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Worauf muss ich bei Hausratsversicherungen achten?

Wer weiß denn schon, was sich alles in seiner Wohnung befindet? Glücklich diejenigen, die gelegentlich einmal umziehen, sie wissen anschließend wenigstens mengenmäßig recht genau was sich auf so ein paar Quadratmeter im Laufe Jahres alles einfindet. Die Versicherungsgesellschaften gehen mittlerweile nach einer anerkannten Regel von einem Wert von sechs € pro Quadratmeter aus, was bei einer 80 Quadratmeter großen Wohnung also 48.000 € darstellt. Das ist rund doppelt soviel wie die Versicherungssumme einer durchschnittlichen Lebensversicherung. Die Hausratversicherung ist allerdings wesentlich billiger als eine Lebensversicherung.
Einer günstigen Gesellschaft sind 80 m² selbst in der teuersten Versicherungssumme für gut 105 € pro Jahr zu versichern; dass sind monatlich etwa neun Euro.
Dafür kann sich der Versicherte seine beschädigten oder gestohlenen Sachen sogar neu kaufen, denn der Versicherer ersetzt stets den Neuwert. Und Feuer, Wasser oder Einbrecher sind schon in so manche Wohnung eingedrungen. Der durchschnittliche gemeldete Hausratsschaden liegt bei rund 57 €, pro Jahr meiden die vielen 20 Millionen versichern Haushalte 1,5 Millionen Schäden. Die Hälfte aller Schäden wird durch Einbruch-oder Diebstahl verursacht. Fast 80% aller Haushalte haben eine Hausratversicherung abgeschlossen. Mit gutem Grund, den ein Einbruch kann die gesamte Habe zerstören. Allerdings zahlen die meisten Kunden zu viel Geld für ihre Sicherheit. Für die Gesellschaften ist die Hausratversicherung ein gutes Geschäft: bei Beitragseinnahmen von rund 4,7 Milliarden DM im Jahr 1999 zahlt sie für Versicherungsleistungen nur rund 52% wieder aus. Die Hausratsversicherungen ersetzt grundsätzlich den Neuwert der versicherten Gegenstände. Besondere Regelungen gelten für Wertsachen: Die Entschädigung ist auf 20% der Versicherungssumme begrenzt. Zusätzlich gelten eigene Grenzen für bestimmte Wertsachen, wenn diese nicht besonders gesichert aufbewahrt werden. Bargeld wird nach VHB 88 bis zu 57 € ersetzt, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere bis 2500 €, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Gold – Platingegenstände bis 20.000 €. Wertsachen, für die 20-prozentige Begrenzung gilt, sind Pelze, geknüpfte Teppiche, Ölgemälde, Aquarelle, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken, Silber- Gegenstände sowie sonstige Sachen, die mehr als 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), ausgenommen Möbel. Rechtlich gehören auch Katze, Papagei, Hamster, Wellensittich und Fische im Aquarium zum Hausrat und werden Schadenfall von Hausratversicherung ersetzt. Jahrelang litten die Hausratversicherung unter den hohen Schadenaufwendungen: Die Treibsätze der Kosten waren vor allem die steigenden Zahlen der Fahrraddiebstähle und Einbrüche. Doch lediglich das versicherungstechnische Ergebnis war nicht allzu schön, die Erträge aus den Kapitalanlagen glichen das wieder aus. 1994 hatten die Versicherungsgesellschaften neue Bedingungen für die Hausratversicherung entworfen: Marktführer Allianz ging voran und legte dem Bundesaufsichtsamt die neuen allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen zur Genehmigung vor – mit Erfolg. Sie lösten die alten Bedingungen VHB 74 ab, in denen Fahrraddiebstahl sowie Glasbruch automatisch mitversichert war. Die VHB 84 schloss deren Deckung aus, sodass für diese Risiken nun eine eigene Versicherung abgeschlossen werden muss. Außerdem wurden wir nach Ort der versicherten Wohnung regionale Kassen geschaffen, die vor allem das höhere Einbruchsrisiko widerspiegeln: Die Städte Berlin und Aachen sowie Großraum Hamburg, Bremen, Hannover, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Köln und Frankfurt zählen nun zur teureren Zone drei. Insgesamt ergibt sich ein deutliches Nord-Südgefälle: Der Süden der Republik liegt überwiegend in der günstigen Zone eins. Derzeit liegen nur noch wenige Gesellschaften die alten Bedingungen VHB 74 an. Die meisten Anbieter haben inzwischen sogar auf die VHB 92 umgestellt.

Versicherungsrecht: Das müssen Sie wissen!

