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Versicherungen: Was kann ich machen, wenn es einen finanziellen Engpass gibt? Was ist aus steuerlicher Sicht zu beachten?

Auch noch so viele Versicherungen schützen nicht vor möglichen zeitweiligen finanziellen Engpässen. Im Gegenteil, bei Arbeitslosigkeit wird die hohe Lebensversicherung oder Luxusversicherung auf einmal zum Mühlstein. Bei Sachversicherungen wie der Privat-Haftpflicht, der Unfall -, Kasko -, Hausrat-oder Rechtsschutzversicherung gibt es folgende Möglichkeiten: Stornierung des Vertrages; dies lehnt die Versicherung jedoch meist ab. Ruhen lassen; der Versicherungsschutz beruht bis zum Ende des finanziellen Engpasses. Stundung der Beiträge; die Beiträge werden gestundet und müssen bei verbesserter Finanzsituation wieder nachgezahlt werden. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen. Für Berufsunfähigkeit-, Risiko -, Lebens – und private Kranken-bzw. Pflegeversicherung in dieser Vereinbarung war nur eingeschränkt möglich.
Private Vorsorge findet statt: Sie entlastet die Sozialversicherung und tritt zum Bewusstsein der individuellen Verantwortung bei. Damit unterstützen die Versicherungen das Prinzip der Subsidiarität, wie es in der Fachsprache heißt: Nach diesem Prinzip der katholischen Soziallehre sollen Verantwortung und Entscheidung bei einer möglichst kleinen Gemeinschaft liegen. Die Reihenfolge lautet: Individuum, Familie, freie Vereinigungen, Gemeinde, Länder, Bund. Deshalb hat der Staat auch zahlreiche Steuerprivilegien für Versicherungen geschaffen: Vor allem die Leistungen der Versicherungen sind im Allgemeinen steuerfrei. Nur wenn die Lebensversicherung nach einem Todesfall fällig wird, will der Fiskus seinen Anteil der Erbschaftssteuer. Doch der Staat braucht Geld, auch von den Versicherungen. Daher gibt es eine schlechte Nachricht, die für den Versicherten meistens offenbar ist: die Versicherungssteuer. Sie beträgt nach mehreren Erhöhung rund 15% des Versicherungsbeitrages, bei der Direktversicherung über den Arbeitgeber sogar 20%. Bis Juli 1991 hatte der Satz noch bei 7% gelegen. Nur Kranken – und Lebensversicherungen sind noch steuerfrei. Die Versicherungssteuer bringt dem Staat dabei jährlich fast 15 Milliarden € in die Kasse. Daneben gibt es die Feuerschutzsteuer, deren Aufkommen fast 400 Millionen € betrug. Steuerliche Anerkennung der Beiträge als Sonderausgaben: die Sozialversicherung. Der Anteil der Arbeitnehmer zu gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen -, Pflege – der Krankenversicherung ist als Sonderausgabe abzugsfähig. Auch freiwillige Beiträge beispielsweise zur Höherversicherung bei der gesetzlichen Rentenversicherung werden anerkannt. Die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegekrankenversicherung sind als Sonderausgaben anerkannt. Angestellte können von ihrem Arbeitgeber zusätzlich 500 € pro Jahr steuerfrei als Beihilfe zu Krankheitskosten erhalten. Selbstständige, die kein Arbeitgeberanteil erhalten, bekommen bei einem Sonderausgabenhöchstbetrag einen zusätzlichen Vorwegfreibetrag eingeräumt. Abzugsfähig sind auch die Auslandsreisekranken-, das Krankenhaustagegeld und die Krankentagegeldversicherung. Zu den Lebensversicherungen zählt auch die Risikoversicherung für den Todesfall (auch bei Gewinnbeteiligung), die Kapital-Lebensversicherung gegen laufende Beitragszahlung und der Sparanteil, wenn der Vertrag auf mindestens 12 Jahren geschlossen wurde, Rentenversicherung ohne Kapitalwahl, (unabhängig von laufender oder einmaliger Beitragszahlung) und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gegen laufende Beitragszahlung, wenn das Kapitalwahlrecht nicht vor Ablauf von 12 Jahren ausgeübt werden kann. Ebenfalls als Lebensversicherungen anerkannte Provisionen -, Versorgung – und damit Kassen, Berufsunfähigkeit, Steuer-Erbschaftssteuerversicherungen. Von den anrechenbaren Beiträgen müssen aber die Beitragsrückerstattungen des gleichen Jahres abgezogen werden. Nicht als Vorsorgeaufwendungen anerkannt werden dagegen: Kapital-Lebensversicherungen auf den Erlebens-Todesfall gegen Einmalbetrag. Kapital-Lebensversicherungen mit einer Laufzeit von weniger als 12 Jahren. Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gegen Einmalbetrag oder gegen laufenden Beitrag mit einer Aufschubfrist von weniger als 12 Jahren sowie fondsgebundene Lebensversicherungen.

Kündigungen von Versicherungen: Worauf muss ich achten?

