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Besteuerung von ausländischen Fonds: darauf sollten Sie achten!

Erkundigen Sie sich vor dem Kauf von ausländischen Vorteilen, Performance transparent ist, was heißt seine Besteuerungsgrundlagen vollumfänglich nachweisen. Überlegen Sie, ob sie ihre Vorteile bei einem deutschen Kreditinstitut oder im Ausland verwahren lassen möchten. Wenn sie den Freibetrag überschreiten, ist auf die Auslandserfahrung günstiger, da der Zinsabschlag nicht vorgenommen wird und sie somit einseitige Darstellung damit Zinsvorteil haben. Verwahren Sie Ihre Frau Anteile im Inland, sollten Sie daran denken, rechtzeitig (vor Ausschüttung und Isolierung) einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Sie können ihren Freistellungsauftrag auf mehrere Konten und Depots verteilen lassen Sie sich die Form der Abrechnungen für Käufe und Verkäufe sowie die jährlichen steuerlichen Erläuterungen im Vorfeld zeigen überlegen Sie, diese Information für Sie selbstverständlich sind, wenn es für sie wichtig ist, ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen ohne fremde Hilfe deklarieren zu können. Achten Sie darauf, lässt sie bis zum einunddreißigsten 12. 2008 nach Möglichkeit die Spekulationsfrist von 12 Monaten einhalten, da sonst Gewinne aus privaten Franc Verkäufen voll steuerpflichtig sind. Vermeiden Sie es, ausländische Theorie 100 Fonts in einem Depot in Deutschland zu übertragen ist lohnt sich eher, sie im Ausland verkaufen in Deutschland erneut zu kaufen außerdem sollte daran denken, vor dem 1.1.2009 solche Fonts zu kaufen, wie sie möglichst lange ohne umzuschichten behalten können. Vor dem 1.1.2009 angeschaffte Anteile sind von der Abgeltungssteuer befreit wenn die Spekulationsfrist eingehalten wird.

Vorsicht bei diesen Bankentricks!

Im alltäglichen Geldgeschäften muss man auf der Hut sein – überall fallen Gebühren an. Man muss jedoch nicht für alles zahlen. Banken dürfen nämlich nicht für alle Leistungen Gebühren erheben. Einige versuchen Sie es mir wieder: zum Beispiel für die Rückrechnung von Lastschriften, die Rückgabe von Überweisungen oder wenn Daueraufträge wegen mangelnder Kontodeckung nicht ausgeführt werden. Zu Unrecht in allen drei Fällen entschied der Bundesgerichtshof schon vor Jahren, dass sein Geld hierfür unzulässig sind. Demnach sind auch sogar der Benachrichtigungsentgelte nicht erlaubt, die Banken gern kassieren, wenn sie ihren Kunden über die nicht ausgeführten Aufträge informieren. Keine Gebühren dürfen Banken zudem für die Übertragung eines Wertpapierdepot einer Bank anderen Bank erheben – eine Ausnahme besteht dann, dass meist geringeren Kosten weitergegeben werden. Das wurde in einem Schlichterverfahren durch einen Ombudsmann beim Bundesverband deutscher Banken entschieden. Ebenfalls für die Kunden kostenfrei: die Bearbeitung von Freistellungsaufträgen und die Übertragung eines Kontos nach Versterben des Inhabers auf seine Erben. Auch wenn es sich meist um kleinere Beträge handelt: Stets zurückfordern!