Wenn Sie als Kunde beim Versicherungsabschluss bereits vorläufigen Versicherungsschutz bekommen, zum Beispiel bei der Lebens -, Unfall – oder Sachversicherung, kann vereinbart werden, dass sie auf die Unterlagen zunächst verzichten. Die Dokumente müssen aber spätestens mit der Police nachgereicht werden. Wichtig: nicht der Eingang beim Unternehmen, sondern die Absendung des Widerspruchs ist für die Widerspruchs-Frist maßgeblich. Nur in der Kfz – Haftrichtersicherung bekommt der Kunde sofort Versicherungsschutz und hat daher kein Widerrufsrecht. Nach Paragraf fünf A. des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) dürfen in die Versicherungsunternehmen die vollständige Information auch erst nach Antragstellung der Police schicken. Der Kunde kann dann 14 Tage lang den Inhalt prüfen, muss aber Widerspruch einlegen, wenn er vom Vertrag zurücktreten will. Würde er unvollständig informiert, kann er bis ein Jahr nach Überweisung der ersten Prämie vom Vertrag zurücktreten. Viele Versicherer arbeiten daher mit der Quittungslösung: Ihr Kunde soll schon bei Antragstellung unterschreiben, dass er die Information erhalten hat. Denn der Versicherer ist beweispflichtig für die ausreichende Information des Kunden. Wenn der Kunde unterschreibt, endet sein Widerrufsrecht 14 Tage später (Paragraf acht VVG). Die Versicherung kommt zustande wenn der Versicherer ein ausdrückliches Annahmeschreiben und einen Versicherungsschein schickt, die Police-darauf sollte der Versicherer noch einmal einen genaueren Blick werfen-, lässt sich auch mit dem Antrag erstellen. Der Versicherer muss auf Änderung und die Rechtsfolgen des unterlassenen Widerspruchs klar und die Gültigkeit, wenn nicht widersprochen wird, ausdrücklich hinweisen. Der Versicherte kann innerhalb eines Monats widersprechen. Die Versicherung beginnt im Allgemeinen mit der Zahlung des ersten Beitrags, mit dem der Versicherungsschein eingelöst wird. Die Beiträge müssen jährlich im Voraus bezahlt werden. Wenn Monatliche, viertel – der halbjährliche Zahlung vereinbart werden, müssen meist Ausschläge bezahlt werden. Mit Beginn des Vertrages ist der Spaß vorbei: Der Versicherer muss im Schadenfall zahlen. Dafür erledigt er dem Kunden eine Menge Pflichten auf. Verletzt der Versicherte oder der Geschädigte Vorsätzliche oder grob fahrlässig diese Pflichten, kann der Versicherer seine Leistungen reduzieren oder gar gänzlich verweigern. Der Versicherte muss die fälligen Beiträge zahlen, sonst kann der Versicherungsschutz verloren gehen. Die Versicherung mahnt nicht gezahlte Beiträge schnell an. Die Versicherungsdeckung geht oft erst mit dem Ende der Mahnfrist verloren. Die Anzeigepflichten des Versicherten bestehen zum einen aus der Veränderungsanzeige bei Schadensversicherung. Wenn beim Versicherten nach Antragstellung eine Gefahrerhöhung eintritt, muss der Versicherer informiert werden. Ein Beispiel ist die Hausratversicherung, bei der der Versicherte den Versicherer über eine mehrmonatige Abwesenheit unterrichten muss. Bei der Unfallversicherung muss die Ausübung gefährlicher Sportarten genehmigt werden. Die andere verpflichtete Veräußerungsanzeige entsteht beim Verkauf einer Sache. In der Schaden – und teilweise auch Pflichtversicherung muss der Veräußerer oder der Erwerber einer Sache die Veräußerung dem Versicherer unverzüglich anzeigen. Der Versicherte und der Geschädigte müssen alles tun, mit Schaden abzuwenden oder zu mindern. Bei einem Brand muss die Feuerwehr alarmiert werden, beim Löschen geholfen werden, bei Haftplichtschäden müssen Beweise gesichert werden. Alle Kosten, die durch eine Schadenminderung entstehen, werden von der Versicherung übernommen.

Kündigungsrecht bei Versicherungen und Gebäudeversicherungen: wichtige Tipps

Bei einer Pflichtversicherungen ist der Tod allein des Versicherten kein Kündigungsgrund. Wenn er es sichergestellt hat, gehen Vertrag und Schutz zunächst auf die Kinder an den Ehegatten über. Wenn der Ehegatte bei der nächsten Beitragspflicht zahlt, gilt der Vertrag weiter. Bei zwei bestehenden privatrechtlichen Verträgen ist der zuletzt abgeschlossene Vertrag vom Versicherer auf Antrag aufzulösen. Wenn ein versichertes Tier stirbt oder der Heizöltank beseitigt wird, erlischt der Vertrag und der Versicherte muss der Versicherer nur in den Fortfall des Risikos mittragen. Der Vertrag der Haus- und Grundbesitzer- sowie Gewässerschäden und Pflichtversicherungen geht ab dem Tag der grundbuchamtlichen Umschreibung auf den Erwerber über. Dem Verkäufer muss dies schriftlich mitgeteilt werden. Er kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Grundbucheintragung mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres kündigen. Die Prämie muss jedoch bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gezahlt werden. Nach einer Deckungssumme von zwei Millionen € oder 5 Millionen € pauschal für Personen-und Sachschäden gibt es eine Reihe günstiger Anbieter.

Die Versicherung von Gebäuden gegen Risiken wie Wasser, Feuer, Sturm und Hagel, steht am Beginn der modernen Versicherungsidee und ist immer noch äußerst populär. Heute haben fast alle Eigentümer ihre Häuser versichert. Die Versicherungssummen gehen in sechsstelligen Bereich, das Risiko, dass das eigene Dach über dem Kopf bringen kann, ist fast jedem Hausbesitzer bewusst. Außerdem sorgen die Banken dafür, dass die Gebäudeversicherung populär bleibt:
Kredite für Hausbau oder-kauf gibt es nicht ohne Nachweis eines Versicherungsschutzes. Der Nachweis einer
Gebäude-Feuerversicherung ist in vielen Bundesländern sogar Bedingung, um eine Baugenehmigung zu bekommen. Die Monopolrechte der öffentlich-rechtlichen Gesellschaften in acht Bundesländern sind mit dem liberalisierten Binnenmarkt jedoch entfallen: Der Kunde kann abschließen, wo er will. Außerdem ist die Feuerpolicegebäude nicht mehr Pflichtversicherungen. Große Neuerungen gab es jedoch noch nicht, lediglich die Tarife mit Selbstbehalt, die bei einigen Gesellschaften sogar schon obligatorisch sind. Vorzeigeinstitut der Branche ist die seit 1676 bestehende Hamburger Feuerkasse, die älteste noch existierende Versicherung der Welt, die heute im Besitz der Wiesbadener DBV ist.

