Die Pflegeversicherung: wirklich notwendig?
Rund 2% der Bundesbürger brauchten vor 1994 regelmäßige tägliche Pflege. 60.000 Menschen leben in alten – Pflegeheimen, 1,2 Millionen noch zuhause oder in der Familie. Ihnen sollte die staatliche Pflegeversicherung helfen – und noch vielen mehr: Nach einer Studie von Infratest ist jeder fünfte Bundesbürger potenziell pflegebedürftig. Eine Pflegeversicherung soll finanzielle Hilfe schaffen und vor allem die Kommunen entlasten, die über die Sozialhilfe ein Ansteigen der Zahlungen zu verzeichnen haben. Die Pflegeversicherung ist eine Zwangsversicherung. Sie folgt der Krankenversicherung: Sie ist in die gesetzliche Krankenversicherung in die Pflegeversicherung eingeschlossen. Die umstrittene Pflegeversicherung wurde in zwei Schritten eingeführt: Ab 1.4.1992 gab es Leistung für die ambulante Betreuung zuhause, seit 1.7.1996 wird auch die stationäre Pflege finanziert. Die Leistungen richten sich nach der Pflegebedürftigkeit. Es gibt drei Stufen der Pflegebedürftigkeit: Stufe eins – die Person braucht täglich Hilfe bei mindestens für drei Verrichtungen (Körperpflege, Ernährung, Mobilität, darunter aufstehen, ausgehen, Ein-und Auskleiden). Stufe zwei: Die Person muss mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten – Beispiel: Morgens, mittags, abends geholfen werden. Mehrmals in der Woche besteht hauswirtschaftlicher Versorgungsbedarf. Stufe drei: Die Person braucht ständige Versorgung, also rund um die Uhr. Mehrmals in der Woche besteht hauswirtschaftliche Versorgungsbedarf. In der häuslichen Pflege erhalten ähnliche pflegebedürftige Sachleistung zu 375 € monatlich, schwer Pflegebedürftige bis zu 900 € Schwerstpflegebedürftige bis zur 1800 € im Besonderen Härtefällen sogar mehr. Ist die Pflegeperson verhindert, übernimmt die Pflegekasse einmal jährlich die Kosten für eine Ersatzkraft und für häusliche Pflegeleistungen, ist nicht nur unfallversichert, der Pflegeversicherungsteil enthält auch noch Beiträge zur Rentenversicherung: Je nach Pflegestufe und Umfang der Pflege sind es zwischen 200 € und 400 € Euro je Monat. Die Leistungen werden nur auf Antrag gewährt. Seit Juli 1996 übernimmt die Pflegekasse auch ein Teil der Kosten für die stationäre Betreuung von rund 8000 € im deutschen Alten – im Pflegeheim. Auch hier gilt eine Stufenregelung, die sich nach der Pflegebedürftigkeit des Patienten richtet. Schwerst Pflegebedürftige erhalten zur Vermeidung von Härtefällen ausnahmsweise bis zu 1650 € Monat. Das Geld wird aber nur für Pflege-Dienstleistungen gezahlt. Alle Kosten für Unterkunft und Verpflegung muss der Heimbewohner selbst zahlen. Diese Eigenanteil beträgt durchschnittlich und 570 € Monat. Wenn höhere Pflegekosten, muss der Pflegebedürftige ebenfalls in die eigene Tasche greifen. Die Pflegeversicherung bietet also nur eine Grundversorgung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je zur Hälfte den Betrag von 1,7%. Dies gilt jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Dafür wurde den Arbeitnehmern ein Feiertag gestrichen, der stets auf einen Wochentag fällt: In den meisten Bundesländern ist dies der Buß- und Bettag.
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