Absicherung des Todesfalls bei fondsgebundenen Lebensversicherungen

Die Kosten für die Sicherung des Todesfalls den Appell von der Sterbenswahrscheinlichkeit der versicherten Person. Diese hängt zum Beispiel vom Alter ab oder davon, ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelt, einen Raucher oder ein Nichtraucher. Die Versicherungsgesellschaften benutzen hierzu die sogenannte Sterbetafeln welche die Sterbenswahrscheinlichkeit messen und die Grundlage für die Berechnung der Risikoabsicherungs-Kosten bilden. Außerdem sind die Risikokosten abhängig vom Todesfallschutz. Da die meisten fondsgebundenen Lebensversicherungen abgeschlossen werden, damit ein bestehendes Risiko versichert wird, sollten Anleger unbedingt darauf achten, dass genügend Todesfallschutz vereinbart wird. Hat ein Anleger zum Beispiel eine Versicherung über 50.000 € mit 60% Todesfallschutz abgeschlossen, landen in den Händen der Hinterbliebenen beim Todesfall lediglich 30.000 € oder den Wert des angesparten Kapitals, wenn dieser höher ist. 30.000 € sind aber nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Steinen und werden sicherlich nicht ausreichend sein für die Absicherung einer Familie im Todesfall des Haupternährers. Die Administration-und Verwaltungskosten einer von Police sind von Gesellschaft zu Gesellschaft und von der Tarif zu Tarif unterschiedlich und in ihrer Gesamtheit meistens sehr schwer herauszubekommen. Deshalb lohnt sich das genau nachfragen. Worauf sollte man nun bei fondsgebundenen Lebensversicherungen achten? Sicherlich darauf, dass die Risikoabsicherung ausreichend hoch ist, wenn man Risikoschutz benötigt. Ferner sollte man hinterfragen, welche Fonds zur Verfügung stehen, wie hoch die Kosten sind, welcher Zusatz – Service geboten wird und wie flexibel der Tarif den persönlichen Wünschen angepasst wird.
Ferner ist die Frage wichtig, wer die Vermögensverwaltung des
Sparanteils verwaltet und ob überhaupt eine Variante angeboten wird. Außerdem sollte man hinterfragen, wie das Ergebnis der Vermögensverwaltung bisher gewesen ist. Von rund 96 Millionen Lebensversicherungsverträgen in Deutschland sind nur ein kleiner Teil fondsgebundenen Lebensversicherungen.
Wegen der neuen Steuerregelung von Policen seit Anfang 2005 wurden noch zum Ende des Jahres 2004 besonders Lebensversicherungen abgeschlossen. Verträge die bis zum aller 31.12. 2004 abgeschlossen wurden waren unter den folgenden Bedingungen steuerfrei: mindestens 12 Jahren Laufzeit, Beitragszahlung nur mindestens fünf Jahre, mindestens 60% Todesfallschutz nach dem dritten Versicherungsjahr und keine wesentliche Änderung in den letzten 12 Jahren. Basis hierfür war das Alterseinkünftegesetz. Die bisher unterschiedliche Besteuerung von Einkünften im Alter sollte vereinheitlicht und auf einer Lage der Besteuerung umgestellt werden deshalb wurde das Steuerprivileg für Lebensversicherungen gekippt. Aus diesem Grund sind Lebensversicherung seit dem Jahresbeginn 2005 nicht mehr steuerfrei.
Die Steuern fallen an für die Differenz zwischen dem ein Zahlbetrag und dem, was die Versicherungsgesellschaft wieder ausbezahlt. Gemessen wird jeweils mit dem persönlichen Steuersatz zum Zeitpunkt der Auszahlung. Je länger die Laufzeit, desto größere Steuervorteil: Bei mehr als zwölfjähriger Laufzeit und Alter des Versicherungsnehmers niemals von 60 Jahren werden nur 50% des Mehrerlöses besteuert. Mittlerweile können auch Einmalbeträge angelegt werden, was für Anleger einen ziemlichen Flexibilitätsgewinn darstellt. Wenn nun der Versicherungsnehmer stirbt werden die Versicherungssummen aus einer Lebensversicherung auf jeden Fall steuerfrei ausbezahlt, auch wenn der Versicherungsfall vor Ablauf von 12 Jahren eintritt.










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