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Kündigungsrecht bei Versicherungen und Gebäudeversicherungen: wichtige Tipps

Bei einer Pflichtversicherungen ist der Tod allein des Versicherten kein Kündigungsgrund. Wenn er es sichergestellt hat, gehen Vertrag und Schutz zunächst auf die Kinder an den Ehegatten über. Wenn der Ehegatte bei der nächsten Beitragspflicht zahlt, gilt der Vertrag weiter. Bei zwei bestehenden privatrechtlichen Verträgen ist der zuletzt abgeschlossene Vertrag vom Versicherer auf Antrag aufzulösen. Wenn ein versichertes Tier stirbt oder der Heizöltank beseitigt wird, erlischt der Vertrag und der Versicherte muss der Versicherer nur in den Fortfall des Risikos mittragen. Der Vertrag der Haus- und Grundbesitzer- sowie Gewässerschäden und Pflichtversicherungen geht ab dem Tag der grundbuchamtlichen Umschreibung auf den Erwerber über. Dem Verkäufer muss dies schriftlich mitgeteilt werden. Er kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Grundbucheintragung mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres kündigen. Die Prämie muss jedoch bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gezahlt werden. Nach einer Deckungssumme von zwei Millionen € oder 5 Millionen € pauschal für Personen-und Sachschäden gibt es eine Reihe günstiger Anbieter.

Die Versicherung von Gebäuden gegen Risiken wie Wasser, Feuer, Sturm und Hagel, steht am Beginn der modernen Versicherungsidee und ist immer noch äußerst populär. Heute haben fast alle Eigentümer ihre Häuser versichert. Die Versicherungssummen gehen in sechsstelligen Bereich, das Risiko, dass das eigene Dach über dem Kopf bringen kann, ist fast jedem Hausbesitzer bewusst. Außerdem sorgen die Banken dafür, dass die Gebäudeversicherung populär bleibt:
Kredite für Hausbau oder-kauf gibt es nicht ohne Nachweis eines Versicherungsschutzes. Der Nachweis einer
Gebäude-Feuerversicherung ist in vielen Bundesländern sogar Bedingung, um eine Baugenehmigung zu bekommen. Die Monopolrechte der öffentlich-rechtlichen Gesellschaften in acht Bundesländern sind mit dem liberalisierten Binnenmarkt jedoch entfallen: Der Kunde kann abschließen, wo er will. Außerdem ist die Feuerpolicegebäude nicht mehr Pflichtversicherungen. Große Neuerungen gab es jedoch noch nicht, lediglich die Tarife mit Selbstbehalt, die bei einigen Gesellschaften sogar schon obligatorisch sind. Vorzeigeinstitut der Branche ist die seit 1676 bestehende Hamburger Feuerkasse, die älteste noch existierende Versicherung der Welt, die heute im Besitz der Wiesbadener DBV ist.

Einige Grundsätze der heutigen Gebäudeversicherung galten schon damals: bei der Pflicht-Monopolversicherung war der einmal abgeschlossene Feuerkontrakt unkündbar und auch für künftige Eigentümer bindend. Die Höhe der Schäden wurde durch vereidigte Zimmer und Maurer (heute freiberufliche Architekten und Ingenieure) geschätzt. Die Entschädigung wurde nur zum Wiederaufbau des zerstörten oder beschädigten Gebäudes gezahlt. Bahnbrechend war die Hamburger Feuerkasse, indem sie seit 1833 den Neuwert ersetzt; andere Versicherung führten diese Regelung erst 1928 ein. Heute versichert die verbundene Wohngebäudeversicherung nicht nur gegen Feuer, sondern auch gegen Sturmschäden. Die meisten Schäden entstehen durch Rohrbruch bei Frost: Beim Gefrieren dehnt sich das Wasser, und die Rohre einer Zuleitung der sanitären Heizungsanlagen innerhalb des Gebäudes können brechen. Gefährdet sind auch die brüchigen Wellenrohrleitungen aus den fünfziger und sechziger Jahren.

Leitungswasserschäden sind zehnmal so häufig wie andere Schäden werden oft erst spät erkannt. In manchen Gegenden macht sich der
Rostfraß immer mehr bemerkbar-verursacht durch die Zusammensetzung des Wassers. Rost als Schadensursache ist mit einem Anteil von einem guten Drittel bereits die häufigste Ursache von Leitungswasserschäden in Ein-oder Zweifamilienhäusern.

Rabatte bei Kfz-Versicherungen

Seit dem die Tarife im liberalisierten Binnenmarkt frei kalkuliert werden dürfen, haben sich die Marketingleute viel einfallen lassen: Rabatte für Frauen oder Garagenparker, Wenigfahrer (meist unter 9000 km jährlich), ältere Fahrer, Einzelfahrer, langwierige Kunden, schadstoffarme Fahrzeuge (Öko-Rabatt) gewerblich genutzte Fahrzeuge, Absolventen eines Sicherheitstrainings, und so weiter, alles weiche Tarifmerkmale. Vielfahrer (ab 25.000 oder 30.000 km im Jahr) müssen allerdings oft Aufschläge zahlen. Die Höhe der Rabatte und Zuschläge schwankt zwischen fünf und 15%. Die Rabatteuphorie sollte sich jedoch in Grenzen halten: Wer gegen die Rabatt Kriterien verstößt, kann entweder ganz den Versicherungsschutz verlieren, oder der Versicherer fordert bis zu 5.000 € oder Nachzahlungen zum Normaltarif Strafzuschläge bis zu 2% der Jahresprämie. Die andere Variante: Bei Verletzung der Bedingungen kassiert der Versicherer eine deutlich höhere Selbstbeteiligung von beispielsweise 1000 €. Die Folge: Ein Garagenparker darf sein Auto nicht mehr vor der Haustür auf der Straße parken, ein Einzelfahrer die Karosse nicht mehr verleihen (nicht einmal an einen Ehepartner), die wenig Fahrer solle von den Urlaubsfahrten in den Süden ansehen. Fazit: Suchen Sie lieber ein Versicherer, der auch ohne Rabatte billig ist.

