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Fonds und Steuern: keine großen Unterschiede

Für die Abrechnung beim Finanzamt ist es unerheblich, ob die Fonds die erwirtschafteten Erträge dem Anleger auszahlen (ausschütten) oder wieder anlegen (thesaurieren). Die steuerliche Behandlung ist im Prinzip gleich. Einziger Unterschied: Wann genau die Erträge steuerpflichtig sind, hängt vom Zeitpunkt ihres Zuflusses ab. Schüttet der Fonds die Erträge aus, kommt es auf dem Ausschüttungszeitpunkt an. Werden die Fonds in Deutschland gelagert, behält die Bank oder Kapitalanlagegesellschaft bei der Gutschrift für Zinsen 30% Zinsabschlagsteuer und für Dividenden Kapitalertragsteuer in Höhe von 30%, bei ausländischen 25% oder deutschen Fonds jeweils plus 5,5% Solidaritätszuschlag ein. Wird einen Freistellungsauftrag erteilt oder hat der Anleger eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung vorgelegt, ist er fein raus. Er bekommt die zugeflossenen Zinsen oder Dividenden ohne Abzüge gutgeschrieben. Wie viel Steuern Anleger später bei der Jahresabrechnung mit dem Finanzamt zahlen müssen, hängt davon ab, ob die steuerfreie Jahresgrenze für Kapitalanlagen überschritten ist.

Auf jeden Fall verrechnet das Finanzamt beim Einkommensteuerjahresausgleich im Voraus gezahlte Kapitalertragssteuer. Für die Anrechnung ist es wichtig, dem Finanzamt eine Steuerbescheinigung vorzulegen. Sie wird Anlegern von der Depot führenden Stelle jährlich zugeschickt. Aus ihr geht hervor, wie viel Körperschaft -, Zinsabschlagsteuer und Solidaritätszuschlag die Bank bereits einbehalten hat. Auch Abzüge von ausländischen Erträgen, wie zum Beispiel Quellensteuern, weisen die Banken in der Steuerbescheinigung jeweils aus. Die gleichen Steuerregeln gelten im Prinzip für thesaurierende Fonds. Auch viele angelegte steuerpflichtige Erträge sind Jahr für Jahr steuerpflichtig. Als Zeitpunkt des Zuflusses nimmt das Finanzamt fiktiv immer das Ende des Geschäftsjahres an, indem der Fonds die Erträge eingenommen hat. Beim Zinsabschlag ergibt es gibt es jedoch einen gravierenden Unterschied. Wenn es sich um einen ausländischen thesaurierenden Fonds handelt, führt das deutsche Kreditinstitut, bei dem ein Anleger seine Fondsanteile verwahren lässt, jährlich keine Zinsabschlagsteuer ab. Dafür überlassen sie dem Anleger beim Verkauf seiner Fondsanteile auf einen Schlag die Summe aller steuerpflichtigen Gewinne. Dabei kann eine beträchtliche Summe zusammenkommen, die den Sparerfreibetrag inklusive Werbungskostenpauschale schnell übersteigt.

Addieren sich zum Beispiel über 10 Jahre 10.000 €, überweist die Bank davon 3180 € (einschließlich Solidaritätszuschlag) im Voraus ans Finanzamt. Doch das Geld ist nicht verloren. Anleger können sich die Vorauszahlung in der Steuererklärung wieder zurückholen.

Weil sie – so ist es vorgeschrieben – sowieso schon jedes Jahr die thesaurierenden Erträge in der Steuererklärung angegeben und versteuert haben, verrechnet das Finanzamt die Vorauszahlung der Bank. Wie hoch die steuerpflichtigen Erträge jeweils sind, steht im jährlichen Rechenschaftsbericht der Kapitalanlagegesellschaft.

Anleger multiplizieren diese Beträge ganz einfach mit der Zahl ihrer Investmentanteile und rechnen so ihren steuerpflichtigen Kapitalertrag für die Angaben der Steuererklärung aus. Durch die Steuerreform haben insbesondere Aktienfondsbesitzter einen Vorteil: Schüttet die Gesellschaft die Dividenden nach dem Nebeneinkünfteverfahren aus, bleibt die Hälfte der Dividenden steuerfrei. Und von der halben Bardividende behält das Geldinstitut nur noch 20% Kapitalertragsteuer ein. Wer einen Freistellungsauftrag erteilt hat, gewinnt dadurch entsprechend mehr Spielraum. Hat die Fondsgesellschaft jedoch ihren Sitz im Ausland, wird das neue Halbeinkünfteverfahren nicht evident und der Anleger ist in voller Höhe steuerpflichtig

Möglicherweise muss aber der Gesetzgeber rückwirkend für Anlegerinvestments in transeuropäischen Fondsgesellschaften eine Gleichbehandlung einführen. Wichtige Steuerinformationen veröffentlicht auch der Bundesverband deutscher Investmentgesellschaften BIV jedes Jahr. Dazu gehört eine Zusammenstellung der steuerpflichtige Erträge aller ausländischen. Auch die großen deutschen Fondsgesellschaften haben spezielle Steuerbroschüren veröffentlicht.

