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	<title>Forex Trading - Hebelhandel - Forex Handel - Thema Finanzen &#38; Versicherungen &#187; H</title>
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	<description>Forex Handel, Tipps und Artikel aus dem Finanz- und Versicherungsbereich</description>
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		<title>Worauf muss ich bei Haftpflichtversicherungen achten? Beispiel Haus &#8211; und Grundbesitz, Mietwohnungen</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Feb 2009 09:43:34 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Es gibt Schutzverpflichtungen, die mit der Wohnung oder dem Haus verbunden sind – ganz gleich ob der Versicherte Besitzer oder Mieter ist. Das gilt vor allem für die Verkehrs Versicherungspflicht, selber das Freihalten des Weges bei Glatteis und Schnee. Der Versicherungsschutz gilt für ein Einfamilienhaus eine zusätzliche inländische Ferienwohnung. Außerdem erstreckt sich der Schutz auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt Schutzverpflichtungen, die mit der Wohnung oder dem Haus verbunden sind – ganz gleich ob der Versicherte Besitzer oder Mieter ist. Das gilt vor allem für die Verkehrs Versicherungspflicht, selber das Freihalten des Weges bei Glatteis und Schnee. Der Versicherungsschutz gilt für ein Einfamilienhaus eine zusätzliche inländische Ferienwohnung. Außerdem erstreckt sich der Schutz auf die dazugehörigen Garagen und Gärten, auch den Schrebergarten. Vermietete Räume müssen gesondert versichert werden, nur die Untervermietung bis zu drei Wohnräumen ist mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt ebenfalls, wenn die Mitglieder der Familie nicht zusammenwohnen, etwa bei doppelter Haushaltsführung, ebenso bei Umzügen. Außerdem sind nur vorübergehend gemieteter Räume mitversichert. Grundsätzlich sind Schäden an gemieteten Sachen zwar nicht versichert. Doch bei Mieten von Räumen &#8211; gleich um Ferienwohnung, Hotelzimmer oder Mietwohnung &#8211; gibt es eine wichtige Ausnahme: Die meisten Gesellschaften schließen Schäden ein, die der Versicherte als Mieter zu ersetzen hätte. Ein Beispiel ist der Rasierapparat, der dem Mieter aus der Hand fällt und das Waschbecken beschädigt. Der Schutz gilt nur für fest mit dem Gebäude verbundene Gegenstände wie Badewannen, Waschbecken und Leuchten. Nicht versichert bewegliche Einrichtungsgegenstände, Schäden an Heizung- und Warmwasseranlagen sowie Elektro- und Gasgeräten, Glasscheiben und Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung. Für den Vermieter kann es sich trotzdem lohnen, den Verlust der Wohnungsschlüssel gegen einen Zuschlag mitzuversichern. Denn das Auswechseln der Schließanlage des Hauses wird meistens teurer. Wer Rad fährt, schwimmt oder Ball spielt, ist versichert, wenn er anderen einen Schaden zufügt.Hunde sind im Versicherungsschutz eingeschlossen, soweit sie nicht für die Jagd oder für strafbare Handlungen verwendet werden wie z. B. Kämpfe. Für Hamster oder Wellensittiche, die einen schweren Verkehrsunfall verursachen, zahlt die Versicherung.Ausgenommen sind allerdings Pferde.</p>
<p>Die Pflichtversicherung kommt nicht für technische Sach- und Personenschäden auf. Die meisten Versicherungen versichern auch eine Fülle verschiedener z. B. der Fall eines Geschäftsmannes der seinen Nachbar auf Schadensersatz verklagte, weil diese ihm Schnee vor die Garage geschaufelt hatte. Die Folge: Er verpasste ein Flugzeug nach Hamburg und dabei einen wichtigen Geschäftstermin. Auch wenn solche Ansprüche vor einem Gericht kaum Bestand haben, erleichtert Pflichtversicherung auch das Leben, indem sie diese Ansprüche auf eigene Kosten juristisch abwehrt. Auch auf Reisen ist die Haftpflichtversicherung dabei: Sie gilt weltweit. Als Urlauber können Sie schnell Schäden am Hoteleinrichtungen oder einem anderen Gast verursachen. Nur bei Auslandsaufenthalt von mehr als einem Jahr ist mit dem Versicherer eine besondere Vereinbarung zu treffen. Nicht versichert sind selbst erlittene oder vorsätzlich verursachte Schäden, Strafen und Bußgelder, was Abhandenkommen ist oder den Verlust von Sachen, Übertragung von Krankheiten, Schäden am gemieteten, gepachteten geliehenen oder verwahrten Sachen.<br />
Eine Haftpflichtversicherung gilt für die ganze Familie. Der Ehepartner und die Minderjährigen oder noch in der ersten Berufsausbildung stehende Kinder sind mitversichert. Wenn keine Lehre absolviert wird, gilt der Abschluss des ersten Universitätsexamens oder des ersten Staatsexamens als Ende der Berufsausbildung. Auch volljährige Kinder sind während des Wehr-Ersatzdienstes mitversichert. Bestehen zwei Versicherungen, wird die jüngere Versicherung durch einen formlos Antrag aufgehoben. Als Deckungssumme haben die meisten Verträge eine Million € für Personen-und Sachschäden. Doch dieses knapp, zumal 2,5 € nur die wichtigsten Kosten abdeckt. Bei Neuabschlüssen sollte dies ohnehin Standard sein. Im Gegensatz zu anderen Versicherungsformen lohnt sich bei einer Privathaftpflichtversicherung derzeit eine Selbstbeteiligung nicht: die Beitragsersparnis fällt bescheiden aus. Ebenso muss bei speziellen Tarifen für junge Leute bis Mitte 20 oder Single-Tarifen ohne Altersbegrenzung Vorsicht walten: Diese Tarife sind meist nur ein Lockmittel teurer Versicherer, die damit rechnen, dass die meisten Kunden zu bequem sind, nach dem Rutsch über die Altersgrenze-und damit in die teure Standardpolice zu kündigen.</p>
