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Investmentfonds: die Grundlagen

Die ersten Investmentgesellschaften wurden in den zwanziger Jahren in USA gegründet. Erst 1957, als das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften in Kraft trat, wurden die Rahmenbedingungen für Investmentfonds in Deutschland geregelt. Dieses Gesetz wurde zum Jahresbeginn 2004 vom Investmentgesetz (InfG) abgelöst. Die Anzahl der Fonds, die in Deutschland Anteile vertreiben dürfen, hat den letzten 15 Jahren rasant zugenommen. Dies gilt auch für die Vielfalt der Fondsausrichtung. Mittlerweile gibt es in Deutschland circa 8000 Fonds, in jedem Anlagesegment.
Gerade viele ausländische Fondsgesellschaften haben in Deutschland aufgelegt, weil Deutschland als interessanter Markt gilt. Mittlerweile gibt es circa 4800 Ausländische Im deutschen Markt. Die Deutschen sind insgesamt eher vorsichtige Anleger. Erst 1999, mit dem lang anhaltenden Boom an den Aktienbörsen, hat sich dies geändert. Es kam zu einer Verschiebung von den Rentenfonds hin zu den Aktienfonds. Derzeit sind etwa 32,5% der Fondsanleger in Aktienfonds investiert.
Rentenfonds machen circa 23% aus und offene Immobilienfonds etwa 11%, die es jedoch erst seit 1994 gibt, und gemischte Fonds machen jeweils gut 7% aus.

Neben diesen Publikumsfonds gibt es auch Spezialfonds die für institutionelle Anleger wie Versicherungen und Pensionskassen aufgelegt werden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Investmentfonds und Deutschland haben sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten gehörig verändert. 1957 wurde wie gesagt das deutsche Investmentgesetz eingeführt, bei dem Sicherheit als Anforderung der Anleger ganz oben stand. In dem Gesetz wurden Kapitalanlagegesellschaften und Investmentfonds definiert, ihre rechtlichen Strukturen geschaffen und Bezeichnungen wie Kapitalanlagegesellschaft, Investmentgesellschaft, oder Investment geschützt.
Des Weiteren enthielt das Gesetz weitere Regelung unter anderem zu den Aufgaben und Pflichten der Hypobank, zu der Preisberechnung eines Fondanteils und anderes mehr. 1969 wurden Regelungen für ausländische Fonds eingeführt. Diese unterlagen zunächst nicht den strengen Regeln des Deutschen Investmentgesetzes- erst das 1996
Verabschiede Gesetz über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile und über die Besteuerung der Erträge aus ausländischem Investmentanteilen (Auslandinvestmentgesetzes) änderte dies.
Es enthielt zum Beispiel Regelung unter anderem für die Definition von ausländischen Investmentanteilen. Die Vertriebsvoraussetzung für ausländischer Investmentanteile enthalten Mindestanforderungen an den Inhalt des Verkaufsprospekts und die Berichte, die jeweils in deutscher Sprache verfasst sein müssen und anderes mehr.

2004 schließlich ist die Gesetzgebung zu den Investmentfonds auf ihren bisher letzten Stand gehoben worden: Durch das in diesem Jahr erlassene Investmentmodernisierungsgesetz wurden das KAGG und das Auslandsinvestmentgesetz zusammengefasst und reformiert. Dies ist momentan der letzte Stand der Gesetzgebung.
Umgesetzt wurden dabei auch Maßgaben einer Europäischen  Richtlinie. Darin enthalten waren unter anderem eine Zulassung von ausländischen Fondsgesellschaften auch in Deutschland, die Einführung des vereinfachten Verkaufsprospektes, die Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten von Derivaten, die Schaffung eines europäischen Passes für Investmentvermögen und Kapitalanlagegesellschaften, die Stärkung der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen und anderes mehr. Bereits im Dezember 1985 verabschiedete der EU-Ministerrat die EU-Investmentdirektive 85/60011/EWG. Diese EU-Investmentdirektive, die von allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden musste, stellt europaweit ein Mindestmaß an Anlegerschutz da. Daraus folgt, dass jeder Investmentfonds in einem EU-Mitgliedstaat zugelassen ist und der EU – Investmentdirektive entspricht, seit Oktober 1989 in jedem anderen EU-Mitgliedsland vertrieben werden kann.

