Archive for February, 2009

Worauf muss ich bei Rechtsschutzversicherungen achten?

Auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand sagt ein alter Spruch. Auch in einem Rechtsstaat kann man nie mit Sicherheit sagen, wann man in einen Prozess verwickelt wird. Dennoch gehört die Rechtsschutzversicherung, im Gegensatz zu dem, was dem Verbraucher durch die Versicherer und auch einige Rechtsanwälte aus verständlichen Gründen eingeredet wird – zu den entbehrlichen Versicherungen. Die Vertreter rechnen den Kunden die Kosten für Gericht und Anwalt hoch. Schon in der zweiten Instanz sind die Kosten oft höher als der Streitwert. Der Streit um eine Geschwindigkeitsüberschreitung kost schnell mehr als 500 €.
Ein Zivilprozess mit einem Streitwert von 5.000 € kommt in der ersten Instanz auf 3000 €, die Entscheidung einer Berufung auf insgesamt 7.000 €. In Deutschland gilt der Grundsatz: Wer verliert, trägt alle Kosten, auch die des Gegners. Nur bei einem Arbeitsgerichtsverfahren und einer Kündigung muss der Arbeitnehmer seine Anwaltskosten in der ersten Instanz selber tragen, auch wenn er gewinnt. Mit diesen Argumenten ist die Bundesrepublik ein Paradies für Rechtsschutzversicherung geworden: Jeder zweite Haushalt besitzt die eine oder andere Version, rund die Hälfte der Versicherten besitzt eine Verkehrs-Rechtsschutz. Die Deutschen sind damit Rechtsschutz-Europameister. In den vergangenen Jahren haben einige Gesellschaften neuer Rechtsschutzversicherer gegründet. Die Prozesshitliste der jährlich rund 2,5 Millionen Rechtsschutzfälle im Jahr: Prozesse rund ums Auto stellen 2/3 der Fälle, gefolgt von Streitigkeiten um Geld und Arbeitsrecht. Nehmen Sie es gelassen: Ein Prozess kommt nicht einfach so über sie ihren Regenschauer. Das Prozessrisiko lässt sich mit einem guten Anwalt relativ sicher abschätzen. Und wenn Sie gewinnen, war die Sache ohnehin für Sie kostenlos, ausgenommen Arbeitsgerichtsverfahren. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt für den Versicherten in meisten Fällen lediglich das Kostenrisiko, sodass sich unbesorgt prozessieren lässt. Vergessen wird oft, was auch die Haftpflichtversicherungen einen Mini-Rechtsschutz beinhalten, und Autofahrern, Privatpersonen und Tierhaltern die Abwehr fremder Ansprüche abnehmen. Die meisten privaten Streitigkeiten werden ohnehin nach einer Rechtsberatung gütlich mit einem Kompromiss beigelegt: Prozesse führen nur Streithanseln. Anwälte werden natürlich immerzu einer Rechtsschutzversicherung raten: Mehr als 15% ihrer Einkommen fließen aus dieser Quelle. Verbraucher sollten die lange Reihe von Ausschüssen für Bauangelegenheiten, Verbrechen (auch Beleidigungen), Familien – auch Scheidung oder Unterhalt und R. Streitigkeiten bedenken. In Familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten werden nur die Kosten einer mündlichen oder schriftlichen Beratung oder Auskunft durch einen Rechtsanwalt oder Notar gedeckt. Der Beratende darf aber nach außen hin nicht in Erscheinung treten und beispielsweise Anwaltsschreiben verfassen. Verwaltungsverfahren (etwa gegen die Schulbehörde) und Verfahren vor Verfassungsgerichten oder internationalen Gerichtshöfe sind ebenfalls nicht versichert. Im Arbeitsrecht sind Verhandlungen über Abfindung und Beratung zu einem neuen Arbeitsvertrag nicht gedeckt. Auch bei Vorsatz zahlt die Versicherung nichts: Wird der Versicherte (zu Unrecht) beschuldigt, etwas gestohlen zu haben, verweigert die Versicherung die Übernahme der Prozesskosten. Die allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) besagen: Wird den Versicherten vorgeworfen, der Vorschrift des Strafrechts verletzt zu haben, besteht nur dann Rechtsschutz, wenn ihm ein Vergehen zur Last gelegt wurde, das sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden kann. Das schließt die nur vorsätzlich begehbaren Straftatbestände Beleidigung, Hausfriedensbruch, üble Nachrede, Verleumdung, Unterschlagung, Diebstahl, Begünstigung, Betrug, Untreue, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Urkundenfälschung, Wilderei und unterlassene Hilfeleistung aus. Jeder Rechtsschutzversicherte sollte sich erst einmal die Kostenübernahmegarantie des Versicherers holen, bevor er prozessiert.

Versicherungsrecht: Achten Sie auf das Kleingedruckte!

