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Die Kfz Versicherung: die Vollkaskoversicherung

Rund 2/3 aller Personenwagen der Bundesrepublik sind Vollkasko versichert. Eine Vollkaskoversicherung ersetzt die gleicht Schäden wie Teilkaskoversicherung, darüber hinaus aber auch Schäden, die durch das Verschulden des Fahrers des versicherten Fahrzeugs selbst entstehen.
Außerdem werden Schäden durch Dritte ersetzt, wenn diese nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, zum Beispiel bei Fahrerflucht. Reine Brems -, Bruch – oder Betriebsschäden (auch Bedienungsfehler) sind jedoch nicht mitversichert. Fahren Sie etwa durch ein Schlagloch, ist der Achsenbruch unversichert. Fahren Sie aber gegen einen Baum, ist der entstandene Schaden versichert. Probleme haben Versicherte auch, wenn sie den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. Beispiele sind Trunkenheit, Fahrzeugmängeln und bei Diebstähle: Unverschlossenes Fahrzeug, nicht Einlassen des Lenkradschlosses oder Schlüssel im Fahrzeug.
Ein Schaden, der unter die Teilkasko fällt, wird übrigens reguliert, ohne dass der Schadensfreiheitsrabatt berührt wird. Der Grund: in der Teilkasko gibt es keinen Schadensfreiheitsrabatt. Eine Vollkaskoversicherung wird gemeinhin für Neuwagen empfohlen, zumindest für die ersten zwei bis drei Jahre. Eine Vollkaskoversicherung ist wesentlich teurer als eine Teilkasko. Grundsätzlich gilt auch hier: je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die Beiträge. Sie sollte daher so hoch wie möglich und für den Versicherten finanziell tragbar sein. Die Vertreter waren oft zu einer Selbstbeteiligung von 300 oder 400 €, verschweigen aber aus Provisionsgründen, dass es noch höhere Selbstbeteiligungen gibt. Hier sollte der Kunde genau die Differenz bei seinen jeweiligen Schadensfreiheitsrabatt kalkulieren. Oft lohnt sich sogar eine Selbstbeteiligung von fünf Euro. Tipp: Wer bereits viele Jahre schadensfrei fährt und nur noch 40% oder weniger Prämie zahlt, sollte prüfen, ob er die Teilkaskoversicherung nicht günstiger in einem Vollkaskoschutz tauscht. Vorsicht ist immer angebracht, wenn die Versicherungsgesellschaft gewisse Sonderbedingungen anbietet. So bieten die meisten Gesellschaften an, die Selbstbeteiligung von 150 € bei Teilkaskoschäden aufzuheben. Dafür ist ein Zuschlag zwischen 10 und 20% fällig – was für den Verbraucher selten günstiger ist. Vor allem ist völlig unverständlich, dass ein prozentualer Zuschlag fällig ist, da es in der Teilkaskoversicherung doch gar keinen Schadensfreiheitsrabatt gibt.

Ein solcher wird aber so durch die Hintertür wieder eingeführt. Im Zug der Kaskoreform wurde dieser Rabatt offiziell eingeführt. Es passiert schnell, rund erwartet und etwa 2 Millionen Mal im Jahr: ein Unfall. Es gilt Ruhe zu bewahren, eventuelle Verletzte zu versorgen und auch noch an die Versicherung zu denken: Zunächst müssen Zeugen festgestellt werden. Bei größeren Unfällen sollen Fotos und Skizzen von der Unfallstelle und Bremsspuren gemacht werden, wenn möglich sogar mithilfe der Zeugen. Rufen Sie bei größeren Unfällen in jedem Fall, auch bei kleineren Unfällen die Polizei: Aussagen von Unfallgegner am Unfallort werden später widerrufen. Auf keinen Fall darf der Versicherte Ansprüche des Geschädigten anerkennen oder gar befriedigen, bevor dazu nicht das Einverständnis der Versicherung hat. Die einzige Ausnahme ist, dass er den Schaden selbst zahlen will und der Unfallgegner schriftlich auf alle Ansprüche verzichtet. Jeder Unfall muss der Versicherung schriftlich innerhalb einer Woche gemeldet werden. Auch wenn sich der Fahrer schuldlos fühlt, sollte der Zusammenstoß dem eigenen Versicherer gemeldet werden. In zwei von 10 Fällen ergibt sich eine Mitschuld. Den nicht gemeldeten Unfall zahlt der Autoversicherer dann zwar trotzdem, er kann sich die Schadenleistung aber bis zu 5.000 € vom Kunden zurückholen. Nur Schäden bis zu 52 €, die der Versicherte selbst zahlt, müssen nicht gemeldet werden. Ebenfalls mitgeteilt werden muss der Versicherung, wenn gegen den Versicherten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird oder der Strafbescheid kommt. Wer nur die Autonummer oder der Name des Unfallgegners bekannt ist, können Sie über den Zentralruf der Autoversicherer der Versicherungsnummer und Gesellschaften erfragen.