Einige Grundsätze der heutigen Gebäudeversicherung galten schon damals: bei der Pflicht-Monopolversicherung war der einmal abgeschlossene Feuerkontrakt unkündbar und auch für künftige Eigentümer bindend. Die Höhe der Schäden wurde durch vereidigte Zimmer und Maurer (heute freiberufliche Architekten und Ingenieure) geschätzt. Die Entschädigung wurde nur zum Wiederaufbau des zerstörten oder beschädigten Gebäudes gezahlt. Bahnbrechend war die Hamburger Feuerkasse, indem sie seit 1833 den Neuwert ersetzt; andere Versicherung führten diese Regelung erst 1928 ein. Heute versichert die verbundene Wohngebäudeversicherung nicht nur gegen Feuer, sondern auch gegen Sturmschäden. Die meisten Schäden entstehen durch Rohrbruch bei Frost: Beim Gefrieren dehnt sich das Wasser, und die Rohre einer Zuleitung der sanitären Heizungsanlagen innerhalb des Gebäudes können brechen. Gefährdet sind auch die brüchigen Wellenrohrleitungen aus den fünfziger und sechziger Jahren.

Leitungswasserschäden sind zehnmal so häufig wie andere Schäden werden oft erst spät erkannt. In manchen Gegenden macht sich der
Rostfraß immer mehr bemerkbar-verursacht durch die Zusammensetzung des Wassers. Rost als Schadensursache ist mit einem Anteil von einem guten Drittel bereits die häufigste Ursache von Leitungswasserschäden in Ein-oder Zweifamilienhäusern.

Rabatte bei Kfz-Versicherungen

Seit dem die Tarife im liberalisierten Binnenmarkt frei kalkuliert werden dürfen, haben sich die Marketingleute viel einfallen lassen: Rabatte für Frauen oder Garagenparker, Wenigfahrer (meist unter 9000 km jährlich), ältere Fahrer, Einzelfahrer, langwierige Kunden, schadstoffarme Fahrzeuge (Öko-Rabatt) gewerblich genutzte Fahrzeuge, Absolventen eines Sicherheitstrainings, und so weiter, alles weiche Tarifmerkmale. Vielfahrer (ab 25.000 oder 30.000 km im Jahr) müssen allerdings oft Aufschläge zahlen. Die Höhe der Rabatte und Zuschläge schwankt zwischen fünf und 15%. Die Rabatteuphorie sollte sich jedoch in Grenzen halten: Wer gegen die Rabatt Kriterien verstößt, kann entweder ganz den Versicherungsschutz verlieren, oder der Versicherer fordert bis zu 5.000 € oder Nachzahlungen zum Normaltarif Strafzuschläge bis zu 2% der Jahresprämie. Die andere Variante: Bei Verletzung der Bedingungen kassiert der Versicherer eine deutlich höhere Selbstbeteiligung von beispielsweise 1000 €. Die Folge: Ein Garagenparker darf sein Auto nicht mehr vor der Haustür auf der Straße parken, ein Einzelfahrer die Karosse nicht mehr verleihen (nicht einmal an einen Ehepartner), die wenig Fahrer solle von den Urlaubsfahrten in den Süden ansehen. Fazit: Suchen Sie lieber ein Versicherer, der auch ohne Rabatte billig ist.

Eine Reihe von Versicherern locken die Kunden mit erweiterten Leistungen zum Beispiel eine höhere Haftpflicht-Deckung: Der Versicherer zahlt bis zu 7,5 Millionen € pro verletzte Personen. Ferner eine Mindestdeckung: Verletzt der Versicherungsnehmer seine Pflichten (Beispiel: er verursacht alkoholisiert ein Unfall), haftet der Versicherer weiter gemäß den vertraglich vereinbarten Summen, also bei der neuen Policen meist unbegrenzt. Doch der Rabatt geht noch einen Tick weiter: Nach einem Unfall wird der Fahrzeughalter nicht so stark zurückgestuft. Schutzbriefe: Zur Police gibt es kostenlos einen Schutzbrief.
Neupreis-Entschädigung: Bei einem Totalschaden im ersten Jahr entfällt der Kasko-Versicherungsneupreis, wenn er der erste Besitzer des Wagens ist. Normalerweise wird nur noch der Wiederanschaffungswert ersetzt. Klasse, Schaden: Wer die Scheibe repariert statt Auswüchse, braucht keine Selbstbeteiligung zu zahlen.
Mietwagen: Die Police enthält einen kostenlosen Zusatz verpflichtet Police für Mietfahrzeuge im Ausland (Mallorca – Police). Schlüsselersatz: Wird der Fahrzeugschlüssel bei einem Einbruch aus der Wohnung gestohlen, übernimmt der Versicherer die Kosten für den Austausch der Autoschlösser. Ein immer währendes Thema um Autofahren ist der Schadensfreiheitsrabatt: Er zeigt, wie lange ein Fahrer unfallfrei fährt. Das System des Schadensfreiheitsrabattes ist – im Gegensatz zum weitverbreiteten Glauben, kein Instrument der Autoversicherungen, um schadenarme Autofahrer zu belohnen und schadenträchtige Autofahrer zu bestrafen. Der Rabatt wird eingeräumt, weil die Schadenstatistik zeigt, dass seit einigen Jahren schadensfrei fahrende Autofahrer in den folgenden Jahren weniger Unfälle verursachen. Auch die Rückstufung im Schadenfall basiert auf der Statistik: Bei Unfallverursachern ist die Gefahr groß, dass sie im Jahr danach wieder einen Schaden verursachen. Ein Fahranfänger, der gerade die Vorprüfung bestanden hat, wird meist in Klasse null eingestuft mit stolzen 242%. Bei einem VW-Golf kostet dann alleine die Haftpflichtprämien mehr als 1500€. So heißt der Anfängeraufschlag im Branchenspott schon „Vollwaisen-Diskriminierung“. Einige Versicherer haben es deshalb beim Einsatz von 175% belassen oder verlangen gleich 125%.

