Archive for February, 2009

Die Reiseversicherung: Darauf muss ich achten!

Urlaub bedeutet nicht immer nur Spaß und Erholung: Allein auf den beliebten und belebten Skipisten verunglückten jährlich rund 165.000 Deutsche, 100.000 werden außerdem ein Verkehrsunfall verwickelt, Unzählige werden bestohlen. Reiseversicherungen sind daher ein gutes Geschäft für die Versicherer: Jeder achte Urlauber leistet sich die eine oder andere Police. Um Vergleich: Einen Reiseführer kauft sich nur jeder 10. Doch nicht immer ist ein spezieller Reiseversicherung notwendig. Schon die meisten normalen Versicherungen sind als sogenannte Grundversicherungen definiert: Sie gelten nicht nur zuhause, sondern immer, das heißt auch im Ausland. Grundversicherungen sind die Berufsunfähigkeit -, Haftpflicht -, Kraftfahrt -, Lebens -, Pflege -, private Unfall -, private Kranken -, Rechtschutz -, Sach -, Verkehrs – und sogar die Hausratversicherung. Dennoch sollte der Versicherte noch einmal genau nachsehen. Problematisch kann vor allem Reisen ins außereuropäische Ausland oder risikoträchtige sportliche Aktivitäten wie Fallschirmspringen und Berg steigen sein. Für gesetzlich Krankenversicherte ist die Auslandsreise-Krankenversicherung die wichtigste Reiseversicherung. Zwar sollen sogenannte Sozialversicherungsabkommen zwischen der Bundesrepublik und den wichtigsten europäischen Reisenden an eine weitgehend kostenlose Behandlung im Ausland garantieren. In den EU – Ländern und in der Schweiz, Tunesien und der Türkei kann der gesetzlich Versicherte jedoch die Leistungen der dortigen gesetzlichen Krankenkassenanspruch nehmen. Für diese Länder stellt die Krankenkasse eine Anspruchsbescheinigung aus. In Großbritannien und Nordirland ist dagegen kein spezieller Berechtigungsschein notwendig. Dorthin ist die Reise für gesetzlich Versicherte unproblematisch. Doch in anderen Ländern ist die Anspruchsbescheinigung oft nicht einmal das Papier wert: In Spanien beispielsweise wird nur gegen Bargeld behandelt. In anderen Ländern wie Frankreich wird zunehmend eine Selbstbeteiligung verlangt, obwohl die deutsche Krankenkasse die Kosten übernehmen. In einigen typischen Ferienzentren gibt es nicht genügend Kassenärzte, sodass auf Privatärzte ausgewichen werden muss. Auch in den österreichischen Bundesländern Salzburg, Steiermark und Tirol werden deutsche Urlauber häufig nur als Privatpatienten behandelt. Arzt -und Krankenhauskosten müssen dann wie in anderen Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen (Schweiz und Norwegen) vollständig selbst bezahlt werden.
Mit einer Auslands-Krankenversicherung sind nicht nur die
Arzt-Behandlungskosten sondern auch die Kosten für einen notwendigen medizinischen Rücktransport abgedeckt: Die Kosten dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts nicht übernehmen. Sie können bei Schwerverletzten und Sondertransporten bis zu 10.000 € ausmachen. Der Rücktransport ist allerdings meist in den Auto-Schutzpflicht enthalten.
Wer zu den rund 5 Millionen Kassenmitgliedern gehört, die für den Krankenhausaufenthalt eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben: Der Schutz gilt auch im Ausland. Auch für privat versicherte kann die Auslands-Krankenversicherung sinnvoll sein. Die private Krankenversicherung ersetzt zwar alle Kosten, auch wenn der Versicherte in ein ausländisches Krankenhaus muss. Bei kostspieligen Behandlungen gibt der Versicherer eine Kostenübernahmeerklärung. Allerdings ist der Schutz für Auslandsreisen auf vier Wochen begrenzt. Wer länger verreist, sollte mit seiner Versicherung vor einer Absprache treffen. Teilweise jedoch deckt die private Police einen eventuellen Krankentransport nicht. Diese Deckung wäre aber vor allem sehr empfehlenswert. Eine Reise-Krankenversicherung kann auch sinnvoll sein, wenn die private Krankenversicherung bei Nichtinanspruchnahme Beitragsrückerstattung zahlt. Die Zusatzpolice deckt die Folgekosten eines Unfalls oder einer akuten Erkrankung, die zuhause auskuriert werden müssen.

Die Kfz – Haftpflichtversicherung: Verhalten bei unverschuldeten und verschuldeten Unfällen