Fonds-Sparpläne: Flexibilität ist Trumpf

Die regelmäßige Einzahlung eines Betrags ist zwar das Übliche, aber keineswegs zwingend bei Fondsparplänen: Je nach aktueller finanzieller Situation sind auch mal höhere oder niedrigere Beträge und Sonderzahlungen möglich. Ein weiterer großer Vorteil ist, dass Fondssparer börsentäglich einen Teil oder das ganze angespannte Vermögen zurückhaben können. Wer für einen Immobilienkauf jeden Pfennig braucht, wird das sehr zu schätzen wissen. Bei Sparverträgen mit festen Laufzeiten oder Lebensversicherungen ist das Geld dagegen manchmal nur mit erheblichen Verlusten los zu bekommen.

Für Sparpläne besonders geeignet sind Fonds, die in internationale, europäische oder deutsche Aktien investieren. Zwar kann man auch Monat für Monat in der Renten – oder andere Fonds einzahlen, aber das scheint mit Blick auf die mageren Gewinn eher unattraktiv. Auf der anderen Seite sind Aktienfonds, die sich auf bestimmte Branchen oder auch Schwellenländer konzentrieren, für Sparpläne zu riskant. Wer sich über regelmäßige monatliche Einzahlung eine zusätzliche Alterssicherung schaffen will, lässt von solch spekulativen Anleiheformen besser die Finger. Im ungünstigsten Fall könnte ein Börsencrash kurz vor dem geplanten Verkauf der Fondsanteile fast alle Gewinne zunichtemachen. Warum das so ist und wie man sich davor schützen, kann er fährt man beim besten bei seinem Bankberater. Ein weiterer Nachteil von Sparplänen ist der anfangs sehr geringe Zinseszinseffekt. Man muss schon sehr lange warten, ehe die kleinen monatlichen Raten zu einem nennenswerten Sümmchen werden. Es empfiehlt sich daher die Kombination einer Einmalzahlung mit einem Sparplan. So können Arbeitnehmer z. B. betriebliche Sonderzahlungen oder das 13. Monatsgehalt zusätzlich in einen Sparplan einfließen lassen, um schnell einen ordentlichen Sockelbetrag zu erreichen. Wo viel Substanz ist, profitiert man auch stärker von Wertsteigerungen. Renditen ohne eigenes Risiko – das klingt zu schön, um wahr zu sein. Und doch lässt sich der Traum in begrenztem Umfang verwirklichen. Das Geheimrezept sind die vermögenswirksame Leistungen (VL), auf die viele Arbeitnehmer tarifliche Anspruch haben. Diese Zuschüsse des Arbeitgebers gibt es für bestimmte Geldanlagen, zum Beispiel für Bauspar – oder Rentensparverträge. Auch in vieler Aktienfonds dürfen vermögenswirksame Leistungen fließen. Wie hoch der Arbeitgeberzuschuss ist, steht im Tarifvertrag. Mitunter gibt’s sogar zusätzlich Geld vom Staat: Wer mit seinem zu versteuernden Einkommen nicht über 35.000 € pro Jahr hinauskommt, erhält für seine Rentenanlage jährlich bis zu 80 €, in den neuen Bundesländern bis zu 100 € Arbeitnehmersparzulage. Noch mehr lässt sich übrigens mit der Kombination von Bau-und Sparvermögen von Sparverträgen einsammeln: Bei Ehepaaren sind es bis zu 193 € pro Jahr. Um diese staatliche Förderung zu erhalten, muss man allerdings auf jeden Fall auch eigenes Kapital investieren – die vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers allein reichen nicht. Dass sich auch aus dem kleinen Beträgen der vermögenswirksame Leistungen ein staatliches Vermögen entwickeln kann, zeigt folgendes Rechenbeispiel: Wer nacheinander abgeschlossene VL – Verträge mit einer Sparrate von 34 € pro Monat einfach laufen lässt inzwischen durch kein Geld entnimmt, hat eine Durchschnittsrendite von jährlich 10%. Nach 36 Jahren sind daraus ansehnliche 154.000 € geworden- der bequemste Wegweisung für das Alter vorzusorgen. Für Sparpläne eignen sich vor allem Fonds mit internationalen, europäischen und deutschen Aktien. Nicht geeignet sind dagegen Branchen-, Themen- oder exotische Regionenfonds. Der Start ist jederzeit möglich, eine größere Einmalzahlung zu Beginn ist wegen des Zinseszinseffekts sinnvoll. Flexibilität ist gut: Wer die Fondsentwicklung regelmäßig verfolgt und notfalls ein bis drei Jahre über den geplanten Zeitpunkt hinaus warten kann, hat beste Chancen auf hohe Renditen. Ausgeschüttete Erträge (zum Beispieldividenden) sollten sofort wieder in zusätzliche Fondsanteile investiert werden bei wieder anlegenden (thesaurierenden) Fonds geschieht das automatisch.