Die Kfz – Haftpflichtversicherung: Mietwagen, Massenunfälle und Versicherungstarifen

Wer im Falle eines fremdverschuldeten Unfalls auf einen Mietwagen, auf den er Anspruch hat, verzichten kann, sollte die sogenannte Nutzungspauschale zwischen 50 und 70 € pro Tag, die die Versicherung zahlt für den Nutzungsausfall der Mietwagen für die Dauer der Reparatur, verzichten. Beim Totalschaden beträgt diese bis zu 14 Tage. Allerdings gilt dies nur, wenn dann tatsächlich repariert wird oder ein Totalschaden vorliegt. Bei Abrechnung auf Gutachtenbasis jedoch gibt es keine Nutzungsausfallentschädigung. Hier ersetzt der Versicherer die durch einen privaten Sachverständigen kalkulierten Reparaturkosten im Voraus. Das Auto-Tagegeld lohnt vor allem, wenn die Schuldfrage noch ungeklärt ist. Bei einem Mitverschulden muss der Autofahrer die anteiligen Mietwagenkosten bezahlen. Beim Nutzungsausfall bekommt er den Teilbetrag ausbezahlt.
Wenn der Autofahrer nachher mehr merkt, dass es für ihn günstiger gewesen wäre, selbst zu zahlen: keine Bange! Er kann seine Entscheidung ändern. Der Versicherte kann den Schaden innerhalb eines Kalenderjahres nachträglich melden, wenn er teurer war, als angenommen oder inzwischen ein weiterer Unfall hinzugekommen ist. Umgekehrt kann er einer Pflichtversicherung auch ein bereits gezahlte Leistung seiner Versicherung aus eigener Tasche wieder zurückzahlen. Wer das innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Regulierungsleistung tut, macht die Versicherung die Rückstufung rückgängig. Zahlt der Versicherer bei Verschulden des Versicherten dem Unfallgegner weniger als 500 € dann muss sie das dem Versicherten mitteilen. Für Massenkarambolagen und 50 Autos haben die Versicherungen ein Maßnahmenkatalog entwickelt, mit dem die Schäden schnell reguliert werden sollen. Für kleinere Auffahrunfälle mit wenigen Fahrzeugen gilt der Grundsatz, dass der Auffahrende die Schuld trägt. Bei größeren Auffahrunfällen muss der Auffahrende 2/3 des Schadens des Vormannes tragen und 1/3 seines eigenen Schadens. Damit geht auch der Schadenfreiheitsrabatt verloren. Die einzige Ausnahme ist, wenn der Auffahrende nachweisen kann, dass er schuldlos war. Dann muss der Hintermann für beide Fahrzeuge Schaden zahlen. Der Nachweis allerdings schwierig. Vorsicht ist geboten, wenn der Versicherer mittels Schadenschnelldienst den Schaden schnell reguliert. Der Versicherte ist im Nachteil, wenn die Reparatur teurer als erwartet. Es ist eine schriftliche Bestätigung ratsam, dass die Zahlung nur als Teilleistung gilt. Vorsicht gilt bei Unfallhelfern. Unterschreiben Sie nichts. Lassen Sie sich kein Abschleppunternehmen, keine Reparaturwerkstatt und kein Mietwagen aufschwatzen. Nehmen Sie lieber den Nutzungsfall. Wenn die Tatzeit – Versicherung auf mindestens ein Jahr abgeschlossen wurde, verlängert sich der Vertrag automatisch. Beträge, die weniger als ein Jahr laufen, enden automatisch zum vorgesehenen Zeitpunkt. Der alte Rechtsstand will es so: Bei Verträgen die vor dem 29 Juli 1994 geschlossen wurden, sollte sich der Versicherte jedes Jahr den 30. September anstreichen. Er kann jedes Jahr der mit einer Frist von drei Monaten vor Vertragsablauf (Hauptfälligkeitstermin, in der Regel der einunddreißigstem Mai) kündigen, am Besten per Einschreiben. Für Verträge, die nach den 19. Juli 1994 abgeschlossen wurden, gilt in der Haftpflicht die EU-Kündigungsfrist von einem Monat zum Ablauf. Da die Jahresverträge in der Regel am 31. Dezember enden, ist der 30. November der letzte Kündigungszeitpunkt für Kasko-Verträge gelten meist weiterhin eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Entscheidend ist das Eintreffen des Schreibens beim Versicherer.

Was geschieht mit meinen Kapitalanlagen bei den Versicherungsgesellschaften?