Wenn Sie am Unfall nicht schuld sind, sollten Sie der gegnerischen Versicherung den Schaden melden und diese so formell richtig machen. Der Sicherheit halber sollten Sie den Schaden der Versicherung melden. Auch bei Kasko-Schäden müssen sie sofort den Versicherer benachrichtigen, damit dieser den Schaden eventuell beseitigen kann. Bei Diebstahl, Brand – oder Wildschäden muss die Polizei benachrichtigt werden. Nach einem unverschuldeten Autounfall können Sie vom Unfallgegner und seiner Versicherungsgesellschaft verlangen: Reparaturkosten, Wertminderung, Mietwagen oder Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur, Kostenpauschale, bei Körperschäden Schmerzensgeld. Nach einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten dem Geschädigten auch dann gesetzt, wenn er den Schaden selbst repariert. Unfallopfer brauchen sich nicht zu scheuen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Für die Kosten kommt die Versicherung des Gegners auf. Bei Fahrerflucht oder wenn der Unfallgegner keine ordnungsgemäße Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, braucht der Geschädigte nicht zu verzweifeln: Es gibt für Verkehrsopfer bei Ansprüchen wegen Schmerzensgeld oder Sachschäden einen Fonds der Verkehrsopferhilfe. Er kann nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten beansprucht werden. Bei einem verschuldeten Unfall stellt sich zunächst mal die Frage, ob der Pflichtversicherte die Möglichkeiten hat, den Schaden selbst zu zahlen. Der Grund ist das System der Schadensfreiheitsrabatte. Wenn er selbst bezahlt, kann eine Rückstufung in ein ungünstiger Beitragsklasse und damit über Jahre hinweg höhere Beiträge vermeiden. Die Autoversicherer haben mit ihrem neuen Beitragsklassesystem 1995 still und heimlich die Rückstufungsregeln zulasten der Versicherten verschlechtert.
Ein Anfänger mit einem Beitragssatz von 62% zahlt nun nach einem Unfall
17 Jahren mehr Prämie insgesamt 92 (vorher 79%) des Beitrages und wer in der Klasse es erst drei Jahre zu 70% Beitrag kutschiert, der muss sogar über 16 Jahre 165% statt 95% Mehrbelastung tragen.
Eine verbraucherfreundliche Regelung wäre die Begrenzung des Rabattverlustes auf drei bis fünf Jahre. Wann sollte der Versicherte selbst bezahlen? In der Teilkaskoversicherung ist die Antwort einfach, solange es keine Rückstufung in eine andere Schadenfreiheit-Klasse gibt. Was über die Selbstbeteiligung von meist 150 € hinausgeht, wird der Versicherung gemeldet.

In der Vollkaskoversicherung sowie bei kleineren Haftpflichtschaden kann eine Selbstregulierung dagegen Geld sparen. Faustregel: Schäden bis zur Schadensfreiheitshöhe am Besten selbst bezahlen. Dies gilt seit 2001 auch für Teilkasko-Policen, bei denen ein Schadensfreiheitsrabatt gewährt wird.
Wichtig ist: Für die Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt ist die Zahl der Unfälle entscheidend. Mehrere kleine Unfälle sorgen so für einen höheren Rabattverlust als ein großer Schaden. Wer also in einem Jahr zwei und mehr Schäden verursacht, sollte prüfen, ob er alle Schäden meldet, nur den teuersten Schaden oder ob alle Schäden selbst bezahlt.
Wenn man schuldlos in einen Unfall verwickelt wurde und der Wagen fahruntüchtig ist, bezahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung einen Leihwagen. Der Mietwagen darf höchstens Mittelklasse des beschädigten Wagens entsprechen. Empfehlenswert ist das Mieten eines Fahrzeuges einer niedrigeren Klasse: Dann verzicht der Versicherer auf den Abzug von 15 bis 20% der Mietwagenkosten als eigenen Betriebskosten des Versicherten. Allerdings sollte der Geschädigte drei Vergleichsangebote einholen und die gegnerische Versicherung um Kostenübernahme bitten. Sonst bekommt er eventuell nur ein Teilbetrag erstattet, wenn die gegnerische Versicherung nachweisen kann, dass er das Auto bei einem anderen Unternehmen viel günstiger hätte mieten können.

Die Kraftfahrzeugversicherung: Einstufung von Fahranfängern, Fahrzeugversicherung und Teilkaskoversicherung

Wann ein Fahranfänger eine Schadensklasse höher rückt, hängt vom Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages ab: Auf den Grundbetrag von 100% kommen Anfänger erst nach einem schadenfreien Kalenderjahr. Wer zum 1. Januar sein Fahrzeug versichert, kommt mit Beginn des nächsten Jahres bei Schadenfreiheit in SF eins (100%). Der zwischen dem 2. Januar und dem 1. Juli sein Auto erstmals versichert, kommt im nächsten Jahr erst einmal in Einheit 125%. Erst im Jahr darauf erreicht er 100% Schadensfreiheit. Wer die Stichtage 1. Januar. oder 1. Juli knapp versäumt sollte mit einer Versicherung um eine Rotation verhandeln. Wer seinen Führerschein bereits drei Jahren hat und erstmal sein Fahrzeug versichert, wird zum 1. Januar in Schadenstarif 1/2 (120%) eingestuft. Bei Schadensfreiheit bekommt er im vorigen Jahr in SF eins (100%). Bei Versicherungsbeginn im ersten Halbjahr (2. Januar bis 1. Juli) konnte ebenfalls im folgenden Jahr Schadensfreiheit 1. Beim Vertragsbeginn im zweiten Halbjahr im 2. Juli führt dagegen erst im übernächsten Kalenderjahr zu Schadensfreiheitklasse eins.
Wenn ein Elternteil sein Wagen auf das Kind umschreiben lässt und nachweist, dass das Kind den Wagen selbst gefahren hat, oder wenn die Eltern den von ihrem Kind mitbenutzten Wagen abschaffen und sich das Kind ein eigenes Auto kauft. Auch der Großvater der sein Wagen aufgibt, kann sein Rabatt auf den Enkel beerben. Allerdings wurden die Bedingungen dafür verschärft. Oft müssen Arbeitnehmer und-geber am gleichen Hauptwohnsitz gemeldet sein, oder die Vererbung ist nur auf Ehepartner, Lebenspartner oder Verwandte 1. oder 2. Grades möglich. Der Rabatt kann auch weitergegeben werden, wenn jemand von seinem Arbeitgeber den bisher von ihm gefahrenen Dienstwagen gekauft und der Arbeitgeber den Rabatt aufgibt.