Eine Reihe von Versicherern locken die Kunden mit erweiterten Leistungen zum Beispiel eine höhere Haftpflicht-Deckung: Der Versicherer zahlt bis zu 7,5 Millionen € pro verletzte Personen. Ferner eine Mindestdeckung: Verletzt der Versicherungsnehmer seine Pflichten (Beispiel: er verursacht alkoholisiert ein Unfall), haftet der Versicherer weiter gemäß den vertraglich vereinbarten Summen, also bei der neuen Policen meist unbegrenzt. Doch der Rabatt geht noch einen Tick weiter: Nach einem Unfall wird der Fahrzeughalter nicht so stark zurückgestuft. Schutzbriefe: Zur Police gibt es kostenlos einen Schutzbrief.
Neupreis-Entschädigung: Bei einem Totalschaden im ersten Jahr entfällt der Kasko-Versicherungsneupreis, wenn er der erste Besitzer des Wagens ist. Normalerweise wird nur noch der Wiederanschaffungswert ersetzt. Klasse, Schaden: Wer die Scheibe repariert statt Auswüchse, braucht keine Selbstbeteiligung zu zahlen.
Mietwagen: Die Police enthält einen kostenlosen Zusatz verpflichtet Police für Mietfahrzeuge im Ausland (Mallorca – Police). Schlüsselersatz: Wird der Fahrzeugschlüssel bei einem Einbruch aus der Wohnung gestohlen, übernimmt der Versicherer die Kosten für den Austausch der Autoschlösser. Ein immer währendes Thema um Autofahren ist der Schadensfreiheitsrabatt: Er zeigt, wie lange ein Fahrer unfallfrei fährt. Das System des Schadensfreiheitsrabattes ist – im Gegensatz zum weitverbreiteten Glauben, kein Instrument der Autoversicherungen, um schadenarme Autofahrer zu belohnen und schadenträchtige Autofahrer zu bestrafen. Der Rabatt wird eingeräumt, weil die Schadenstatistik zeigt, dass seit einigen Jahren schadensfrei fahrende Autofahrer in den folgenden Jahren weniger Unfälle verursachen. Auch die Rückstufung im Schadenfall basiert auf der Statistik: Bei Unfallverursachern ist die Gefahr groß, dass sie im Jahr danach wieder einen Schaden verursachen. Ein Fahranfänger, der gerade die Vorprüfung bestanden hat, wird meist in Klasse null eingestuft mit stolzen 242%. Bei einem VW-Golf kostet dann alleine die Haftpflichtprämien mehr als 1500€. So heißt der Anfängeraufschlag im Branchenspott schon „Vollwaisen-Diskriminierung“. Einige Versicherer haben es deshalb beim Einsatz von 175% belassen oder verlangen gleich 125%.

Kündigungen von Versicherungen: Worauf muss ich achten?