In den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) findet sich das oft umstrittene Kleingedruckte: Darin liegt die Versicherung gedeckten Gefahren genau fest. Es ist die Voraussetzung für die Kalkulation der Beiträge. Neben dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bilden die AVB die Grundlage jeder abgeschlossene Versicherung, denn sie enthält zugleich die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gibt verschiedene AVBs für die einzelnen Sparten, die so genannten besonderen Bedingungen. Die AVB sind im Grunde nicht mehr als vorformulierte Vertragsbedingungen. Sie sollten den Vertragsabschluss vereinfachen. Nebenabsprachen sind zulässig, sie müssen aber schriftlich getroffen werden. Der Versicherte sollte vor allem auf die Ausschlüsse achten. Die Versicherungsbedingungen sind allerdings immer noch umständlich und unverständlich formuliert. Sogar die an sich einfache Hausratversicherung zeichnet sich bei den meisten Versicherungen durch umständliche Anträge aus, hat die Stiftung Warentest herausgefunden. Zu einem Vertragsabschluss ist leicht zu kommen, manch einer kommt dank der Vertreterkünste sogar schneller zu einem Vertrag, als ihm lieb ist. Die Geschichte eines Versicherungsvertrages beginnt mit einem schriftlichen Antrag. Der Antrag muss der Versicherte wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen, sonst verstößt er gegen seine vorvertragliche Anzeigepflicht nach Paragraf 16 VVG, nach der alle für die Übernahme der Gefahr erforderlichen Umstände anzuzeigen hat. Immer wieder lassen manche Vermittler in den Anträgen diese Grundhaltungen aus. Damit tun sie ihm aber keinen Gefallen, sondern können seinen Versicherungsschutz gefährden – auch noch Jahre später. In einigen Sparten gibt es daher Wartezeiten, in denen der Kunde zwar Beiträge zahlt, aber nicht versichert ist.  Der Versicherte ist nach Unterschreiben des Antrags eine bestimmte Zeit an ihn gebunden. Diese Spanne richtet sich danach, bis wann er den Eingang der Antwort des Versicherers erwarten kann. Für Hausrat – und Gebäudeversicherung gelten 14 Tage Bindungsfrist, für Rechtschutz-, Kasko und Unfallverunfallversicherung einen Monat, und bei Kranken- oder Lebensversicherung kann sich die Versicherung sechs Wochen Zeit lassen. Der Antrag ist damit schon einen Vertrag: Der Versicherer braucht nur ja zu sagen, damit der Vertrag gültig. Die Versicherer müssen dem Versicherten bei Antragstellung eine Kundeninformation über für das Versicherungsverhältnis zukommen lassen. Paragraf 10 a Aufsichts Gesetzes (VAG) schreibt eine vollständige, übersichtliche und vor allem verständliche Information des Versicherten vor. Zusätzlich werden die Versicherten nun informiert: über den Versicherungsvertrag, Laufzeit, Anschrift und Rechtsform des Versicherers; Versicherungsbedingungen; Prämienhöhe; Antragsbindungsfrist und das auf den Vertrag anwendbaren Recht: Es kann deutsches oder ausländisches Recht sein. Bei einer Lebensversicherung muss der Kunde über die Rückkaufswerte bei vorzeitiger Kündigung in den ersten fünf Jahren formiert werden. Wer kündigt, erhält er den Rückkaufswert minus Stornogebühren zusätzlich wird der Kunde vor Vertragsabschluss über die Überschussbeteiligung, ihre Berechnung und die wichtigsten steuerlichen Regelungen informiert. Während der Laufzeit muss er jährlich über die Höhe der Überschussbeteiligung informiert werden. In der Krankenversicherung muss der Kunde über den voraussichtlichen Verlauf der in Entwicklung bis zum 80. Lebensjahr informiert werden. Diese Rechnung muss die Erfahrung der vergangenen 20 Jahren das Verhältnis von Plänen und Einkommensentwicklung berücksichtigen. Er kann außerdem innerhalb eines Jahres vom bereits geschlossenen Vertrag zurücktreten. Der Grund kann beispielsweise sein, dass dem Kunden die Versicherungsbedingungen nicht ausgehändigt wurden oder dass die vorgeschriebenen Verbraucherinformationen nicht stattgefunden hat. Dann allerdings bekommt der Kunde vorläufigen Versicherungsschutz, zum Beispiel bei der Lebens -, Unfall – oder Sachversicherung.

Versicherungssteuer: Worauf muss ich achten?

Grundsätzlich nicht als Sonderausgaben anerkannt werden Hausratsversicherungen, Reisegepäckversicherungen, Rechtsschutzversicherung und Kaskoversicherung. Arbeitnehmer, bei denen ein Arbeitszimmer anerkannt wurde, können allerdings den entsprechenden Teil der Hausratversicherung als Werbungskosten geltend machen. Doch bei einem Versicherungsfall müssen sie die Leistungen entsprechend dem abgesetzten Anteil versteuern. Der Selbstständige kann die Hausratversicherung als Betriebsausgaben absetzen. Vor dem Argument der Abzugsfähigkeit als Sonderausgaben muss aber auch noch gewarnt werden: In den meisten Fällen sind die Höchstbeträge schon durch Zahlungen an die Sozialversicherung, Bausparen oder andere Versicherungen ausgeschöpft.