Bei mehrjährigen Policen hängt das Kündigungsrecht davon ab, wann der Vertrag geschlossen wurde. Bei nach dem 25.6.1994 geschlossenen Mehr-Jahresverträgen kann zum Ende des fünften und jedes folgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. In der Kfz – Haftpflicht beträgt die Frist noch einen Monat. Bei mehr Jahresverträgen, die zwischen dem 1.1.1990 an den 24.6.1994 geschlossen wurden, hat der Kunde ein Kündigungsrecht zum Ende des dritten und danach jedes folgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten. Das gilt jedoch nicht, wenn der Kunde bei Abschluss unter mindestens vier Laufzeiten wählen konnte und eine Nachlaufzeit gestaffelte Rabatte von fünf bis 10% gewährt wurde. Bei langfristigen Verträgen von 1991 beträgt die vereinbarte Vertragsdauer mit dreimonatigen Kündigungsfrist. 10- Jahresverträge mit Foto der Laufzeit dürfen mit dreimonatigen Frist zum Ende des laufenden Versicherungsjahres vorzeitig gekündigt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof für die Hausrat -, Unfall-, Privathaftpflicht -und Wohngebäudeversicherung entschieden. In den neuen Bundesländern können Verträge von Privatpersonen, die nach 1990 geschlossen wurden, jährlich mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Das gilt jedoch nicht für Handwerker, Kaufleute, sonstige Gewerbetreibende und Freiberufler. Außerordentliche Kündigungen sind in folgenden Fällen möglich: bei Beitragserhöhungen. Nach dem neuen Kündigungsrecht kann der Kunde bei jeder Prämienerhöhung kündigen, unabhängig davon, wie hoch sie ausfällt. Allerdings darf sie nicht von einer Verbesserung des Versicherungsschutzes begleitet sein. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat nach Eingang der Mitteilung. Gekündigt werden kann somit mit sofortiger Wirkung, jedoch frühestens zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung. Im Detail Sie die Regelung wie folgt aus: Bei Verträgen, die nach dem 28.7.1994 geschlossen wurden, kann der Versicherte nach jeder Beitragserhöhung mit einer Frist von einem Monat kündigen, wenn sich nicht gleichzeitig der Umfang des Versicherungsschutzes geändert hat. Dies gilt unabhängig vom Abschlussdatum auch für die Lebens -, Kranken – und Kfz Versicherung. Bei den übrigen Versicherungen, die zwischen den Januar 199 und dem  20.6.1994 in Westdeutschland abgeschlossen wurden, kann der Versicherte innerhalb eines Monats kündigen, wenn der Beitrag um mehr als 5% oder die Erstprämie und mehr als rund 20% steigen. Bedingung ist ebenfalls, dass der Versicherungsumfang gleich bleibt. Vor 1991 in Westdeutschland geschlossene Verträge können gekündigt werden, wenn sich der Versicherungsschutz nach einem Jahr um mehr als 10%, in drei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als 20% verteuert. In der Rechtsschutzversicherung betragen die Sätze 15 und 30%. Ein Vertrag, der von 1992 aus Deutschland geschlossen wurde, kann innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Erhöhungsbescheides beendet werden, wenn der Versicherte nicht Selbstständiger oder Freiberufler ist. Nach einem Schadensfall besteht fast immer ein Kündigungsrecht. Eine Vortäuschung lohnt allerdings nicht: Fliegt der Schwindel auf, gibt seine Strafanzeige wegen Versicherungsbetruges. Meist lässt sich der Vertrag binnen zwei Wochen oder eines Monats kündigen. Wenn das Versichertenrisiko – beispielsweise wegen Verkaufs – wegfällt, kann gekündigt werden. Bei einer Doppelversicherung – zum Beispiel nach einer Heirat – kann der jüngere Versicherungsvertrag gekündigt werden. Wenn sich die persönlichen Verhältnisse des Versicherten geändert haben, muss auf der Versicherungsumfang oder die Versicherungssumme angeglichen werden. Wenn die Versicherung darauf eingeht, sollten Sie einen neuen Jahresvertrag abschließen und den Alten auflösen. Achten Sie auf eine einjährige Laufzeit und darauf, dass keine Vertragsergänzung gemacht wird. Denn können Sie nach einem Jahr kündigen. Wenn die Versicherung sich weigert, den alten Vertrag aufzuheben, kann der Versicherte eventuell die Versicherungssumme deutlich reduzieren. Für die vereinbarten Zusätze einer Grundversicherung gelten nämlich die langen Fristen nicht.

Gebäudeversicherung: Darauf muss ich achten

Besonders risikoträchtige Gebäude sind die mit Fußbodenheizung. Seit dem 1.1.1988 werden in der Wohngebäudeversicherung die Bedingungen nach dem Vorbild der Hausratversicherung umgestellt. Die Versicherungsbedingungen (VGB) führen i regional Sturm und Hagel sowie Leitungswasser (unterschieden nach dem Härtegrad des Wassers) ein.
Die Statistik zeigt, dass der Sturmschadenverlauf in Westdeutschland deutlich schlechter ist als im Süden. Der allgemeine Versicherungsschutz umfasst auch außen angebrachtes Zubehör (Markisen, Laternen) und Brennstoffvorräte, Abwasserrohre (auch außerhalb des Gebäudes) und Hagelschäden. Für Aufräumen- und Schutzarbeiten wird höherer Ersatz geleistet. Überspannungsschäden durch einen Blitz oder Schäden an der Elektronik des Heizungssystems kann auf Wunsch mitversichert werden. In der Regel gilt nun die gleitende Neuwertversicherung: Die Versicherungssumme wird regelmäßig den Baupreisen angepasst.