Rechtsschutzversicherungen: Welche Alternativen gibt es? Mit welchen Leistungen kann ich rechnen?

Eine kostengünstiger Rechtsberatung gibt es bei Verbraucherzentralen und öffentlichen Rechtsauskunftsstellen in vielen Großstädten.
Für Mitglieder von Gewerkschaften, Automobilclubs und Mitglieder-oder Ständekammern gibt es stets Schlichtungsstellen, die über Streitigkeiten außergerichtlich einen Kompromiss suchen. Für Ratsuchende bis zu einem mittleren Einkommen bekommt das Prozesskostenhilfe-Gesetz infrage: Die Beratungshilfe kann schriftlich beim Amtsgericht oder dem zuständigen Prozessgericht am Ort beantragt werden. Man kann sich auch direkt an einen Rechtsanwalt wenden. Das Prozesskostenhilfe – Gesetz gilt auch für Scheidungen, bei denen die Rechtsschutzversicherung nur eine Beratung nicht aber ein Prozess zahlt. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt das Kostenrisiko bei Prozessen. Der Versicherte darf den Anwalt frei wählen. Erstattet werden Anwalts-, Gerichts- und Nebenkosten (etwa für Gerichtsvollzieher, Zeugen und Sachverständige, die von Gutachtern hinzugezogen werden) sowie die entsprechenden Vorschüsse.
Bei verkehrsrechtlichen Straf- und Bußgeldverfahren werden auch die Kosten für Gutachten öffentlich bestellter technischer Sachverständiger getragen, die vom Versicherten hinzugezogen wurden, auch im Ermittlungsverfahren. Bei inländischen Zivilprozessen werden die Kosten eines Korrespondenzanwaltes am Gerichtsstand getragen, wenn der Wohnort des Versicherten mehr als 100 km von Gerichtsstand entfernt ist. Bei Strafverfahren im Ausland übernimmt der Versicherer die Kaution bis zu 22.000 € als Darlehen sowie Reisekosten, wenn der Versicherte vor einem ausländischen Gericht erscheinen muss. In einem Strafverfahren werden die Kosten des gegnerischen Nebenklägers gezahlt, der neben dem Staatsanwalt als Kläger auftritt. Der Leistungsumfanges in den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) geregelt und ist für alle Gesellschaften gleich. Heute gelten meist Deckungssumme von 100.000 € per Schadensfall und 25.000 € für Kaution. Damit soll das Prozessrisiko mit Kosten für Anwalt, Gericht und Nebenkosten durch alle Instanzen abgedeckt werden können. Die Anwälte allerdings werden von der Rechtsschutzversicherung nicht satt: Die Versicherer zahlen nur nach der Bundesrechtsanwaltskammer-Gebührenordnung. Die Versicherung zahlt natürlich nur für Schäden, die nach Vertragsabschluss eintreten bei Versicherungsabschluss gilt aber eine dreimonatige Wartezeit in Kfz-Vertrags-, Arbeit-, Sozialgerichts -, Steuer-, allgemeiner Vertrags-, sowie Miet – sowie manchmal auch beim Führerschein – Rechtsschutz, bis der Versicherungsschutz im Schadenfall eintritt.
Eine Rechtsschutzversicherung muss nicht gleich eine
Rundum-Versicherung sein. Es gibt eine ganze Reihe von Varianten. Die Wichtigste ist der Verkehrs-Rechtsschutz. Der Schutz der Versicherten als Halter, Eigentümer, Fahrer und Interesse seiner eigenen Fahrzeuge und als Fahrer fremder Fahrzeuge. Von den rund 2,5 Million Schadensfällen, die die Rechtsschutzversicherer jedes Jahr registrieren, entfallen 2/3 auf Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger. Allerdings wird die Bedeutung des Verkehrs-Rechtsschutz ist maßlos überschätzt: Das maximale Prozessrisiko bei Führerschein-Verfahren beträgt lediglich 1500 €. Dagegen kann es bei dem im Verkehrs-Rechtsschutz nicht mitversicherten Schadenersatzverfahren oder allgemeine Streitigkeiten bis zu 50.000 € betragen.
Praktisch alle Bagatellschäden, sind nicht mitversichert.
Eine Verkehrs Rechtsschutz-Versicherung ist vor allem für Autofahrer sinnvoll, die ohne Vollkasko oder Auto-Schutzbrief oft im Ausland unterwegs sind. Verkehrsunfälle im Ausland sind wegen unterschiedlicher Rechtslage, Sprachschwierigkeiten oder Strafkaution voller Tücken. Der Verkehrs-Rechtsschutz gilt in Europa und den Mittelmeerländern. Bei Verkehrs-und Fahrzeug-Rechtsschutz sind alle berechtigten Fahrer und Insassen ihrer Fahrzeuge mitversichert. Auch als Fußgänger ist der Versicherte geschützt. Der Verkehrs-Rechtsschutz besteht aus Schadenersatz-Rechtsschutz, Strafrechtschutz, Führerschein-Rechtsschutz, Kfz-Steuerrechtschutz und
Kfz-Vertragsrechtsschutz, wenn es Ärger beim Kauf oder Reparatur des Autos gibt.