Ausschlaggebend sind immer die tatsächlichen Beitragszahlungen, also nach Abzug eventueller Beitragsrückerstattungen. Ledige erreichen ihre abweichende Höchstgrenze recht schnell. Zu zunächst können Sie pauschal 3000 € Vorsorgeaufwendungen pro Jahr absetzen, teilweise 6.000 € (Vorwegabzug). Dieser Betrag ist jedoch bei allen Arbeitnehmern und Beamten um 16% des Bruttolohns zu kürzen. Bleiben unterm Strich noch Ausgaben für die Vorsorge übrig – das klappt bis zum Jahreseinkommen von etwa 18. 750 € (verheirateter 37.500 € können sie außerdem noch den sogenannten Grundhöchstbetrag abziehen. Wenn ihre Vorsorgeaufwendungen sowohl den Vorwegabzug als auch den Grundhöchstbetrag besteigen, so wird der übersteigende Betrag zur Hälfte berücksichtigt, höchstens jedoch bis zu 50% des Grundhöchstbetrages, derzeit etwa 700 € für Ledige. Hinzu kommen falle, die nach 1957 geboren sind und private Zusatzversicherung für den Pflegefall abgeschlossen haben, bis zu 180 € pro Jahr als Sonderausgabe für diese Beiträge. Bei Beamten gilt eine Vorsorgepauschalen von höchstens 1108 € pro Jahr. Die Anerkennung als Werbungskosten ist meist günstiger als die Anerkennung als Sonderausgaben, da die Versicherungsbeiträge in voller Höhe anerkannt werden.
Als Werbungskosten anerkannt werden alle Versicherungsbeiträge, die beruflich bedingt sind oder durch Erzielung andere Einkünfte verursacht werden, etwa bei Vermietung. Problemlos anerkannt wird zum Beispiel eine Berufshaftpflichtversicherung oder eine Haftpflicht-und Rechtsschutzversicherung von Haus-und Grundbesitzern. Selbstständige sollten daher ihre private Haftpflicht in die Berufliche einschließen. Angestellte können ihre Kraftfahrzeuge, Versicherungsbeiträge, wenn der Wagen auf Dienstreisen eingesetzt wird, entweder pauschal pro Kilometer versteuern oder die Kosten für das Auto durch Einzelabrechnung absetzen, was sich in fast allen Fällen lohnt. Zu den Autokosten zählen auch die haftpflichtige Anstriche und Kaskoversicherung. Der Gesamtaufwand wird anteilig auf die beruflich zurückgelegten Kilometer umgerechnet. Selbstständige können die Pflichtversicherung für das private Auto als Sonderausgabe absetzen, mit dem Anteil der betrieblichen Nutzung als Betriebsausgaben. Die Kaskoversicherung zählten lediglich mit dem Teil der betrieblichen Nutzung als Betriebsausgaben. Im Schadensfall muss die Versicherungsleistung als Einnahme versteuert werden, Kosten durch einen Unfall gelten als Betriebsausgabe. Bei Unfällen auf privaten Fahrten ist es umgekehrt: die Versicherungsleistung muss nicht versteuert werden, und Fahrtkosten werden nicht steuerlich anerkannt. Etwas schwierig wird es, wenn Rentenzahlungen geleistet werden. Sie müssen in einen Ertrags- und einen Vermögensteil aufgespalten werden; der Ertragsanteil ist einkommensteuerpflichtig nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz als sonstige Einkünfte zu versteuern. Der Ertragsanteil wird als Prozentsatz aus den jährlichen Renten errechnet; er richtet sich nach dem Alter des Rentenberechtigten oder bleibt konstant. Auch bei Gewinnanteil aus der Rentenversicherung ist nur der Ertragsanteil zu versteuern.

Was muss ich wissen im Hinblick auf die Besteuerung von Versicherungs leistungen?

Wenn Rentenzahlungen geleistet werden, müssen sie in einem Ertrags – in ein Vermögensteil aufgespalten werden; Ertragsanteil ist Einkommensteuerpflichtiger nach Paragraf 22 Einkommensteuergesetz als sonstige Einkünfte zu versteuern. Der Ertragsanteil wird als Prozentsatz aus den jährlichen Rentner rechnen; er richtet sich nach dem Alter des Rentenberechtigten und bleibt konstant. Auch bei Gewinnanteil aus der Rentenversicherung ist nur der Ertragsanteil zu versteuern. Bei so genannten abgekürzten Leibrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschränkt sind, wird der Ertrag nach der Lebenserwartung ermittelt. Die Laufzeit wird auf volle Jahr gegründet, wenn sie mehr als sechs Monate im Bruchteil beträgt, und Abgerundeten sie weniger beträgt. Wenn die Dauer der Rentenzahlung zu Beginn der Berufsunfähigkeit nicht genau zu erkennen ist, wird die voraussichtliche Laufzeit geschätzt. Die Besteuerung von Renten gilt auch für die Pflegerentenversicherung und die Rentenversicherung. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Ertragsanteil lernen ebenfalls steuerpflichtig. Doch können Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und all das Entlastung Ertragsteuern minimieren geltend gemacht werden. Steuerfrei sind gesetzliche Unfallschäden, Kriegs – und schwerbeschädigten Grenzen sowie Wiedergutmachung entfernen. Vor allem bei der Lebensunfallversicherung erhalten der Versicherte oder seiner Hinterbliebenen im Versicherungsfall sechsstellige Kapital. Dieser lässt das Finanzamt nicht ungeschoren: In jedem Fall sind die Leistungen im Todesfall erbschaftsteuerpflichtig. Allerdings gibt es hier wohl Freibeträge. Grundlage der Erbschaftssteuer ist der Wert der Bereicherung, für den die obigen Freibeträge gelten: Die Versicherungsleistung wird zum übrigen Nachlass addiert, dann gehen die Anteile für Vermächtnisse, Auflagen und Pflichtteil ab. Die Bestattungskosten werden pauschal mit 5.000 € abgezogen. Wenn der Arbeitgeber für seine Angestellten eine Unfallversicherung abgeschlossen hat gibt es zwei steuerliche Möglichkeiten: wenn der Angestellte einen direkten Leistungsanspruch hat, ist die Leistung als einmalige Auszahlung steuerfrei, bei einer Rentenzahlung muss der Ertragsanteil steuert versteuert werden. Die Prämien sind lohnsteuerpflichtig. Wenn der Arbeitnehmer nur einen indirekten Leistungsanspruch über die sogenannte Rückendeckungspolice hat, nun muss die Leistung vom Arbeitgeber versteuert werden. Die Prämien sind lohnsteuerfrei. Selbstständige können über die Sonderausgabenhöchstgrenze hinausgehende Beiträge als Betriebsausgaben anrechnen lassen, wenn die Unfallversicherung beruflich bedingte Risiken deckt. Einmalige Leistungen sind steuerfrei, bei Rentenzahlung ist der Ertragsanteil zu versteuern. Wie für so vieles im Leben muss der brave Bürger – aber will oder nicht – auch für Versicherungssteuern zahlen. Die Versicherungssteuer von 10% auf Prämien geht bereits auf die Stempelabgaben auf Policen im 18. und 19. Jahrhundert zurück. Weniger bekannt ist dagegen die Feuerschutzsteuer, die erst seit 1931 eingezogen wird. Das Reichsgesetz über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmer und Bausparkassen ermächtigte die Länder, für gemeinnützige Zwecke insbesondere zur Förderung des Feuerlöschwesens, von den Feuerversicherungen und Abgaben zu verlangen. 18 Länder nutzten diese großzügige Steuer auf Werte des Reiches und führten per Landesgesetzabgaben diese Steuer ein. Am 01.01.1931 kamen bereits 21 Millionen Reichsmark zusammen. Die heutige Grundlage der Feuerschutzsteuer ist das Feuerschutzgesetz von 1979. Die Steuereinnahmen kommen immer noch den Ländern zugute. Und noch immer wird die Einnahme zur Förderung des Feuerlöschwesens und des vorbeugenden Brandschutzes verwendet. Die Feuerschutzsteuer wird bei jeder Feuerversicherung erhoben. 1994 wurde sie von fünf auf 8% der Prämie erhöht. Bei der verbundenen Gebäudeversicherung unterliegen 25% der Prämie der Feuerschutzsteuer, bei der verbundenen Hausratversicherung 20%.