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		<title>Worauf muss ich bei Hausratsversicherungen achten?</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Feb 2009 09:43:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wer weiß denn schon, was sich alles in seiner Wohnung befindet? Glücklich diejenigen, die gelegentlich einmal umziehen, sie wissen anschließend wenigstens mengenmäßig recht genau was sich auf so ein paar Quadratmeter im Laufe Jahres alles einfindet. Die Versicherungsgesellschaften gehen mittlerweile nach einer anerkannten Regel von einem Wert von sechs € pro Quadratmeter aus, was bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer weiß denn schon, was sich alles in seiner Wohnung befindet? Glücklich diejenigen, die gelegentlich einmal umziehen, sie wissen anschließend wenigstens mengenmäßig recht genau was sich auf so ein paar Quadratmeter im Laufe Jahres alles einfindet. Die Versicherungsgesellschaften gehen mittlerweile nach einer anerkannten Regel von einem Wert von sechs € pro Quadratmeter aus, was bei einer 80 Quadratmeter großen Wohnung also 48.000 € darstellt. Das ist rund doppelt soviel wie die Versicherungssumme einer durchschnittlichen Lebensversicherung. Die Hausratversicherung ist allerdings wesentlich billiger als eine Lebensversicherung.<br />
Einer günstigen Gesellschaft sind 80 m² selbst in der teuersten Versicherungssumme für gut 105 € pro Jahr zu versichern; dass sind monatlich etwa neun Euro.<br />
Dafür kann sich der Versicherte seine beschädigten oder gestohlenen Sachen sogar neu kaufen, denn der Versicherer ersetzt stets den Neuwert. Und Feuer, Wasser oder Einbrecher sind schon in so manche Wohnung eingedrungen. Der durchschnittliche gemeldete Hausratsschaden liegt bei rund 57 €, pro Jahr meiden die vielen 20 Millionen versichern Haushalte 1,5 Millionen Schäden. Die Hälfte aller Schäden wird durch Einbruch-oder Diebstahl verursacht. Fast 80% aller Haushalte haben eine Hausratversicherung abgeschlossen. Mit gutem Grund, den ein Einbruch kann die gesamte Habe zerstören. Allerdings zahlen die meisten Kunden zu viel Geld für ihre Sicherheit. Für die Gesellschaften ist die Hausratversicherung ein gutes Geschäft: bei Beitragseinnahmen von rund 4,7 Milliarden DM im Jahr 1999 zahlt sie für Versicherungsleistungen nur rund 52% wieder aus. Die Hausratsversicherungen ersetzt grundsätzlich den Neuwert der versicherten Gegenstände. Besondere Regelungen gelten für Wertsachen: Die Entschädigung ist auf 20% der Versicherungssumme begrenzt. Zusätzlich gelten eigene Grenzen für bestimmte Wertsachen, wenn diese nicht besonders gesichert aufbewahrt werden. Bargeld wird nach VHB 88 bis zu 57 € ersetzt, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere bis 2500 €, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Gold &#8211; Platingegenstände bis 20.000 €. Wertsachen, für die 20-prozentige Begrenzung gilt, sind Pelze, geknüpfte Teppiche, Ölgemälde, Aquarelle, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken, Silber- Gegenstände sowie sonstige Sachen, die mehr als 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), ausgenommen Möbel. Rechtlich gehören auch Katze, Papagei, Hamster, Wellensittich und Fische im Aquarium zum Hausrat und werden Schadenfall von Hausratversicherung ersetzt. Jahrelang litten die Hausratversicherung unter den hohen Schadenaufwendungen: Die Treibsätze der Kosten waren vor allem die steigenden Zahlen der Fahrraddiebstähle und Einbrüche. Doch lediglich das versicherungstechnische Ergebnis war nicht allzu schön, die Erträge aus den Kapitalanlagen glichen das wieder aus. 1994 hatten die Versicherungsgesellschaften neue Bedingungen für die Hausratversicherung entworfen: Marktführer Allianz ging voran und legte dem Bundesaufsichtsamt die neuen allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen zur Genehmigung vor &#8211; mit Erfolg. Sie lösten die alten Bedingungen VHB 74 ab, in denen Fahrraddiebstahl sowie Glasbruch automatisch mitversichert war. Die VHB 84 schloss deren Deckung aus, sodass für diese Risiken nun eine eigene Versicherung abgeschlossen werden muss. Außerdem wurden wir nach Ort der versicherten Wohnung regionale Kassen geschaffen, die vor allem das höhere Einbruchsrisiko widerspiegeln: Die Städte Berlin und Aachen sowie Großraum Hamburg, Bremen, Hannover, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Köln und Frankfurt zählen nun zur teureren Zone drei. Insgesamt ergibt sich ein deutliches Nord-Südgefälle: Der Süden der Republik liegt überwiegend in der günstigen Zone eins. Derzeit liegen nur noch wenige Gesellschaften die alten Bedingungen VHB 74 an. Die meisten Anbieter haben inzwischen sogar auf die VHB 92 umgestellt.</p>
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		<title>Sonderrisiken bei Haftpflichtversicherungen- Vorsicht bei diesen Ausnahmen!</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Feb 2009 09:37:06 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Privathaftpflichtversicherung zahlt nicht, wenn z. B. ein Surfer auf einem eigenem Brett oder ein Segler im eigenen Boot einen Schwimmer verletzt. Nur bei Leibrenten oder-Boden tritt die private Haftpflicht ein. Die Segelboot-Pflichtversicherung kostet rund 40 € und Jahr und geht dann bis zu einer Segelfläche von 10 m² oder für Beweislast oder das Zölibat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Privathaftpflichtversicherung zahlt nicht, wenn z. B. ein Surfer auf einem eigenem Brett oder ein Segler im eigenen Boot einen Schwimmer verletzt. Nur bei Leibrenten oder-Boden tritt die private Haftpflicht ein. Die Segelboot-Pflichtversicherung kostet rund 40 € und Jahr und geht dann bis zu einer Segelfläche von 10 m² oder für Beweislast oder das Zölibat 6,5 m². Motorboote brauchen dagegen in jedem Fall eine eigene Versicherung. Die Tarife sind sehr unterschiedlich und sollen bei spezialisierten Makler erfragt werden. Einige private Haftpflichtverträge dagegen versichern bereits Surfbretter oder verlangen dafür nur ein Zuschlag. Günstige Segelboot-Versicherer an sind zum Beispiel Die HUK-Coburg, die Albingia, die Alte Leipziger.</p>