Versicherungsmanager sind vorsichtige, aber wichtige Leute. Mit Kapitalanlagen von über 740 Milliarden Euro (umgerechnet) im Jahr 1999 zählten sie zu den Großkunden am Kapitalmarkt und betonten auch gern ihre volkswirtschaftliche Bedeutung als Kapitalsammelbecken. Als besondere Leistung der Deutschen Versicherungswirtschaft wird die Finanzierung des Wohnungsbaus nach dem ersten nach dem Zweiten Weltkrieg genannt. Am wichtigsten aber sind die Kapitalanlagen für sie selbst: Sie erwirtschaften daraus jährliche Erträge von rund 40 Milliarden €. Damit werden zugleich auf die Zahlungsverpflichtungen der Versicherer erfüllt. Bei der Lebensversicherung, die zweidrittel der Kapitalanlagen stellt, kommen die Erträge den Versicherten als Überschussbeteiligung zugute. Bei der Schaden- Unfallversicherung gleichen immer erst die Kapitalerträge den versicherungstechnischen Verlust aus und sorgen so für eine positive Bilanz der Versicherungen.
Doch nur einen geringen Teil des Geldes legen die Versicherer tatsächlich wieder an der Wertpapierbörse an. Sie halten 41% ihres Kapitals in risikolosen, nicht börsennotierten Schuldscheindarlehen. Schuldscheindarlehen sind Darlehen, über die ein Schuldschein ausgestellt wird. Der Geldgeber erhält hierfür höhere Zinsen als bei der Bank, über die Geldsumme braucht er jedoch weniger Zinsen als dort zu zahlen. Mit dieser Position stellt die Versicherungswirtschaft gerne ihre volkswirtschaftliche Bedeutung als Finanzier heraus. Dieses Geld würde direkt den Emittenten zu Gute kommen, also der öffentlichen Hand, der gewerblichen Wirtschaft und den Kreditinstituten. In der Tat freut sich vor allem die Kreditwirtschaft, die sich damit billig refinanzieren kann. Börsennotierte festverzinsliche Wertpapiere dagegen scheuen die Versicherungen: Sie sind ihnen zu risikoträchtig. Durch den  börsennotierten Kurs schwanken die Renditen am Kapitalmarkt. Diese Papiere müssen auch bei Versicherungen gemäß dem Niederstwertprinzip mit dem jeweils historischen Kursen kurz nache Erwerb in der Bilanz geführt werden, soweit sie nicht in Namenspapiere umgeschrieben werden. Bei einem Crash wie im Vereinigungsjahr 1990 stiegen die Renditen jedoch binnen Wochen um mehr als ein Prozentpunkt: die Absicherungen mussten Millionenwerte auf Versicherer auf Wertpapiere abschreiben. Zur Begründung ihrer konservativen Anlagepolitik verweisen die Versicherer auf die Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Doch die dort gesetzten Höchstgrenzen für Wertpapiere werden von keiner deutschen Gesellschaft auch nur annähernd ausgeschöpft. Der allgemeine Paragraph 54 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes fordert, das die Kapitalanlagen der Versicherten so getätigt werden, dass möglichst große Sicherheit und Rentabilität der jederzeitige Liquidität unter Wahrung angemessenen Mischung und Streuung erreicht werden. Die Novellierung der Kapitalanlagevorschriften zum 1.1.1991 hat das Übrige getan, dass gebundenen Vermögen in fremden Währungen abgelegt werden. Vorher mussten solche Fremdwährungsanleihen oder des sonstigen Vermögenswerte  heraufgesetzt werden. Auch Termin-Optionsgeschäfte gehören zu den zulässigen Geschäften von Versicherungen, wenn sie der Sicherung vorhandener Anlagen oder dem Erwerb von Vermögensgegenständen dienen. Ansätze zu einer modernen Anlagepolitik sind zwar erkennbar, eine generelle Wende ist jedoch noch weit entfernt. Der Anteil von direkt gehaltenen Aktien stieg seit 1980 um das Zweieinhalbfache. Der Hauptgrund der Zurückhaltung von Lebensversicherern liegt in bilanziellen und steuerlichen Aspekten. Steigende Beliebtheit erfahren hingegen seit kurzem Spezialfonds, die einige der Nachteile der direkt investierten Aktienanleihen kompensieren. Die personelle Ausstattung der Anlageabteilung ist äußerst dürftig: übersehen wird dabei, dass eine Erhöhung der Durchschnittsrendite um 0,1% bei einem durchschnittlichen Kapitalanlagebestand von rund 2 Milliarden € sieht Lebensversicherungsunternehmen rund 2 Millionen € Vorjahr brutto an  Erträgen bringt. Der zweite wichtige Grund liegt in der Lebensversicherung üblichen Formen zur Ermittlung der Rendite der Kapitalanlagen (Verbands). Dabei werden nur laufende Erträge berücksichtigt. Über lange Perioden nach dem Zweiten Weltkrieg bis in die Mitte der Achtzigerjahre hinein hat die Rendite deutscher Aktien (Dividendenrendite plus Kursgewinne) unter der Verzinsung deutscher Rentenwerte gelegen.

Weitere Kosten auf Fondsebene: Transaktionen, Rechtsberatung, Vergütungen

Ausgabeaufschlag und Managementgebühr sind die größten Gebührenposten eines Fonds. Darüber hinaus fallen für den Geschäftsbetrieb eines Fonds weitere Kosten an, die jeweils durch die Depotbank direkt dem Fondvermögen entnommen werden.
Zu diesen sonstigen Kosten zählen z. B. Transaktionskosten für Verkauf und Kauf von Wertpapieren, Vorbereitung und Druck der Prospekte und berichtete, Wirtschaftsprüfer für Jahresbericht, Kosten für die Preisveröffentlichung, Managergehälter und Vergütungen für Aufsichtsrat beziehungsweise Verwaltungsbeirat, Registrierungsgebühren bei den Aufsichtsbehörden, Rechtsberatungskosten und Kosten für andere Berater/Gutachter, Kosten für externe Service-Anbieter, zum Beispiel Registrierungsstelle, Transferagentur, Porto -, Telefon -, Faxgebühren, Übersetzungskosten.

Auch die Gründungskosten des Fonds werden meist bilanziert und über die ersten fünf Jahre abgeschrieben. Aus diesem Grund sind junge Ausnahmen Gründungskosten belastet, während ältere Fonds diese bereits abgeschrieben haben. Viele dieser sonstigen Kosten sind Fixer oder Sprung fixe Kosten, das heißt diese nicht oder nur bedingt abhängig von der Höhe des V. Vermögens. Daher kann es problematisch sein, wenn ein Forum zu klein ist, bilanzieren die fixen Kosten zu stark an der Performance. Ein Fonds mit einem Vermögen von weniger als 12, 5 Millionen € sei kritisch zu betrachten. Außerdem Ausgabeaufschlag fallen alle oben angegebenen Kosten auf Vorräten an. Es gibt aber auch Dienstleistungen, die der Anleger direkt bezahlen muss. Beispielsweise bieten Telefongesellschaften an, die Vorteile für Anlegerinvestmentdepot zu verwahren. Alternativ kann man die Anteile auch bei der Hausbank oder einer vom Plattform Verfahren verwahren lassen. Sind die müssen ihre Plattformen gibt, gehen manche Fondsgesellschaften den Service der Investmentdepotführung auf und verweisen auf eine der Plattformen, die auf diesem Server spezialisiert ist. Viele ausländische Gesellschaften bieten die Verwahrer noch kostenlos ab. Manchmal die Depot führen allerdings nur so ausgebreitete Kosten die Kosten, die von der Depot berechnet werden, tragen dann zwar nicht die einzelne Depotinhaber, sondern werden entworfen belastet. Damit tragen alle Anleger gemeint sind die Depotgebühren und die größeren Anleger subventionieren die Klage. Die meisten deutschen und deutschstämmigen Gesellschaften sind dazu übergegangen, er Depotgebühren vom einzelnen Anleger zu verlangen. Die Depotgebühren fällt beim Anleger für die Verwahrung seiner individuellen Frau Anteile an und ist nicht zu verwechseln mit der Depotbankgebühr, die für die Verwahrung des gesamten V. Vermögens auf vor Ebene anfällt. Deutsche Gesellschaften haben jedoch eine gute Entschuldigung für die Erhebung der Depot: die Verwaltung der Freistellungsaufträge unterstützen Köpfe ist sehr aufwendig und fällt bei der Depotführung im Ausland nicht an. Die Depotgebühren wird oft als prozentuale Gebühr auf den Anlagebetrag berechnet und hat einen absoluten Höchst gedanklich und Mindestwert. Sie ist daher nur kritisch bei sehr geringen Anlage beträgt. Bei hohem Investmentvermögen schlägt sie kaum zu Buche. Wenn sie bei einer Gesellschaft nur einen relativ geringen Betrag angelegt haben, achten Sie auf die Depotgebühren. Dies gilt insbesondere für VL-Riester-Verträge, auf denen zu Beginn erst ein geringes Volumen liegt. Nur sehr wenige Gesellschaften berechneten Gebühren pro ein – oder Auszahlung. In einem solchen Fall sollten Sie darauf achten, dass die eingezahlten Beträge – beispielsweise bei Sparplänen – nicht zu gering sind der Vollständigkeit halber sei noch die Umrechnungsgebühren von pro in die jeweilige Vorwirkung erwähnt. Sie sind zwar meistens sehr gering, werden aber leider von kaum einer Vorgesellschaft transparent gemacht.