Bei mehrjährigen Policen hängt das Kündigungsrecht davon ab, wann der Vertrag geschlossen wurde. Bei nach dem 25.6.1994 geschlossenen Mehr-Jahresverträgen kann zum Ende des fünften und jedes folgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. In der Kfz – Haftpflicht beträgt die Frist noch einen Monat. Bei mehr Jahresverträgen, die zwischen dem 1.1.1990 an den 24.6.1994 geschlossen wurden, hat der Kunde ein Kündigungsrecht zum Ende des dritten und danach jedes folgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten. Das gilt jedoch nicht, wenn der Kunde bei Abschluss unter mindestens vier Laufzeiten wählen konnte und eine Nachlaufzeit gestaffelte Rabatte von fünf bis 10% gewährt wurde. Bei langfristigen Verträgen von 1991 beträgt die vereinbarte Vertragsdauer mit dreimonatigen Kündigungsfrist. 10- Jahresverträge mit Foto der Laufzeit dürfen mit dreimonatigen Frist zum Ende des laufenden Versicherungsjahres vorzeitig gekündigt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof für die Hausrat -, Unfall-, Privathaftpflicht -und Wohngebäudeversicherung entschieden. In den neuen Bundesländern können Verträge von Privatpersonen, die nach 1990 geschlossen wurden, jährlich mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Das gilt jedoch nicht für Handwerker, Kaufleute, sonstige Gewerbetreibende und Freiberufler. Außerordentliche Kündigungen sind in folgenden Fällen möglich: bei Beitragserhöhungen. Nach dem neuen Kündigungsrecht kann der Kunde bei jeder Prämienerhöhung kündigen, unabhängig davon, wie hoch sie ausfällt. Allerdings darf sie nicht von einer Verbesserung des Versicherungsschutzes begleitet sein. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat nach Eingang der Mitteilung. Gekündigt werden kann somit mit sofortiger Wirkung, jedoch frühestens zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung. Im Detail Sie die Regelung wie folgt aus: Bei Verträgen, die nach dem 28.7.1994 geschlossen wurden, kann der Versicherte nach jeder Beitragserhöhung mit einer Frist von einem Monat kündigen, wenn sich nicht gleichzeitig der Umfang des Versicherungsschutzes geändert hat. Dies gilt unabhängig vom Abschlussdatum auch für die Lebens -, Kranken – und Kfz Versicherung. Bei den übrigen Versicherungen, die zwischen den Januar 199 und dem  20.6.1994 in Westdeutschland abgeschlossen wurden, kann der Versicherte innerhalb eines Monats kündigen, wenn der Beitrag um mehr als 5% oder die Erstprämie und mehr als rund 20% steigen. Bedingung ist ebenfalls, dass der Versicherungsumfang gleich bleibt. Vor 1991 in Westdeutschland geschlossene Verträge können gekündigt werden, wenn sich der Versicherungsschutz nach einem Jahr um mehr als 10%, in drei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als 20% verteuert. In der Rechtsschutzversicherung betragen die Sätze 15 und 30%. Ein Vertrag, der von 1992 aus Deutschland geschlossen wurde, kann innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Erhöhungsbescheides beendet werden, wenn der Versicherte nicht Selbstständiger oder Freiberufler ist. Nach einem Schadensfall besteht fast immer ein Kündigungsrecht. Eine Vortäuschung lohnt allerdings nicht: Fliegt der Schwindel auf, gibt seine Strafanzeige wegen Versicherungsbetruges. Meist lässt sich der Vertrag binnen zwei Wochen oder eines Monats kündigen. Wenn das Versichertenrisiko – beispielsweise wegen Verkaufs – wegfällt, kann gekündigt werden. Bei einer Doppelversicherung – zum Beispiel nach einer Heirat – kann der jüngere Versicherungsvertrag gekündigt werden. Wenn sich die persönlichen Verhältnisse des Versicherten geändert haben, muss auf der Versicherungsumfang oder die Versicherungssumme angeglichen werden. Wenn die Versicherung darauf eingeht, sollten Sie einen neuen Jahresvertrag abschließen und den Alten auflösen. Achten Sie auf eine einjährige Laufzeit und darauf, dass keine Vertragsergänzung gemacht wird. Denn können Sie nach einem Jahr kündigen. Wenn die Versicherung sich weigert, den alten Vertrag aufzuheben, kann der Versicherte eventuell die Versicherungssumme deutlich reduzieren. Für die vereinbarten Zusätze einer Grundversicherung gelten nämlich die langen Fristen nicht.

Kfz – Haftpflichtversicherung: Beitragsberechnung und Tipps für Wechsler

Seit dem 1.7.1996 gilt in der Auto-Pflichtversicherung ein neues Tarifsystem. Fast alle der 100 deutschen Autoversicherer haben umgestellt. Bisher richtete sich die Grundberechnung nach der PS-Stärke des Autos. Die Regel: Je mehr der erste Wagen hat, desto höher die Versicherung. Der neue Tarif dagegen beruht auf der von den Versicherten geführten Unfallstatistik für die insgesamt 10.000 gelisteten Automodelle. Entscheidend sind die Faktoren Unfallhäufigkeit und Schadenhöhe. Die Idee: bestimmte Fahrer befahren bestimmte Fahrzeugtypen. Eine schwere Luxuslimousine ist weniger häufig in Unfälle verwickelt als ein Sportwagen mit gleichen PS-Stärken. Die alten PS-Klassen wurden daher durch 16 Typ – Klassen von 10 bis 22 abgelöst.

Die Kaskoversicherung hat schon 31 Typklassen von 10 bis 40. Diese Klassen sind aber unabhängig von der Haftpflicht-Einstufung. Die neuen Tarife gelten nur für neu abzuschließenden Verträge. Wenn der Kunde es wünscht, können Altverträge auf den neuen Tarif umgestellt werden. Wer sein Vertrag behält, kann wählen, ob er beim alten Tarif bleibt oder ob ein Vertrag nach dem neuen System günstiger ist. Rund 40% aller Autos sind in der neuen Regelung schlechter dran. Für 60% der Fahrzeuge ändert sich nichts, alles wird günstiger. Diesel, Geländewagen, ältere Autos und Kleinbusse werden teurer. Die Gründe sind unterschiedlich: Dieselfahrzeuge werden vor allem von Vielfahrern genutzt. Ältere Fahrzeuge werden von jungen Leuten gewählt, die meist riskanter fahren. Geländewagen verursachen wegen ihrer Vorbauten schon bei kleinen Auffahrunfällen hohe Schäden und Cabrios werden meist als Liebhaberfahrzeuge gehalten, wenig bewegt und sehr gehegt.