<p>Wer ein Haus hat, hat auch ein Risiko. Wenn im ergiebigen Winter nicht gestreut war oder die Treppe zu glatt an und jemand verletzt sich dabei oder ein Dachziegel rutschte ab, haftet der Eigentümer. Diese Verkehrssicherungspflicht betrifft vor allem die Eigentümer von vermieteten Mehrfamilienhäusern und nicht bebauten Grundstücken. Vom Eigentümer selbst bewohnte Familienhäuser und Eigentumswohnungen sind dagegen aus dem Schneider: Ihr Haftungsrisiko wird von der Privathaftpflicht gedeckt. Die Höhe des Jahresbeitrages ist abhängig von den aus der Immobilie erzielten Einnahmen, also dem Bruttomietwert oder der Bruttojahrespacht. Als Deckungssumme kann zwischen 500.000 Personen und 150.000 € für Sachschäden gegen ein Zuschlag von 10% einer Pauschale von 500 €-1000 € gewählt werden. Eingeschlossen sind meist Vermögensschäden, mit gleicher Deckungssumme wie in der Privathaftpflicht, also zwischen 2000€ 1000 €. Daneben gibt es alte Tarife für Wohnungen und Garagen. Bei günstigen Versicherern kostet die pauschale Deckung über eine Million € pauschal für Personen- und Sachschäden ab 200 € angefangenen bis 500 € Bruttoeinnahmen bis zu einem Gesamt brutto Jahresmitte &#8211; oder &#8211; Pachtwert von 25.000 €.</p>
<p>Der Tierhalter ist für alle Schäden verantwortlich, die seine Katzen, Vögel, Hamster oder Bienen anrichten &#8211; auch ohne Verschulden. Die meisten Haustiere sind in der Privathaftpflicht mitversichert, anderenfalls gibt es für sie eigene Haftpflichtversicherungen. Wenn der Hund den Briefträger oder kleine Kinder anfällt oder gar einen Verkehrsunfall verursacht, haftet immer der zweibändige Besitzer für den Schaden. Jedes Jahr haben die Versicherungen mehr als 300.000 Schäden zu regulieren. Eine Tierhalter &#8211; Pflichtversicherung kostet bei günstigen Anbietern ab 70 € pro Jahr bei einer Deckungssumme von ein Million Euro pauschal für Person und Sachschäden. Auch Pferdebesitzer müssen eine gesonderte Haftpflichtversicherung abschließen. Werden dagegen lediglich fremde Pferde zu privaten Zwecken geritten, haftet die Privathaftpflichtversicherung des Reiters. Bei günstigen Versicherern kostet die Pferde-Police ab 80 € Jahresbeitrag.<br />
1 l Heizöl kann eine Million l Grundwasser verseuchen. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz haftet dafür der Eigentümer des Öltanks &#8211; ebenso wie für Schäden am Erdreich &#8211; unabhängig vom Verschulden. Die Kosten für Ablagern und Entsorgung verseuchten Erdreichs können schnell sechsstellige Summen erreichen. Außerdem trägt eine Gewässer schaden-Pflichtversicherung Eigenschäden an Haus und Garten. Die Prämienunterschiede sind erheblich: Für einen durchschnittlichen Tank von 5000 l Fassungsvermögen, der im Keller gelagert wird und vorschriftsmäßig in einer Wanne steht, liegen sie gut zwischen 30 und 130 €. Allerdings bieten viele Gesellschaften diese Policen nur zusammen mit der Privathaftpflicht an. Jäger müssen eine besondere Jagd &#8211; Haftpflichtversicherung abschließen- Kostenpunkt liegt bei etwa 25 € pro Jahr</p>
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		<title>Haftpflichtversicherung: Bei diesen Ausnahmen ist Vorsicht geboten! Verhalten im Schadenfall, Kündigung</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Feb 2009 09:34:25 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, wenn ein Fluggerät nicht schwerer als 5 kg ist. Dies wird von ferngesteuerten Flugmodellen schnell überschritten. Sie müssen in einer Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung versichert werden. Versicherungsschutz besteht oft nur bis zu einer Bausumme von 10.000 € je Bauvorhaben. Darüber hinaus muss eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Für Wohnhäuser bis 150.000 € Bausumme [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, wenn ein Fluggerät nicht schwerer als 5 kg ist. Dies wird von ferngesteuerten Flugmodellen schnell überschritten. Sie müssen in einer Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung versichert werden. Versicherungsschutz besteht oft nur bis zu einer Bausumme von 10.000 € je Bauvorhaben. Darüber hinaus muss eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Für Wohnhäuser bis 150.000 € Bausumme kostet dies ab circa 80 € aufwärts. Gedeckt sind Personen-und Sachschäden bis zu einer Million Euro. Die Privathaftpflicht gilt nicht für Schäden, die durch eine<br />
Berufliche Tätigkeit eintreten. Auch eine Freizeitbeschäftigung mit Erwerbscharakter bleibt unversichert, ebenso Ehrenämter und verantwortliche Tätigkeit in Vereinigungen aller Art. Selbstständige brauchen eine eigene Berufshaftpflicht.</p>
<p>Wie immer sollte der Versicherte den Schaden so schnell wie möglich dies, in diesem Fall spätestens nach sieben Tagen- seiner Gesellschaft schriftlich melden. Dabei müssen sie den Schadenshergang ausführlich schildern. Sie können ruhig zugeben, dass es ihr Fehler war: Die Pflichtversicherung gilt verschuldensunabhängig. Nur gegenüber dem Geschädigten sollten Sie, wie bei einem Verkehrsunfall &#8211; keine Schulderklärung abgeben. Denn sonst muss die Versicherung unter Umständen nicht zahlen.<br />
Sie muss außerdem unterrichtet werden, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, einen Mahnbescheid über Strafbefehl erlassen wird, wenn der Geschädigte seine Forderung gerichtlich geltend macht oder Prozesskostenhilfeantrag oder wenn eine einstweilige Verfügung, ein Beweissicherungsverfahren oder ein Arrest eingeleitet wird.<br />