Schwierig ist weiterhin die Versicherung der Häuser gegen elementare Risiken wie Erdbeben, Erdrutsch, Überschwemmung, Schneedruck oder Lawinen. Wer in Erdbeben-oder überschwemmungsgefährdeten Bezirken wohnt, findet kaum einen Versicherer. Und wenn er in den vergangenen 10 Jahren einen Schaden hatte, ohnehin nicht. In jedem Fall wird eine hohe Selbstbeteiligung von 10% des Schadens oder 1% der Versicherungssumme verlangt. Der Hausbesitzer hat die Wahl, welchen Versicherungsschutz er wünscht. In jedem Fall sollte er eine Feuerversicherung abschließen. Eine Sturmversicherung und vor allem in Gegenden, in denen erste Mailüftchen mit Windstärke acht und mehr um das Dach wehen. Die Leitungswasserversicherung ist dagegen eine Sache der Abwägung von möglichen Schäden und Prämien. Wer baut, sollte schon für den Rohbau eine Versicherung abschließen.
Die Feuerversicherung ist bei den meisten Versicherern zuschlagsfrei bis zu 94 Monate in der normalen Feuerversicherung eingeschlossen. Wohl nur einige Sonderling unter den Hausbesitzern würde interessieren, wie hoch die Herstellungskosten ihres Hauses im Jahr 1914 war-doch für die Wohngebäudeversicherung ist dies die Grundlage für die Versicherungsprämie und damit wichtig. Das Verfahren zur Berechnung des Gebäudewertes ist nicht ganz leicht. Das Problem ist die Anpassung in die Baupreisentwicklung. Daher wird ein Basisjahr gewählt. Das ist die sogenannte Versicherungssumme 1914, die den Herstellungskosten eines Gebäudes im Jahr 1914 entspricht. Auf diesem Basisjahr baut ein Indexsystem auf, dessen standesamtlich ermittelter Baupreisindexfonds einem geringeren Teil auf den Tarifindex des Baugewerbes berücksichtigt. In diesem Prämienfaktor werden die Versicherungsbeiträge den heutigen Verhältnissen angepasst. Grundlage der Entschädigung ist der ortsübliche Neubau am Schadenstag. Der Kaufpreis muss übrigens nicht mit dem Baupreis übereinstimmen, der steuerliche Einheitswert schon gar nicht. Der Kunde muss in einem Wertermittlungsbogen genaue Angaben zum Haus und seiner Ausstattung machen. Der Versicherer errechnet dann den Gebäudewert selbst. Nur selten lohnt die Schätzung durch einen Bausachverständigen, dessen Kosten der Kunde selbst zahlt. Nach den VGB 88 vermeidet die sogenannte Versicherung zum kleinen Neuwert eine Unterversicherung: Versicherungsschutz und Pläne werden automatisch an die Veränderung der Baupreisen angepasst (gleitende Neuwertversicherung).

Gebäudeversicherung: Selbstbehalt, Beiträge, Verhalten im Schadensfall

Der Versicherte muss unbedingt auf Um-oder Ausbauten achten, die den Wert des Gebäudes verändern. Er sollte beim Antrag und in der Police kontrollieren, ob eine Unterversicherungsverzicht enthalten ist. Hat man den gegenwärtigen Neubauwert des Hauses errechnet, wird über einen Schieber auf der Basis von 1914 zurückgerechnet. Damit sollen alle Gebäude auf eine einheitliche Grundlage für die Prämienberechnung gebracht werden.
Nach dem Umbau in Raum und den Ausstattungsmerkmalen lässt sich der Baukostenindex von 1914 (100) exakt ermitteln. Er wird mit dem entsprechenden Faktor auf den heutigen Wert wieder hochgerechnet. Dieses Verfahren gilt auch für gekaufte alte Gebäude, deren Baukosten nicht bekannt sind. Die Kalkulation der richtigen Versicherungssumme muss von der Gesellschaft als verbindlich bestätigt werden, der mit der Einwand eine Unterversicherung entfällt. Das Verfahren der Berechnung des richtigen Versicherungssumme ist recht kompliziert und unter Experten umstritten. Die meisten Kunden behelfen sich durch die Angaben der Vertreter – die meist überhöhte Summen angeben.
Einige Gesellschaften bieten nur noch Tarife mit Selbstbehalt an. Meist werden ein bis zwei Promille der Versicherungssumme 1914, multipliziert mit dem kleinen Neuwertfaktor, verlangt. Auf diese Weise steigt die Selbstbeteiligung zugleich jährlich mit den steigenden Baukosten. Für ein rund 220.000 € teures Haus beträgt die Selbstbeteiligung von ein Promille und 325 €. Die Prämienunterschiede sind erheblich-bis zu 53%. Bei Feuer legen die Krise zwischen 0,15 und 0,34 Cents je 1000 € Versicherungssumme 1914.
Unter der Gebäudeversicherung rechnen die Versicherungen neben dem Baukörper auch die Einbauten wie Schränke, Zentralheizung oder sanitären Installationen sowie Nebengebäude und Garagen. Abgrenzungsprobleme kann es mit der Hausratversicherung geben. Wenn der Versicherte im eigenen Haus wohnt, kann er mit dem Versicherer frei vereinbaren, ob Einbauküche oder Teppichboden als Bestandteile des Gebäudes oder des Hausrates gelten. Die Versicherung über die Gebäudeversicherung ist billiger. Eine Immobilie im Ausland sollte gegen Feuer, Einbruch, Leitungswasser und Haftpflicht im Ausland versichert werden. Bei europäischen Immobilien sollte ein eventuell gewünschter Rechtsschutz in die heimische Versicherung eingeschlossen werden. Im Schadensfall muss der Versicherte den Schaden gering halten. Bei Brand ist die Feuerwehr und Polizei zu alarmieren, bei Leitungswasserschäden muss der Haupthahn abgedreht werden und in jedem Fall ist der Versicherer sofort zu benachrichtigen. Die Versicherungssumme reduziert sich nach einem Schadensfall für das restliche Versicherungsjahr um die Entschädigung. Bei Reparatur oder Neuaufbau muss daher die Versicherung gesondert zur Vermeidung einer Unterversicherung wieder erhöht werden. Neu-, Um – oder Anbauten, die den Wert des Gebäudes erhöhen, müssen dem Versicherer mitgeteilt werden. Kosten hat der Hausbesitzer durch die übliche Sorgfaltspflicht, zum Beispiel mit ordnungsgemäßer Wartung und Entleerung der wasserführenden Anlagen und beheizten Gebäuden bei Abwesenheit. Bereits während der Bauzeit haftet der Bauherr für viele Schäden, für die nicht der Architekt oder das ausführende Unternehmen verantwortlich zu machen sind. Als Versicherungsschutz wird dafür angeboten die Bauleistungsversicherung. Sie schützt gegen Schäden an ordnungsgemäß erbrachten Bauleistungen. Auch wenn in vielen Fällen vielleicht Architekt oder Bauunternehmen verantwortlich waren, hat kein Bauherr etwas von Streitigkeiten, die sich lange hinziehen kann. Versichert sind Eigenschäden, Sturm oder Hochwasser, Unfälle, Konstruktions- und Materialfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit und Böswilligkeit, Folgeschäden, Diebstahl von Teilen, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, Schäden durch Unbekannte, Bruch eingesetzter und isolierverglaster Scheiben unsere Feuer. Die Versicherung kostet frei Hauswert von bis zu 500. 000 € rund 150 € Jahresbeitrag.