Mit einer Kaskoversicherung können Schäden an Beförderungsmittel des Versicherungsnehmers versichert werden, wie es im Amtsdeutsch so unschön heißt. Dies bedeutet: Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug. Führerscheinneulinge können sich über einen Zweitwagen mit einem Beitragssatz von 120% versichern. Nach drei Jahren Unfallfreiheit kann die erreichte Rabattcluster offiziell als aufs erste Fahrzeug übertragen werden. Bei fast allen Versicherern bekommen Kinder aber auch ganz offiziell in Zweitwagenrabatt, falls ein Elternteil dort versichert ist. Der Weg über den Zweitwagen empfiehlt sich auch bei Unfallfolgefahrern, die nach mehreren Unfällen 142% Prämie zahlen. Bei der Zweitwagen-Versicherung kann auch ein beamteter Erstbesitzer in einer ländlichen Regionen gewählt werden. Entgegen der kursierenden Meinung hat ein Unfall des Zweitwagens auf den Schadensfreiheitsrabatt des Versicherten kaum Einfluss: Jedes Fahrzeug wird getrennt betrachtet.
Zum Abschluss einer Teilkaskoversicherung kann zumindest bei neueren Wagen immer geraten werden. Sie sichert gegen eine Reihe von Schäden, vor allem gegen Diebstahl. Daher kann bei älteren Fahrzeugen ab etwa acht Jahren auf die Kaskoversicherung verzichtet werden – denn da wird kaum ein Dieb Interesse zeigen. Aber auch bei neueren Fahrzeugen könnte sich eine technologische Neuerung zum Schaden der Versicherer anbahnen: Die vehement geforderte elektronische Wegfahrsperre, die in den meisten Neuwagen installiert ist, scheint Wunder zu wirken: Einige der größten Versicherer berichten, es sehr praktisch kein so gesichertes Fahrzeug gestohlen worden. Deshalb kann sich der Versicherte fragen, warum er diese immer teurer werdenden Policen abschließen soll.

Die Kraftfahrzeugversicherung: Pflicht und Kasko

Das Auto ist immer eines der liebsten Kinder der Deutschen. Zwar wird das gute Stück nicht mehr jeden Samstagmorgen im Trainingsanzug auf der Straße über Stand poliert, weil dies vielerorts mittlerweile verboten ist.
Aber noch fahren in Deutschland 42 Millionen Pkws. Damit besitzt jeder westdeutsche Haushalt im Schnitt 1,1 Autos (Stand 1990). Um eines dieser Fahrzeuge auffahren zu dürfen, muss eine Kfz-Pflichtversicherung abgeschlossen werden. Der Wettbewerb in der Kfz – Versicherungsbranche ist hart. Nach der Freigabe der Tarife sinken die Beiträge deutlich: Selbst große Anbieter winken mit Rabatten, neue Direktversicherungen und traditionell kostengünstiger Anbieter wie die Koblenzer drängen auf den Markt. Die obligatorische Kfz-Pflichtversicherung scheint eine der wenigen Versicherungen zu sein, wo die Verbraucher- auch dank der Vielzahl von Autozeitschriften – intensiv die Preise vergleichen und nach dem billigsten Versicherer suchen. Bei den Versicherern ist die Autoversicherung ebenfalls sehr beliebt: Sie gilt als Türöffner kommen so gewonnenen Kunden weitere Versicherungen anbieten zu können. Sie ist sozusagen das Girokonto der Versicherungswirtschaft. Rund 45% des Gesamtumsatzes des
Sach-Versicherungsmarktes entfallen auf die Autoversicherung, davon 2/3 auf die Kfz-Haftpflicht. Die Kfz-Pflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben für alle Halter von Kraftfahrzeugen. Sie schützt den Halter des Wagens – ähnlich wie die Privathaftpflicht – vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter, wenn durch das versicherte Fahrzeug ein Schaden verursacht wurde. Um den Unfallopfern Schadensersatz zu garantieren, wurde sie zur Pflichtversicherung erhoben.
Für die Wagenzulassung ist daher nicht der Fahrzeugbrief und Personalausweis notwendig, sondern auch die sogenannte Doppelkarte als Bestätigung einer abgeschlossener Pflichtversicherung. Versicherungshalter, Eigentümer, Fahrer und Beifahrer versichern Fahrzeuge. Pflichtversicherung gelten nur Europa. Die gesetzliche Deckungssumme wurde zum 1.7.1997 deutlich erhöht. Nun stehen nach Autounfällen bei einem oder zwei Verletzten oder Getöteten zu je
2,5 Millionen € und nur drei und mehr Verletzten insgesamt bis zu 7,5 Millionen € sowie auch für Sachschäden an bis zu 50.000 auf Vermögensschäden zur Verfügung. Über 90% der Versicherten haben eine unbegrenzte Deckung gewählt: Sach-und Vermögensschäden werden in ganzer Höhe ersetzt, Personenschäden jener Unternehmen bis zu 7,5 oder 12,5 Millionen € I. verletzte oder getötete Personen. Diese Deckung ist nur unwesentlich teurer und sollte daher bevorzugt werden. Auch. Die Versicherung zahlt nicht in das Fahrzeug zu einem anderen Zweck als im Antrag angegebenen verwendet wird (Vermietung), wenn der Fahrer keinen Führerschein hat oder ein unberechtigter (etwa in Autodieb) das Fahrzeug benutzt (auch bei Fahrerflucht), wenn eine dauernde Gefahrenerhöhung eintritt (Fahrer mit abgenutzten Reifen). Wer alkoholisierte oder unter Drogen einen Unfall verursacht wird oft mit bis zu 5.000 € am Schaden beteiligt (Rauschmittelklausel). Der Beitrag berechnet sich vor allem nach dem Fahrzeugtyp, den Zeitraum der Fahrpraxis und Schaden, in dem Zulassungsbezirk (390 Bezirken) und danach, ob das Fahrzeug privat genutzter vermietet wird. Bei Lastwagenanhängern spielt die Nutzlast eine Rolle, bei Arbeitsmaschinen das Gesamtgewicht, bei Omnibussen die Zahl der Plätze.
Je nach privater oder gewerblicher Verwendung des Fahrzeuges gibt es ebenfalls Tarifunterschiede. Außerdem wird bei halb-oder vierteljährlicher Zahlung der Prämie ein Zuschlag verlangt. Es empfiehlt sich daher die jährliche Zahlung, wie übrigens bei fast allen Policen.