Kalkulation: womit Versicherungen rechnen

Von der Idee her ist eine Versicherung nichts anderes als der Zusammenschluss vieler einzelner zu einer Versichertengemeinschaft in der jeder für die Schäden eines anderen aufkommt. Doch der gemeinsame Geldtopf muss verwaltet werden: das tun die Versicherungsgesellschaften. Sie nennen sich selbst manchmal
Sicherheitserbringer. Doch im Unterschied zu einem Produktionsbetrieb wird die wahre Versicherung erst verkauft, dann produziert. Ihr Preis ergibt sich nicht aus der berecheten Stückkosten, sondern anhand der Statistik. Viel stärker als im Produktionsbetrieb ist die Organisation des Versicherungsbetriebs auf den Vertrieb konzentriert. Die wichtigsten Kostenfaktoren bei der Kalkulation von Versicherungen sind in die Schadenaufwendungen und die Kosten für die Versicherung betrieben.
Bei Kapitalgüter, Lebensversicherung kommt noch der Sparanteil hinzu. Zu den Kosten zählen die Abschlusskosten, Inkassokosten durch Beitragseinzug und die laufenden Kostenpunkt dabei machen die Abschlusskosten den größten Teil aus. Die Gesamtrente ergibt sich aus seiner Beträge zur Deckung der Risiko kosten, im Sparanteil der kapitalbildenden Lebensversicherung, im Sicherheitszuschlag und den Kostenanteil. Das Ergebnis ist die Bruttoprämie. Voraussetzung der Kalkulation ist die weit gehenden Gleichartigkeit der Risiken. Weitere Ausgleichsmöglichkeiten ergeben sich durch die Schwankungsrückstellung und die Rückversicherung. Keine Versicherung ohne das Gesetz der großen Zahl und keine Prämie ohne Mathematik: Die Kalkulation ausreichender Prämien steht am Beginn eines Versicherungsangebotes. Versicherungsmathematiker haben die Schlüsselrolle bei Versicherungen und werden in Zukunft mitzunehmendem Wert noch wichtiger werden: Die stets großzügig kalkulierten Tarife werden auf das notwendige Niveau gesenkt werden müssen, die Kalkulation muss also genauer werden. Das bekannteste Beispiel einer Kalkulation ist die Sterbewahrscheinlichkeit für die Tarife bei der Lebensversicherung. Sie basiert auf der so genannten Sterbetafeln: die Sterbetafeln gibt für jedes Alter an, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, in diesem Jahr zu sterben. Grundlage einer Kalkulation ist die Statistik. Durch Sterbetafeln sind zwei statistische Erhebungsverfahren möglich. Einfacher ist die Perioden der Rate: die Daten werden durch Beobachtung eines Zeitraums von zwei bis drei Jahren erhoben. Die Bevölkerung wird relativ kurze Zeit beobachtet. Dann werden Tode innerhalb eines bestimmten Alters innerhalb eines Jahres auf die Gesamtzahl hochgerechnet. Das Ergebnis ist die altersspezifische Sterblichkeit oder die Wahrscheinlichkeit, in einem bestimmten Alter zu sterben. Dabei wird nach Männern und Frauen unterschieden: männliche Bewerber kommen das Kürzel X., weiblichen Werders Kürzel Y. Die Versicherungsmathematiker errechnen dann aber den Umkehrschluss, wie viele Person von einer Personengruppe eines bestimmten Alters, statistisch gesehen, noch leben. Versicherungen, die mit so viel Unglück zu tun haben suchen offenbar die positive Seite. Genauer, was jedoch auch wesentlich aufwändiger ist: Die Kohorten-Sterbetafeln: Hier wird die tatsächliche Entwicklung der Sterblichkeit eines Jahrgangs beobachtet. Es wird also eine reale Gruppe über einen bestimmten Zeitraum verfolgt. In der Praxis werden allerdings Perioden- Sterbetafeln verwendet. Sie hinkte lange Zeit wegen der stetig höhere Lebenserwartung gegenüber der tatsächlichen Entwicklung nach. Damit war sie erwarb auch besonders brauchbar, da die Lebensversicherung ohnehin sehr vorsichtig zu kalkulieren hatte und so leicht Sterblichkeitsgewinne erzielen konnte. Bei der Rentenversicherung dagegen war es notwendig, in Perioden-Sterbetafeln durch Kohorten oder durch eine kalkulatorische Korrektur zu verbessern. Doch die Sterblichkeit allein ist noch nicht ausreichend um zur Prämie für die Lebensversicherung zu kommen. Die Prämie muss als zweiten Faktor hat den Zins berücksichtigen, denn solange der Versicherte nicht stirbt, kann die eingezahlten Prämienzins gewinnbringend angelegt werden. Heute kann der Zinseffekt per Computer leicht errechnet werden. Als Rechnungszins werden magere 3,5 oder 4% zu Grunde gelegt, seit Juli 2003 4,25%. Der dritte Faktor, der bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen ist, sind die Kosten des Versicherers mit Vertrieb und Verwaltung. Die Versicherer machen bei dieser Kalkulation meist ein gutes Geschäft: da sie sich die Risiken aussuchen (in diesem Fall über Risikoprüfung und Gesundheitstest), verzeichnen sie innerhalb der Versichertengemeinschaft meist weniger Todesfälle als kalkuliert. Außerdem erwirtschaften sie fast immer höhere Erträge als nur den Rechnungszins.