Haftpflichtversicherung: Bei diesen Ausnahmen ist Vorsicht geboten! Verhalten im Schadenfall, Kündigung

Die private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, wenn ein Fluggerät nicht schwerer als 5 kg ist. Dies wird von ferngesteuerten Flugmodellen schnell überschritten. Sie müssen in einer Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung versichert werden. Versicherungsschutz besteht oft nur bis zu einer Bausumme von 10.000 € je Bauvorhaben. Darüber hinaus muss eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Für Wohnhäuser bis 150.000 € Bausumme kostet dies ab circa 80 € aufwärts. Gedeckt sind Personen-und Sachschäden bis zu einer Million Euro. Die Privathaftpflicht gilt nicht für Schäden, die durch eine
Berufliche Tätigkeit eintreten. Auch eine Freizeitbeschäftigung mit Erwerbscharakter bleibt unversichert, ebenso Ehrenämter und verantwortliche Tätigkeit in Vereinigungen aller Art. Selbstständige brauchen eine eigene Berufshaftpflicht.

Wie immer sollte der Versicherte den Schaden so schnell wie möglich dies, in diesem Fall spätestens nach sieben Tagen- seiner Gesellschaft schriftlich melden. Dabei müssen sie den Schadenshergang ausführlich schildern. Sie können ruhig zugeben, dass es ihr Fehler war: Die Pflichtversicherung gilt verschuldensunabhängig. Nur gegenüber dem Geschädigten sollten Sie, wie bei einem Verkehrsunfall – keine Schulderklärung abgeben. Denn sonst muss die Versicherung unter Umständen nicht zahlen.
Sie muss außerdem unterrichtet werden, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, einen Mahnbescheid über Strafbefehl erlassen wird, wenn der Geschädigte seine Forderung gerichtlich geltend macht oder Prozesskostenhilfeantrag oder wenn eine einstweilige Verfügung, ein Beweissicherungsverfahren oder ein Arrest eingeleitet wird.
Im Gegensatz zur Kraftfahrzeug-Haftpflicht hat der Geschädigte keine Ansprüche gegen den Versicherer. Er muss sich also an den Schädiger halten. Der Versicherte sollte dem Geschädigten aber kein Geld zahlen, bevor dies nicht mit seiner Versicherung abgestimmt ist. Dies könnte als Schuldanerkenntnis gewertet werden. Auch wenn ihm eine Mahnung des Geschädigten ins Haus flattert, sollte der Versicherte zuerst mit einer Versicherung sprechen. Bei einem Prozess muss der Versicherte der Versicherung die Führung des Prozesses per Vollmacht für den Anwalt des Versicherers überlassen. Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen auf Schadensersatz muss er fristgemäß Widerspruch erheben.