Die Pflegeversicherung: wirklich notwendig?

Rund 2% der Bundesbürger brauchten vor 1994 regelmäßige tägliche Pflege. 60.000 Menschen leben in alten – Pflegeheimen, 1,2 Millionen noch zuhause oder in der Familie. Ihnen sollte die staatliche Pflegeversicherung helfen – und noch vielen mehr: Nach einer Studie von Infratest ist jeder fünfte Bundesbürger potenziell pflegebedürftig. Eine Pflegeversicherung soll finanzielle Hilfe schaffen und vor allem die Kommunen entlasten, die über die Sozialhilfe ein Ansteigen der Zahlungen zu verzeichnen haben. Die Pflegeversicherung ist eine Zwangsversicherung. Sie folgt der Krankenversicherung: Sie ist in die gesetzliche Krankenversicherung in die Pflegeversicherung eingeschlossen. Die umstrittene Pflegeversicherung wurde in zwei Schritten eingeführt: Ab 1.4.1992 gab es Leistung für die ambulante Betreuung zuhause, seit 1.7.1996 wird auch die stationäre Pflege finanziert. Die Leistungen richten sich nach der Pflegebedürftigkeit. Es gibt drei Stufen der Pflegebedürftigkeit: Stufe eins – die Person braucht täglich Hilfe bei mindestens für drei Verrichtungen (Körperpflege, Ernährung, Mobilität, darunter aufstehen, ausgehen, Ein-und Auskleiden). Stufe zwei: Die Person muss mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten – Beispiel: Morgens, mittags, abends geholfen werden. Mehrmals in der Woche besteht hauswirtschaftlicher Versorgungsbedarf. Stufe drei: Die Person braucht ständige Versorgung, also rund um die Uhr. Mehrmals in der Woche besteht hauswirtschaftliche Versorgungsbedarf. In der häuslichen Pflege erhalten ähnliche pflegebedürftige Sachleistung zu 375 € monatlich, schwer Pflegebedürftige bis zu 900 € Schwerstpflegebedürftige bis zur 1800 € im Besonderen Härtefällen sogar mehr. Ist die Pflegeperson verhindert, übernimmt die Pflegekasse einmal jährlich die Kosten für eine Ersatzkraft und für häusliche Pflegeleistungen, ist nicht nur unfallversichert, der Pflegeversicherungsteil enthält auch noch Beiträge zur Rentenversicherung: Je nach Pflegestufe und Umfang der Pflege sind es zwischen 200 € und 400 € Euro je Monat. Die Leistungen werden nur auf Antrag gewährt. Seit Juli 1996 übernimmt die Pflegekasse auch ein Teil der Kosten für die stationäre Betreuung von rund 8000 € im deutschen Alten – im Pflegeheim. Auch hier gilt eine Stufenregelung, die sich nach der Pflegebedürftigkeit des Patienten richtet. Schwerst Pflegebedürftige erhalten zur Vermeidung von Härtefällen ausnahmsweise bis zu 1650 € Monat. Das Geld wird aber nur für Pflege-Dienstleistungen gezahlt. Alle Kosten für Unterkunft und Verpflegung muss der Heimbewohner selbst zahlen. Diese Eigenanteil beträgt durchschnittlich und 570 € Monat. Wenn höhere Pflegekosten, muss der Pflegebedürftige ebenfalls in die eigene Tasche greifen. Die Pflegeversicherung bietet also nur eine Grundversorgung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je zur Hälfte den Betrag von 1,7%. Dies gilt jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Dafür wurde den Arbeitnehmern ein Feiertag gestrichen, der stets auf einen Wochentag fällt: In den meisten Bundesländern ist dies der Buß- und Bettag.

Die Privat- oder Familien- Rechtsschutzversicherung: Worauf muss ich achten?

