Mehrfachvertreter und Versicherungsmakler: Das sollten Sie wissen
Der Mehrfachvertreter ist ebenfalls ein Handelsvertreter nach dem Handelsgesetzbuch, er darf allerdings in den gleichen Versicherungszweigen für mehrere Gesellschaften arbeiten. Damit kann er dem Kunden auch mehrere primären Bedingungen anbieten. Versicherungsmakler sind vor allem im gewerblichen und industriellen Geschäft tätig. Erst seit kurzem sind die Mehrfach- vermittler als Makler auch in der Personenversicherung (Lebens-und Krankenversicherung) zu finden. Die Berufsbezeichnung Makler ist nicht gesetzlich geschützt wie etwa in Großbritannien wo an Ausbildung und Funktionsausübung des „financial service“ besondere Anforderungen gestellt werden. Im Idealfall ist der Versicherungsmakler eine Art Anwalt des Kunden. Seine Aufgabe ist es, Interessen eines Kunden gegenüber der Versicherung wahrzunehmen, auch wenn er damit Konflikte mit der Versicherung eingehen muss. Er kann dem Kunden sogar zur Klage raten. Ein Ausschließlichkeitsvertreter will dies nicht tun, sondern er einen Mittelweg zwischen Interessen der Versicherung und des Kunden suchen. Bei kleineren Schäden dürfte der Unterschied sicherlich gering sein, die Versicherer natürlich kulant, um den Kunden nicht wegen ein paar 100 € zu verlieren. Die größere Unabhängigkeit des Marktes dürfte vor allem bei teuren Schadensfällen wichtig sein. Dieser Service ist für Versicherte kostenlos. Der Markt erhält beim Abschluss einer Versicherung an Provision (brutto) von der Versicherung – anstelle des Ausschließlichkeitsvertreters, den sie sonst kassieren würden. Damit zahle der Kunde keinen Pfennig mehr, dies ist in die Provision von der Gesellschaft bereits einkalkuliert. Die Provision der Makler teilt sich also nicht in die hohe Abschlussprovision in und in die niedrige Bestandspflegeprovision, weil die Versicherer befürchten, dass die Margen zum jährlichen Versicherungswechsel raten würden. Um mit einem Versicherungsmakler zusammenzuarbeiten, muss der Kunde meist ein Maklervertrag abschließen.
Dieser Vertrag legitimiert den Versicherungsmakler gegenüber dem Versicherungsunternehmen und gibt ihm das Recht, Willenserklärung für seine Kunden abzugeben und nach Rücksprache auch Unterschriften für ihn zu leisten. Der Versicherungsmakler haftet übrigens – wie Rechtsanwälte oder Steuerberater – für seine Fehler. Dazu hat er eine Vermögensschaden-Versicherung abgeschlossen, die bei nachgewiesenen Fehlern Schadensersatz leistet.
Dieser Maklervertrag kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Dazu brauchte man nicht einmal einen Grund anzugeben. Wie Versicherungsverträge bleiben sie jedoch bestehen, wenn sie nicht gekündigt werden. Sie können nur fristgemäß gekündigt werden – die Beiträge sind weiterzuzahlen. Die Problematik des Maklers oder Mehrfachagenten liegt darin, dass preisgünstigere Produkte meist niedrigere Provisionen haben. Das kann aber auch nicht in seinem Interesse liegen. Einige preisgünstige Gesellschaften arbeiten von vornherein nicht mit Makler zusammen. Viele Versicherungen versuchen dagegen Neugeschäft zu forcieren, indem sie den Maklerprovision zahlen, die weit über dem Markt liegen, und dann die war bei den Versicherungsleistungen sparen. Im Normalfall sind die Provisionen aber bei allen Gesellschaften mehr oder weniger ähnlich, so dass der Markt aus diesem Grund allein keine Gesellschaft bevorzugen muss. Der Makler wird den nächsten Jahren wichtiger werden, wenn ausländische Versicherungsunternehmen stärker auf den deutschen Markt kommen. In manchen Ländern ist der Ausschließlichkeit ist wieder längst den Hintergrund getreten; stattdessen dominiert der Broker. Außerdem müssen die ausländischen Versicherung vor allem über Makler vertreiben da ihnen Zeit und Geld fehlen, eine Ausschließlichkeitsorganisation aufzubauen. Was zeichnet einen guten Makler aus?: nun, zuerst einmal die Tatsache dass er sich Zeit nimmt und eine Bedarfsanalyse für den Kunden macht, der dann eine Bestandsanalyse folgt. Wie bei allen wichtigen Entscheidungen oder sich auch hier, mehrere Meinung zu konsultieren.
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