden, die der Versicherte selbst erleidet, und Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen.

Die Hausratversicherung: Über- und Unterversicherung

Im Rahmen der Einführung neuer Versicherungsbedingungen haben die Versicherungen die Lösung des Unterversicherungsproblem in Angriff genommen: Angenommen, der Wert eines Haushaltes beträgt 40.000 €, der Versicherte hat aber nur einen Versicherungsvertrag zu VHB 74 über 20.000 € abgeschlossen. Dies kam häufig vor, weil Vertreter die Versicherung auch ohne Preis verkaufen und weniger Versicherungssumme billiger ist. Ein Brand verursacht nun ein Schaden von 20.000 € -dann ersetzt die Versicherung nur 10.000 € also die Hälfte des Schadens, da der Hausrat nur zur Hälfte versichert war. Nach VHB 84 gilt nun, dass bei einer Versicherungssumme von mindestens
500 Quadratmeter Wohnfläche kein Abzug wegen Unterversicherung erlaubt ist. Die VHB 92 erhöhen die Mindestversicherungssumme auf 600 Quadratmeter. Dafür haben die Versicherer das Instrument der automatischen Anpassung der Versicherungssumme gemäß dem Preisindex der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte des statistischen Bundesamtes, also grob gesagt der Inflationsrate, in die Hand genommen. Dadurch erhöht sich der Beitrag jährlich, es sei aber der Versicherte widerspricht innerhalb eines Monats ausdrücklich.
Ferner ist die richtige Berechnung der Versicherungssumme weiter wichtig. Sonst ist dass der Hausrat nämlich immer unter- bzw. überversichert. Die einfache Formel Wohnfläche mal 1000 oder 2000 kann dazu führen, dass in einer großen Wohnung viel zu viel gezahlt oder in einer kleinen Wohnung beim Totalverlust viel zu wenig ersetzt wird. Es hilft wohl nichts: Der Versicherte muss einmal langsam sein Habe doch mit Stift und Papier durch seine Wohnung spazieren, seine Werte inspizieren dann die Versicherungssumme dementsprechend ändern.
Nur so kann eine Unter-oder Überversicherung vermieden werden. Und diese Prozedur sollte der Versicherte alle drei Jahre wiederholen. Versprochen werden kann mit Sicherheit nur eines: Sie werden sich wundern. Noch um die Jahrhundertwende musste der gesamte Hausrat detailliert den Versicherer gemeldet werden – bis zur letzten Socke. Nicht gemeldete Sachen waren nicht versichert. Heute hat sich die Lage verbessert: Der Hausrat ist automatisch in seiner Gesamtheit versichert.

Zum versicherten Hausrat zählen alle Gegenstände, die der Einrichtung, im Gebrauch oder Verbrauch dienen. Dazu zählen auch kennt den Ausrüstungen, sowie weitere Arbeitskleidungen oder Einrichtungsgegenstände die dem Beruf dienen. Gegenstände, die dem Versicherten gehören mit dem Gebäude fest verbunden sind, sind nur versichert, wenn sie bei Antragstellung benannt werden und vom Versicherer einer Police eigens aufgeführt werden. Das betrifft etwa Büromöbel und Bodenbeläge. Nicht versichert sind ausschließlich gewerblich genutzte Räume, das Eigentum von Untermietern und Handelsware. Der Hausrat in leichten Fertighäusern, Wochenend- oder alleinstehenden Häusern ist zuschlagspflichtig. Außerdem muss bei Wohnungen, die länger als 60 Tage unbewohnt sind und dies dem Versicherer angezeigt wird ein Zuschlag bezahlt werden. Einige Versicherer fordern Zuschläge für die Versicherung von Antennen und Markisen. Zusätzlich versichert werden können Arbeitsgeräte, Fahrräder und Überspannschäden durch Blitz. Die Hausrat gilt nicht nur für den Hausrat unter der in der Police angegebenen Adresse, einschließlich Kellerräumen, Räumen in Nebengebäuden auf demselben Grundstück sowie normalen Arbeitszimmer. Versichert sind auch Sachen, die sich vorübergehend wieder, im Allgemeinen bis zu drei Monate – gar nicht in der Wohnung befinden. Gemeint ist der Hausrat, den der Versicherte zur Reinigung oder Reparatur gibt, zur Arbeit oder auf Reisen mitnimmt. Innerhalb Europas sind diese Sachen bis zu 10% der Versicherungssumme, maximal jedoch bis 7500 € versichert. Nach
VHB 90 gilt der Schutz für die ganze Welt, Höchstgrenze sind 10.000 €. Diese Regelung gilt auch, wenn den versicherten Sachen gewaltsam entrissen oder nach Bedrohung von Leib und Leben hergeben werden müssen. Der einzige Unterschied zur Reisegepäckversicherung ist, dass die Außenversicherung des Hausrats Schäden durch Einbruch-Diebstahl sowie Sturm-und Hagelschäden nur ersetzt, wenn sich die Sachen innerhalb eines Gebäudes befunden haben.

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