Was tun, wenn der Versicherer nicht zahlen will?

Grundsätzlich ist jeder Versicherte verpflichtet, jeden Schadensfall sofort schriftlich, vollständig und wahrheitsgemäß den Versicherer zu melden. Er darf ohne Zustimmung des Versicherers keine Ansprüche des Geschädigten anerkennen, beispielsweise nach einem Autounfall oder einem anderen Haftpflichtschaden. Ein Todesfall oder Personenschaden muss innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden. Bei der Schadensschilderung muss der Versicherte darauf achten, was er alles getan hat, um den Schaden zu mindern. Die Fragen müssen natürlich vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Der Versicherte soll sich ruhig einmal die Versicherungsbedingungen vornehmen und Eventualitäten zu umschiffen, wenn die Versicherung sich weigert, den Schaden umgehend zu regulieren, gibt es mehrere Möglichkeiten: Bei kleineren Schäden helfen meistens Reklamation und Beschwerden. Deren Bearbeitung ist für die Versicherung nämlich teurer als die Begleichung eines Bagatellschadens. Ein Schreiben an einen Abteilungsleiter wirkt oft Wunder. Möglich ist auch ein Brief direkt an den Vorstand. Dabei können Sie ruhig ankündigen, beim Aufsichtsratsamt für das Versicherungswesen Beschwerde einzulegen. Das Aufsichtsamt muss alle Eingaben der Bürger sorgfältig und ausführlich beantworten. Es kann bei einer kann Beschwerden bei den Versicherungen direkt Einfluss nehmen. Die Wirkung einer Amtsbeschwerde sollte nicht über -, aber auch nicht unterschätzt werden: Die Beschwerde ist nämlich Vorstandssache. Und er mag sich nicht mit Kleinigkeiten befassen und schon gar nicht bei der Aufsicht einen schlechten Ruf bekommen. Bei hohen Schadensersatzforderungen werden viele Versicherte feststellen, dass ihre Versicherung sich ziert und mit allen möglichen Tricks versucht, den Schaden somit zu senken. Das geht über Gutachten und die meist bestens besetzte Rechtsabteilung. Beliebt ist das Verschleppen von der Schadenzahlungen, bis der Geschädigte irgendwann so mürbe ist, dass er auf einen Vergleich eingeht. Wer juristischen Beistand sucht, sollte auch an die gerichtlich zugelassenen Versicherungsberater denken, die auf mehr Erfahrung mit diesen Fällen haben als ein beliebiger Rechtsanwalt. Auch bei Schmerzensgeldzahlungen sind die Versicherer oft sehr zurückhaltend. Unfallopfer oder die Hinterbliebenen im Todesfall bekommen meist nur sehr niedrige Beträge. Grundlage ist in Paragraf 48 des Bürgerlichen Gesetzbuches, nach der man nur eine billige Entschädigung in Geld verlangen kann. In Bonn hat sich daher ein Verein von Versicherungsgeschädigten als Interessengemeinschaft gebildet. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit einem Urteil eine Lawine losgetreten: Über Jahrzehnte hatten die meisten Versicherungsunternehmen ihren Kunden ausschließlich lang laufende Verträge über 10 Jahre angeboten, die als Nutznießer hatten – die Unternehmen. Der Versicherte hatte lediglich den Vorteil, dass die meist zu versteuernde Versicherungsprämie konstant blieb. Versicherung und Vertreter hatten dagegen in 10 Jahren gesicherte Einnahmen. Ein Kunde, der eine Unfallversicherung abgeschlossen hatte, wollte vorzeitig kündigen. In seinem Versicherungsantrag war die Laufzeit von 10 Jahren vorgedruckt. Das Gericht urteilte: Damit werde der Privatmann unangemessen benachteiligt, was gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstoße. Dem Privatmann hätten auch andere Laufzeiten angeboten werden müssen. Doch andere Versicherer erkannten das Urteil nicht an, entweder weil es nur für Unfallversicherungen oder nur für diesen Einzelfall gelte. Seither streiten sich Versicherer, Verbraucherschützer und das Aufsichtsratsamt um die Kündigungsfristen. Zuletzt war die Kündigungsfrist der Auto-Versicherungen umstritten. Das Gesetz will es mittlerweile so: Generell gilt für einige, über mehrjährige Verträge, dass die Kündigung drei Monate vor Vertragsablauf beim Versicherer eingehen muss. Sonst verlängert sich der Vertrag um ein Jahr. Empfehlenswert sind Einschreiben mit Rückschein. Um den Kündigungstermin nicht zu verpassen, können Sie jederzeit dann zum nächstmöglichen Termin kündigen. Lebens- und Krankenversicherungspolicen sind jederzeit kündbar, frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres.