Fondsentnahmepläne und Fondssparpläne im Vergleich: Der Altersaspekt

Ein Mann oder eine Frau können ohne übertriebenen Optimismus 10 bis 20 Jahre nach dem Erreichen des Rentenalters einplanen. Wer auf Nummer sichergehen will, berechnet seinen monatlichen Auszahlwunsch vielleicht sogar auf Sicht von 30 Jahren.

Klar, dass dann eine entsprechend geringere Monatsrate dabei rausspringt. Bei Entnahmeplänen denkt man zwar sofort an die Altersversorgung, aber das Modell ist natürlich beliebig auf andere Lebenssituationen übertragbar.

Denkbar wäre zum Beispiel, den Kindern auf diese Weise das Studium oder einen Auslandsaufenthalt zu finanzieren. Aber Vorsicht: wer auf die monatliche Auszahlung angewiesen ist, weil er Lebensmittel oder die Miete bezahlen muss, braucht absolute Planungssicherheit. Investmentfonds mit hohem Aktienanteil kommen für diesen Fall nicht infrage. Für den 60-jährigen Pensionär empfiehlt sich stattdessen zur Sicherung einer gewissen Mindestrente eine private Rentenversicherung und dem Studienanfänger, der in den kommenden fünf bis sechs Jahre von den Monatsraten leben soll, ist vermutlich er mit einer
Bankauszahlplan eher geholfen, bevor ihm das Geld ausgeht.

Etwas anders ist die Lage für ein Rentner, der das monatlich Zusatzeinkommen nur benötigt, um einen bestimmten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Er muss abwägen, ob er seinen Status Quo auf jeden Fall sichern will und sich für andere weniger renditeträchtige Geldanlagen oder sich für einen Fondssparplan entscheidet und von vornherein einkalkuliert, dass er sich im Falle eines Börsencrash notfalls einschränken muss. Je nach Naturell des Anlegers sind beide Entscheidungen plausibel. Der ideale Kandidat für Entnahmepläne ist indes jener Anleger, der das Geld eigentlich übrig hat.

Reicht die Rente ohnehin schon aus, allen Verpflichtungen nachzukommen und auch noch regelmäßige Urlaube zu finanzieren, kann man mit dem Sparplan beruhigt investieren. Mit ein wenig Glück bringt dafür anstelle der jährlichen Mallorca-Reise immer wieder mal eine Kreuzfahrt in die Südsee heraus. Grundsätzlich bieten aktienorientierte Anlagen sehr gute Chancen bei einer Entnahmesumme von 575 € ist ein reiner Aktienfonds-Entnahmeplan mit fast 70 – prozentiger Wahrscheinlichkeit nach 20 Jahren noch im Rennen, mit einer fifty-fifty-Chance könnte man sogar nach 40 Jahren noch Geld aus dem Fonds entnehmen. Entnahmepläne, die nur aus Rentenfonds gespeist werden, haben eine kürzere Lebenserwartung: Nicht mal jeder zweite wird über 20 Jahre alt und nach 40 Jahren sind fast alle aufgezehrt. Nun kann man die 100.000 € natürlich ebenso gut in eine private Rentenversicherung investieren.

Männer hätten daraus Anspruch auf eine lebenslange Rente von schätzungsweise 570 €, Frauen können mit ungefähr 700 € pro Monat rechnen. Der feine Unterschied zum Fondsentnahmeplan: Nach dem Tode des Versicherungsnehmers bleibt für die Erben normalerweise nichts übrig. Wie groß ein Startvermögen von 100.000 € trotz monatlicher Entnahme werden kann, zeigen verschiedene Vergleichstabellen im Internet. Ein Entnahmeplan, der sich voll auf Aktienfonds verlässt, liegt mit fast 70-prozentiger Wahrscheinlichkeit in 20 Jahren auf rund 320.000 € zu.

Nach einer Laufzeit von 30 Jahren ist ein Alleinerbe mit über 50-prozentiger Wahrscheinlichkeit sogar fast Euro-Millionär. Dafür sind Entnahmepläne den Unwägbarkeiten des Aktienmarkt ausgesetzt: rund jeder vierte aller Auszahlpläne, die sich nur auf Aktienfonds stützen ist bereits nach 20 Jahren aufgezehrt. Womit wir beim einzigen Problem der Rente auf Aktienfondsbasis wären: Hohe Renditen sind sehr wahrscheinlich, aber nicht sicher. Im schlimmsten Fall bekommt der Anleger in der Summe aller Monatsraten nicht einmal eingesetzten Kapitals zurück – sehr unwahrscheinlich, aber leider nicht ausgeschlossen. Der Traum vom Ruhestand in Saus und Braus wäre dann jedenfalls ausgeträumt.

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