Die Privat- oder Familien-Rechtsschutzversicherung umfasst den privaten Bereich. Der Versicherungsschutz gilt auch für den Ehegatten und die unverheirateten Kinder bis zum fünfundzwanzigsten Lebensjahr, wenn sie noch in Ausbildung sind. Ebenfalls mitversichert ist der Lebensgefährte, mit dem der Versicherte zusammenwohnt, wenn er in der Police genannt wird. Der Schutz umfasst stets Schadensersatzansprüche anderer, Straf – und Bußgeldverfahren, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, Streitigkeiten und Kauf – in Reparaturverträge, Steuer- oder Sozialrechte. Eigens abschließen müssen Versicherte allerdings einen Miet-Rechtsschutz. Selbstständige müssen Privatleben und Beruf gesondert versichern, was oftmals schwer zu trennen ist. Die geringen Unterschiede in der Rechtsschutzversicherung sind geringer als in anderen Sprachen.

Offenbar ist die Prämienkalkulation der Anbieter fast identisch. Besonders günstige Angebote gibt es für den öffentlichen Dienst und Mitglieder von Automobilclubs. Der Verkehrs-Rechtsschutz kostet normalerweise 50 € im Jahr (ohne Selbstbeteiligung im Schadenfall) mit Selbstbeteiligung ab 35 €. Familien-Rechtsschutz kostet ohne Selbstbeteiligung ab 150 €, mit Selbstbeteiligung ab 125 € im Jahr. Der zusätzliche Mieter rechtfertigt rund 40 € im Jahr. Eine Selbstbeteiligung sollten Sie jedoch nach Möglichkeit vermeiden, auch wenn Tarife ohne sie meist 22% teurer sind: Sie verleitet dazu, dass sie zögerlicher zum Anwalt gehen. Vor allem im Verkehrs-Rechtsschutz oder bei außergerichtlicher Beratung sind die Kosten oft recht gering, sodass sich nur eine Selbstbeteiligung von 100 oder 150 € der Schutz bereits nicht mehr lohnt. Oft verbinden die Versicherten den Abschluss einer Rechtsschutz-Versicherung mit dem Abschluss der Autoversicherung. Da haben Sie bei Verkehrs – Rechtsschutz den gleichen Ansprechpartner im Schadenfall. Jedoch empfiehlt es sich, ihr einen spezialisierten Rechtsschutzversicherer zu wählen. Den Auftakt der Versichertenstreitigkeiten mit seiner Versicherung, etwa wegen Hausrat – oder Haftpflichtschäden. Dann aber könnte der Rechtsschutzversicherer unter dem gleichen Dach eher zu Schwierigkeiten bei der Deckungszusage neigen als ein Unabhängiger. Alle Schadensersatz – Rechtsschutzversicherungen prüfen Ansprüche auf Schadenersatz aufgrund von Personen -, Sach – oder Vermögensschäden. Hierunter fallen auch Streitigkeiten mit der Versicherung. Strafrechtsschutz: Diese Rechtsschutzversicherung deckt eine Verteidigung in einem Straf -, Bußgeld – oder Disziplinarverfahren ab. In einem Strafverfahren rutschen auch schnell Verursacher des Verkehrsunfalls. Die Verfahrenskosten für Falschparker aber werden meist nicht übernommen. Oder wenn es vor dem Verwaltungsgericht um die Erhaltung oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis geht. Die Arbeitsrechts-Schutzversicherung bietet Schutz bei Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis.
Die Kfz-Vertrags-Rechtsschutzversicherung bietet bei Ärger um das Auto, etwa bei Kauf, Reparatur und Versicherungsschutz. Sozialgericht- Rechtsschutz: bei Streitigkeiten mit der gesetzlichen Kranken -, Renten -, Unfall- über Arbeitslosenversicherung um Leistungen. Hier treffen den Versicherer aber nur die Anwaltskosten, Streitigkeiten vor Sozialgerichten kosten keine Gerichtsgebühr. Steuerrechtsschutz: wenn Versicherte wegen Steuern oder andere Abgaben die Zölle oder Gebühren vor einem Finanz- und Verwaltungsgerichten prozessieren müssen. Beratungs- Rechtsschutz: für die Kosten einer Beratung wegen veränderter Rechtslage wählen- an Erbrecht. Allgemeiner Vertragsrechtsschutz: wenn Ansprüche aus Verträgen des privaten täglichen Lebens (z. B. Kauf, Reparatur oder Darlehen) geltend gemacht werden oder abgewehrt müssen. Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete: wenn Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer oder Mieter ihre Rechte durchsetzen wollen.

Die private Arbeitslosenversicherung: Worauf sollte man achten?