Welche Versicherungen brauche ich wirklich?

Wenn Sie eine Familie haben mit großen Kindern und die Kinder nicht nur schulpflichtig sind, sollten die Kinderunfallversicherungen doch bestehen bleiben und noch eine Berufsunfähigkeit-Police als Alternative abgeschlossen werden. Auch die Risiko-Lebensversicherung währe sinnvoll. Wegfallen kann dagegen die Berufsunfähigkeitsversicherungen der Eltern, da inzwischen gesetzliche Ansprüche und das eigene Vermögen hoch genug sind, um dieses Risiko zu decken. Wenn die Kinder aus dem Haus sind, ist Zeit für eine Reihe von Kündigungsschreiben an Versicherungsgesellschaften. Die Unfallversicherung fällt weg, und auch die Risiko-Lebensversicherung kann gekündigt werden, wenn genug Vermögen vorhanden ist. Wichtiger als die reine Existenzsicherung wird nun die Absicherung des Erreichten: Eine Hausratversicherung solle bestehen bleiben. Wenn Vater Staat jeden Monat Rente zahlt, ist die Sorge um einen Einkommensverlust genommen: Weder die Berufsunfähigkeit noch eine Lebensversicherung sind noch notwendig. Es bleiben nur die Haftpflicht und eine Hausratversicherung. Die Versicherungsausgaben pro Jahr sollen sich dann auf rund 150 bis 200 € belaufen. Jeder Versicherungskunde soll sich zunächst fragen, welche Versicherung überflüssig ist. Dafür sind nicht nur objektive Faktoren wie Alter, Beruf, Einkommen und Vermögen entscheidend, sondern vor allem auch die individuelle Bereitschaft, Risiken selbst zu übernehmen. Grundsätzlich können drei Typen unterschieden werden.
Typ eins: Ich will so wenig Policen wie möglich. Dieser Typ will nur die wichtigsten Risiken durch einen Versicherer abdecken und möglichst viele Prämien sparen. Für ihn reicht der Grundsatz: Krankenversicherung (gesetzliche oder private), Privathaftpflichtversicherung, eventuell Berufshaftpflicht oder Tierbesitzer – und Öltankhaftpflicht, Kraftfahrzeuge – Haftpflichtversicherung, Teilkasko gegen Diebstahl und Feuer, Vollkasko beim Neuwagen, Gebäude-Feuerversicherung (falls die Banken diesmal Finanzierung verlangen), Berufsanfänger sollten auch eine Berufsunfähigkeitsversicherungen abschließen.

Typ zwei: Ich möchte einen umfassenden Versicherungsschutz. Der mittlere Typ möchte nicht nur das Notwendigste aus dem Grundschutz, sondern auch noch einen Aufbauschutz haben. Dazugehören: die Berufsunfähigkeitsversicherungen, Hausratversicherung und eventuell Kranken-Unfalltagegeld-Versicherung. Typ zwei wird auch über den Abschluss einer Lebensversicherung (Risiko-/ Kapital -) nachdenken.

Typ drei: Ich möchte möglichst jedes Risiko versichert haben. Der Luxustyp möchte alles haben: Komfort und Sicherheit. Seine Policen füllen einen ganzen Aktenordner. Für ihn kommt zusätzlich als Ergänzung zum bestehenden Risikoprofil in Frage: Unfallversicherung, Rechtsschutz, eine gute Krankenhaus-Zusatzversicherung, Reiseversicherungen (Schutzbrief). Vor Überflüssigem wie einer Interessenunfallversicherung oder Sterbegeldversicherung sollte aber auch er eher zurückschrecken.

Welcher Versicherungstyp bin ich?