Irrtümer bei der Immobilienfinanzierung

Viele denken, was die monatliche Belastung für die Immobilienfinanzierungen immer gleich bleiben würde. Dies ist falsch, weil jeder Kreditvertrag zunächst nur für 5,10 oder 15 Jahre abgeschlossen wird, danach wird neu gerechnet.
Außerdem wird das Auslaufen der Eigenheimzulage vergessen. Wenn z.B. bei einer Familie mit zwei Kindern mit einem Darlehen von 2000 € die monatliche Anfangsleistung bei einem Prozent Tilgung 742 € beträgt, ändern sich die Tilgungsrate nach fünf Jahren:
Dann endet die so genannte Zinsbindungsfrist. Dabei handelt es sich in dem ersten Kreditvertrag, dann wird die Finanzierung neu abgeschlossen – diesmal allerdings nicht wieder zu 5,5%, sondern zu acht, weil die Zinsen wieder in Richtung des historischen Durchschnittssatz des Hypotheken gestiegen sind.

So steigt die Belastung auf 1063 €. Weitere drei Jahre später endet die Eigenheimzulage und die Belastung steigt um weitere 43 € auf gut 1000 €. Das Ende der Zinsbindung kann aber konstruktiv genutzt werden. Es bietet nämlich den ersten guten Verkaufszeitpunkt. Die Immobilie könnte (nach Ablauf von 10 Jahren sogar steuerfrei) verkauft werden, oder man lässt die Finanzierung laufen und  vermietet das Objekt.

Jahrzehntelang war die Aussage, dass Immobilien sicher seien richtig – in Zukunft wird dies nicht nur selbst verständlich sein. Insbesondere die „subprime crisis“ in den USA hat dies vor Augen geführt. In Ostdeutschland beispielsweise haben Immobilienbesitzer seit Mitte der neunziger Jahre einen drastischen Wertverfall erlebt, teilweise halbieren sich die Preise. Außerdem wird die demografische Entwicklung (möglicherweise nimmt die Bevölkerung in Europa im nächsten 25 Jahren um 1/4 ab) dazu führen, dass nicht mehr so viel Häuser gebraucht werden wie im vergangenen Jahrhundert.

Auch die Aussage, das je früher eine Immobilie erworben werde, desto besser, ist heutzutage nicht mehr so pauschal tragbar.
Man muss nicht sofort kaufen und kann auch zunächst für ein bis zwei Jahre das Geld, dass man neben der Miete in einer Wohnung investieren möchte, auf einem Tagesgeldkonto sparen.

Immobilien werfen nur sehr niedrige Renditen ab. Sie machen also keinen Fehler, wenn sie ergänzend in lukrativere Anlagen investieren. Sie können jederzeit im Verlauf ihres Lebens ihr Vermögen in eine Immobilie umschichten. Die Aussage das Miete verschenktes Geld sei es viel zu pauschal. Bei der Baufinanzierung werden zum Beispiel viele Zinsen an die Bank verschenkt. Die echten finanziellen Vorteile von Wohneigentum gegenüber einer guten Geldanlage sind eher gering. Häufig kommt es  vor, dass beispielsweise schon beim Kauf oder der Finanzierung großer Fehler gemacht wurden. Oder wenn die Immobilie vorzeitig verkauft werden muss, weil die finanzielle Situation es erfordert. Allerdings fällt es mit vielen Menschen leichter, ihre Immobilie abzuzahlen, als zu sparen. Ein Irrtum ist auch, dass einem nichts gehört, solange das Haus nur abbezahlt wird – und es im Besitz der Bank sei. Es ist schlichtweg falsch: Nur derjenige Teil der Immobilie gehört der Bank dennoch nicht abbezahlt ist. Genauer gesagt handelt es sich dabei die Tatsache, dass diese Teilimmobilie verpfändet ist für den Fall der Zahlungsunfähigkeit. Die persönliche Vermögensbilanz ist deshalb in der Regel positiv, dem hier steht dem Restdarlehen der aktuelle Wert der kompletten Immobilie gegenüber.

Investieren, aber vorsichtig: So schützen Sie sich als Anleger von Verlusten!

Grundsätzlich sollten sie Ihr Kapital nicht bei Unternehmen anlegen, die ersten Kontakt telefonisch herstellen. Je höher die Rendite versprechen sind, desto wahrscheinlicher sind Verluste. Deshalb sollten Sie folgende Faustregel beherzigen: jede Rendite kommen die über den jeweiligen aktuellen Verzinsung von zehnjährigen Bundesanleihen liegt, ist mit Risiken verbunden. Das heißt, es gibt keinen garantierten Gewinn! Auch ist Vorsicht geboten, wenn der Geschäftssitz des Anbieters im Ausland liegt. Man sollte sich bei Anlageentscheidung niemals unter Zeitdruck setzen lassen. Und vor Anbietern hüten, die Anlagevorschläge zu Schwarzgeldern und nicht korrekt versteuertem Geld machen.