Beispiel: Die Versicherungsprämie sinkt, wenn das Auto in eine Typklasse kommt, die kleiner ist als die genannten Klassen. Wer also einen 55-kW-Golf besitzt muss wenige Jahre Unfallfreie fahren um in Klasse 15 zu kommen und Geld zu sparen. Allerdings wird phasenweise ein Typklassetarif angeboten.
Auch wenn neue Tarif billiger kommt, haben sich einige Bedingung verschlechtert.
Bei Unfällen steigt die Eigenbeteiligung bei leichter Fahrlässigkeit, bei grober Fahrlässigkeit sogar bei 5.000 € statt wie bisher 2500 €. Ein wichtiger Punkt sind beispielsweise Alkohol oder Drogen am Steuer. Der Versicherer verlangt häufig, dass auch die Kasko-Versicherung umgestellt wird. Wenn der Wagen keine Wegfahrsperre hat, ersetzt die Versicherung beim Diebstahl nur 90% des Schadens. Teilweise gilt ein anderes Rückstufungssystem nach Unfällen. Doch selbst mit dem Umstieg ist die neue Klasse nicht endgültig. Die Schadenshäufigkeit des jeweiligen Typs wird künftig einmal jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Ein Neuwagen kann so schnell hochrutschen, wenn er im Alter als Einsteigerfahrzeug für Führerscheinneulinge beliebt wird. Wer also nur wenig Beitrag sparen sollte, bleibt lieber beim alten Tarif.

Kfz-Schutzbriefe: Worauf muss ich achten, welche Leistungen sollten enthalten sein?

Alle Leistungen der Schutzbrief-Extras in der Autoversicherung verreisen mit dem versicherten Auto, unabhängig davon, ob es sich um eine Privat- oder Dienstreise handelt und ob es den Privat- oder Firmenwagen trifft.

Der Zweitwagen der Familie bräuchte jedoch eine eigene Police. Allerdings steckt der Teufel wie so oft im Detail des Kleingedruckten. Denn der Preis wird unterschiedlich ausgelegt: Zwar wird Unfallhilfe beim Abschleppen und gegebenenfalls Bergung des Autos praktische Hilfe gewehrt, doch alle anderen Leistungen wie Krankenrücktransport gelten nicht an Zulassungsautoversicherung, also auch nicht am Wohnbedarf oder Arbeitsort des Versicherten. Einige Versicherer springen nur ein, wenn das Manöver mindestens 50 km entfernt vom Wohnort passiert. Aufgepasst: Wenn bei einem Reise-Schutzbrief Krankheit oder schwerer Unfall im Ausland nicht mitversichert sind, brauchen Sie unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Wichtig ist auch der Vergleich der Leistungen. Neben den Standardleistungen bieten fast alle Versicherer unterschiedliche Extras an: Wer Fahrzeugausfall oder Flugticket bezahlt; die Ausschüttung für Übernachtungenphasen sind höher. Bei der „major gap“ – Police handelt es sich um eine Police die im Ausland ergänzend sehr niedrige Verpflichtungen einsetzt, wenn ein Wagen gemietet wird. Als selbstständige Police kostet dieser Schutz 15 bis 20 €. Seit 1998 ist sie der günstigste Policeteil der meisten Auto-Pflichtversicherungen – in aller Regel sogar kostenlos. Die meisten Schutzbriefe können vor einem Jahr oder mehrere, kombiniert oder getrennt für mit Abstrichen aussahen, abgeschlossen werden. Außerdem gibt es kurz Zeitverträge, zum Beispiel von rund einem Monat. Eindeutiger Marktführer ist der ADAC mit einem Marktanteil von 60%; jedes dritte ADAC, Mitglied kauft auch den Schutzbrief. Zu den Standardleistungen gehören: Im Falle von Panne oder Unfall, Diebstahl oder Totalschaden sowie Erkrankung, Verletzung oder Tod, Mietwagen, Wahl der Heimfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zweiter Klasse, Rücktransport des Autos, Fahrzeug, Versand von Ersatzteilen, Rücktransport von Kranken und Heimholen von Kindern (und versorgte Kinder bis zu 15 Jahre) Krankenbesuch durch nahestehende Person bis zu 500 € beim Krankenhausaufenthalt von mehr als zwei Wochen, Reparaturkosten in Werkstätten und Kosten für Ersatzteile müssen selbst getragen werden. Für einige Leistung ist es zudem notwendig, dass der Wohnort mehr als 50 km Luftlinie vom Standort entfernt liegt. Bei einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug wird der Versicherungsschutz fallen lassen. Versicherungsschutz gilt für den Krankenrücktransport, Kinder und Erholungen. Krankenbesuch gilt für den Versicherten, seinen Ehegatten und die Kinder auch wenn die Reise mit einem anderen Wagen, Flugzeug oder Bahn angetreten wurde.