Als erster deutscher Versicherer bot die Volksfürsorge im Januar 1996 eine private Arbeitslosenversicherung an. Noch nie in der Nachkriegsgeschichte der deutschen Assekuranz war das Echo auf einen neuen Tarif so groß: Das neue Produkt hat noch viele Macken, vor allem ist es teuer. Die Volksfürsorge verspricht ein privates Arbeitslosengeld, dass die staatliche Leistung bis zu 90% des letzten Nettoeinkommens auffüllt. Für 540 € zusätzlich zum Arbeitslosengeld zahlt der Arbeitnehmer mit 1500 € Nettoeinkommen 54 € Monatsbeitrag. Die Volksfürsorge zahlt in die Nachlaufzeit des Vertrages
Leistungsbeanspruchung 60 bis 100% seiner Beiträge zu. Die Verzinsung beträgt allerdings nur knapp 2%. Auch der Tarif selbst hat viele Fußangeln: Versichert wird nur, wer drei Jahre (Osten: zwei Jahre) unbefristet beim deutschen Arbeitgeber beschäftigt ist. Zwei Jahre muss er Versichertenbeiträge (Wartezeit), bevor er erstmals Leistungen bekommen kann. Danach muss erneut drei Jahre warten, bevor die Versicherung wieder eintritt. Schutz erhalten überhaupt wieder zwischen zwei 20 und 50 Jahren. Die Risikogruppen sind ausgeschlossen: Teilzeitkräfte und über 50 Jährige. Die Volksfürsorge bietet keinen originären Schutz gegen Arbeitslosigkeit, sondern eine private Zusatzversicherung für höheres Arbeitslosengeld. Wer kein Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, sie dann keinen Pfennig vom Versicherer. Inzwischen bietet der Deutsche Lloyd einen Vertrag, der bei Arbeitslosigkeit die Zahlungen nicht aufstockt und die Beiträge und Ratenzahlung des Arbeitslosen für Versicherungen, Bausparkassen, Hypothekenbanken und die Fonds-Gesellschaften übernimmt. Der Arbeitslose bekommt also kein Geld ausbezahlt, sondern der Versicherer überweist die Raten direkt an den jeweiligen Zahlungsempfänger, sogar bei Überziehung des Girokontos. Der Schutz ist damit besser als eine klassische Restschuldversicherung, die bei Arbeitslosigkeit nicht einspringen würde. Vorzug gegenüber der Volksfürsorge: Die Wartezeit beträgt nur sechs Monate, man ist keine Sekunde von der Beitragszahlung befreit und Leistung werden bis zu drei Jahre erbracht. Pferdefuß: Der Jahresbeitrag hängt von der Leistungsdauer, Geschlecht, Alter und Ausbildung ab und steigt jedes Jahr um 5% an. Häufig werden fünf Euro Beitrag je 500 € Versicherungssumme verlangt. Ostdeutsche müssen einen Risikozuschlag von 60% berappen, weil das Risiko, arbeitslos zu werden, in den östlichen Bundesländern höher ist. Dadurch lohnt die Police sich für Ostdeutsche nicht. Gegenüber dem Deutschen Lloyd übernimmt amerikanische Versicherer sind also wieder französische Versichertenkarten. Die Zahlungsverpflichtungen betreffen also nicht nur Arbeitslosigkeit, sondern auch Arbeitsunfähigkeit, Krankheit und Tod. Allerdings kann der Kunde die Police nicht direkt abschließen, sondern nur der entsprechende Gläubiger. Der Anleger ist gegen Ausfall der Steuerersparnis durch Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Tod versichert. Der Versicherer übernimmt auch die gesamte Deckungslücke zwischen dem staatlichen Arbeitslosengeld und dem vollen bisherigen Nettoeinkommen (Wartezeit: drei Monate). Preis: 6,5% der monatlichen Versicherungssumme, unabhängig von Alter, Geschlecht und Bundesland. Inzwischen bieten andere Versicher ähnliche Angebote, die auch der einzelne Kunde direkt abschließend kann. Häufig sind allerdings zur Zahlung 700 € pro Monat versicherbar. Diese Ergänzungsversicherungen sind verhältnismäßig teuer, ohne das Risiko Arbeitslosigkeit wirksam abzusichern.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherungen: Worauf muss ich achten?