Die Krankenversicherung

bei der Wahl aller privaten Krankenversicherung wird der Kunde in Zukunft auch etwas von Bilanzen verstehen müssen, sonst ist er seinem Makler hilflos ausgeliefert. Auch die privaten Krankenversicherer müssen mit dem Problem der steigenden Gesundheitskosten fertig werden. Krankenversicherungsbeiträge werden praktisch auf ein Leben eingeschlossen. Der Versicherer hat meist kein Kündigungsrecht, in der Versicherte würde sich mit einer Kündigung wegen des Verlustes der bislang gebildeten Altersrückstellungen selbst schaden. Der Versicherer kalkuliert eine Konstanteprämie für das ganze Leben. Damit sei der junge Versicherte zu viel und älter zu wenig. Ausgeglichen werden soll dies von der so genannten Alterungsrückstellungen, die von den überzähligen Beiträgen in jungen Jahren angelegt wurde. Die Krankenversicherung liegt von ihrer Struktur her zwischen Lebens – Schaden – und Unfallversicherung. Krankenversicherung versichern nur wenig zurück, da die Höchstschaden begrenzen. Im Grunde entspricht die Bilanzen der Interpretation der Lebensversicherung. Die Schadensregulierungsaufwendungen sind recht hoch, wie schön häufig sind. Es gibt zwei Arten der Beitragsrückerstattung: die erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung wird im Versicherungsvertrag für ein Schaden freies Jahr vereinbart. Sie ist für den Versicherer ein Aufwandsposten. Die erfolgs abhängige Beitragsrückerstattung dagegen ist die Verwendung des Gewinns für die Versicherten. Sie ist Bestandteil des Brutto-Gewinns. Die Eigenkapitalausstattung ist wichtig, da die Krankenversicherer eventuell steigende Schadenquote bis zur Möglichkeit der nächsten Tariferhöhungen abdecken müssen. Das Sicherheitskapital ist die Summe des nominal Kapitals bei Aktiengesellschaften, der auf den Rücklagen, der Schwankungsrückstellung und der Rückstellung für drohende Verluste. Unter der Position Deckungsrückstellung bestätigt die Alterungsrückstellungen in der Bilanz. Die Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung gibt Auskunft über die mögliche Dotierung der Ausschüttung und über den eventuellen Ausgleich von Prämienerhöhungen. Problematisch ist die Beurteilung der Bestandstruktur der Krankenversicherer: die Tarif und ihre Bedingungen sind vielfältig, und aus der Bilanz geht nicht hervor, wie die Zusammensetzung des Versicherungsbestandes ist. Unklar ist, eine Selbstbeteiligung vorgesehen ist, dass die Schadenshäufigkeit deutlich reduzieren würde. R. deren Prozent der Deckungsrückstellung. Mit dieser Position werden die Alterungsrückstellungen (Deckungsrückstellung) bewertet, also die Reserven für die steigenden Beträge im Alter. Wichtig sind die freien Rückstellungen, den der Großteil der Deckungsrückstellung ist vorgeschrieben: aus der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (R. SPD) will nicht nur Beitragsrückerstattungen finanziert, sondern auch einmal Beträge, die Beitragserhöhungen abfedern. Die Anlagerendite sagt aus, welchen Vermögenszuwachs das Unternehmen mit seinen Kapitalanlagen erzielte. Je höher der Wert, desto besser für die Versicherten. Je niedriger die Verwaltung Quote ist, ist sparsamer aber der Verwaltungsapparat des Unternehmens. Die Abschlussquote nennt die Kosten in Prozent des Beitragswachstum damit gibt sie an, vitale Versicherer das Neugeschäft erkauft. Prämienwachstum ist oft auch nur auf Tariferhöhungen zurückzuführen. Neben der Schadenquote wird bei Krankenversicherungen auch eine Leistungsgruppe berechnen. Sie erfasst alle Leistungen an die Versicherten (auch Beitragsrückerstattungen) im Verhältnis zur Prämie. Eine Leistungsgruppe über 100% ist möglich durch die Erträge der Kapitalanlagen.