Im Gegensatz zur Kraftfahrzeug-Haftpflicht hat der Geschädigte keine Ansprüche gegen den Versicherer. Er muss sich also an den Schädiger halten. Der Versicherte sollte dem Geschädigten aber kein Geld zahlen, bevor dies nicht mit seiner Versicherung abgestimmt ist. Dies könnte als Schuldanerkenntnis gewertet werden. Auch wenn ihm eine Mahnung des Geschädigten ins Haus flattert, sollte der Versicherte zuerst mit einer Versicherung sprechen. Bei einem Prozess muss der Versicherte der Versicherung die Führung des Prozesses per Vollmacht für den Anwalt des Versicherers überlassen. Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen auf Schadensersatz muss er fristgemäß Widerspruch erheben.</p>
<p>Zur ordentlichen Kündigung kann der Vertrag spätestens drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt werden. Sonst verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Ab 25 Juli 1994 geschlossenen Verträge mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren kann zum Ende des fünften Jahre danach jedes Jahr gekündigt werden. Außerordentliche Kündigungen sind in folgenden Fällen möglich: Versicherungen können innerhalb eines Monats nach Schadenfall kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Versicherung den Schaden akzeptiert oder abgelehnt hat. Im Falle von Beitragserhöhungen gilt eben so ein außerordentliches Kündigungsrecht. Wichtig ist allerdings, dass der Kunde bei Beitragserhöhungen nur kündigen darf, wenn der Versicherungsumfang gleich geblieben ist. Bei vor dem 1.1.1991 geschlossenen Verträgen darf der Versicherte kündigen, wenn die Beiträge innerhalb eines Versicherungsjahres um mehr als 10% und an drei aufeinanderfolgenden Jahren um mehr als 20% steigen. Die Frist beträgt Anwohner beginnt nach Eingang der Mitteilung. Bei Verträgen, die zwischen dem ersten Jahr 1991 und dem 14.7.1994 geschlossen wurden, darf der Versicherte kündigen, wenn die Prämie mindestens 5% gegenüber dem Vorjahr oder um 25% gegenüber dem Vorjahr erhöht wird. Die Frist beträgt zwei Wochen. Bei Verträgen, die nach dem 24.7.1994 geschlossen wurden, darf nach jeder Prämienerhöhung gekündigt werden. Die Frist beginnt einen Monat nach Eingang der Mitteilung.</p>
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		<title>Hausratsversicherungen: Fahrräder, Kündigung</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Feb 2009 09:34:00 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Fahrräder sind für Hausratversicherer ein leidiges Thema gewesen. So oft, wie Fahrräder geklaut werden, kommen die Versicherer nicht mit der Schadensregulierung hinterher. Dies hat dazu geführt, dass mittlerweile nur noch Räder kommen die ausgeschlossen Kellerräumen gestohlen werden, nach den neuen Versicherungsbedingungen VHB 84/92 versichert sind. Ferner muss das Fahrrad durch ein Schloss gesichert sein. Für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Fahrräder sind für Hausratversicherer ein leidiges Thema gewesen. So oft, wie Fahrräder geklaut werden, kommen die Versicherer nicht mit der Schadensregulierung hinterher. Dies hat dazu geführt, dass mittlerweile nur noch Räder kommen die ausgeschlossen Kellerräumen gestohlen werden, nach den neuen Versicherungsbedingungen VHB 84/92 versichert sind. Ferner muss das Fahrrad durch ein Schloss gesichert sein. Für ein Schutz gegen Diebstahl auf der Straße muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, sie kostet zwischen 17 und 0,40 € je von Fahrrad an der Versicherungssumme der Hausratversicherung. Im Schadensfall wird höchstens 1% der Versicherungssumme in der Hausratversicherung erstattet. Die ordentliche Kündigung einer Hausratversicherung muss bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages erfolgen. Zur außerordentlichen Kündigung vor einer Laufzeit gibt es folgende Möglichkeiten: Am einfachsten kann der Versicherte nach einem Schadensfall heraus. Bei einem Vertrag mit den Bedingungen von 1974 (VHB 74) und Stand vor Dezember 1986 kann er bis zwei Wochen nach Zahlung oder Ablehnung durch die Versicherungsgesellschaft kündigen. Der Vertrag endet einen Monat nach Kündigung. Bei Verträgen nach VHB 74 und Stand ab Dezember 1986 kann der Versicherte sich bei Nichtzahlung oder Verweigerung durch die Gesellschaft etwas länger Zeit lassen und innerhalb von vier Wochen kündigen. Der Versicherte kann dann wählen, ob die Kündigung sofort oder erst zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gelten soll. Die Prämie sollte bis zum Ende des Versicherungsjahres gezahlt werden. Die zweite Kündigungsmöglichkeit gibt es wie bei der Unfallversicherung nach Beitragserhöhungen. Dies gilt für VHB 84 und vor dem 1.1.1993 geschlossene Verträge. Wenn die Beiträge innerhalb eines Jahres um mehr als 10% und an drei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als 20% steigen, kann innerhalb eines Monats nach Bescheid gekündigt werden. Die Kündigung gilt zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung. Bei Verträgen, die nach dem 25.6.1994  geschlossen wurden, kann der Versicherte bei jeder Beitragserhöhung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen.<br />