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherungen vereinbart der Kunde mit der Versicherung für den Versicherungsfall einer Rente. Diese ständige Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es erst seit 1975. Der Grund: Die Berufsunfähigkeit ist als Risiko schwer zu kalkulieren und kann eine hohe Versicherungsleistung nach sich ziehen. In der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen immer mehr Versicherte eine Berufsunfähigkeitsrente. Wegen der Angst vor Verlusten waren die Verkaufsanstrengungen bislang nicht allzu groß. Häufig sind die Prämien zu teuer. Allerdings gibt es wohl eine besondere Grundstruktur beim Ausgleich: Im Allgemeinen versichern sich Angestellte mit einem überdurchschnittlich hohen Einkommen. Diese aber zeichnen sich offenbar nur durch Pflichtgefühl aus. Derzeit ist nur jede 10. Berufsunfähigkeitsversicherungen von Selbstständigen abgeschlossen worden den größten Anteil stellt immer noch die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BOZ). Sie gibt es als Zusatz der Lebensversicherung. Hier kann der Versicherte innerhalb bestimmter Grenzen die Höhe seiner Berufsunfähigkeitsrente wählen. Wählbar ist die Beitragsbefreiung: Bei Berufsunfähigkeit läuft die Lebensversicherung ohne Beiträge weiter. Bei vielen Gesellschaften ist der kombinierte Schutz preiswerter als die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen. Allerdings läuft die BU-Rentenleistung meistens nur für die Dauer des Vertrages. Je nach Bedarf darf die Jahresrate maximal 48% oder 24%  erreichen. Bei Lebensversicherungssumme von 25.000 € kann also eine monatliche Rente von 1000 € oder 2000 € abgeschlossen werden. Die niedrigste Prämie kostet die Kombination mit einer Risiko-Lebensversicherung. Bei nachgewiesener Berufsunfähigkeit zahlen die Versicherungen in jedem Fall, unabhängig davon, wie die Berufsunfähigkeit zustande gekommen ist. Es spielt also keine Rolle, ob Krankheit oder Unfall die Ursache war. Ausnahmen gelten für Krieg, bei strafbaren Handlungen oder absichtlicher Herbeiführung der Berufsunfähigkeit. Die Versicherer zahlen unabhängig davon, ob der Versicherte weitere Einkünfte erzielt oder nicht. Bei der Auszahlung der Leistung kann der Versicherte wählen: Die meisten entscheiden sich für die Pauschalregelung. Danach zahlt der Versicherer die vereinbarte Leistung voll, wenn der Kunde zu mindestens 50% berufsunfähig ist. Es gilt alles oder nichts. Bei geringerer Berufsunfähigkeit bekommt der Versicherte nur eine Rente, wenn er pflegebedürftig ist. Ein Teil der Versicherungen bietet aber auch weniger starre Regelung an: Dabei wird je nach Grad der Berufsunfähigkeit gezahlt. Oft wird vereinbart, was der Versicherer bei einer Berufsunfähigkeit von 33% 1/3 der Rente, bei 50% 2/3 und ab 66% die ganze Rente zahlt. Typisch ist die 22/75-prozentige Staffelung: volle Leistung bei 72% Berufsunfähigkeit, darunter bei mehr als 22% Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung nach dem Grad der Berufsunfähigkeit oder der Pflegestufe – je nachdem, wann die Versicherten mehr bekommen. Im Fall 35-prozentiger Berufsunfähigkeit erhält der Versicherte zum Beispiel 95% der vereinbarten Rente und zahlt 35% weniger ein. Für Beamte gibt es die Staffel der Regelung nicht, da sie bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden und die Versicherung dann sowieso voll zahlen müssen. Nicht alle Gesellschaften versichern daher Beamten. Die Staffelregelung ist für die meisten Kunden besser: Der Versicherte erhält hier bereits ab Geld ab 33% Berufsunfähigkeit. Die Staffelregelung sichert bei der zu 90% durch Krankheit verursachten Berufsunfähigkeit. Die Mehrzahl der Berufsunfähigkeit ist nicht zu hoch. Außerdem wächst die Rente in dem Maß mit, wie der Verlauf der Krankheit die Gesundheit verschlechtert. Sozialversicherungspflichtige und Freiberufler, die über ein Versorgungswerk abgesichert sind, können zudem erst beim Berufsunfähigkeit von mehr als 50% mit Leistungen rechnen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherungen schließt also die Versorgungslücke. Nur Personen überwiegend körperlicher oder stark unfallgefährdeter Tätigkeit soll eine Pauschalregelung vereinbaren. Bei ihnen ist die Wahrscheinlichkeit eines schweren Unfalls hoch, und durch die Pauschalregelung bekommen Sie bereits um 50% Berufsunfähigkeit die volle Leistung.

Die Reisegepäckversicherung und die Hausratversicherung

Mehr als 100 Millionen € geben rund 8 Millionen deutsche Urlauber jedes Jahr in dem Glauben aus, damit die Reisegepäckversicherung abgeschlossen zu haben. Doch oft bleibt es beim Glauben: Im Schadenfall zahlt kaum noch eine Versicherung freiwillig. Das zeigt der Blick in die Gerichtssäle: Wer das Taxi mit seinem Gepäck vor dem Flughafen stehen lässt, um einen Gepäckwagen zu suchen, kriegt nichts. Wer am Flughafen am Kiosk eine Zeitung bezahlen will und daher den neuen Laptop zu seinen Bein stellt, ebenfalls nicht. Das Gericht: Er hätte ihn zwischen die Beine klemmen müssen. Die Urteile der Gerichte laufen darauf hinaus, dass der Versicherte sein Gepäck im Blick und auch im räumlichen Kontakt behalten muss. Der Kommentar der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände zu solchen Urteilen: Der Versicherte sollte sich auf der Reise so sorgfältig verhalten, als hätte er keine Versicherung abgeschlossen. Und wofür braucht er sie dann? Schließlich zahlt bei Reisen innerhalb Europas oder sogar der Welt oft die Hausratversicherung, und das Weit großzügiger. Über die sogenannte Außenversicherung sind Teile des Hausrates mitversichert, die sich vorübergehend bis zu drei Monaten außerhalb der Wohnung befinden. Auf Reisen innerhalb Europas ist der Hausrat mit 10% der Versicherungssumme oder maximal 7.500 € versichert gegen Brand, Sturm und Einbruch oder Diebstahl. Bei einfachen Diebstahl oder Beschädigungen ist aber nichts geschützt. Bei Diebstahl aus Autos werden bis 520 € oder 20% der Versicherungssumme erstattet. Bei einem Diebstahl in Hotels zahlt der Hotelier bei Nachweis des Verschuldens den hundertfachen Zimmerpreis maximal 3000 €. Die Zurückhaltung der Gepäcksversicherer hat Gründe: In keiner anderen Sparte ist der Versicherungsbetrug so ins Kraut geschossen wie der Reisegepäckversicherung. Da finden sich auf den Verlustlisten nur das aller Feinste, lauter Maßanzüge und Modellkleider. Und oft ist die Liste so lang kann man das Ganze nicht einmal in einen Koffer passen würde. Die Folge ist, dass die Versicherungen mittlerweile bei der Regulierung von Schadensfällen sehr restriktiv geworden sind.