Zur ordentlichen Kündigung kann der Vertrag spätestens drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt werden. Sonst verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Ab 25 Juli 1994 geschlossenen Verträge mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren kann zum Ende des fünften Jahre danach jedes Jahr gekündigt werden. Außerordentliche Kündigungen sind in folgenden Fällen möglich: Versicherungen können innerhalb eines Monats nach Schadenfall kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Versicherung den Schaden akzeptiert oder abgelehnt hat. Im Falle von Beitragserhöhungen gilt eben so ein außerordentliches Kündigungsrecht. Wichtig ist allerdings, dass der Kunde bei Beitragserhöhungen nur kündigen darf, wenn der Versicherungsumfang gleich geblieben ist. Bei vor dem 1.1.1991 geschlossenen Verträgen darf der Versicherte kündigen, wenn die Beiträge innerhalb eines Versicherungsjahres um mehr als 10% und an drei aufeinanderfolgenden Jahren um mehr als 20% steigen. Die Frist beträgt Anwohner beginnt nach Eingang der Mitteilung. Bei Verträgen, die zwischen dem ersten Jahr 1991 und dem 14.7.1994 geschlossen wurden, darf der Versicherte kündigen, wenn die Prämie mindestens 5% gegenüber dem Vorjahr oder um 25% gegenüber dem Vorjahr erhöht wird. Die Frist beträgt zwei Wochen. Bei Verträgen, die nach dem 24.7.1994 geschlossen wurden, darf nach jeder Prämienerhöhung gekündigt werden. Die Frist beginnt einen Monat nach Eingang der Mitteilung.

Hausratsversicherungen: Fahrräder, Kündigung

Fahrräder sind für Hausratversicherer ein leidiges Thema gewesen. So oft, wie Fahrräder geklaut werden, kommen die Versicherer nicht mit der Schadensregulierung hinterher. Dies hat dazu geführt, dass mittlerweile nur noch Räder kommen die ausgeschlossen Kellerräumen gestohlen werden, nach den neuen Versicherungsbedingungen VHB 84/92 versichert sind. Ferner muss das Fahrrad durch ein Schloss gesichert sein. Für ein Schutz gegen Diebstahl auf der Straße muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, sie kostet zwischen 17 und 0,40 € je von Fahrrad an der Versicherungssumme der Hausratversicherung. Im Schadensfall wird höchstens 1% der Versicherungssumme in der Hausratversicherung erstattet. Die ordentliche Kündigung einer Hausratversicherung muss bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages erfolgen. Zur außerordentlichen Kündigung vor einer Laufzeit gibt es folgende Möglichkeiten: Am einfachsten kann der Versicherte nach einem Schadensfall heraus. Bei einem Vertrag mit den Bedingungen von 1974 (VHB 74) und Stand vor Dezember 1986 kann er bis zwei Wochen nach Zahlung oder Ablehnung durch die Versicherungsgesellschaft kündigen. Der Vertrag endet einen Monat nach Kündigung. Bei Verträgen nach VHB 74 und Stand ab Dezember 1986 kann der Versicherte sich bei Nichtzahlung oder Verweigerung durch die Gesellschaft etwas länger Zeit lassen und innerhalb von vier Wochen kündigen. Der Versicherte kann dann wählen, ob die Kündigung sofort oder erst zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gelten soll. Die Prämie sollte bis zum Ende des Versicherungsjahres gezahlt werden. Die zweite Kündigungsmöglichkeit gibt es wie bei der Unfallversicherung nach Beitragserhöhungen. Dies gilt für VHB 84 und vor dem 1.1.1993 geschlossene Verträge. Wenn die Beiträge innerhalb eines Jahres um mehr als 10% und an drei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als 20% steigen, kann innerhalb eines Monats nach Bescheid gekündigt werden. Die Kündigung gilt zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung. Bei Verträgen, die nach dem 25.6.1994  geschlossen wurden, kann der Versicherte bei jeder Beitragserhöhung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen.
Bei Umzug ergeben sich Kündigungsmöglichkeiten, wenn der Versicherte die Region und damit die Beitragsklasse wechseln. Für die Kündigung gilt eine Frist von einem Monat nach Mitteilung des neuen Beitrags durch die Versicherung. Der Vertrag endet einen Monat nach Kündigung, Sie müssen nur anteilig bis zum Vertragsende gezahlt werden. Auch bei der Hausratversicherung ist Tot allein kein Kündigungsgrund: Nach VHB 74 besteht der Vertrag weiter, wenn die Erben in der Wohnung bleiben. Nur wenn sie die Wohnung aufgeben, erlischt auch der Vertrag. Nach VHB 84 endet der Vertrag zwei Monate nach dem Tod, wenn ein Erbe die Wohnung übernimmt. Weitere Kündigungsgründe sind der Verkauf des Hausrates, wonach der Versicherte den Vertrag innerhalb eines Monats fristlos kündigen kann. Beschäftigte im öffentlichen Dienst können einigen Gesellschaften einen besonders günstigen Beamtentarif bekommen. Möglicherweise ist teilweise die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von mehreren 100 €, um so die kleinen Schäden auszuschließen. Dafür werden Rabatte gewährt. Angestellte, bei denen das Finanzamt häusliches Arbeitszimmer anerkannt hat, können den entsprechenden Anteil an ihrer Hausratspolicen als Werbungskosten geltend machen-doch bei einem Schaden müssen dann auch die Versicherungsleistungen entsprechend dem abgesetzten Anteil als Einnahme versteuert werden.

Hausratversicherung: Wie verhalte ich mich im Schadensfall?