Kfz-Teilkaskoversicherung in die Leistungen

Die Teilkaskoversicherung sichert gegen Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen, gegen Kurzschluss, Glasbruch sowie gegen Schäden durch Sturm ab (ab Windstärke acht), Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Nicht versichert ist der Diebstahl von Gegenständen, die nicht fest eingebaut sind oder nicht zum Wagen zuzurechnen sind. Beispiel: Kassetten, Ersatzteile, Hausrat. Als Zubehör gelten jedoch Fotoapparate bis zu 35 € (zur Beweissicherung nur beim Unfall), Kindersitz, Schonbezüge, Schilderung und serienmäßige Werteausstattung. Fest eingebaute Radios, Kassettenrekorder und Verstärker sind nur bis zusammen 500 € versichert. Zusätzliche 500 € gelten für Lautsprecher.
Audiogeräte können jedoch gegen Zuschlag mitversichert werden. Einige Versicherer weichen von diesen Werten ab und versichern Zuhörer im Neuwert von 500, 1000 oder 1500 €.
Welche Teile als Zubehör gelten, geht aus einer Liste in den allgemeinen Fahrbedingungen hervor. Wer ein Auto kauft, kann die obligatorische Versicherung gar nicht schnell genug bekommen. Bei der Haftpflichtversicherung beginnt der Versicherungsschutz sofort mit der Aushändigung einer Doppelkarte, die als vorläufige Deckungszusage gilt. In der Kaskoversicherung dagegen muss von einer bevollmächtigten Person die vorläufige Deckungszusage erteilt werden. Versichert ist in der Kaskoversicherung (auch in der Vollkasko) in aller Regel der Wiederbeschaffungswert. Bei Diebstahl gibt zudem ein zusätzlicher Abzug von 10%, wenn das Auto nicht mit einem vom Versicherer anerkannten elektronischen Wegfahrsperre schnell ausgerüstet ist. Bei Reparaturschaden werden alle Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert ersetzt.
Auch Nebenkosten wie Ersatzteiltransport fallen darunter. Auch bei älteren Fahrzeugen ist bei Ersatzteilelackierung ein Abzug neu für alt, also eine geringere Leistung, weil die ersetzten Teile schon etwas älter waren – möglich: In den ersten vier Jahren nach Erstzulassung ist aber auf Reifen, Batterie und Lackierung beschränkt.
Die Autos sind nach Reparaturfreundlichkeit und Diebstahlgefahrentyp – Klassen von 10 bis 40 unterteilt. 10 ist sehr günstig, 40 extrem ungünstig. Für Klasse 30 in Vollkasko und annähernd das Gleiche in Teilkasko könnte schwierig werden, in Versicherer zu finden.
In jedem Fall steigt der Beitrag rasant. Bei dem Abschluss der Kaskoversicherung geht es vor allem, die Falle zu vermeiden: den Verzicht auf die Selbstbeteiligung. Unter den rund 18 Millionen Teilkaskoversicherungsfahrzeugen sind fast 8 Millionen per Selbstbeteiligung versichert.
Deren Halter verschenken Geld: Ein Golf kann jede Gesellschaft ohne Selbstbeteiligung versichern, damit sich der Verzicht auf Selbstbeteiligung lohnt. Die Versicherungsvertreter weisen oft nicht auf die Selbstbeteiligung hin. Der Grund: Sie bekommen als Provision einen festen Prozentsatz der Prämie, und die ist bei einem Verzicht auf Selbstbeteiligung natürlich höher. Ab 2001 wurde die Kaskoversicherung reformiert. Bei Teilkasko bedeutet dies: Die Leistungen bei Zusammenstoß mit Haarwild wurde gestrichen. Zugleich wurden Schadensfreiheitsklassen eingeführt. Die Einstufung richtet sich nach der bisherigen Vollkasko – Einstufung beziehungsweise bei fehlender Vollkasko – Versicherung nach der Schadensfreiheitsklasse in der Kfz – Haftpflichtversicherung. Fahranfänger steigen bei SF null (gleich 100% Beitragssatz) ein. Trend: Der Beitrag stellt tendenziell an. Bei Vollkasko bedeutet dies: Die Leistung bei Zusammenstoß mit Haarwild wurden aufgenommen, dagegen werden alle anderen bisherigen Teilkasko – Leistungen gestrichen. Zugleich richtet sich der Preis nun auch nach dem Fahrzeughalter. Trend: Der Beitrag fällt tendenziell leicht, insbesondere bei höherem Fahrzeugalter, Nutzung einer Garage und niedriger Jahresfahrleistung