Kapitallebensversicherungen

Wer einmal in einem Lebensversicherungsvertrag einsteigt, ist auf lange Zeit finanziell gebunden und zahlt über die Jahre ein kleines Vermögen ein.
Ob er damit den wirklich richtigen Schutz erkauft ist fraglich. Denn einem Schutz für ganz persönliche Bedürfnisse bietet ein so starres Produkt wie eine kapitalbindende Lebensversicherungen nicht. Sie besteht aus zwei Komponenten: dem Todesfallschutz und einem Sparplan. Lediglich der Sparplan ist dabei für den Altersvorsorgebereich relevant. Verkäufer von Kapitallebensversicherungen werben gerne mit dem Todesfallschutz. Doch viele Singles, die einen Vertrag abschließen, brauchen keinen Schutz, da sie im Fall der Fälle kaum für Hinterbliebene zu sorgen haben. Und wer zum Beispiel als alleinige Ernährer an Hinterbliebene denkt, für den reicht im Ernstfall die Todesfall – Leistung einer Kapitallebensversicherungen kaum aus. Die klassische Kapitallebensversicherungen enthält 100% Todesfallschutz. Im Leistungsfall erhalten die Hinterbliebenen also genau den Betrag, den Versicherten bei Leben des Vertragsendes garantiert ausgezahlt wird. Ein Familienvater mit zwei Kindern sollte ganz genau dort nachdenken, wie viel seine Familie im Ernstfall braucht und ob man diesen Bedarf mit der Leistung einer Kapitallebensversicherung abdecken kann. Höherer Schutz muss teuer bezahlt werden. Das aber macht eine Lebensversicherung unattraktiv. Zu bedenken ist außerdem, dass die durchschnittliche Laufzeit einer Kapitallebensversicherung 28,1 Jahre beträgt. Das ist ein langer Zeitraum, in dem das Geld fest angelegt ist. Auch im Notfall kommt der Einzelne nicht an sein Kapital. Das wiederum kann – so paradox das klingen mag – auch ein Pluspunkt für die kapital bildende Lebensversicherung sein. Denn wer sich in finanziell schlechte Situation nicht von seiner Versicherung trennt, weil er Verluste scheut, hat im Alter gut lachen. Einen festen Sparplan hat man schnell angegriffen wenn man Geld in einem anderen Zusammenhang braucht. Der Nachteil: Der Kunde erfährt nicht, wie hoch der fixe Anteil ist. Je nach Versicherer liegt er zwischen 50 und 70%. Auf diesen Sparanteil wird der staatlich festgelegte Garantiezins von derzeit 3,25% gezahlt. Für den Kunden ist jedoch nicht der fixe Anteil interessant, sondern das, was darüber hinausgeht. Die Gesellschaften garantieren nämlich wenig, stellen ihren Versicherten jedoch höhere Renditen in Aussicht. Ob man aber im Grunde in mehr als 20 Jahren noch immer vom Geschick seiner Gesellschaft bei der Geldanlage profitieren kann, hängt von unendlich vielen Faktoren ab, die teilweise nicht in der Macht der Versicherungsgesellschaft liegen und die bei Abschluss eines Vertrages noch gar nicht zu ermessen sind. Auch wenn viele Kritiker von Kapitallebensversicherungen befürchten, dass hohe, von den Gesellschaften oft selbst als Verkaufsargument ins Feld geführte Renditen von bis zu 7% für die Zukunft immer unwahrscheinlicher werden: Ein Totalausfall der Leistung eines Lebensversicherers ist eher unwahrscheinlich. Natürlich gibt es negative Tendenzen: So sind in Japan große Versicherungsgesellschaften pleitegegangen und internationale Krisen, die sich kein Mensch vorher vorzustellen gewagt hat; Anleger, die heute in einem langen laufenden Vertrag einsteigen, sollten sich solche Risiken durchaus vor Augen halten, bevor sie etwas unterschreiben. Doch sollten die Lebensversicherungen Deutschland den Bach hinunter gehen, sind so genannten alternativen Sparformen schon lange vor ihren vom Winde verweht.

