Investmentfonds: die Grundlagen
Die ersten Investmentgesellschaften wurden in den zwanziger Jahren in USA gegründet. Erst 1957, als das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften in Kraft trat, wurden die Rahmenbedingungen für Investmentfonds in Deutschland geregelt. Dieses Gesetz wurde zum Jahresbeginn 2004 vom Investmentgesetz (InfG) abgelöst. Die Anzahl der Fonds, die in Deutschland Anteile vertreiben dürfen, hat den letzten 15 Jahren rasant zugenommen. Dies gilt auch für die Vielfalt der Fondsausrichtung. Mittlerweile gibt es in Deutschland circa 8000 Fonds, in jedem Anlagesegment.
Gerade viele ausländische Fondsgesellschaften haben in Deutschland aufgelegt, weil Deutschland als interessanter Markt gilt. Mittlerweile gibt es circa 4800 Ausländische Im deutschen Markt. Die Deutschen sind insgesamt eher vorsichtige Anleger. Erst 1999, mit dem lang anhaltenden Boom an den Aktienbörsen, hat sich dies geändert. Es kam zu einer Verschiebung von den Rentenfonds hin zu den Aktienfonds. Derzeit sind etwa 32,5% der Fondsanleger in Aktienfonds investiert.
Rentenfonds machen circa 23% aus und offene Immobilienfonds etwa 11%, die es jedoch erst seit 1994 gibt, und gemischte Fonds machen jeweils gut 7% aus.
Neben diesen Publikumsfonds gibt es auch Spezialfonds die für institutionelle Anleger wie Versicherungen und Pensionskassen aufgelegt werden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Investmentfonds und Deutschland haben sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten gehörig verändert. 1957 wurde wie gesagt das deutsche Investmentgesetz eingeführt, bei dem Sicherheit als Anforderung der Anleger ganz oben stand. In dem Gesetz wurden Kapitalanlagegesellschaften und Investmentfonds definiert, ihre rechtlichen Strukturen geschaffen und Bezeichnungen wie Kapitalanlagegesellschaft, Investmentgesellschaft, oder Investment geschützt.
Des Weiteren enthielt das Gesetz weitere Regelung unter anderem zu den Aufgaben und Pflichten der Hypobank, zu der Preisberechnung eines Fondanteils und anderes mehr. 1969 wurden Regelungen für ausländische Fonds eingeführt. Diese unterlagen zunächst nicht den strengen Regeln des Deutschen Investmentgesetzes- erst das 1996
Verabschiede Gesetz über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile und über die Besteuerung der Erträge aus ausländischem Investmentanteilen (Auslandinvestmentgesetzes) änderte dies.
Es enthielt zum Beispiel Regelung unter anderem für die Definition von ausländischen Investmentanteilen. Die Vertriebsvoraussetzung für ausländischer Investmentanteile enthalten Mindestanforderungen an den Inhalt des Verkaufsprospekts und die Berichte, die jeweils in deutscher Sprache verfasst sein müssen und anderes mehr.
2004 schließlich ist die Gesetzgebung zu den Investmentfonds auf ihren bisher letzten Stand gehoben worden: Durch das in diesem Jahr erlassene Investmentmodernisierungsgesetz wurden das KAGG und das Auslandsinvestmentgesetz zusammengefasst und reformiert. Dies ist momentan der letzte Stand der Gesetzgebung.
Umgesetzt wurden dabei auch Maßgaben einer Europäischen Richtlinie. Darin enthalten waren unter anderem eine Zulassung von ausländischen Fondsgesellschaften auch in Deutschland, die Einführung des vereinfachten Verkaufsprospektes, die Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten von Derivaten, die Schaffung eines europäischen Passes für Investmentvermögen und Kapitalanlagegesellschaften, die Stärkung der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen und anderes mehr. Bereits im Dezember 1985 verabschiedete der EU-Ministerrat die EU-Investmentdirektive 85/60011/EWG. Diese EU-Investmentdirektive, die von allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden musste, stellt europaweit ein Mindestmaß an Anlegerschutz da. Daraus folgt, dass jeder Investmentfonds in einem EU-Mitgliedstaat zugelassen ist und der EU – Investmentdirektive entspricht, seit Oktober 1989 in jedem anderen EU-Mitgliedsland vertrieben werden kann.
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