Kfz-Haftpflichtversicherung: Kündigung, Stilllegung, Widerspruch

Bei unterbrochenem Versicherungsschutz – wenn zum Beispiel das Fahrzeug für einige Zeit stillgelegt wird – gilt Folgendes: Bei Stilllegung unter sechs Monaten bleibt die Schadenfreiheitsrabatt erhalten; Bei Stilllegung bis zu einem Jahr über die Klasse, die vor der Unterbrechung galt. Bei Stilllegung bis zu sieben Jahren dagegen wird der Vertrag für jedes angefangene Jahr um eine Klasse zurückgestuft. Einige Versicherer bieten jedoch günstigere Regelungen an und verändern die Schadensfreiheitsklasse auch bei längeren Unterbrechungen nicht. Im Falle einer Kündigung sollte nicht vergessen werden, vom alten Versicherer mit der Kündigung die Beitragsrückerstattung zu fordern. Das wird oft  vergessen. Allerdings lohnt sich der Wechsel einer Autohaftpflichtversicherung ab einem bestimmten Schadenfreiheitsrabatt nicht mehr, weil die Beitragsunterschiede nur etwa 15% betragen. Der Fahranfänger, der 175% Prämie zahlen muss, kann bis zu 175 Euro sparen. Aber fast die Hälfte aller Autofahrer fährt  länger als neun Jahre unfallfrei und bei  42% der Prämie. Dann beträgt die maximale Ersparnis durch einen Wechsel etwa 46 Euro. Da ein Wechsel des Versicherers mit Kosten und Zeitaufwand verbunden ist, kann der Aufwand kann mit etwa 20 € angesetzt werden -, lohnt sich ein Wechsel nicht mehr. Grundsätzlich ist ein Wechsel vor allem in den ersten neun Jahren attraktiv, besonders bei Fahrzeugen mit hoher Hub-Leistung und in unfallträchtigen Gebieten. Auch wenn der Kunde schon alle Unterlagen samt Versicherungsschein vom Versicherer hat, kann er noch schriftlich widersprechen. Dies muss innerhalb von zwei Wochen geschehen, entscheidend ist die Absendung. Wenn Unterlagen fehlen oder die Belehrung über das Widerspruchsrecht nicht erfolgt ist, kann der Kunde noch ein Jahr nach der ersten Prämienzahlung aus dem Vertrag aussteigen. Wenn ein Versicherer den Tarif ändern will, muss er allerdings die Haftung  des  alten und des neuen Tarifs gegenüberstellen, den Kunden mindestens einen Monat vor Wirksamwerden informieren und ihn auf sein Kündigungsrecht hinweisen. Im Schadensfall kann sowohl Versicherter als auch  Versicherer innerhalb eines Monats nach der Schadensmeldung kündigen. Der Versicherte kann den Vertrag sofort oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Die Prämie muss aber in jedem Fall noch für das ganze Versicherungsjahr gezahlt werden. Daher sollte er zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Bei Kündigung durch den Versicherer ist die Prämie nur bis zum Schaden fällig. In der Kfz – Haftpflicht darf der Versicherte bei jeder Prämienerhöhung innerhalb eines Monats nach Eintreffen der Benachrichtigung kündigen. Bei Kasko kann meistens fristlos gekündigt werden. Allerdings muss für eine Kündigung der Umfang der Versicherung gleich geblieben sein. Bei Totalschaden oder Verschrottung ist der Vertrag mit dem Tag der Abmeldung des Fahrzeugs vom Straßenverkehrsamt hinfällig. Die Versicherungen sprechen dann vom Wagniswegfall. Will sich der Fahrzeughalter einen neuen Wagen kaufen,  kann er den Vertrag ebenfalls sofort kündigen. Wird das Fahrzeug verkauft, geht die Versicherung automatisch auf den Käufer über. Wenn er den Vertrag behalten will, sollte der Verkäufer die bereits gezahlten Beiträge dem Verkaufspreis zuschlagen. Wenn der Käufer den Vertrag nicht fortführen will, kann er  innerhalb eines Monats den Vertrag kündigen. Der Verkäufer bekommt die restlichen Prämien automatisch zurück. Den günstigen Versicherer gibt es in der Autoversicherung nicht mehr. Der Versicherte sollte künftig stets mehrere Angebote bei kostengünstig arbeitenden Versicherern einholen.

Die Kfz – Haftpflichtversicherung: Verhalten bei unverschuldeten und verschuldeten Unfällen

Wenn Sie am Unfall nicht schuld sind, sollten Sie der gegnerischen Versicherung den Schaden melden und diese so formell richtig machen. Der Sicherheit halber sollten Sie den Schaden der Versicherung melden. Auch bei Kasko-Schäden müssen sie sofort den Versicherer benachrichtigen, damit dieser den Schaden eventuell beseitigen kann. Bei Diebstahl, Brand – oder Wildschäden muss die Polizei benachrichtigt werden. Nach einem unverschuldeten Autounfall können Sie vom Unfallgegner und seiner Versicherungsgesellschaft verlangen: Reparaturkosten, Wertminderung, Mietwagen oder Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur, Kostenpauschale, bei Körperschäden Schmerzensgeld. Nach einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten dem Geschädigten auch dann gesetzt, wenn er den Schaden selbst repariert. Unfallopfer brauchen sich nicht zu scheuen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Für die Kosten kommt die Versicherung des Gegners auf. Bei Fahrerflucht oder wenn der Unfallgegner keine ordnungsgemäße Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, braucht der Geschädigte nicht zu verzweifeln: Es gibt für Verkehrsopfer bei Ansprüchen wegen Schmerzensgeld oder Sachschäden einen Fonds der Verkehrsopferhilfe. Er kann nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten beansprucht werden. Bei einem verschuldeten Unfall stellt sich zunächst mal die Frage, ob der Pflichtversicherte die Möglichkeiten hat, den Schaden selbst zu zahlen. Der Grund ist das System der Schadensfreiheitsrabatte. Wenn er selbst bezahlt, kann eine Rückstufung in ein ungünstiger Beitragsklasse und damit über Jahre hinweg höhere Beiträge vermeiden. Die Autoversicherer haben mit ihrem neuen Beitragsklassesystem 1995 still und heimlich die Rückstufungsregeln zulasten der Versicherten verschlechtert.
Ein Anfänger mit einem Beitragssatz von 62% zahlt nun nach einem Unfall
17 Jahren mehr Prämie insgesamt 92 (vorher 79%) des Beitrages und wer in der Klasse es erst drei Jahre zu 70% Beitrag kutschiert, der muss sogar über 16 Jahre 165% statt 95% Mehrbelastung tragen.
Eine verbraucherfreundliche Regelung wäre die Begrenzung des Rabattverlustes auf drei bis fünf Jahre. Wann sollte der Versicherte selbst bezahlen? In der Teilkaskoversicherung ist die Antwort einfach, solange es keine Rückstufung in eine andere Schadenfreiheit-Klasse gibt. Was über die Selbstbeteiligung von meist 150 € hinausgeht, wird der Versicherung gemeldet.