Die meisten Versicherungen akzeptieren ohnehin nur Stammkunden. Außerdem sind die Prämien sehr hoch. Ein Blick in die Praxis: Marktführer bei der Gepäck-Assekuranz ist die europäische Reiseversicherung. Bei ihr gehen jährlich rund 85.000 Schadensmeldungen ein. 8000 Schäden lehnt die Gesellschaft ab, nur 200 Versicherte klagen. Vor Gericht haben auch sie nur wenig Erfolg: in weniger als 15% der Fälle konnten sie einen Sieg gegen die Versicherungsjuristen davontragen. Vor Gericht berufen sich die Unternehmen auf Paragraf 61 des Versicherungsvertragsgesetzes:

Danach ist die Versicherung von der Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. Theoretisch umfasst der Versicherungsschutz das gesamte Gepäck, dass der Versicherte und die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen während einer Reise mit sich führen. Dazugehören Gegenstände des persönlichen Bedarfs inklusive der am Körper getragenen Sachen. Diese Gegenstände sind versichert gegen Diebstahl und Raub, Beschädigung oder Fehlleitung, Einbruch in das Auto, und von Zerstörung durch Brand, Sturm oder höhere Gewalt. Ausgeschlossen sind hingegen Schmuck, Fotoausrüstungen oder andere Wertsachen; sie sind bis maximal 50% der Versicherungssumme versichert, und das auch nur, solange sie getragen, benutzt aber sicher verwahrt werden. Im unbeaufsichtigten Auto sind Sie gar nicht versichert. Nachts von 20 bis 6:00 Uhr sind die Nichtwertsachen nur versichert während einer Fahrtunterbrechung von bis zu zwei Stunden und/oder Unterbringung in einer abgeschlossenen Einzelgarage. Zusätzlich muss sich das Gepäck in einem fest umschlossenen, durch Verschluss gesicherten Innen- oder Kofferraum befinden.

Die Reiserücktrittskostenversicherung

Nicht jeder Urlauber bucht gleich eine dreimonatige Weltreise mit dem Luxusdampfer, wie ein Ehepaar es tat und jeweils mehr als 52.000 € für zwei Personen bezahlte. Doch das Ehepaar leistete sich zum Hochzeits-Jubiläum nicht nur dies, sondern auch noch eine Reiserücktrittskostenversicherung. Zum Glück: kurz vor Reisebeginn erkrankte ein Ehepartner. Die Reise musste storniert werden und der Versicherer die Stornogebühren bezahlen: Rund 75.000 €. Solche Fehler ärgert den betroffenen Versicherer, erfreuen aber die Branche, zeigen sie doch, was für großzügige Leute in einer Versicherung sitzen und was nicht alles passieren kann. Unter dem Strich ist die Zahlung von Geld für spektakuläre Schadensfälle besser als die beste Werbung. Weniger werbewirksam sind im Schadensfälle, in denen die Versicherung erst vor Gericht verklagt werden muss, bevor sie zahlt, oder bei denen im
Kleingedruckten genau der bestehende Schadenfall ausgeschlossen ist. Zum Beispiel zahlen manche Gesellschaften nicht, wenn ein Angehöriger stirbt, der älter als 75 Jahre war, und deshalb die Reise storniert wurde. Auch wer keine Reiserücktrittskostenversicherung abschließt, hat nicht das ganze Geld verloren: Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, Ersatzperson zu akzeptieren, und darf dafür allenfalls eine geringe Umbuchungsgebühr verlangen. Unter den Verwandten, Freunden und Bekannten finden sich meist schnell jemand, der einspringen möchte. Ansonsten hilft noch eine Anzeige der örtlichen Tageszeitung. Die Reiserücktrittskostenversicherung ersetzt Stornogebühren bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtbenutzung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses, zusätzliche Rückreise und Mehrkosten bei vorzeitiger Abreise sowie gebuchte, aber nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen.

All dies muss der Versicherte aber vor Reisebeginn im Vertrag genau kontrollieren. Vor allem der Schutz für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen wird konkret: wenn der Urlaub schon angetreten wurde, allerdings müssen bestimmte, triftige Gründe vorliegen, damit der Versicherer zu dem Zeitpunkt zahlt. Dazu zählen tot, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Versicherten oder eines nahen Angehörigen, Unverträglichkeit der Reise wegen einer Schwangerschaft, Schaden durch Feuer oder andere elementare Ereignisse, Antritt eines neuen Jobs sowie Schaden durch die Straftat eines Dritten, beispielsweise Diebstahl oder Brandstiftung. Krankheit sollte durch ein ärztliches Attest bestätigt werden. Urlauber, die zusammen in die Ferien fahren und nicht verwandt sind, müssen darauf achten, dass beide Partnerleistungen bekommen, wenn nur ein Partner durch triftigen Grund verhindert ist. Sonst muss der andere Partner auf einmal allein fahren. Teilweise ist dies auch für Gruppen bis sechs Personen möglich. Allerdings mussten grundsätzlich alle Reisende in der Police genannt werden. Bis zu 30 Tage vor Reisebeginn ist die Stornierung übrigens recht billig. Je näher dann allerdings der Reisetermin rückt, desto teurer wird die Absage: Sechs Tage vor Reiseantritt sind 50% durchaus üblich. Früher konnte man mit einer Versicherung eine Wette abschließen auf das Wetter im Reisegebiet. Im Rahmen der Wetterversicherung wurde dem Urlauber die Aufwendungen für Reise – und Aufenthaltskosten ersetzt, wenn am Urlaubsort währen der Versicherungsdauer eine bestimmte Zahl von wenigen Tagen (mit einem im Ortskatalog festgelegten Mindestmenge) erreicht wurde. Leider wurde diese überaus beliebte Versicherung von den deutschen Unternehmen eingestellt. Wahrscheinlich war das Wetter zu schlecht.

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