Bei Umzug ergeben sich Kündigungsmöglichkeiten, wenn der Versicherte die Region und damit die Beitragsklasse wechseln. Für die Kündigung gilt eine Frist von einem Monat nach Mitteilung des neuen Beitrags durch die Versicherung. Der Vertrag endet einen Monat nach Kündigung, Sie müssen nur anteilig bis zum Vertragsende gezahlt werden. Auch bei der Hausratversicherung ist Tot allein kein Kündigungsgrund: Nach VHB 74 besteht der Vertrag weiter, wenn die Erben in der Wohnung bleiben. Nur wenn sie die Wohnung aufgeben, erlischt auch der Vertrag. Nach VHB 84 endet der Vertrag zwei Monate nach dem Tod, wenn ein Erbe die Wohnung übernimmt. Weitere Kündigungsgründe sind der Verkauf des Hausrates, wonach der Versicherte den Vertrag innerhalb eines Monats fristlos kündigen kann. Beschäftigte im öffentlichen Dienst können einigen Gesellschaften einen besonders günstigen Beamtentarif bekommen. Möglicherweise ist teilweise die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von mehreren 100 €, um so die kleinen Schäden auszuschließen. Dafür werden Rabatte gewährt. Angestellte, bei denen das Finanzamt häusliches Arbeitszimmer anerkannt hat, können den entsprechenden Anteil an ihrer Hausratspolicen als Werbungskosten geltend machen-doch bei einem Schaden müssen dann auch die Versicherungsleistungen entsprechend dem abgesetzten Anteil als Einnahme versteuert werden.</p>
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		<title>Hausratversicherung: Wie verhalte ich mich im Schadensfall?</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Feb 2009 09:33:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Tipps und Artikel]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Hausratversicherungen gelten nicht gerade als die Kulanteste im Schadensfall. Bei oft fünfstelligen Beträgen nach Einbrüchen suchen sie auch noch die letzte Lücke im Vertragstext. So gibt es regelmäßig Probleme, wenn nicht alle Türen und Fenster verriegelt waren, die Rollladen nicht heruntergelassen und die Alarmanlage &#8211; falls vorhanden nicht eingeschaltet war. Ebenso zurückhaltend sind die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Hausratversicherungen gelten nicht gerade als die Kulanteste im Schadensfall. Bei oft fünfstelligen Beträgen nach Einbrüchen suchen sie auch noch die letzte Lücke im Vertragstext. So gibt es regelmäßig Probleme, wenn nicht alle Türen und Fenster verriegelt waren, die Rollladen nicht heruntergelassen und die Alarmanlage &#8211; falls vorhanden nicht eingeschaltet war. Ebenso zurückhaltend sind die Versicherungen, wenn die Wohnung mit einem Nachschlüssel geöffnet wurde. Bei einem Einbruchdiebstahl müssen dem Versicherer Einbruchspuren präsentiert werden. Doch zum Glück für die Verbraucher denken die meisten Gerichte lebensnah genug, um die Fälle verbraucherfreundlich einzuschätzen. Kein Verständnis finden dagegen sind Schäden, etwa durchglimmenden Zigaretten sowie auslaufende Wasch-und Spülmaschinen bei Anwesenheit des Versicherten. Grundsätzlich gilt: Wichtige Belege sammeln. Versicherungen zeigen sich gerne kulanter, wenn es um kleine Beträge geht, doch bei größeren Summen sollte der Versicherer dafür sorgen dass er gute Karten hat. Im Falle des Hausrats scheint es kaum zumutbar, auch noch vom letzten gekauften Taschenbuch die Quittung aufzuheben. Der Versicherte sollte allerdings die Wohnung komplett auf Film bannen. Zwei bis drei Filme müssen dafür schon geopfert werden.<br />
Die Prozedur ist mühsam, bietet aber ein Beleg gegenüber der Versicherung und eine Gedächtnishilfe für den Versicherten selbst. Öffnen Sie Schränke und Schubladen, verzichten sie aber auf einen ausräumen. Wertvolle Dinge sollten Sie zusammenstellen und aufnehmen. Bei Büchern reicht es, die Buchrücken aufzunehmen. Kosten können Sie übrigens sparen, wenn sie lediglich Kontaktabzüge von den Aufnahmen machen lassen: Das reicht, um zu erkennen, ob die Bildern etwas geworden sind. Im Fall des Falles kann der Versicherte immer noch Einzelbilder machen lassen. Die Negative sollen getrennt vom Hausrat aufbewahrt werden, etwa bei Verwandten oder Freunden.  Im Schadensfall muss der Versicherte einige Pflichten beachten: Sie müssen selbstverständlich vor allem den Schaden so gering wie möglich halten. Bei einem Brand rufen Sie sofort die Feuerwehr, bei Leitungswasserschäden sperren sie den Hauptzufluss, bei einem Einbruch/Diebstahl Ihre Sparbücher. Brand, Explosion, Einbruch, Vandalismus oder Raub muss der Polizei gemeldet und gestohlene Sachen angezeigt werden. Die Versicherungen müssen Sie ebenfalls sofort benachrichtigen und ein von ihnen unterschriebenes Verzeichnis der beschädigten oder gestohlenen Sachen beifügen. Die Gesellschaften verlangen als Beleg Aufzeichnungen. Natürlich leben nur wenige Versicherte wert auf sie. Legen Sie daher andere Besitznachweise vor: Andere Garantiescheine, Bedienungsanleitungen, Kontoauszüge, nachträgliche Bestätigungen des Händlers, Schlüssel oder eidesstattliche Erklärungen. Geben Sie selbst den Wiederbeschaffungswert der Gegenstände an. Hilfreich kann ein Versandhauskatalog sein. Auch hier werden Eigenleistungen bei der Reparatur oder Aufräumarbeiten werden gelohnt: Sie sollten sich nicht mit 7 € 50 pro Stunde zufriedengeben, sondern Vergleichssätze von Fachbetrieben einholen. Wenn der Versicherer einen Monat nach Schadensmeldung noch nicht gezahlt hat, dürfen sie eine Abschlagszahlung verlangen. Wichtig ist jedoch, dass sie keine Abfindungserklärung unterschreiben, solange der Schaden nicht zu ihrer Zufriedenheit reguliert worden ist. Die meisten Zusatzversicherungen zur VHB 84 oder 92 gehören unter die Rubrik Kleinversicherungen und sind unwichtig. In den VHB 74 war das wunderbar einfach Verglasung bis 3 m² je Scheibe waren gedeckt. Bei VHB 84/92 musste eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Sie kostet dann 80 g der großen Wohnung zwischen 25 und 40 €. Für die Versicherung ist dies übrigens ein gutes Geschäft: Die Schadenquote liegt bei nur 40 %.</p>