Wer an den Bankschalter kommt wird ohne ein Angebot für Investmentfonds kaum wieder das Kreditinstitut verlassen. Die Banken sind auf die Provision bei diesen Produkten scharf und deshalb besonders windig: Um mehr Fonds verkaufen, lassen sich Berater gern mal auf Provisionsrabatt ein. Doch Vorsicht! Dadurch wird es nicht immer günstiger. So sind laut mehrerer Analysen die nicht verhandelbaren Jahresgebühren, die automatisch vom Konto abgehen, zuletzt deutlich gestiegen. Verwaltung, Management und die Buchführung von Aktienfonds kosten im Schnitt rund 1,3% der jährlichen Wertentwicklung. Auch von diesem Punkt weichen Rentenfonds und die Anbieter durchschnittlich um 0,74% ab, für deren Beschaffung werden rund ein Prozentpunkt fällig. Verhandeln Sie beim Fondskauf also nicht nur über den Ausgabeaufschlag, sondern achten Sie bei der Auswahl auf die laufenden Jahresgebühren. Viele Angeber weisen diese Experten Gesamtkosten in der Prozent als sogenannte TR – Total Expense Ratio- aus. Auch bei Überweisungen ist Vorsicht geboten. Nicht immer führt die Banküberweisungen, Last- und Gutschriften korrekt aus. In der Regel geschieht dies zulasten des Kunden. Dadurch entstehen Zinsverluste, und die können sich im Laufe der Jahre zu erheblichen Beträgen summieren. Dabei spricht die Rechtslage eindeutig für den Bankkunden: das Finanzinstituten ist verpflichtet, ihn zu Unrecht eingehalten einbehaltenen Beträge zu erstatten. Zusätzlich muss sie dem Kunden Anlagezinsen bieten, die sich zusammensetzen aus dem Refinanzierungszins, zu dem sich die Banken bei der Europäischen Zentralbank irgendein Plus 5%-Aufschlag. Deshalb sollte man unregelmäßig die Kontoauszüge unter die Lupe nehmen. Im Zweifel sollte man eine Konto-Prüfung veranlassen. Bei Krediten ist ebenfalls Vorsicht geboten. Seit die Banken wieder auf das Geschäft mit den Kleinkunden setzen, erhalten Kunden vermehrt verlockend erscheinende Angebote: Statt auf dem Konto zu hohen Zinssätzen in den Dispo zu gehen, raten die Banken zu einem länger laufenden Ratenkredit. Hier sind die Zinsen etwa halb so hoch wie die Kontokorrentkredite. Gleichzeitig werden lange Kreditlaufzeiten empfohlen. So ein Ratenkredit hat nur Sinn, wenn die Summe wirklich über eine lange Laufzeit benötigt wird. Dann ist das plötzlich unvergleichlich teurer, weil sie sogar Zinseszins bezahlen müssen. Wer jedoch in absehbarer Zeit damit rechnen kann, seinen Dispo ausgleichen zu können, fährt mit dem günstig erscheinenden Ratenkrediten schnell schlechter. Mit zunehmender Laufzeit steigen der Zins an, der am Ende für eine Summe zu zahlen ist. Ein halbes Jahr lang 5000 €  minus auf dem Kunden sind bei einem Zins von 13% günstiger als 17% Ratenkredit auf drei Jahre. Bei Ratenkrediten sollte man in jedem Fall aushandeln, die Summe komplett und jederzeit zurückzahlen zu können. Diese Banken nehmen in solchen Fällen unterschiedlich hohe Tilgungsgebühren. Hier lohnt sich das Vergleichen.