Rechtsschutzversicherungen: Hierauf sollte ich beim Abschluss achten!

Nur die wenigsten wissen, dass der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung mit dem Abschluss der Autoversicherung zusammenfällt. Dann haben sie beim Verkehrs-Rechtsschutz den gleichen Ansprechpartner im Schadenfall. Jedoch empfiehlt es sich, einen spezialisierten Rechtsschutzversicherer zu wählen. Denn oft hat der Versicherte Streitigkeiten mit seiner Versicherung, etwa wegen Hausrat- oder Haftplichtschäden. Dann aber könnte der Rechtsschutzversicherer unter dem gleichen Dach eher Schwierigkeiten bei der Deckungszusage machen als ein Unabhängiger. Im Schadenfall sollte sich der Versicherte vorher eine schriftliche Deckungszusage beim Versicherer holen. Wenn die Versicherung wegen Aussichtslosigkeit ablehnt, muss der Rechtsanwalt das Gegenteil schriftlich bestätigen. Nach den neuen allgemeinen Rechtsschutzbedingungen von 1994 kommt es für Meinungsverschiedenheiten zwischen Anwalt und Versicherten zu einem Schiedsverfahren: Es wird ein weiterer Rechtsanwalt eingeschaltet; er muss innerhalb eines Monats entscheiden. Sieht er keine Erfolgschancen, hat der Versicherte nur noch die Möglichkeit, dies einschließlich des Versicherers gerichtlich klären zu lassen. Bei Straf- und Bußgeldverfahren ist keine vorherige Deckungszusage notwendig. Allerdings fallen viele verblichene Interpretation unter die Rubrik Vorsatz. Dann reagieren die Versicherer auf Wünsche nach Deckungszusage recht unterschiedlich:. Vor allem wegen der Wahrung von Fristen soll der Versicherte den Schriftwechsel ganz dem Anwalt überlassen. Bislang wurde nach zwei Versicherungsfällen innerhalb eines Jahres meist die Kündigung durch den Versicherer fällig. Allerdings ist diese Kündigungsklausel bei Schadenfällen vor einiger Zeit als einseitig vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen worden.

Eine Rechtsschutzversicherung läuft im Allgemeinen über fünf Jahre. Allerdings bekommt der Versicherte auf Wunsch überall Jahresverträge. Bei der Rechtsschutzversicherung kann auf keinen Versicherungsfall gekündigt werden, wenn der Versicherer die Leistung abgelehnt. Die Kündigung kann fristlos oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres erfolgen. Auch wenn der Versicherer den Anwalt benennt und der Anwalt die Vertretung des Versicherten ablehnt, kann gekündigt werden. Der Versicherte muss allerdings innerhalb eines Monats nachweisen, dass ein anderer Anwalt den Fall übernehmen würde und dem Aussichten auf Erfolg bescheinigt. Gekündigt werden muss innerhalb von einem Monat nach Anfang der Ablehnung oder dem Eingang der Stellungnahme des Versicherten-Anwalts beim Versicherer.

Bei Verträgen, die nach Juni 1994 abgeschlossen wurden, kann der Versicherte bei jeder Beitragserhöhung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen. Für den Familien- oder Verkehrsrechtsschutz gilt: Stirbt der Versicherte, besteht der Versicherungsschutz für den mitversicherten Ehegatten und die Kinder bis zur nächsten Beitragsfälligkeit weiter. Wenn der Ehegatte die nächste Prämie zahlt, wird er Versicherungsnehmer. Wenn das mit Verkehrs-und Fahrzeug-Rechtsschutz versicherte Fahrzeug verkauft wurde und innerhalb von sechs Monaten kein neues Fahrzeug angeschafft wird, endet der Vertrag mit dem Tag des Verkaufs. Allerdings kann die Vertragsaufhebung erst nach sechs Monaten beantragt werden. Wird der Antrag nicht innerhalb von sieben Monaten gestellt, hebt der Versicherer den Vertrag erst ab dem Tag des Antrageingangs auf. Entsprechend ist die Prämie zu zahlen.