Die Hausratversicherungen gelten nicht gerade als die Kulanteste im Schadensfall. Bei oft fünfstelligen Beträgen nach Einbrüchen suchen sie auch noch die letzte Lücke im Vertragstext. So gibt es regelmäßig Probleme, wenn nicht alle Türen und Fenster verriegelt waren, die Rollladen nicht heruntergelassen und die Alarmanlage – falls vorhanden nicht eingeschaltet war. Ebenso zurückhaltend sind die Versicherungen, wenn die Wohnung mit einem Nachschlüssel geöffnet wurde. Bei einem Einbruchdiebstahl müssen dem Versicherer Einbruchspuren präsentiert werden. Doch zum Glück für die Verbraucher denken die meisten Gerichte lebensnah genug, um die Fälle verbraucherfreundlich einzuschätzen. Kein Verständnis finden dagegen sind Schäden, etwa durchglimmenden Zigaretten sowie auslaufende Wasch-und Spülmaschinen bei Anwesenheit des Versicherten. Grundsätzlich gilt: Wichtige Belege sammeln. Versicherungen zeigen sich gerne kulanter, wenn es um kleine Beträge geht, doch bei größeren Summen sollte der Versicherer dafür sorgen dass er gute Karten hat. Im Falle des Hausrats scheint es kaum zumutbar, auch noch vom letzten gekauften Taschenbuch die Quittung aufzuheben. Der Versicherte sollte allerdings die Wohnung komplett auf Film bannen. Zwei bis drei Filme müssen dafür schon geopfert werden.
Die Prozedur ist mühsam, bietet aber ein Beleg gegenüber der Versicherung und eine Gedächtnishilfe für den Versicherten selbst. Öffnen Sie Schränke und Schubladen, verzichten sie aber auf einen ausräumen. Wertvolle Dinge sollten Sie zusammenstellen und aufnehmen. Bei Büchern reicht es, die Buchrücken aufzunehmen. Kosten können Sie übrigens sparen, wenn sie lediglich Kontaktabzüge von den Aufnahmen machen lassen: Das reicht, um zu erkennen, ob die Bildern etwas geworden sind. Im Fall des Falles kann der Versicherte immer noch Einzelbilder machen lassen. Die Negative sollen getrennt vom Hausrat aufbewahrt werden, etwa bei Verwandten oder Freunden.  Im Schadensfall muss der Versicherte einige Pflichten beachten: Sie müssen selbstverständlich vor allem den Schaden so gering wie möglich halten. Bei einem Brand rufen Sie sofort die Feuerwehr, bei Leitungswasserschäden sperren sie den Hauptzufluss, bei einem Einbruch/Diebstahl Ihre Sparbücher. Brand, Explosion, Einbruch, Vandalismus oder Raub muss der Polizei gemeldet und gestohlene Sachen angezeigt werden. Die Versicherungen müssen Sie ebenfalls sofort benachrichtigen und ein von ihnen unterschriebenes Verzeichnis der beschädigten oder gestohlenen Sachen beifügen. Die Gesellschaften verlangen als Beleg Aufzeichnungen. Natürlich leben nur wenige Versicherte wert auf sie. Legen Sie daher andere Besitznachweise vor: Andere Garantiescheine, Bedienungsanleitungen, Kontoauszüge, nachträgliche Bestätigungen des Händlers, Schlüssel oder eidesstattliche Erklärungen. Geben Sie selbst den Wiederbeschaffungswert der Gegenstände an. Hilfreich kann ein Versandhauskatalog sein. Auch hier werden Eigenleistungen bei der Reparatur oder Aufräumarbeiten werden gelohnt: Sie sollten sich nicht mit 7 € 50 pro Stunde zufriedengeben, sondern Vergleichssätze von Fachbetrieben einholen. Wenn der Versicherer einen Monat nach Schadensmeldung noch nicht gezahlt hat, dürfen sie eine Abschlagszahlung verlangen. Wichtig ist jedoch, dass sie keine Abfindungserklärung unterschreiben, solange der Schaden nicht zu ihrer Zufriedenheit reguliert worden ist. Die meisten Zusatzversicherungen zur VHB 84 oder 92 gehören unter die Rubrik Kleinversicherungen und sind unwichtig. In den VHB 74 war das wunderbar einfach Verglasung bis 3 m² je Scheibe waren gedeckt. Bei VHB 84/92 musste eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Sie kostet dann 80 g der großen Wohnung zwischen 25 und 40 €. Für die Versicherung ist dies übrigens ein gutes Geschäft: Die Schadenquote liegt bei nur 40 %.

Kfz – Haftpflichtversicherung: Beitragsberechnung und Tipps für Wechsler

Seit dem 1.7.1996 gilt in der Auto-Pflichtversicherung ein neues Tarifsystem. Fast alle der 100 deutschen Autoversicherer haben umgestellt. Bisher richtete sich die Grundberechnung nach der PS-Stärke des Autos. Die Regel: Je mehr der erste Wagen hat, desto höher die Versicherung. Der neue Tarif dagegen beruht auf der von den Versicherten geführten Unfallstatistik für die insgesamt 10.000 gelisteten Automodelle. Entscheidend sind die Faktoren Unfallhäufigkeit und Schadenhöhe. Die Idee: bestimmte Fahrer befahren bestimmte Fahrzeugtypen. Eine schwere Luxuslimousine ist weniger häufig in Unfälle verwickelt als ein Sportwagen mit gleichen PS-Stärken. Die alten PS-Klassen wurden daher durch 16 Typ – Klassen von 10 bis 22 abgelöst.