Berufsunfähigkeitsversicherungen: worauf man achten sollte

Grundsätzlich lohnt sich bei Berufsunfähigkeitsversicherungen ein Preisvergleich. Bei BU-Versicherungen können abhängig von Alter und Geschlecht schnell bis zu 35 € pro Monat gespart werden. Frauen können sich im Allgemeinen etwas günstiger bei der Berufsunfähigkeit versichern als Männer. Anstatt auf den Preis sollte man auf die Gepflogenheiten der Versicherungsgesellschaft achten – etwa ob die Versicherung schnell zahlt und sich auch sonst kundenfreundlich verhält. Grundsätzlich raten Versicherungsexperten zu finanzstarken Anbietern. Anhaltspunkte hierfür liefert die Bewertung der Finanzkraft von Lebensversicherungen durch Finanzexperten- es empfiehlt sich ein Versicherungsverkäufer grundsätzlich danach zu fragen. Wie sieht es nun mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung aus? Viele Versicherungsvertreter bieten zusätzlich zu Berufsunfähigkeitsversicherungen noch in Kombination mit einer Lebensversicherung an. Der Name hierfür ist Berufsunfähigkeitszusatzversicherung-kurz BUZ. Hier ist Vorsicht geboten! Viele Versicherungsvertreter rechnen vor, dass der BUZ-Einschluss in einer Lebensversicherung kostengünstiger sei als der separate Abschluss. Dieses ist sicherlich richtig. Genauso richtig ist allerdings auch dass die Provision für den Versicherungsvertreter deutlich steigt. Bevor also eine BU + Lebensversicherung an den Mann oder die Frau gebracht wird, lohnt es sich also zu vergleichen. Es kommt grundsätzlich darauf an die wirklich wichtigen Dinge des Lebens abzusichern. So ist zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung für Privatpersonen absolute Pflicht. Wer darauf verzichtet, handelt schon grob fahrlässig. Wenn er nämlich im jemanden anders einen Schaden zugefügt ist er laut Gesetz zum Schadenersatz verpflichtet. Dieser Rechtsgrundsatz kann leicht zum finanziellen Ruin führen, weil derjenige den Schaden verursacht grundsätzlich mit dem gesamten Vermögen und unbegrenzt haftet. All dies kann mit einer Haftpflichtversicherung verhindert werden. Die Versicherungssumme sollte möglichst 3 Millionen € pauschal für Personen und Sachschäden betragen. Absolute Pflicht ist auch die Absicherung von Krankheitskosten. Die Frage der richtigen Krankenversicherung – gesetzlich oder privat – ist sehr wichtig, weil die Entscheidung langfristige Folgen hat: Aus der privaten Krankenversicherung kann man kaum in die Gesetzliche zurückwechseln. Beide Systeme haben ihre Vor- und Nachteile. Generell lässt sich sagen dass die gesetzlichen Krankenkassen breitere Leistungen beispielsweise bei psychischen Erkrankungen haben! Die Familie ist in der Gesetzlichen mitversichert. Privatversicherer bieten hingegen den Bürger ein höheres Niveau an Leistungen. Eine pauschale Empfehlung lässt sich nicht abgeben- allerdings können gesetzlich Versicherte eine private Zusatzpolice abschließen, wer beispielsweise im Krankenhaus und bei Zahnärzten lieber wie ein Privatpatient behandelt werden will. Grundsätzlich gilt für jeden Einzelnen, dass er nur gegen die wirtschaftlichen Folgen eines Risikos versichert werden kann. Keine Versicherung kann beispielsweise das Todesrisiko abnehmen – der Versicherte kann lediglich dafür sorgen, dass die Hinterbliebenen wirtschaftlich abgesichert sind. Ferner ist es unmöglich wie bei einem Auto eine Vollkaskoversicherung für das eigene Leben abzuschließen. Jeder muss also grundsätzlich für sich selbst entscheiden aber dieses oder jenes Risiko eingehen möchte oder aber die Versicherung bezahlt. Alternativ kann man die Prämien sparen und im Schadensfall die Rechnung selbst begleichen denn: wer konsequent Vermögen aufbaut, erreicht früher oder später eine Schwelle bei der sich der Schaden bequemes eigene Tasche bezahlen ist. Wie viel Zeit und Geld man in den Versicherungsvergleich investiert hängt von der wirtschaftlichen Bedeutung ab. Die Entscheidung für eine Berufsunfähigkeitsversicherungen sollte sicherlich sehr viel sorgfältiger getroffen werden als die Entscheidung über einen Wechsel der Haftpflicht weil sich dort vielleicht 50 € im Jahr sparen lassen. Man sollte immer eine zweite Meinung einholen. Ein weit verbreitete Irrtum ist, dass private Krankenversicherung günstiger und besser sind als Gesetzliche. Dies stimmt so pauschal nicht: Gesetzliche Krankenkassen haben den großen Vorteil, dass nicht erwerbstätigen Ehepartner und Kinder kostenlos mitversichert sind. Außerdem ist die gesetzliche Krankenkasse konstruktionsbedingt für den Einzelnen in jeder Lebenssituation bezahlbar, da der Beitrag fest an das Einkommen gekoppelt ist. Wer arbeitslos oder berufsunfähig wird, muss den vorherigen Beitrag weiterhin aufbringen, ein Problem vieler privatversicherter Arbeitsloser oder Berufsunfähiger. Gesetzlich Versicherte können schließlich auch eine Privatpolice abschließen und sich wie ein Privatpatient behandeln lassen.

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