Reisegepäckversicherung: Folgende Ausschüsse sind zu beachten

Damit man von der Versicherung eine Rückerstattung erhält, muss sich das Gepäck in einem fest verschlossen, durch Verschluss gesicherten Kofferraum befinden. Ein von außen ohne Gewalteinwirkung zu öffnendes Dach reicht nicht aus. Das Abstellen auf einem bewachten Parkplatz oder in einem Parkhaus gilt nicht als Beaufsichtigung. Doch selbst diese Klauseln werden von einigen Gerichten noch restriktiver ausgelegt. Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Deckung für Geld, Schecks oder Fahrkarten sowie Land -, Luft – und Wasserfahrzeuge. Fahrräder und Schlauchboote sind dagegen versichert. Die Versicherung zahlt nicht, wenn Sachen liegen -, stehen – immerhin gelassen werden sowie bei Krieg oder Beschlagnahme. Wenn die Versicherung den Schaden akzeptiert, hat der Gesetzgeber einen Schadenersatz der abhandengekommenen oder zerstörten Sachen in Höhe des Neuwertes im Heimatland mit einem Abschlag für Alter und Abnutzung bestimmt. Bei beschädigten Sachen trägt sie die Kosten für die Reparatur. Eine beliebte Versichertenfalle ist allerdings die vorgedruckte Versicherungssumme. Die Pauschalen betragen bei den meisten der 1500 € pro Person und 3052 € für Familien. Doch damit ist der Versicherte oft unterversichert, sodass die Versicherungen beim Schaden nur anteilig zahlen. In den Versicherungsschein sollten alle mitreisenden Familienangehörige namentlich eingetragen sein. Wer eine Reisegepäckversicherung abschließen möchte, sollte eine Jahres-Police wählen, da damit alle beruflichen und privaten Reisen abgedeckt sind. Mitversichert sein sollte den Ehepartner, auch wenn er allein unterwegs ist. Bei den guten Policen gilt sogar Versicherungsschutz am Wohnort (Domizilschutz): Dann deckt die Versicherung auch Diebstähle von persönlichen Dingen aus Kraftfahrzeugen am Wohnort ab. Die Auto-Teilkaskoversicherung zahlen dabei nur bei fest eingebauten Sachen oder Autozubehör. Erweiterter Domizilschutz gilt für Gänge, Fahrten und damit verbundene Aufenthalte am Wohnort. Die Deckung für die Fristüberschreitung versicherten Schäden durch eine Verzögerung bei der Auslieferung von Reisegepäck. Das Versicherungspaket sollte höchstens 20 bis 22 € oder fünf Euro Versicherungssumme pro Jahr kosten. Kurzverträge über z. B. 20 Tage decken beispielsweise 2000 € Versicherungssumme- klassische Reiseversicherung kosten gut 30 €. In jedem Fall musste das Kleingedruckte gründlich studiert werden, um im Schadenfall keinen Ausschuss zu riskieren. Im Schadenfall sollte der Versicherte bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks im Motel, in Bus, Bahn oder Flugzeug den Schaden sofort den jeweiligen Unternehmen melden. Diebstahl oder Raub muss der Polizei gemeldet werden, zusammen mit einer detaillierten Liste aller entwendeten Sachen. Die einfache Bezeichnung Foto-Ausrüstung kann schon zu Streitigkeiten über deren Wert führen. Probleme können die Versicherten auch bekommen, wenn die Polizei den Schaden nur widerwillig und schlampig aufnimmt oder der Bestohlene auf den nächsten Tag zu Schadensufnahme vertröstet werden: Wer dann erkrankt weiterreisen muss, hat dann bei der Versicherung oft verloren. Außerdem müssen die verloren gegangenen Sachen Stück für Stück gemeldet werden. Auf jeden Fall sollten Versicherte sich all diese Meldung bestätigen lassen. Auf der Schadenanzeige der Versicherungen wird auch gefragt, ob der Versicherte schon früher einmal Schäden am Reisegepäck gemeldet. Ein Verschweigen früherer Schadensmeldungen bringt den Versicherten meist um den Schutz.
Die Reisegepäckversicherung gilt übrigens nicht verdienen, die im Zelte der Wohnwagen aufbewahrt werden. Hier muss ein Zusatzschutz (kennt den Klaus) abgeschlossen werden. Dauert Kämpfer sollten eine eigene Camping – Policen abschließen, die neben Wohnwageninventar auf Vorzeit und Gegenstände des persönlichen Bedarfs schützt. Dies geschieht am besten über die Hausratversicherung. Premiers allerdings hoch: 500 auf Versicherungs Summenkosten für den Wohnwagen fünf Euro, für das Zelt und 25 €. Kassettenrekorder oder Fernseher kosten mehr als 15 € extra.

Reisekrankenversicherung: Privat versicherte, Leistungen, Verhalten im Schadensfall