Mit einer kleinen Versicherungsanalyse sollten Sie die Kosten und Nutzen jeder einzelnen Versicherung noch einmal prüfen. Die Versicherungssumme muss dem Risiko angemessen sein. Bei einer Überversicherung bezahlen Sie zu viel Geld für ihr Risiko, bei einer Unterversicherung zahlt die Versicherung im Schadensfall zu wenig. Achten Sie auf die Zahlungsweise: Am günstigsten ist die jährliche Zahlung. Bei fast allen Versicherungen können Sie über eine Selbstbeteiligung Beiträge sparen. Der Träger der Rentenversicherung gibt jederzeit Auskunft über die voraussichtliche Rente. Allerdings ist diese Berechnung erst einige Jahre vor dem Rentenalter verlässlich. Der Rentenanspruch bei Berufsunfähigkeit wird dagegen definitiv mitgeteilt. Als Faustregel gilt: Wenn der Versicherte ohne große Unterbrechungen die Beiträge gezahlt hat, erhält er eine Grundrente von etwa 55% des letzten Nettoeinkommens bis zum Höchsten der Bemessungsgrenze. Die Betriebsrente beträgt meist rund 20% des letzten Nettoeinkommens. Als Rentenlücke wird gewöhnlich die Differenz zwischen Rentenansprüchen und dem letzten Nettoeinkommen definiert. Als ideal im Alter versorgte, gilt der Beamte, der nach 35 Jahren Dienstzeit 75% seines letzten Nettoeinkommens erhält. Für Arbeitnehmer und Angestellte gelten 66% des letzten Nettoeinkommens als ausreichend.
Im Grunde kennt das tägliche Risiko keine Grenzen. Wer frühmorgens aufwacht, mag daran denken, lässt dies die beste Zeit für einen Herzinfarkt ist’s, dass er sich zu einer Uhrzeit erheben wird, zu der noch immer die meisten Menschen sterben, und sie ins Bad begibt, in dem sich der Sturz die meisten Unfälle eignen. Zu Risikovermeidung sollte der Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden. Doch wer zu Fuß ins Büro geht, ist stärker Unfall gefährdet als derjenige, der mit dem Wagen von Tür zu Tür fährt. Büroangestellte können sich anschließend eine Zeit lang relative Sicherheit wiegen. Ein abendlicher Gang in Kneipe, Restauranttheater ist mit Unfallgefahren verbunden, und spätabends findet der Zeitgenosse auch keinen gefahrenfreien Moment: Immer droht der frühe Tod. Das allgemeine Lebensrisiko ist den meisten heute so bewusst, dass die Vertreter auf das „Sarg klappern“ verzichten können, weil es eher zusätzlich abschrecken würde. Sie sprechen von Sicherheit, und alle wissen, was im Grunde gemeint ist, brauche es aber nicht auszudenken. Daraus folgt: Jedes Risiko ist nicht auszuschließen. Leben ist definitionsgemäß Risiko. Jeder Einzelne muss allein entscheiden wie viel Risiko einzulassen oder erträgt.
Absolut notwendig sind Versicherungen gegen die größten existenzbedrohenden Risiken. Dazu zählen Haftpflicht und Berufsunfähigkeit. Nicht notwendig sind Versicherungen gegen geringfügige finanzielle Schäden. Klein-Versicherungen wie eine Glasversicherung sind wegen der hohen Verwaltungskosten im Bezug zur Schadenssumme und der relativen Schabenhäufigkeiten als unwirtschaftlich. Sorgen Sie lieber dafür, dass stets ein bestimmter Betrag für Schadensfälle bei der Bank angelegt ist. Und wichtig sind Versicherungen gegen finanzielle Schäden, die sie notfalls auch ohne größere Mühe selbst zahlen, können dazu zählen, je nach Geldbeutel, die kostenintensive Vollkaskoversicherung, die Rechtsschutzversicherung oder die Reisegepäckversicherung. Vorsicht ist stets geboten, wenn eine Versicherung mit einem Sparplan verknüpft wird. Ausbildungs-, Aussteuerversicherung oder eine Insassen-Unfallversicherung lohnen sich meist nicht. Eine Kapital-Lebensversicherung rentiert sich nur in bestimmten Fällen. Der Abschluss von Luxus-Versicherungen sollte genau überlegt werden. Braucht man braucht wirklich eine Krankenhaus – Zusatzversicherung? Doch wer für diesen Komfort zahlen möchte, mag es tun. Setzen Sie sich ein Limit für ihre jährlichen Versicherungsausgaben. Dafür bieten sich normalerweise 5% ihres Nettoeinkommens zuzüglich Krankenversicherung an. Außerdem können sie auch die Kapital-Lebensversicherung gesondert führen, falls sie damit erheblich Steuern sparen können. Das Limit führt dazu, dass nicht notwendige Versicherungen von vornherein wegfallen.Legen Sie diese auf einem gesonderten Sparbuch an. Es sollten etwa 1500 € sein. Diese Summe können sie mit einer Sondersparform zinsbringend anlegen.

Worauf muss ich bei Autopolicen und Auto-Schutzbriefen achten?

Fragen Sie, wie Ihr Wagen eingestuft wird, und lassen sie sich dabei sämtliche Rabatte benennen. Wichtig ist die Frage nach Sonderregelung und Strafen bei Verstößen gegen weiche Tarifmerkmale. Einige Versicherer erstatten in den ersten 3,6 oder 12 Monaten nach Erstzulassung bei Diebstahl oder Totalschaden noch den Neuwert des Autos. Die meisten Versicherer zahlen nur noch den Zeitwert. Rückstufung im Schadensfall: Einige Versicherer bieten günstige Rückstufungsregelungen an. Schadensfreiheitsklasse: Gleiche Schadensfreiheitsklasse muss nicht mehr gleiche Beitragshöhe bedeuten. Manche Versicherer bieten in den hohen Schadensfreiheitsklasse niedrigere Beiträge.

Rechtzeitig zu den Sommerferien gehen die deutschen Versicherer regelmäßig mit dem Schutzbrief-Service in die Offensive.
Es geht gegen den ADAC, der den Schutzbrief-Markt dominiert. Zwar sind die Leistung von ADAC und der Versicherungswirtschaft in der sogenannten Verkehrs-Service-Versicherung weitgehend identisch, für viele Autofahrer jedoch gilt der ADAC als führend in puncto Service und konkrete Hilfe. Gerade die organisatorische Hilfe erspart dem versicherten im Schadensfall viel Ärger: Eine Notrufzentrale kann Pannenhilfsdienste oder Abschleppunternehmen nennen und direkt eine Reparaturwerkstatt oder ein Mietwagenunternehmen ausfindig machen. Beim ADAC arbeiten 60 Mitarbeiter in drei Schichtendienst rund um die Uhr. Hinzukommen noch von 6 Uhr bis 20:00 Uhr besetzte Fachtelefon für konkrete Sonderdienste wie den Ersatzteileversand und Stationen im Ausland.
Erfunden haben den Schutzbrief die Automobilklubs, als in den fünfziger Jahren die Devisenbewirtschaftung in der Bundesrepublik mit Rationierung vieler Auto-Urlauber dazu zwang, ihre reparaturbedürftigen Wagen nicht im Ausland zu reparieren zu lassen, sondern wieder zurückzutransportieren. Seit 1958 ist sie auf dem Markt. Die privaten Versicherer bieten erst seit 1978 Schutzbrief an – als wachsamer ADAC. Der größte deutsche Automobilklub mehr als 11 Millionen Mitgliedern hatte jahrelang Rechtsschutzversicherungen für den Betrieb vermittelt und war dann selbst in dieses einträgliche Geschäft eingestiegen. Die Versicherer zogen vor Gericht mit dem Argument, dass diese Leistung nicht zur normalen Dienstleistung eines Automobilklubs gehöre. Als das Gericht dem nicht zustimmte, kopierten die Versicherer den Schutzbrief. Um den Services ADAC Paroli zu bieten, hat die Schutzbrief-Branchen eine Reihe von Assistance-Töchtern gegründet. Dieses Wort aus dem französischen bedeutet Hilfestellung. Assistancen sind keine Versicherung mehr mit bloßer Kostenerstattung, sondern hilft dem Kunden unmittelbar in einer Notlage. Dies geschieht durch den Aufbau einer rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale, verbunden mit einem internationalen Netz von Partnerunternehmen. Dort soll der Kunde Nothilfe bekommen. Ob der Kunde einen Schutzbrief kaufen soll, entscheidet der mögliche Schaden: Wer nicht ins Ausland fährt, kann getrost darauf verzichten. Wer dagegen viel und regelmäßig ins Ausland reist, sollte einen Schutzbrief vor allem dann abschließen, wer mit der ganzen Familie fährt, ein altes Auto hat und die fremde Sprache nicht beherrscht. Inzwischen bieten Autoversicherer abgespeckte Schutzbriefe (zumeist nur für fahrzeugbezogenen Leistungen) als Bestandteil der Haftpflicht beziehungsweise Kaskoversicherung an. Diese ist meist sehr preisgünstig – oft unter 10 €; da sollte jeder zugreifen. Geholfen wird nicht nur beim Unfall; bei Bedarf wird auch der Autor und Transport organisiert, ein Mietwagen bezahlt und der Ersatzteileversand in die Wege geleitet. Zudem werden einige personenbezogene Leistung übernommen, darunter Übernachtungskosten, Krankentransport, Rückholung von Kindern sowie Hilfe im Todesfall.