In der Vollkaskoversicherung sowie bei kleineren Haftpflichtschaden kann eine Selbstregulierung dagegen Geld sparen. Faustregel: Schäden bis zur Schadensfreiheitshöhe am Besten selbst bezahlen. Dies gilt seit 2001 auch für Teilkasko-Policen, bei denen ein Schadensfreiheitsrabatt gewährt wird.
Wichtig ist: Für die Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt ist die Zahl der Unfälle entscheidend. Mehrere kleine Unfälle sorgen so für einen höheren Rabattverlust als ein großer Schaden. Wer also in einem Jahr zwei und mehr Schäden verursacht, sollte prüfen, ob er alle Schäden meldet, nur den teuersten Schaden oder ob alle Schäden selbst bezahlt.
Wenn man schuldlos in einen Unfall verwickelt wurde und der Wagen fahruntüchtig ist, bezahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung einen Leihwagen. Der Mietwagen darf höchstens Mittelklasse des beschädigten Wagens entsprechen. Empfehlenswert ist das Mieten eines Fahrzeuges einer niedrigeren Klasse: Dann verzicht der Versicherer auf den Abzug von 15 bis 20% der Mietwagenkosten als eigenen Betriebskosten des Versicherten. Allerdings sollte der Geschädigte drei Vergleichsangebote einholen und die gegnerische Versicherung um Kostenübernahme bitten. Sonst bekommt er eventuell nur ein Teilbetrag erstattet, wenn die gegnerische Versicherung nachweisen kann, dass er das Auto bei einem anderen Unternehmen viel günstiger hätte mieten können.

Die Kraftfahrzeugversicherung: Einstufung von Fahranfängern, Fahrzeugversicherung und Teilkaskoversicherung

Wann ein Fahranfänger eine Schadensklasse höher rückt, hängt vom Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages ab: Auf den Grundbetrag von 100% kommen Anfänger erst nach einem schadenfreien Kalenderjahr. Wer zum 1. Januar sein Fahrzeug versichert, kommt mit Beginn des nächsten Jahres bei Schadenfreiheit in SF eins (100%). Der zwischen dem 2. Januar und dem 1. Juli sein Auto erstmals versichert, kommt im nächsten Jahr erst einmal in Einheit 125%. Erst im Jahr darauf erreicht er 100% Schadensfreiheit. Wer die Stichtage 1. Januar. oder 1. Juli knapp versäumt sollte mit einer Versicherung um eine Rotation verhandeln. Wer seinen Führerschein bereits drei Jahren hat und erstmal sein Fahrzeug versichert, wird zum 1. Januar in Schadenstarif 1/2 (120%) eingestuft. Bei Schadensfreiheit bekommt er im vorigen Jahr in SF eins (100%). Bei Versicherungsbeginn im ersten Halbjahr (2. Januar bis 1. Juli) konnte ebenfalls im folgenden Jahr Schadensfreiheit 1. Beim Vertragsbeginn im zweiten Halbjahr im 2. Juli führt dagegen erst im übernächsten Kalenderjahr zu Schadensfreiheitklasse eins.
Wenn ein Elternteil sein Wagen auf das Kind umschreiben lässt und nachweist, dass das Kind den Wagen selbst gefahren hat, oder wenn die Eltern den von ihrem Kind mitbenutzten Wagen abschaffen und sich das Kind ein eigenes Auto kauft. Auch der Großvater der sein Wagen aufgibt, kann sein Rabatt auf den Enkel beerben. Allerdings wurden die Bedingungen dafür verschärft. Oft müssen Arbeitnehmer und-geber am gleichen Hauptwohnsitz gemeldet sein, oder die Vererbung ist nur auf Ehepartner, Lebenspartner oder Verwandte 1. oder 2. Grades möglich. Der Rabatt kann auch weitergegeben werden, wenn jemand von seinem Arbeitgeber den bisher von ihm gefahrenen Dienstwagen gekauft und der Arbeitgeber den Rabatt aufgibt.

Mit einer Kaskoversicherung können Schäden an Beförderungsmittel des Versicherungsnehmers versichert werden, wie es im Amtsdeutsch so unschön heißt. Dies bedeutet: Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug. Führerscheinneulinge können sich über einen Zweitwagen mit einem Beitragssatz von 120% versichern. Nach drei Jahren Unfallfreiheit kann die erreichte Rabattcluster offiziell als aufs erste Fahrzeug übertragen werden. Bei fast allen Versicherern bekommen Kinder aber auch ganz offiziell in Zweitwagenrabatt, falls ein Elternteil dort versichert ist. Der Weg über den Zweitwagen empfiehlt sich auch bei Unfallfolgefahrern, die nach mehreren Unfällen 142% Prämie zahlen. Bei der Zweitwagen-Versicherung kann auch ein beamteter Erstbesitzer in einer ländlichen Regionen gewählt werden. Entgegen der kursierenden Meinung hat ein Unfall des Zweitwagens auf den Schadensfreiheitsrabatt des Versicherten kaum Einfluss: Jedes Fahrzeug wird getrennt betrachtet.
Zum Abschluss einer Teilkaskoversicherung kann zumindest bei neueren Wagen immer geraten werden. Sie sichert gegen eine Reihe von Schäden, vor allem gegen Diebstahl. Daher kann bei älteren Fahrzeugen ab etwa acht Jahren auf die Kaskoversicherung verzichtet werden – denn da wird kaum ein Dieb Interesse zeigen. Aber auch bei neueren Fahrzeugen könnte sich eine technologische Neuerung zum Schaden der Versicherer anbahnen: Die vehement geforderte elektronische Wegfahrsperre, die in den meisten Neuwagen installiert ist, scheint Wunder zu wirken: Einige der größten Versicherer berichten, es sehr praktisch kein so gesichertes Fahrzeug gestohlen worden. Deshalb kann sich der Versicherte fragen, warum er diese immer teurer werdenden Policen abschließen soll.