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		<title>Kfz &#8211; Haftpflichtversicherung: Beitragsberechnung und Tipps für Wechsler</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Feb 2009 09:33:08 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Seit dem 1.7.1996 gilt in der Auto-Pflichtversicherung ein neues Tarifsystem. Fast alle der 100 deutschen Autoversicherer haben umgestellt. Bisher richtete sich die Grundberechnung nach der PS-Stärke des Autos. Die Regel: Je mehr der erste Wagen hat, desto höher die Versicherung. Der neue Tarif dagegen beruht auf der von den Versicherten geführten Unfallstatistik für die insgesamt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem 1.7.1996 gilt in der Auto-Pflichtversicherung ein neues Tarifsystem. Fast alle der 100 deutschen Autoversicherer haben umgestellt. Bisher richtete sich die Grundberechnung nach der PS-Stärke des Autos. Die Regel: Je mehr der erste Wagen hat, desto höher die Versicherung. Der neue Tarif dagegen beruht auf der von den Versicherten geführten Unfallstatistik für die insgesamt 10.000 gelisteten Automodelle. Entscheidend sind die Faktoren Unfallhäufigkeit und Schadenhöhe. Die Idee: bestimmte Fahrer befahren bestimmte Fahrzeugtypen. Eine schwere Luxuslimousine ist weniger häufig in Unfälle verwickelt als ein Sportwagen mit gleichen PS-Stärken. Die alten PS-Klassen wurden daher durch 16 Typ &#8211; Klassen von 10 bis 22 abgelöst.</p>
<p>Die Kaskoversicherung hat schon 31 Typklassen von 10 bis 40. Diese Klassen sind aber unabhängig von der Haftpflicht-Einstufung. Die neuen Tarife gelten nur für neu abzuschließenden Verträge. Wenn der Kunde es wünscht, können Altverträge auf den neuen Tarif umgestellt werden. Wer sein Vertrag behält, kann wählen, ob er beim alten Tarif bleibt oder ob ein Vertrag nach dem neuen System günstiger ist. Rund 40% aller Autos sind in der neuen Regelung schlechter dran. Für 60% der Fahrzeuge ändert sich nichts, alles wird günstiger. Diesel, Geländewagen, ältere Autos und Kleinbusse werden teurer. Die Gründe sind unterschiedlich: Dieselfahrzeuge werden vor allem von Vielfahrern genutzt. Ältere Fahrzeuge werden von jungen Leuten gewählt, die meist riskanter fahren. Geländewagen verursachen wegen ihrer Vorbauten schon bei kleinen Auffahrunfällen hohe Schäden und Cabrios werden meist als Liebhaberfahrzeuge gehalten, wenig bewegt und sehr gehegt.</p>
<p>Beispiel: Die Versicherungsprämie sinkt, wenn das Auto in eine Typklasse kommt, die kleiner ist als die genannten Klassen. Wer also einen 55-kW-Golf besitzt muss wenige Jahre Unfallfreie fahren um in Klasse 15 zu kommen und Geld zu sparen. Allerdings wird phasenweise ein Typklassetarif angeboten.<br />
Auch wenn neue Tarif billiger kommt, haben sich einige Bedingung verschlechtert.<br />
Bei Unfällen steigt die Eigenbeteiligung bei leichter Fahrlässigkeit, bei grober Fahrlässigkeit sogar bei 5.000 € statt wie bisher 2500 €. Ein wichtiger Punkt sind beispielsweise Alkohol oder Drogen am Steuer. Der Versicherer verlangt häufig, dass auch die Kasko-Versicherung umgestellt wird. Wenn der Wagen keine Wegfahrsperre hat, ersetzt die Versicherung beim Diebstahl nur 90% des Schadens. Teilweise gilt ein anderes Rückstufungssystem nach Unfällen. Doch selbst mit dem Umstieg ist die neue Klasse nicht endgültig. Die Schadenshäufigkeit des jeweiligen Typs wird künftig einmal jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Ein Neuwagen kann so schnell hochrutschen, wenn er im Alter als Einsteigerfahrzeug für Führerscheinneulinge beliebt wird. Wer also nur wenig Beitrag sparen sollte, bleibt lieber beim alten Tarif.</p>
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		<title>Kfz-Haftpflichtversicherung: Kündigung, Stilllegung, Widerspruch</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Feb 2009 09:31:54 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Bei unterbrochenem Versicherungsschutz – wenn zum Beispiel das Fahrzeug für einige Zeit stillgelegt wird &#8211; gilt Folgendes: Bei Stilllegung unter sechs Monaten bleibt die Schadenfreiheitsrabatt erhalten; Bei Stilllegung bis zu einem Jahr über die Klasse, die vor der Unterbrechung galt. Bei Stilllegung bis zu sieben Jahren dagegen wird der Vertrag für jedes angefangene Jahr um [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei unterbrochenem Versicherungsschutz – wenn zum Beispiel das Fahrzeug für einige Zeit stillgelegt wird &#8211; gilt Folgendes: Bei Stilllegung unter sechs Monaten bleibt die Schadenfreiheitsrabatt erhalten; Bei Stilllegung bis zu einem Jahr über die Klasse, die vor der Unterbrechung galt. Bei Stilllegung bis zu sieben Jahren dagegen wird der Vertrag für jedes angefangene Jahr um eine Klasse zurückgestuft. Einige Versicherer bieten jedoch günstigere Regelungen an und verändern die Schadensfreiheitsklasse auch bei längeren Unterbrechungen nicht. Im Falle einer Kündigung sollte nicht vergessen werden, vom alten Versicherer mit der Kündigung die Beitragsrückerstattung zu fordern. Das wird oft  vergessen. Allerdings lohnt sich der Wechsel einer Autohaftpflichtversicherung ab einem bestimmten Schadenfreiheitsrabatt nicht mehr, weil die Beitragsunterschiede nur etwa 15% betragen. Der Fahranfänger, der 175% Prämie zahlen muss, kann bis zu 175 Euro sparen. Aber fast die Hälfte aller Autofahrer fährt  länger als neun Jahre unfallfrei und bei  42% der Prämie. Dann beträgt die maximale Ersparnis durch einen Wechsel etwa 46 Euro. Da ein Wechsel des Versicherers mit Kosten und Zeitaufwand verbunden ist, kann der Aufwand kann mit etwa 20 € angesetzt werden -, lohnt sich ein Wechsel nicht mehr. Grundsätzlich ist ein Wechsel vor allem in den ersten neun Jahren attraktiv, besonders bei Fahrzeugen mit hoher Hub-Leistung und in unfallträchtigen Gebieten. Auch wenn der Kunde schon alle Unterlagen