Wie kalkuliert man das Risiko richtig? Nun grundsätzlich erfordert die Investitionen jeder Anlage, dass man sich Gedanken über den Ertrag macht. Dabei sind die Vorstellungen, wie viel Rendite die Geldanlage unter dem Strich bringen soll, bei der Mehrzahl der Anleger sehr konkret. Weniger konkret ist das Wissen über mögliche Risiken der einzelnen Anlageformen. Doch gerade die Börsenbewegung der letzten Zeit legen nah, das Risiko nicht aus den Augen zu lassen. Bevor also das Geld auf die eine oder andere Weise angelegt wird, sollte man sich als Investor klare Vorstellung über mögliche Verluste machen. Die Risiken einer Wertpapieranlage unterscheiden sich nach typischen Risiken und Spezialisten. Bei den typischen Risiken, auch Basisrisiken genannt, treffen für alle Anlageformen gleichermaßen zu. Wichtig ist hierbei für den Anleger: diese finanzielle Schäden treten nicht nur einzeln auf. Sie können akkumuliert auftreten und sich gegenseitig verstärken. Gerade Letzteres aber führt zu einer besonders starken Veränderungen des Wertes einer Vermögensanlage. Auch ein gut gestreuten Portfolio ist mindestens einem oder mehreren Basiswissen ausgesetzt. Zu den typischen Risiken gehören: Konjunkturrisiko, Inflationsrisiko (Kaufkraftrisiko), Länderrisiko und Transferrisiko, das Währungsrisiko, das Liquiditätsrisiko, das psychologische Anlagerisiko, Risiken bei kreditfinanzierten Wertpapierkäufen, steuerliche Risiken sowie sonstige Basisrisiken. Beim Konjunkturrisiko handelt es sich um die Gefahr von Kursverlusten. Die können dadurch entstehen, das Anleger bei Anlageentscheidung die Konjunkturentwicklung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigen und dadurch zum falschen Zeitpunkt die Wertpapieranlage tätigen oder Wertpapiere in einer ungünstigen Konjunkturlage halten. Der Konjunkturzyklus stellt sich als zyklische Bewegung um die Phasen langfristigen ökonomischen Wachstums dar. Die typische Konjunkturzyklusdauer beträgt zwischen drei und acht Jahren und können sich in folgenden vier Phasen aufteilen lassen:
erstens Ende der Depression/Rezession
Zweitens Aufschwung, Erholung
Drittens Konjunkturboom, obere Wendepunkt,
Viertens Abschwung, Rezession

Die Dauer und das Ausmaß der einzelnen wirtschaftlichen Auf-und Abschwungsphasen variieren. Auch die Auswirkung auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche sind unterschiedlich. Anleger sollten auch berücksichtigen, dass der Konjunkturzyklus in einem anderen Land vor – oder nachlaufen kann. Natürlich haben Veränderungen der wirtschaftlichen Aktivität einer Volkswirtschaft stets Auswirkung auf die Kursentwicklung der Wertpapiere. Dabei schwanken die Kursen etwa im Rhythmus der konjunkturellen Aufschwungphasen der Wirtschaft und das mit einem leichten zeitlichen Vorlauf. Deshalb sollte man als Anleger bei seiner Anlageentscheidung auf das Timing, also die Wahl des Zeitpunkt eines Wertpapier oder – verkaufs, achten. Unter konjunkturellen Gesichtspunkten sollten Anleger ihr Kapitalanlage ständig auf Zusammensetzung nach Anlagearten anderer Länder prüfen und einmal getroffene Anlageentscheidungen gegebenenfalls auch korrigieren. Dabei sollte beachtet werden, das die Anleihen auf Währungskurse sehr sensibel auf beabsichtigte oder tatsächliche Veränderungen der staatlichen Konjunktur und Finanzpolitiker reagieren. Binnenwirtschaftlichen Maßnahmen üben einen sehr starken Einfluss auf die gesamtwirtschaftliche Situation eines Landes aus. Deshalb könnte es dort starke Rückschläge an Kapital – in Devisenmärkten auftreten, wo die Entwicklungsaussichten ursprünglich als günstig zu betrachten waren.

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