Worauf muss ich bei Haftpflichtversicherungen achten? Beispiel Haus – und Grundbesitz, Mietwohnungen

Es gibt Schutzverpflichtungen, die mit der Wohnung oder dem Haus verbunden sind – ganz gleich ob der Versicherte Besitzer oder Mieter ist. Das gilt vor allem für die Verkehrs Versicherungspflicht, selber das Freihalten des Weges bei Glatteis und Schnee. Der Versicherungsschutz gilt für ein Einfamilienhaus eine zusätzliche inländische Ferienwohnung. Außerdem erstreckt sich der Schutz auf die dazugehörigen Garagen und Gärten, auch den Schrebergarten. Vermietete Räume müssen gesondert versichert werden, nur die Untervermietung bis zu drei Wohnräumen ist mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt ebenfalls, wenn die Mitglieder der Familie nicht zusammenwohnen, etwa bei doppelter Haushaltsführung, ebenso bei Umzügen. Außerdem sind nur vorübergehend gemieteter Räume mitversichert. Grundsätzlich sind Schäden an gemieteten Sachen zwar nicht versichert. Doch bei Mieten von Räumen – gleich um Ferienwohnung, Hotelzimmer oder Mietwohnung – gibt es eine wichtige Ausnahme: Die meisten Gesellschaften schließen Schäden ein, die der Versicherte als Mieter zu ersetzen hätte. Ein Beispiel ist der Rasierapparat, der dem Mieter aus der Hand fällt und das Waschbecken beschädigt. Der Schutz gilt nur für fest mit dem Gebäude verbundene Gegenstände wie Badewannen, Waschbecken und Leuchten. Nicht versichert bewegliche Einrichtungsgegenstände, Schäden an Heizung- und Warmwasseranlagen sowie Elektro- und Gasgeräten, Glasscheiben und Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung. Für den Vermieter kann es sich trotzdem lohnen, den Verlust der Wohnungsschlüssel gegen einen Zuschlag mitzuversichern. Denn das Auswechseln der Schließanlage des Hauses wird meistens teurer. Wer Rad fährt, schwimmt oder Ball spielt, ist versichert, wenn er anderen einen Schaden zufügt.Hunde sind im Versicherungsschutz eingeschlossen, soweit sie nicht für die Jagd oder für strafbare Handlungen verwendet werden wie z. B. Kämpfe. Für Hamster oder Wellensittiche, die einen schweren Verkehrsunfall verursachen, zahlt die Versicherung.Ausgenommen sind allerdings Pferde.

Die Pflichtversicherung kommt nicht für technische Sach- und Personenschäden auf. Die meisten Versicherungen versichern auch eine Fülle verschiedener z. B. der Fall eines Geschäftsmannes der seinen Nachbar auf Schadensersatz verklagte, weil diese ihm Schnee vor die Garage geschaufelt hatte. Die Folge: Er verpasste ein Flugzeug nach Hamburg und dabei einen wichtigen Geschäftstermin. Auch wenn solche Ansprüche vor einem Gericht kaum Bestand haben, erleichtert Pflichtversicherung auch das Leben, indem sie diese Ansprüche auf eigene Kosten juristisch abwehrt. Auch auf Reisen ist die Haftpflichtversicherung dabei: Sie gilt weltweit. Als Urlauber können Sie schnell Schäden am Hoteleinrichtungen oder einem anderen Gast verursachen. Nur bei Auslandsaufenthalt von mehr als einem Jahr ist mit dem Versicherer eine besondere Vereinbarung zu treffen. Nicht versichert sind selbst erlittene oder vorsätzlich verursachte Schäden, Strafen und Bußgelder, was Abhandenkommen ist oder den Verlust von Sachen, Übertragung von Krankheiten, Schäden am gemieteten, gepachteten geliehenen oder verwahrten Sachen.
Eine Haftpflichtversicherung gilt für die ganze Familie. Der Ehepartner und die Minderjährigen oder noch in der ersten Berufsausbildung stehende Kinder sind mitversichert. Wenn keine Lehre absolviert wird, gilt der Abschluss des ersten Universitätsexamens oder des ersten Staatsexamens als Ende der Berufsausbildung. Auch volljährige Kinder sind während des Wehr-Ersatzdienstes mitversichert. Bestehen zwei Versicherungen, wird die jüngere Versicherung durch einen formlos Antrag aufgehoben. Als Deckungssumme haben die meisten Verträge eine Million € für Personen-und Sachschäden. Doch dieses knapp, zumal 2,5 € nur die wichtigsten Kosten abdeckt. Bei Neuabschlüssen sollte dies ohnehin Standard sein. Im Gegensatz zu anderen Versicherungsformen lohnt sich bei einer Privathaftpflichtversicherung derzeit eine Selbstbeteiligung nicht: die Beitragsersparnis fällt bescheiden aus. Ebenso muss bei speziellen Tarifen für junge Leute bis Mitte 20 oder Single-Tarifen ohne Altersbegrenzung Vorsicht walten: Diese Tarife sind meist nur ein Lockmittel teurer Versicherer, die damit rechnen, dass die meisten Kunden zu bequem sind, nach dem Rutsch über die Altersgrenze-und damit in die teure Standardpolice zu kündigen.