Auch für privat versicherte kann die Auslands-Krankenversicherung sinnvoll sein. Die private Krankenversicherung ersetzt zwar alle Kosten, auch wenn der Versicherte in ein ausländisches Krankenhaus muss. Bei kostspieligen Behandlungen gibt der Versicherer eine Kostenübernahmeerklärung. Allerdings ist der Schutz für Auslandsreisen auf vier Wochen begrenzt. Wer länger verreist, der sollte mit seiner Versicherung vorher eine Absprache treffen. Teilweise jedoch deckt die Private einen eventuellen Krankenrücktransport nicht. Diese Deckung wäre aber vor allem für Reisen nach Übersee empfehlenswert. Eine Reise-Krankenversicherung kann auch sinnvoll sein, wenn die private Krankenversicherung bei Nichtinanspruchnahme  Beitragsrückerstattung zahlt. Die Zusatzpolice deckt die Folgekosten eines Unfalls oder einer akuten Erkrankung im Urlaub, die zuhause ausgewählt werden müssen. Die Auslandsreise-Krankenversicherung zahlt für ambulante und stationäre Behandlung, Operationen, Medikamente, Rücktransport (worüber aber allein der behandelnde Arzt entscheidet), gilt Überführungskosten bei Tod oder Bestattungskosten im Ausland. Allerdings gibt es eine Reihe von Ausschlüssen: Die Versicherung zahlt nicht bei Erkrankungen, die sich bereits vor Reisebeginn bemerkbar gemacht haben, bei chronischen Krankheiten, für Zahnersatz, Entbindungen oder Psychotherapie. Im Allgemeinen erhalten Personen über 70 Jahre kein Versicherungsschutz. Eigentlich sollte der Versicherungsnehmer wieder einen Blick in das Kleingedruckte werfen: Die Unterschiede bei Deckungszusagen, vor allem für ein medizinisch notwendigen Rücktransport, sind beträchtlich. Manche Versicherer übernehmen nur die Restkosten zu den Krankenkassenkosten und auf Geschäftsreisen nichts. Im Schadenfall sollte der Versicherte bei umfangreichen und teuren Behandlungen sobald wie möglich die Versicherung informieren, notfalls über die deutsche Botschaft. Nehmen Sie die Versicherungsbescheinigung und Telefonnummer mit. Wer im Ausland und teuren Ländern wie den Vereinigten Staaten länger erkrankt, wird oft vom Versicherer zurückgeholt. Auf Wunsch übernimmt die Gesellschaft-vor allem bei teuren Krankenhausaufenthalten-die Kosten der Vorschüsse im Voraus oder rechnen direkt mit den Krankenhäusern ab; einige Gesellschaften schicken sogar per Telex zu jeder Tageszeit eine Kostenübernahmegarantie, falls gewünscht. Kleinere Arztrechnungen können Sie selbst begleichen. Die Rechnungen sollen aber detailliert die einzelnen medizinischen Leistungen enthalten. Versicherte können zwischen zwei Varianten wählen: Entweder sie zahlen pro Tag einen bestimmten Betrag und die Police gilt für ein Jahr für eine unbestimmte Zahl von Reisenden, die aber jeweils eine bestimmte Wochenzahl (meist sechs) nicht überschreiten dürfen. Preiswerter sind Jahresverträge. Sie verlängern sich automatisch, wenn nicht ein bis zwei Monate vorher gekündigt wird. Der Abschluss der Reiseversicherung ist einfach: Sie können bei Reisebüros, Reiseveranstalter und Automobilclubs abschließen oder sich die Unterlagen von der Versicherung direkt schicken lassen. Meist müssen Sie den Beitrag bei der Bank oder Post einzahlen, wie Zahlscheine oder Quittungen belegt. Die Preise für den pauschalen Schutz sind relativ einheitlich; sie schwanken zwischen 5 und 12 €.  Allerdings zahlen ältere (je nach Versicherer 59 Jahren) bei vielen Versicherern mehr. Bei längerem Aufenthalt im Ausland und daher notwendigen Tagesschutz kann es sich jedoch lohnen, die Preise etwas genauer zu vergleichen.

Sonderrisiken bei Haftpflichtversicherungen- Vorsicht bei diesen Ausnahmen!

Die Privathaftpflichtversicherung zahlt nicht, wenn z. B. ein Surfer auf einem eigenem Brett oder ein Segler im eigenen Boot einen Schwimmer verletzt. Nur bei Leibrenten oder-Boden tritt die private Haftpflicht ein. Die Segelboot-Pflichtversicherung kostet rund 40 € und Jahr und geht dann bis zu einer Segelfläche von 10 m² oder für Beweislast oder das Zölibat 6,5 m². Motorboote brauchen dagegen in jedem Fall eine eigene Versicherung. Die Tarife sind sehr unterschiedlich und sollen bei spezialisierten Makler erfragt werden. Einige private Haftpflichtverträge dagegen versichern bereits Surfbretter oder verlangen dafür nur ein Zuschlag. Günstige Segelboot-Versicherer an sind zum Beispiel Die HUK-Coburg, die Albingia, die Alte Leipziger.

Wer ein Haus hat, hat auch ein Risiko. Wenn im ergiebigen Winter nicht gestreut war oder die Treppe zu glatt an und jemand verletzt sich dabei oder ein Dachziegel rutschte ab, haftet der Eigentümer. Diese Verkehrssicherungspflicht betrifft vor allem die Eigentümer von vermieteten Mehrfamilienhäusern und nicht bebauten Grundstücken. Vom Eigentümer selbst bewohnte Familienhäuser und Eigentumswohnungen sind dagegen aus dem Schneider: Ihr Haftungsrisiko wird von der Privathaftpflicht gedeckt. Die Höhe des Jahresbeitrages ist abhängig von den aus der Immobilie erzielten Einnahmen, also dem Bruttomietwert oder der Bruttojahrespacht. Als Deckungssumme kann zwischen 500.000 Personen und 150.000 € für Sachschäden gegen ein Zuschlag von 10% einer Pauschale von 500 €-1000 € gewählt werden. Eingeschlossen sind meist Vermögensschäden, mit gleicher Deckungssumme wie in der Privathaftpflicht, also zwischen 2000€ 1000 €. Daneben gibt es alte Tarife für Wohnungen und Garagen. Bei günstigen Versicherern kostet die pauschale Deckung über eine Million € pauschal für Personen- und Sachschäden ab 200 € angefangenen bis 500 € Bruttoeinnahmen bis zu einem Gesamt brutto Jahresmitte – oder – Pachtwert von 25.000 €.