Kapitallebensversicherungen: Vor- und Nachteile

Man kann im Bezug Versicherungsgesellschaften gar nicht deutlich genug sagen: Gerade in Deutschland ist die staatliche Aufsicht besonders streng. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) wacht darüber, dass die Lebensversicherer ihrer garantierten Verpflichtungen gegenüber den Versicherten erfüllen können. Diese staatliche Aufsicht über das Versicherungswesen ist dafür verantwortlich, dass in der ersten Hälfte des Jahres 2000 der höchstzulässige Zins, den Gesellschaften ihren Kunde garantieren dürfen, 5,4% auf 3,25% abgesenkt wurde. Der Grund war der starke Verfall des Marktzinses außerdem verpflichtete der Gesetzgeber die deutschen Lebensversicherer zu einer vorsichtigen Kapitalanlage. Das Grundvermögen muss breit gestreut und hauptsächlich in relativ sichere Anlagen in festverzinsliche Wertpapiere und Immobilien investiert werden. Der Anteil an Aktien oder Aktienfonds darf höchstens 30% betragen. Weiterhin sind Kapitallebensversicherungen steuerbegünstigt. Damit die Auszahlung aus einem Vertrag steuerfrei bleiben, müssen jedoch drei Bedingungen erfüllt sein: Der Vertrag muss mindestens 12 jahrelang laufen, der Kunde muss mindestens fünf Jahre lang Beiträge zahlen und der Todesfallschutz muss mindestens 60% der einst zahlenden Beiträge betragen. Die Steuervorteile und sich für Anleger kommandieren Sparerfreibetrag schon ausgeschöpft haben. Für sie kann eine Kapitallebensversicherung gewinnbringender sein als andere Rendite stärkerer Anlageform. Auch für Beamte und Selbstständige kann sich eine Kapitallebensversicherung als lohnende Alternative erweisen: Sie können die Versicherungsbeiträge oft als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Nur etwa jeder zweite Vertrag über ein Kapital bildende Lebensversicherung wird in Deutschland bis zum Ende der Laufzeit durchgehalten. Und das, obwohl der vorzeitige Ausstieg fast immer mit Verlust verbunden ist. Vor allem in den ersten Jahren der Laufzeit bekommt der Kunde, der den Gesamtvertrag beenden will, weniger Geld zurück, als er an Beiträgen eingezahlt hat. Denn meistens ziehen die Gesellschaften zuerst einmal die Vertreterprovision ein und die ist bei Kapitallebensversicherungen hoch.
Wer das Geld für seine Beiträge zeitweise nicht aufbringen kann, hat bei den meisten Gesellschaften die Möglichkeit, seinen Vertrag für maximal ein Jahr ruhen zu lassen. Dafür konnte allerdings auch erst später an sein Geld, wenn die Versicherung auf dem entsprechend länger. Eine weitere Alternative ist es, die Beiträge herunter zu setzen. Doch das geht nicht ohne Weiteres. In aller Regel muss dafür, wie auch bei einer Erhöhung der Beiträge, formell ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Die für die Steuerfreiheit relevanten 12 Jahre beginnen erneut zu laufen, meist wird der Versicherte einer zweiten Gesundheitsprüfung unterzogen und teilweise sogar eine Provision fällig. Bleibt noch die Beitragsfreistellung bis zum Ende Laufzeit. Dann zahlt der Kunde kein Geld mehr in den Vertrag ein, bis er die dahin eingezahlten Beiträge verzinst und am Ende Laufzeit ausgezahlt bekommt. Bei bereits länger laufenden Verträgen kann das eine Perspektive sein. Denn die freiwerdenden Mittel für die Beiträge können Anleger anderweitig nutzen. Aus einem Engpass hilft nicht zuletzt ein Policendarlehen. Wer auf dieses Mittel zurückgreift, sollte bedenken, lässt Zinsen fällig werden. Grundsätzlich sollte man eine jährliche Beitragszahlung vereinbaren, weil sonst zusätzliche Kosten anfallen, die bis zu 5% der Prämien betragen. Ferner sollte man bei Vertragsabschluss nach einer Überschussbeteiligung fragen. Die Versicherer bieten die unterschiedlichen Modelle an. Bei der Überschussrechnung lohnt sich die verzinsliche Ansammlung. Ungünstig ist meist ein Todesfallbonus, nicht zu empfehlen ist die Beitragsberechnung. Zusatzversicherungen, wie die für Unfalltod, sind unsinnig. Sie verteuern die Police. Bei der Prämienhöhe sollten Sie realistisch bleiben. Wählen Sie nicht mehr als jederzeit mühelos bezahlen können.

Kredite: worauf man achten sollte

Grundsätzlich empfiehlt sich die Aufnahme von produktiven Krediten. Dies bedeutet zum Beispiel das man ein Auto auf Pump finanziert, da man damit einen eventuell etwas weiter gelegenen Arbeitsplatz erreichen kann oder eine kreditfinanzierte Ausbildung, die Chancen für die Zukunft sichert.

Da Kredite ihren Preis haben, ist vielen Kunden unbewusst dass ein und derselbe Kredit durch unterschiedliche Laufzeit unterschiedlich viel kostet. Deshalb sollte man immer nach den Effektivzins tragen. Er berücksichtigt den Tilgungsverlauf und alle anfallenden Kosten und auch die fast immer erhobene Bearbeitungsgebühr. Viele Banken bieten bei der Kreditvergabe eine teure Zusatzversicherung am – die Restschuldversicherung. Dieser wird fällig, wenn man sterben sollte oder arbeitslos wird, kostet aber für einen viel Geld. Im Extremfall kann die Restschuldversicherung für einen 5000 €-Kredit um die 800 € kosten. Durch eine längere Laufzeit wird man zwar die monatliche Belastung senken. Dadurch wird der Kredit insgesamt jedoch teurer.
Deshalb sollte man beim Vergleich von Kreditkosten immer darauf achten, wie hoch der Effektivzins ist und auch die Zusatzkosten einer Restschuldversicherung sollten mitberücksichtigt werden.
Was tut nun die Bank, wenn sie einen Kredit mit Ihnen abschließen will? Die Bank prüft als Erstes, ob Sie der Lage sind, zusätzlich zu ihren laufenden Ausgaben über die volle Laufzeit der fälligen Kreditraten aufzubringen. Dies wird als sogenannte Kapitaldienstfähigkeit bezeichnet. Ferner muss die Bank sie als kreditwürdig betrachten. Dies prüft sie im Rahmen einer Bonitätsprüfung-die sogenannte Schufa-Auskunft. Außerdem wird oft verlangt, dass die Bank zusätzliche Sicherheit erhält.

Da können z. B. zusätzliche Sicherheiten erforderlich sein. Grundsätzlich empfiehlt sich also vor Kreditaufnahme genau zu prüfen, ob man bei der knappen Haushaltslage wirklich ein Kredit in Anspruch nehmen sollte- dies gilt vor allem, wenn man bereits einen Kredit am Laufen hat.
Die rasche Rückzahlung eines des Dispo-Kredites, für den sie beispielsweise 12% Zinsen zahlen müssen ist vernünftiger als jede Kreditaufnahme.

Die sogenannte Schufa-Prüfung durch die Schufa – Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung – erfolgt im Rahmen einer Datensammlung, die sie von ihren Vertragspartnern- Banken, Bausparkassen, Kaufhäuser, Versicherung oder Telekommunikation, Versandhändler- erhält.