Die Kraftfahrzeugversicherung: Pflicht und Kasko

Das Auto ist immer eines der liebsten Kinder der Deutschen. Zwar wird das gute Stück nicht mehr jeden Samstagmorgen im Trainingsanzug auf der Straße über Stand poliert, weil dies vielerorts mittlerweile verboten ist.
Aber noch fahren in Deutschland 42 Millionen Pkws. Damit besitzt jeder westdeutsche Haushalt im Schnitt 1,1 Autos (Stand 1990). Um eines dieser Fahrzeuge auffahren zu dürfen, muss eine Kfz-Pflichtversicherung abgeschlossen werden. Der Wettbewerb in der Kfz – Versicherungsbranche ist hart. Nach der Freigabe der Tarife sinken die Beiträge deutlich: Selbst große Anbieter winken mit Rabatten, neue Direktversicherungen und traditionell kostengünstiger Anbieter wie die Koblenzer drängen auf den Markt. Die obligatorische Kfz-Pflichtversicherung scheint eine der wenigen Versicherungen zu sein, wo die Verbraucher- auch dank der Vielzahl von Autozeitschriften – intensiv die Preise vergleichen und nach dem billigsten Versicherer suchen. Bei den Versicherern ist die Autoversicherung ebenfalls sehr beliebt: Sie gilt als Türöffner kommen so gewonnenen Kunden weitere Versicherungen anbieten zu können. Sie ist sozusagen das Girokonto der Versicherungswirtschaft. Rund 45% des Gesamtumsatzes des
Sach-Versicherungsmarktes entfallen auf die Autoversicherung, davon 2/3 auf die Kfz-Haftpflicht. Die Kfz-Pflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben für alle Halter von Kraftfahrzeugen. Sie schützt den Halter des Wagens – ähnlich wie die Privathaftpflicht – vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter, wenn durch das versicherte Fahrzeug ein Schaden verursacht wurde. Um den Unfallopfern Schadensersatz zu garantieren, wurde sie zur Pflichtversicherung erhoben.
Für die Wagenzulassung ist daher nicht der Fahrzeugbrief und Personalausweis notwendig, sondern auch die sogenannte Doppelkarte als Bestätigung einer abgeschlossener Pflichtversicherung. Versicherungshalter, Eigentümer, Fahrer und Beifahrer versichern Fahrzeuge. Pflichtversicherung gelten nur Europa. Die gesetzliche Deckungssumme wurde zum 1.7.1997 deutlich erhöht. Nun stehen nach Autounfällen bei einem oder zwei Verletzten oder Getöteten zu je
2,5 Millionen € und nur drei und mehr Verletzten insgesamt bis zu 7,5 Millionen € sowie auch für Sachschäden an bis zu 50.000 auf Vermögensschäden zur Verfügung. Über 90% der Versicherten haben eine unbegrenzte Deckung gewählt: Sach-und Vermögensschäden werden in ganzer Höhe ersetzt, Personenschäden jener Unternehmen bis zu 7,5 oder 12,5 Millionen € I. verletzte oder getötete Personen. Diese Deckung ist nur unwesentlich teurer und sollte daher bevorzugt werden. Auch. Die Versicherung zahlt nicht in das Fahrzeug zu einem anderen Zweck als im Antrag angegebenen verwendet wird (Vermietung), wenn der Fahrer keinen Führerschein hat oder ein unberechtigter (etwa in Autodieb) das Fahrzeug benutzt (auch bei Fahrerflucht), wenn eine dauernde Gefahrenerhöhung eintritt (Fahrer mit abgenutzten Reifen). Wer alkoholisierte oder unter Drogen einen Unfall verursacht wird oft mit bis zu 5.000 € am Schaden beteiligt (Rauschmittelklausel). Der Beitrag berechnet sich vor allem nach dem Fahrzeugtyp, den Zeitraum der Fahrpraxis und Schaden, in dem Zulassungsbezirk (390 Bezirken) und danach, ob das Fahrzeug privat genutzter vermietet wird. Bei Lastwagenanhängern spielt die Nutzlast eine Rolle, bei Arbeitsmaschinen das Gesamtgewicht, bei Omnibussen die Zahl der Plätze.
Je nach privater oder gewerblicher Verwendung des Fahrzeuges gibt es ebenfalls Tarifunterschiede. Außerdem wird bei halb-oder vierteljährlicher Zahlung der Prämie ein Zuschlag verlangt. Es empfiehlt sich daher die jährliche Zahlung, wie übrigens bei fast allen Policen.

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