Worauf muss ich bei Hausratsversicherungen achten?

Wer weiß denn schon, was sich alles in seiner Wohnung befindet? Glücklich diejenigen, die gelegentlich einmal umziehen, sie wissen anschließend wenigstens mengenmäßig recht genau was sich auf so ein paar Quadratmeter im Laufe Jahres alles einfindet. Die Versicherungsgesellschaften gehen mittlerweile nach einer anerkannten Regel von einem Wert von sechs € pro Quadratmeter aus, was bei einer 80 Quadratmeter großen Wohnung also 48.000 € darstellt. Das ist rund doppelt soviel wie die Versicherungssumme einer durchschnittlichen Lebensversicherung. Die Hausratversicherung ist allerdings wesentlich billiger als eine Lebensversicherung.
Einer günstigen Gesellschaft sind 80 m² selbst in der teuersten Versicherungssumme für gut 105 € pro Jahr zu versichern; dass sind monatlich etwa neun Euro.
Dafür kann sich der Versicherte seine beschädigten oder gestohlenen Sachen sogar neu kaufen, denn der Versicherer ersetzt stets den Neuwert. Und Feuer, Wasser oder Einbrecher sind schon in so manche Wohnung eingedrungen. Der durchschnittliche gemeldete Hausratsschaden liegt bei rund 57 €, pro Jahr meiden die vielen 20 Millionen versichern Haushalte 1,5 Millionen Schäden. Die Hälfte aller Schäden wird durch Einbruch-oder Diebstahl verursacht. Fast 80% aller Haushalte haben eine Hausratversicherung abgeschlossen. Mit gutem Grund, den ein Einbruch kann die gesamte Habe zerstören. Allerdings zahlen die meisten Kunden zu viel Geld für ihre Sicherheit. Für die Gesellschaften ist die Hausratversicherung ein gutes Geschäft: bei Beitragseinnahmen von rund 4,7 Milliarden DM im Jahr 1999 zahlt sie für Versicherungsleistungen nur rund 52% wieder aus. Die Hausratsversicherungen ersetzt grundsätzlich den Neuwert der versicherten Gegenstände. Besondere Regelungen gelten für Wertsachen: Die Entschädigung ist auf 20% der Versicherungssumme begrenzt. Zusätzlich gelten eigene Grenzen für bestimmte Wertsachen, wenn diese nicht besonders gesichert aufbewahrt werden. Bargeld wird nach VHB 88 bis zu 57 € ersetzt, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere bis 2500 €, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Gold – Platingegenstände bis 20.000 €. Wertsachen, für die 20-prozentige Begrenzung gilt, sind Pelze, geknüpfte Teppiche, Ölgemälde, Aquarelle, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken, Silber- Gegenstände sowie sonstige Sachen, die mehr als 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), ausgenommen Möbel. Rechtlich gehören auch Katze, Papagei, Hamster, Wellensittich und Fische im Aquarium zum Hausrat und werden Schadenfall von Hausratversicherung ersetzt. Jahrelang litten die Hausratversicherung unter den hohen Schadenaufwendungen: Die Treibsätze der Kosten waren vor allem die steigenden Zahlen der Fahrraddiebstähle und Einbrüche. Doch lediglich das versicherungstechnische Ergebnis war nicht allzu schön, die Erträge aus den Kapitalanlagen glichen das wieder aus. 1994 hatten die Versicherungsgesellschaften neue Bedingungen für die Hausratversicherung entworfen: Marktführer Allianz ging voran und legte dem Bundesaufsichtsamt die neuen allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen zur Genehmigung vor – mit Erfolg. Sie lösten die alten Bedingungen VHB 74 ab, in denen Fahrraddiebstahl sowie Glasbruch automatisch mitversichert war. Die VHB 84 schloss deren Deckung aus, sodass für diese Risiken nun eine eigene Versicherung abgeschlossen werden muss. Außerdem wurden wir nach Ort der versicherten Wohnung regionale Kassen geschaffen, die vor allem das höhere Einbruchsrisiko widerspiegeln: Die Städte Berlin und Aachen sowie Großraum Hamburg, Bremen, Hannover, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Köln und Frankfurt zählen nun zur teureren Zone drei. Insgesamt ergibt sich ein deutliches Nord-Südgefälle: Der Süden der Republik liegt überwiegend in der günstigen Zone eins. Derzeit liegen nur noch wenige Gesellschaften die alten Bedingungen VHB 74 an. Die meisten Anbieter haben inzwischen sogar auf die VHB 92 umgestellt.

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