Neben unbedenklichen Daten wie Name und Geburtsdatum sowie Anschrift werden auch so genannte negative Merkmale gespeichert wie etwa die Kündigung eines Kreditvertrages, Kreditkartenmissbrauch, Zwangsvollstreckung und Lohnpfändung.  Erfasst wird außerdem, ob ein Kunde sich gegen eine Forderung juristisch zur Wehr setzt oder die Unterzeichnung der Schufa-Klausel im Vertrag ablehnt, die beispielsweise der Bank das Recht gibt all diese Daten zu erfahren. Es ist daher logisch dass er einen Kreditnehmer mit einer Häufung dieser negative Merkmale auch mit Problemen bei der Kreditbewilligung rechnen muss. Manche Banken gehen auf Nummer sicher lassen sich möglichst wertvolle Kreditsicherheiten übertragen für den Fall, dass der Kreditnehmer einen Kredit nicht mehr zurückzahlen kann. Das kann z. B. das Auto sein oder eine Lebensversicherung sein, die an die Bank fällt wenn die Zahlungseingänge nicht mehr bedient werden können. Ferner gibt es noch die Lohnpfändung, die die Bank berechtigt, die Kredittilgung direkt bei ihrem Arbeitgeber zu beantragen. Insgesamt empfiehlt es sich also, vor einer Kreditaufnahme diese intensivst zu überdenken und möglichst viele Kreditangebote zu vergleichen. Insbesondere der Effektivzins steht dabei im Vordergrund. Eine Kreditaufnahme ist also ein langwieriges Unterfangen, das aber umso „erfolgreicher“ verläuft, je gründlicher die vorangegangene Prüfung war.

Kreditkarten, Girokonto und Bargeld: Was gibt es zu bedenken?

Ein Guthabenkonto ist in aller Regel kostenlos und kann nicht überzogen werden. Ein Girokonto kostet hingegen Gebühren. Im Allgemeinen werden die Gebühren pauschal abgerechnet, manchmal je Kontoaktion, manchmal auch in einem Mix aus beiden. Manche Girokonten verrechnen Gebühren mit Guthabenzinsen. Wenn nun das Konto überzogen wird, müssen die sogenannten Dispositionskreditzinsen gezahlt werden. Ist der vorher festgelegte Überziehungsbetrag (Der Dispositionskreditrahmen) überschritten, steigen die Sollzinsen drastisch an – bis auf 17% und mehr. Für alle, die schnell in die Schuldenfalle geraten gibt es Tricks und Kniffe, mit denen man sich das Überziehungsrisiko vom Hals halten und die Gebühren auf null bringen kann: Auf dem verzinsten Konto sollte genauso viel Geld geparkt werden, dass der Zinsertrag pauschal die Girokontojahresgebühr deckt.

Häufig versuchen Banken und Sparkassen mit großen Filialnetzen oft, ihre Kunden zum Online-Banking zu überreden. Wenn sie dann noch Gebühren verlangen, handelt es sich schlicht um Abzocke, da das Online-Banking der Bank oder Sparkasse Kosten spart und das Risiko einer Fehlüberweisung liegt dann nicht mehr bei der Bank liegt. Wenn schon Online-Banking, dann bei einer Bank ohne Filialen. Deren Konditionen
(Zinsen und Gebühren) sind nämlich wesentlich attraktiver. Ferner werden viele Rechnungen jährlich, halbjährlich oder quartalsweise fällig. Nun kann man den fälligen Betrag monatlich vom Giro- auf das Guthabenkonto überweisen und somit vorsparen. Dies hat den Vorteil des immer genügend Geld da ist, um Rechnungen zu bezahlen. Außerdem spart man den Dispozins, denn das Girokonto, das man zum jeweiligen Stichtag benötigt, ist vorhanden. Ist die Summe zu hoch, rutscht das Konto nicht immer ins Minus. Ferner bieten viele Versicherungen Rabatte an, wenn der Kunde auf Jahreszahlung umstellt. Hierzu sollte man Angebote der Versicherungen einholen. Dies bedeutet auch, das viel Bargeld im Geldbeutel oder auf einem Konto ohne Zinsen nichts bringt im Gegenteil: Es ist sogar teuer.

Grundsätzlich reichten für den bargeldlosen Zahlungsverkehr zwei Karten: Eine EC-Karte für vergleichsweise geringe Ausgaben und, je nachdem wie gut die eigene finanzielle Situation ist, eine Kreditkarte die sehr viel teurer, jedoch auch eine weit verbreitete Zahlungsmöglichkeit ist, beispielsweise bei Interneteinkäufen, Autovermietern und auf USA- Reisen.

Bei der Fülle an Kredit und Finanzierungsangeboten in der Gegenwart kann man häufig den Überblick verlieren, was wirklich günstig ist: Ratenkauf muss nicht zwangsläufig billig sein, eine Autofinanzierung zu 2,5% erscheint unschlagbar. Oftmals handele sich dabei jedoch nicht um die beste Lösung – so lohnt es sich auch, z. B. bei Barzahlung mit dem Autohaus einen Rabatt verhandeln. 10% bis 20% Nachlass auf den Kaufpreis sind besser als eine Finanzierung zu einen günstigen Zinssatz. Neben einem großen Risiko bringt ein hoher Bargeldbetrag im Portemonnaie keine Zinsen! Auch gegenwärtig werden viele Girokonten damit beworben, dass sie keine Kontoführungsgebühren verlagern – oftmals handele sich dabei um Augenwischerei. Bei der Bankverbindung zählen nicht nur die Kontogebühren, sondern auch die Guthaben-und Dispozinsen oder die Gebühren für sonstige Leistung der Bank. Letztlich ist eine Bank keine Wohltätigkeitsorganisation – was man an den Gebühren spart, hat man sicherlich durch einen schlechten Tagesgeldzinssatz schon wieder verloren. Online-Banking lohnt sich fast immer: Wenn man zum Beispiel nicht immer die Filiale aufsuchen kann- aufgrund von Behinderungen oder Krankheit- ist Online-Banking optimal. Wie bereits beschrieben, sollte man jedoch darauf achten, dass man tatsächlich auch Gebühren spart- sonst ist Online-Banking nur ein Vorteil für die kontoführende Bank.

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