samt Versicherungsschein vom Versicherer hat, kann er noch schriftlich widersprechen. Dies muss innerhalb von zwei Wochen geschehen, entscheidend ist die Absendung. Wenn Unterlagen fehlen oder die Belehrung über das Widerspruchsrecht nicht erfolgt ist, kann der Kunde noch ein Jahr nach der ersten Prämienzahlung aus dem Vertrag aussteigen. Wenn ein Versicherer den Tarif ändern will, muss er allerdings die Haftung  des  alten und des neuen Tarifs gegenüberstellen, den Kunden mindestens einen Monat vor Wirksamwerden informieren und ihn auf sein Kündigungsrecht hinweisen. Im Schadensfall kann sowohl Versicherter als auch  Versicherer innerhalb eines Monats nach der Schadensmeldung kündigen. Der Versicherte kann den Vertrag sofort oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Die Prämie muss aber in jedem Fall noch für das ganze Versicherungsjahr gezahlt werden. Daher sollte er zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Bei Kündigung durch den Versicherer ist die Prämie nur bis zum Schaden fällig. In der Kfz &#8211; Haftpflicht darf der Versicherte bei jeder Prämienerhöhung innerhalb eines Monats nach Eintreffen der Benachrichtigung kündigen. Bei Kasko kann meistens fristlos gekündigt werden. Allerdings muss für eine Kündigung der Umfang der Versicherung gleich geblieben sein. Bei Totalschaden oder Verschrottung ist der Vertrag mit dem Tag der Abmeldung des Fahrzeugs vom Straßenverkehrsamt hinfällig. Die Versicherungen sprechen dann vom Wagniswegfall. Will sich der Fahrzeughalter einen neuen Wagen kaufen,  kann er den Vertrag ebenfalls sofort kündigen. Wird das Fahrzeug verkauft, geht die Versicherung automatisch auf den Käufer über. Wenn er den Vertrag behalten will, sollte der Verkäufer die bereits gezahlten Beiträge dem Verkaufspreis zuschlagen. Wenn der Käufer den Vertrag nicht fortführen will, kann er  innerhalb eines Monats den Vertrag kündigen. Der Verkäufer bekommt die restlichen Prämien automatisch zurück. Den günstigen Versicherer gibt es in der Autoversicherung nicht mehr. Der Versicherte sollte künftig stets mehrere Angebote bei kostengünstig arbeitenden Versicherern einholen.</p>
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		<title>Die Kfz &#8211; Haftpflichtversicherung: Verhalten bei unverschuldeten und verschuldeten Unfällen</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Feb 2009 09:30:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wenn Sie am Unfall nicht schuld sind, sollten Sie der gegnerischen Versicherung den Schaden melden und diese so formell richtig machen. Der Sicherheit halber sollten Sie den Schaden der Versicherung melden. Auch bei Kasko-Schäden müssen sie sofort den Versicherer benachrichtigen, damit dieser den Schaden eventuell beseitigen kann. Bei Diebstahl, Brand &#8211; oder Wildschäden muss die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Sie am Unfall nicht schuld sind, sollten Sie der gegnerischen Versicherung den Schaden melden und diese so formell richtig machen. Der Sicherheit halber sollten Sie den Schaden der Versicherung melden. Auch bei Kasko-Schäden müssen sie sofort den Versicherer benachrichtigen, damit dieser den Schaden eventuell beseitigen kann. Bei Diebstahl, Brand &#8211; oder Wildschäden muss die Polizei benachrichtigt werden. Nach einem unverschuldeten Autounfall können Sie vom Unfallgegner und seiner Versicherungsgesellschaft verlangen: Reparaturkosten, Wertminderung, Mietwagen oder Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur, Kostenpauschale, bei Körperschäden Schmerzensgeld. Nach einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten dem Geschädigten auch dann gesetzt, wenn er den Schaden selbst repariert. Unfallopfer brauchen sich nicht zu scheuen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Für die Kosten kommt die Versicherung des Gegners auf. Bei Fahrerflucht oder wenn der Unfallgegner keine ordnungsgemäße Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, braucht der Geschädigte nicht zu verzweifeln: Es gibt für Verkehrsopfer bei Ansprüchen wegen Schmerzensgeld oder Sachschäden einen Fonds der Verkehrsopferhilfe. Er kann nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten beansprucht werden. Bei einem verschuldeten Unfall stellt sich zunächst mal die Frage, ob der Pflichtversicherte die Möglichkeiten hat, den Schaden selbst zu zahlen. Der Grund ist das System der Schadensfreiheitsrabatte. Wenn er selbst bezahlt, kann eine Rückstufung in ein ungünstiger Beitragsklasse und damit über Jahre hinweg höhere Beiträge vermeiden. Die Autoversicherer haben mit ihrem neuen Beitragsklassesystem 1995 still und heimlich die Rückstufungsregeln zulasten der Versicherten verschlechtert.<br />
Ein Anfänger mit einem Beitragssatz von 62% zahlt nun nach einem Unfall<br />
17 Jahren mehr Prämie insgesamt 92 (vorher 79%) des Beitrages und wer in der Klasse es erst drei Jahre zu 70% Beitrag kutschiert, der muss sogar über 16 Jahre 165% statt 95% Mehrbelastung tragen.<br />
Eine verbraucherfreundliche Regelung wäre die Begrenzung des Rabattverlustes auf drei bis fünf Jahre. Wann sollte der Versicherte selbst bezahlen? In der Teilkaskoversicherung ist die Antwort einfach, solange es keine Rückstufung in eine andere Schadenfreiheit-Klasse gibt. Was über die Selbstbeteiligung von meist 150 € hinausgeht, wird der Versicherung gemeldet.</p>
<p>In der Vollkaskoversicherung sowie bei kleineren Haftpflichtschaden kann eine Selbstregulierung dagegen Geld sparen. Faustregel: Schäden bis zur Schadensfreiheitshöhe am Besten selbst bezahlen. Dies gilt seit 2001 auch für Teilkasko-Policen, bei denen ein Schadensfreiheitsrabatt gewährt wird.<br />