Die Kaskoversicherung hat schon 31 Typklassen von 10 bis 40. Diese Klassen sind aber unabhängig von der Haftpflicht-Einstufung. Die neuen Tarife gelten nur für neu abzuschließenden Verträge. Wenn der Kunde es wünscht, können Altverträge auf den neuen Tarif umgestellt werden. Wer sein Vertrag behält, kann wählen, ob er beim alten Tarif bleibt oder ob ein Vertrag nach dem neuen System günstiger ist. Rund 40% aller Autos sind in der neuen Regelung schlechter dran. Für 60% der Fahrzeuge ändert sich nichts, alles wird günstiger. Diesel, Geländewagen, ältere Autos und Kleinbusse werden teurer. Die Gründe sind unterschiedlich: Dieselfahrzeuge werden vor allem von Vielfahrern genutzt. Ältere Fahrzeuge werden von jungen Leuten gewählt, die meist riskanter fahren. Geländewagen verursachen wegen ihrer Vorbauten schon bei kleinen Auffahrunfällen hohe Schäden und Cabrios werden meist als Liebhaberfahrzeuge gehalten, wenig bewegt und sehr gehegt.

Beispiel: Die Versicherungsprämie sinkt, wenn das Auto in eine Typklasse kommt, die kleiner ist als die genannten Klassen. Wer also einen 55-kW-Golf besitzt muss wenige Jahre Unfallfreie fahren um in Klasse 15 zu kommen und Geld zu sparen. Allerdings wird phasenweise ein Typklassetarif angeboten.
Auch wenn neue Tarif billiger kommt, haben sich einige Bedingung verschlechtert.
Bei Unfällen steigt die Eigenbeteiligung bei leichter Fahrlässigkeit, bei grober Fahrlässigkeit sogar bei 5.000 € statt wie bisher 2500 €. Ein wichtiger Punkt sind beispielsweise Alkohol oder Drogen am Steuer. Der Versicherer verlangt häufig, dass auch die Kasko-Versicherung umgestellt wird. Wenn der Wagen keine Wegfahrsperre hat, ersetzt die Versicherung beim Diebstahl nur 90% des Schadens. Teilweise gilt ein anderes Rückstufungssystem nach Unfällen. Doch selbst mit dem Umstieg ist die neue Klasse nicht endgültig. Die Schadenshäufigkeit des jeweiligen Typs wird künftig einmal jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Ein Neuwagen kann so schnell hochrutschen, wenn er im Alter als Einsteigerfahrzeug für Führerscheinneulinge beliebt wird. Wer also nur wenig Beitrag sparen sollte, bleibt lieber beim alten Tarif.

Kfz-Schutzbriefe: Worauf muss ich achten, welche Leistungen sollten enthalten sein?

Alle Leistungen der Schutzbrief-Extras in der Autoversicherung verreisen mit dem versicherten Auto, unabhängig davon, ob es sich um eine Privat- oder Dienstreise handelt und ob es den Privat- oder Firmenwagen trifft.

Der Zweitwagen der Familie bräuchte jedoch eine eigene Police. Allerdings steckt der Teufel wie so oft im Detail des Kleingedruckten. Denn der Preis wird unterschiedlich ausgelegt: Zwar wird Unfallhilfe beim Abschleppen und gegebenenfalls Bergung des Autos praktische Hilfe gewehrt, doch alle anderen Leistungen wie Krankenrücktransport gelten nicht an Zulassungsautoversicherung, also auch nicht am Wohnbedarf oder Arbeitsort des Versicherten. Einige Versicherer springen nur ein, wenn das Manöver mindestens 50 km entfernt vom Wohnort passiert. Aufgepasst: Wenn bei einem Reise-Schutzbrief Krankheit oder schwerer Unfall im Ausland nicht mitversichert sind, brauchen Sie unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Wichtig ist auch der Vergleich der Leistungen. Neben den Standardleistungen bieten fast alle Versicherer unterschiedliche Extras an: Wer Fahrzeugausfall oder Flugticket bezahlt; die Ausschüttung für Übernachtungenphasen sind höher. Bei der „major gap“ – Police handelt es sich um eine Police die im Ausland ergänzend sehr niedrige Verpflichtungen einsetzt, wenn ein Wagen gemietet wird. Als selbstständige Police kostet dieser Schutz 15 bis 20 €. Seit 1998 ist sie der günstigste Policeteil der meisten Auto-Pflichtversicherungen – in aller Regel sogar kostenlos. Die meisten Schutzbriefe können vor einem Jahr oder mehrere, kombiniert oder getrennt für mit Abstrichen aussahen, abgeschlossen werden. Außerdem gibt es kurz Zeitverträge, zum Beispiel von rund einem Monat. Eindeutiger Marktführer ist der ADAC mit einem Marktanteil von 60%; jedes dritte ADAC, Mitglied kauft auch den Schutzbrief. Zu den Standardleistungen gehören: Im Falle von Panne oder Unfall, Diebstahl oder Totalschaden sowie Erkrankung, Verletzung oder Tod, Mietwagen, Wahl der Heimfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zweiter Klasse, Rücktransport des Autos, Fahrzeug, Versand von Ersatzteilen, Rücktransport von Kranken und Heimholen von Kindern (und versorgte Kinder bis zu 15 Jahre) Krankenbesuch durch nahestehende Person bis zu 500 € beim Krankenhausaufenthalt von mehr als zwei Wochen, Reparaturkosten in Werkstätten und Kosten für Ersatzteile müssen selbst getragen werden. Für einige Leistung ist es zudem notwendig, dass der Wohnort mehr als 50 km Luftlinie vom Standort entfernt liegt. Bei einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug wird der Versicherungsschutz fallen lassen. Versicherungsschutz gilt für den Krankenrücktransport, Kinder und Erholungen. Krankenbesuch gilt für den Versicherten, seinen Ehegatten und die Kinder auch wenn die Reise mit einem anderen Wagen, Flugzeug oder Bahn angetreten wurde.

