Berufsunfähigkeitsversicherungen
Nur 10% der Bundesbürger haben eine private Berufsunfähigkeitsversicherungen abgeschlossen. Auch die Vertreter haben kaum einen Anreiz, ihre Kunden mit diesem Thema zu beglücken: Die Provisionen sind, vor allem im Vergleich zu Kapital-Lebensversicherungen – mager, und bei der Kapital-Lebensversicherung kann man immerhin eher über die angeblich hohen Leistungen im Schadensfall sprechen. Das Risiko, Frührentner zu werden, ist jedoch hoch. Jeder sechste Erwerbstätige wird vor dem fünfundsechzigstem Lebensjahr berufsunfähig. Nur wenige verlieren durch Unfälle ihrer Arbeitskraft. Meist sind es Krankheiten, die zum Ausscheiden zwingen. 1/3 aller früheren BU müssen aufgrund von Kreislaufkrankheiten den Beruf aufgeben, jeder Sechste wegen Rheuma, jeder Neunte wegen Magen- und Darmproblemen oder Stoffwechselkrankheiten. Eine Unfallversicherung schützt in diesem Fall nicht: 19% aller Berufsunfähigkeiten gehen auf einen Unfall zurück. Daher ist der Bedarf an Berufsunfähigkeitsversicherungen weit höher. Besonders wichtig ist die Berufsunfähigkeitsversicherungen für Personen, die weder Ansprüche noch Vermögen haben und deren Existenz allein von ihrer Arbeitskraft abhängt. Es sind vor allem Berufsanfänger, junge Familie und Selbstständige. Rund die Hälfte scheidet vor Erreichen der Altersgrenze aus dem Arbeitsleben aus, weil sie berufsunfähig werden. Bei zwei Dritteln setzt die Berufsunfähigkeit zwischen 30 und 55 Jahren ein. Die Renten sind im Schnitt gering: Männer erhielten rund 500 €, Frau noch weniger. Zwar ist jeder Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung, doch in den ersten Jahren sind die Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsrente erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren (und Zahlung von mindestens 36 Monate Pflichtbeiträgen) fällig- daher brauchen vor allem Berufsanfänger und Beamte auf Probe sowie auf Widerruf zusätzlichen Schutz: Sonst müssen sie zum Sozialamt gehen. Beamte können bei Dienstunfähigkeit in den ersten 10 Berufsjahren nur mit 35% und Freiberufler müssen sich privat absichern. Während der Berufsgenossenschaften greift nur bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, dafür gibt es bereits 20% Berufsunfähigkeitsrente. Gut abgesichert ist ein Geschädigter dagegen, wenn der Unfall durch andere verursacht wurde und diese eine Pflichtversicherung haben. Ein leitender Angestellter mit einem Bruttoeinkommen von rund 5.000 € Monat bekommt ebenfalls eine Berufsunfähigkeitsrente von 1800 €. Je höher das Einkommen ist, desto größer sind die Versorgungslücken. Bei 3000 € und darüber kommt man auf 750 €. Die Sozialversicherung zahlt und Angestellte oder Pflichtversicherte haben vom ersten Tag an Schutzansprüche für Berufs-, Unfall- oder Berufskrankheit. Das gilt auch für Unfälle auf dem Weg von oder zur Arbeit, wenn innerhalb der vorangegangenen zwei Jahre sechs Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Genießen Arbeitnehmerpflichtversicherte selbst nur einen Schutz, wenn sie insgesamt mindestens 60 Monate lang am Stück – Beiträge gezahlt haben. Ein älterer Angestellter muss unter Angabe seiner Sozialversicherungsnummer bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte eine Auskunft anfordern. Die Rentenversicherung zahlt bei Invalidität einen kleinen Zuschuss zum Lebensunterhalt. Für Hausfrauen, Auszubildende, Schüler und Studenten bekommen keine Erwerbsunfähigkeitsrente aus Sozialversicherung. Das gilt auch, wenn eine Hausfrau vorher berufstätig war.