Wichtig ist: Für die Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt ist die Zahl der Unfälle entscheidend. Mehrere kleine Unfälle sorgen so für einen höheren Rabattverlust als ein großer Schaden. Wer also in einem Jahr zwei und mehr Schäden verursacht, sollte prüfen, ob er alle Schäden meldet, nur den teuersten Schaden oder ob alle Schäden selbst bezahlt.<br />
Wenn man schuldlos in einen Unfall verwickelt wurde und der Wagen fahruntüchtig ist, bezahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung einen Leihwagen. Der Mietwagen darf höchstens Mittelklasse des beschädigten Wagens entsprechen. Empfehlenswert ist das Mieten eines Fahrzeuges einer niedrigeren Klasse: Dann verzicht der Versicherer auf den Abzug von 15 bis 20% der Mietwagenkosten als eigenen Betriebskosten des Versicherten. Allerdings sollte der Geschädigte drei Vergleichsangebote einholen und die gegnerische Versicherung um Kostenübernahme bitten. Sonst bekommt er eventuell nur ein Teilbetrag erstattet, wenn die gegnerische Versicherung nachweisen kann, dass er das Auto bei einem anderen Unternehmen viel günstiger hätte mieten können.</p>
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		<title>Die Reisegepäckversicherung und die Hausratversicherung</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Feb 2009 09:27:30 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Mehr als 100 Millionen € geben rund 8 Millionen deutsche Urlauber jedes Jahr in dem Glauben aus, damit die Reisegepäckversicherung abgeschlossen zu haben. Doch oft bleibt es beim Glauben: Im Schadenfall zahlt kaum noch eine Versicherung freiwillig. Das zeigt der Blick in die Gerichtssäle: Wer das Taxi mit seinem Gepäck vor dem Flughafen stehen lässt, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mehr als 100 Millionen € geben rund 8 Millionen deutsche Urlauber jedes Jahr in dem Glauben aus, damit die Reisegepäckversicherung abgeschlossen zu haben. Doch oft bleibt es beim Glauben: Im Schadenfall zahlt kaum noch eine Versicherung freiwillig. Das zeigt der Blick in die Gerichtssäle: Wer das Taxi mit seinem Gepäck vor dem Flughafen stehen lässt, um einen Gepäckwagen zu suchen, kriegt nichts. Wer am Flughafen am Kiosk eine Zeitung bezahlen will und daher den neuen Laptop zu seinen Bein stellt, ebenfalls nicht. Das Gericht: Er hätte ihn zwischen die Beine klemmen müssen. Die Urteile der Gerichte laufen darauf hinaus, dass der Versicherte sein Gepäck im Blick und auch im räumlichen Kontakt behalten muss. Der Kommentar der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände zu solchen Urteilen: Der Versicherte sollte sich auf der Reise so sorgfältig verhalten, als hätte er keine Versicherung abgeschlossen. Und wofür braucht er sie dann? Schließlich zahlt bei Reisen innerhalb Europas oder sogar der Welt oft die Hausratversicherung, und das Weit großzügiger. Über die sogenannte Außenversicherung sind Teile des Hausrates mitversichert, die sich vorübergehend bis zu drei Monaten außerhalb der Wohnung befinden. Auf Reisen innerhalb Europas ist der Hausrat mit 10% der Versicherungssumme oder maximal 7.500 € versichert gegen Brand, Sturm und Einbruch oder Diebstahl. Bei einfachen Diebstahl oder Beschädigungen ist aber nichts geschützt. Bei Diebstahl aus Autos werden bis 520 € oder 20% der Versicherungssumme erstattet. Bei einem Diebstahl in Hotels zahlt der Hotelier bei Nachweis des Verschuldens den hundertfachen Zimmerpreis maximal 3000 €. Die Zurückhaltung der Gepäcksversicherer hat Gründe: In keiner anderen Sparte ist der Versicherungsbetrug so ins Kraut geschossen wie der Reisegepäckversicherung. Da finden sich auf den Verlustlisten nur das aller Feinste, lauter Maßanzüge und Modellkleider. Und oft ist die Liste so lang kann man das Ganze nicht einmal in einen Koffer passen würde. Die Folge ist, dass die Versicherungen mittlerweile bei der Regulierung von Schadensfällen sehr restriktiv geworden sind.</p>
<p>Die meisten Versicherungen akzeptieren ohnehin nur Stammkunden. Außerdem sind die Prämien sehr hoch. Ein Blick in die Praxis: Marktführer bei der Gepäck-Assekuranz ist die europäische Reiseversicherung. Bei ihr gehen jährlich rund 85.000 Schadensmeldungen ein. 8000 Schäden lehnt die Gesellschaft ab, nur 200 Versicherte klagen. Vor Gericht haben auch sie nur wenig Erfolg: in weniger als 15% der Fälle konnten sie einen Sieg gegen die Versicherungsjuristen davontragen. Vor Gericht berufen sich die Unternehmen auf Paragraf 61 des Versicherungsvertragsgesetzes:</p>
<p>Danach ist die Versicherung von der Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. Theoretisch umfasst der Versicherungsschutz das gesamte Gepäck, dass der Versicherte und die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen während einer Reise mit sich führen. Dazugehören Gegenstände des persönlichen Bedarfs inklusive der am Körper getragenen Sachen. Diese Gegenstände sind versichert gegen Diebstahl und Raub, Beschädigung oder Fehlleitung, Einbruch in das Auto, und von Zerstörung durch Brand, Sturm oder höhere Gewalt. Ausgeschlossen sind hingegen Schmuck, Fotoausrüstungen oder andere Wertsachen; sie sind bis maximal 50% der Versicherungssumme versichert, und das auch nur, solange sie getragen, benutzt aber sicher verwahrt werden. Im unbeaufsichtigten Auto sind Sie gar nicht versichert. Nachts von 20 bis 6:00 Uhr sind die Nichtwertsachen nur versichert während einer Fahrtunterbrechung von bis zu zwei Stunden und/oder Unterbringung in einer abgeschlossenen Einzelgarage. Zusätzlich muss sich das Gepäck in einem fest umschlossenen, durch Verschluss gesicherten Innen- oder Kofferraum befinden.</p>
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