Kfz-Teilkaskoversicherung in die Leistungen

Die Teilkaskoversicherung sichert gegen Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen, gegen Kurzschluss, Glasbruch sowie gegen Schäden durch Sturm ab (ab Windstärke acht), Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Nicht versichert ist der Diebstahl von Gegenständen, die nicht fest eingebaut sind oder nicht zum Wagen zuzurechnen sind. Beispiel: Kassetten, Ersatzteile, Hausrat. Als Zubehör gelten jedoch Fotoapparate bis zu 35 € (zur Beweissicherung nur beim Unfall), Kindersitz, Schonbezüge, Schilderung und serienmäßige Werteausstattung. Fest eingebaute Radios, Kassettenrekorder und Verstärker sind nur bis zusammen 500 € versichert. Zusätzliche 500 € gelten für Lautsprecher.
Audiogeräte können jedoch gegen Zuschlag mitversichert werden. Einige Versicherer weichen von diesen Werten ab und versichern Zuhörer im Neuwert von 500, 1000 oder 1500 €.
Welche Teile als Zubehör gelten, geht aus einer Liste in den allgemeinen Fahrbedingungen hervor. Wer ein Auto kauft, kann die obligatorische Versicherung gar nicht schnell genug bekommen. Bei der Haftpflichtversicherung beginnt der Versicherungsschutz sofort mit der Aushändigung einer Doppelkarte, die als vorläufige Deckungszusage gilt. In der Kaskoversicherung dagegen muss von einer bevollmächtigten Person die vorläufige Deckungszusage erteilt werden. Versichert ist in der Kaskoversicherung (auch in der Vollkasko) in aller Regel der Wiederbeschaffungswert. Bei Diebstahl gibt zudem ein zusätzlicher Abzug von 10%, wenn das Auto nicht mit einem vom Versicherer anerkannten elektronischen Wegfahrsperre schnell ausgerüstet ist. Bei Reparaturschaden werden alle Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert ersetzt.
Auch Nebenkosten wie Ersatzteiltransport fallen darunter. Auch bei älteren Fahrzeugen ist bei Ersatzteilelackierung ein Abzug neu für alt, also eine geringere Leistung, weil die ersetzten Teile schon etwas älter waren – möglich: In den ersten vier Jahren nach Erstzulassung ist aber auf Reifen, Batterie und Lackierung beschränkt.
Die Autos sind nach Reparaturfreundlichkeit und Diebstahlgefahrentyp – Klassen von 10 bis 40 unterteilt. 10 ist sehr günstig, 40 extrem ungünstig. Für Klasse 30 in Vollkasko und annähernd das Gleiche in Teilkasko könnte schwierig werden, in Versicherer zu finden.
In jedem Fall steigt der Beitrag rasant. Bei dem Abschluss der Kaskoversicherung geht es vor allem, die Falle zu vermeiden: den Verzicht auf die Selbstbeteiligung. Unter den rund 18 Millionen Teilkaskoversicherungsfahrzeugen sind fast 8 Millionen per Selbstbeteiligung versichert.
Deren Halter verschenken Geld: Ein Golf kann jede Gesellschaft ohne Selbstbeteiligung versichern, damit sich der Verzicht auf Selbstbeteiligung lohnt. Die Versicherungsvertreter weisen oft nicht auf die Selbstbeteiligung hin. Der Grund: Sie bekommen als Provision einen festen Prozentsatz der Prämie, und die ist bei einem Verzicht auf Selbstbeteiligung natürlich höher. Ab 2001 wurde die Kaskoversicherung reformiert. Bei Teilkasko bedeutet dies: Die Leistungen bei Zusammenstoß mit Haarwild wurde gestrichen. Zugleich wurden Schadensfreiheitsklassen eingeführt. Die Einstufung richtet sich nach der bisherigen Vollkasko – Einstufung beziehungsweise bei fehlender Vollkasko – Versicherung nach der Schadensfreiheitsklasse in der Kfz – Haftpflichtversicherung. Fahranfänger steigen bei SF null (gleich 100% Beitragssatz) ein. Trend: Der Beitrag stellt tendenziell an. Bei Vollkasko bedeutet dies: Die Leistung bei Zusammenstoß mit Haarwild wurden aufgenommen, dagegen werden alle anderen bisherigen Teilkasko – Leistungen gestrichen. Zugleich richtet sich der Preis nun auch nach dem Fahrzeughalter. Trend: Der Beitrag fällt tendenziell leicht, insbesondere bei höherem Fahrzeugalter, Nutzung einer Garage und niedriger Jahresfahrleistung

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