Der Tierhalter ist für alle Schäden verantwortlich, die seine Katzen, Vögel, Hamster oder Bienen anrichten – auch ohne Verschulden. Die meisten Haustiere sind in der Privathaftpflicht mitversichert, anderenfalls gibt es für sie eigene Haftpflichtversicherungen. Wenn der Hund den Briefträger oder kleine Kinder anfällt oder gar einen Verkehrsunfall verursacht, haftet immer der zweibändige Besitzer für den Schaden. Jedes Jahr haben die Versicherungen mehr als 300.000 Schäden zu regulieren. Eine Tierhalter – Pflichtversicherung kostet bei günstigen Anbietern ab 70 € pro Jahr bei einer Deckungssumme von ein Million Euro pauschal für Person und Sachschäden. Auch Pferdebesitzer müssen eine gesonderte Haftpflichtversicherung abschließen. Werden dagegen lediglich fremde Pferde zu privaten Zwecken geritten, haftet die Privathaftpflichtversicherung des Reiters. Bei günstigen Versicherern kostet die Pferde-Police ab 80 € Jahresbeitrag.
1 l Heizöl kann eine Million l Grundwasser verseuchen. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz haftet dafür der Eigentümer des Öltanks – ebenso wie für Schäden am Erdreich – unabhängig vom Verschulden. Die Kosten für Ablagern und Entsorgung verseuchten Erdreichs können schnell sechsstellige Summen erreichen. Außerdem trägt eine Gewässer schaden-Pflichtversicherung Eigenschäden an Haus und Garten. Die Prämienunterschiede sind erheblich: Für einen durchschnittlichen Tank von 5000 l Fassungsvermögen, der im Keller gelagert wird und vorschriftsmäßig in einer Wanne steht, liegen sie gut zwischen 30 und 130 €. Allerdings bieten viele Gesellschaften diese Policen nur zusammen mit der Privathaftpflicht an. Jäger müssen eine besondere Jagd – Haftpflichtversicherung abschließen- Kostenpunkt liegt bei etwa 25 € pro Jahr

Vermögen im Alter: Leibrente und amerikanische Variante

Nicht nur der Verkauf einer Immobilie gegen einen einmaligen Betrag macht aus ihrem Haus wieder Kapital. Auch eine Veräußerung auf Rentenbasis innerhalb oder außerhalb der Familie kommt in Betracht. Damit kann Eigenheimbesitzer das Kapital, was bisher in der Immobilie steckte, unmittelbar in eine lebenslange Zusatzrente verwandeln. Allerdings muss er sich dann ein neues Zuhause suchen. Die Höhe der monatlichen oder jährlichen Zahlung, die der Käufer leisten muss, sollte sich am Marktwert der Immobilie orientieren und daran, wie lange die Verkäufer wahrscheinlich noch leben. Gerade Letzteres ist wichtig. Denn: je kürzer dieser Zeitraum ist, umso höher muss die Rente ausfallen und natürlich umgekehrt. Doch wie alt wird der Verkäufer? Die Antwort auf eine solche Frage ist schwer. Auskunft über die durchschnittliche Lebenserwartung gibt z. B. die Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes. Der Nachteil: Sterbetafeln sagen nur etwas über die durchschnittliche Lebenserwartung. Sie können also nur ein Hinweis auf zu kalkulierende Zeiträume geben. Wird ein Verkäufer deutlich älter, als beim Verkauf kalkuliert, geht es für den Käufer daher nicht auf. Stirbt der Eigentümer früher als erwartet, hat der Käufer das Haus oder die Eigentumswohnung preiswert erworben.

Eine weitere Möglichkeit, die eigene Immobilie zum Zwecke der zusätzlichen Altersversorgung zu nutzen, stammt aus den USA. Dort wurde bereits vor Jahren das Prinzip der umgekehrten Hypothek entwickelt. Es basiert auf dem einfachen Prinzip, dass Menschen sich so, wie sie im Lauf ihres Lebens im eigenen Haus oder zur eigenen Wohnung gekommen sind, sich auch wieder von dem einen oder anderen trennen können: per Hypothek.

Im Alter jedoch kehren sich die Zahlungsströme um. Wer nach jahrelangem Warten für einen Baukredit bezahlt hat, erhält jetzt über einen langen Zeitraum Geld aus dem Verkauf des Hauses. In den USA und in Kanada sind diese umgekehrten. inzwischen marktgängige und staatlich überwachte Produkte. Sie werden von Banken, Bausparkassen und Hypothekenbanken angeboten. Wer dort die sogenannte „mortgage“ eingehen will, muss mindestens 62 Jahre alt sein; Gesundheitszustand und Einkommensverhältnisse sind unerheblich. Auch die Immobilie muss nicht schuldenfrei sein. Die Hypothek bemisst sich am Marktwertimmobilie abzüglich Schulden. Der Kunde kann zwischen einem Einmalbetrag oder einer lebenslangen monatlichen Rente wählen.Der Benutzer einer solchen Hypothek muss nicht aus seinem Haus ausziehen. Für den Rest seines Lebens bleibt er in den eigenen vier Wänden wohnen und ist damit für die Werterhaltung der Immobilie verantwortlich. Gibt der Besitzer seine junge Immobilie jedoch zurück das gewährte Darlehen in einem der zur betreffenden Zeit anstehenden Höhe zurückgezahlt werden. Die Darlehensschuld kann dabei bar oder durch den Verkauf der Immobilie ausgeglichen werden. Übersteigt beim Verkauf der Erlös den Schuldbetrag, fließt der Überschuss dem Darlehensnehmer oder seinen Erben zu. Ob das Modell in Deutschland Zukunft hat, steht noch in den Sternen. Bemühungen, die umgekehrte Hypothek hierzulande einzuführen, hat es bereits gegeben. Bis zum heutigen Tag sind deutsche Varianten des US-Vorbilds jedoch nicht über Versuchsphasen hinausgekommen.

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